Maaß-Trans GmbHLiquidiert

22926 Ahrensburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Lübeck HRB 13477 HL
Eingetragen
29.6.2007
Branche
Güterbeförderung im StraßenverkehrGüterbeförderung in der BinnenschifffahrtGüterbeförderung in der Hochsee- und Küstenschifffahrt
Gegenstand
Güternah- und Güterfernverkehr

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Maaß-Trans GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 267.330,00 331.903,00
I. Sachanlagen 267.330,00 331.903,00
B. Umlaufvermögen 35.559,82 28.033,54
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 20.968,53 13.599,60
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 14.591,29 14.433,94
C. Rechnungsabgrenzungsposten 12.648,57 35.004,31
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 165.387,99 103.136,99
Bilanzsumme, Summe Aktiva 480.926,38 498.077,84

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 190.387,99 128.136,99
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 165.387,99 103.136,99
B. Rückstellungen 3.000,00 5.500,00
C. Verbindlichkeiten 477.926,38 492.577,84
Bilanzsumme, Summe Passiva 480.926,38 498.077,84

Anhang


Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2010 wurden erstmals die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) angewandt. Sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, ist die Bilanzierung zum 31.12.2010 nach den gleichen Grundsätzen wie im Vorjahr fortgeführt worden.

Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen
Erworbene Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen auf der Basis branchenüblicher Nutzungsdauer, bewertet. Bei dauernden Wertminderungen wird der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Steuerliche Sonderabschreibungen werden in Anspruch genommen, wenn dies gesetzlich zulässig ist.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen.
Bei der Bewertung von Zugängen zum Sachanlagevermögen werden die Abschreibungen zeitanteilig pro Monat der Zugehörigkeit zum Anlagevermögen errechnet.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von € 150,00 werden im Jahr der
Anschaffung voll abgeschrieben. Für Geringwertige Wirtschaftsgüter über € 150,00 bis
€ 1.000,00 wird ein Sammelposten gebildet. Dieser wird im Wirtschaftsjahr und in den folgenden Wirtschaftsjahren mit je 20 % aufgelöst.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Es werden keine Pauschalwertberichtigungen vorgenommen.
Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

Sonstige Angaben
In den Vorjahren wurden Sonderabschreibungen gemäß § 7 g EStG durchgeführt, die das Jahresergebnis minderten und die teilweise zu den hohen Verlustvorträgen führten. Die Sonderabschreibungen betrafen die Anschaffungen von Lastkraftwagen. Diese Anschaffungen wurden weitgehend fremdfinanziert. Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres reichten nicht aus, um die hohen Abschreibungen auf die Lastkraftwagen (€ 65.126,00) und die Finanzierungskosten zu decken. Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres und die Verlustvorträge führten zum Ausweis des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags in Höhe von € 165.387,99 in der Bilanz. Die Gesellschaft ist jedoch nicht überschuldet, weil im Sachanlagevermögen stille Reserven in ausreichender Höhe enthalten sind.

Geschäftsführerin unserer Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2010
Frau Astrid Maaß.
Die Geschäftsführerin ist alleinvertretungsberechtigt und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2011 festgestellt.

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