Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 102523
Eingetragen
30.7.2020
Branche
Reparatur und Instandhaltung von MaschinenHerstellung von TurbinenHerstellung von Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl
Gegenstand
die Durchführung von industriellen Instandhaltungsarbeiten

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Astrid Maria Kretschmann
Fuchsweg 49, 51503 Rösrath
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Rohrwerk GmbH

Pulheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 797.729,00 697.748,00
I. Sachanlagen 797.729,00 697.748,00
B. Umlaufvermögen 3.223.715,57 1.945.112,83
I. Vorräte 16.865,61 18.675,56
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.224.592,26 1.730.135,25
davon gegen Gesellschafter 7.038,83 1.908,60
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 982.257,70 196.302,02
C. Rechnungsabgrenzungsposten 69.259,23 70.130,26
Aktiva 4.090.703,80 2.712.991,09

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.744.503,11 820.532,35
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 795.532,35 261.343,95
III. Jahresüberschuss 923.970,76 534.188,40
B. Rückstellungen 728.066,36 388.753,75
C. Verbindlichkeiten 1.618.134,33 1.503.704,99
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 911.352,07 569.308,66
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 706.782,26 934.396,33
Passiva 4.090.703,80 2.712.991,09

Anhang


Rohrwerk GmbH, Pulheim
Anhang zum Jahresabschluss 2023
I. . Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 

Die Rohrwerk GmbH hat ihren Sitz in Pulheim und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRB 102523 eingetragen. 

Der Jahresabschluss der Rohrwerk GmbH, Pulheim, zum 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt. 

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. 
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss umfasst somit die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 266 HGB. 

Die Aufstellung des Jahresabschlusses ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungsgrundsätze nach den geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches erfolgt (§§ 265 Abs. 1, 266 ff HGB). 

Die Erleichterungsvorschriften des § 274a HGB und des § 288 Abs. 1 HGB wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch genommen. 

II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 

1. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden angewendet und folgen den geltenden Bestimmungen des Handelsgesetzbuches. 

2. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sofern erforderlich, werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear über die voraussichtlich betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände. 
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 800,00 nicht übersteigen. 

3. Vorräte 

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips. 
Die fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst, § 255 Abs. 2 S. 2 HGB) bewertet. Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse erfolgt ebenfalls zu Herstellungskosten entsprechend ihrem Fertigungsstand. Zum Vergleich mit dem Marktpreis erfolgt eine retrograde Bewertung vom Verkaufspreis ausgehend. Sofern erforderlich, werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. 

4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bewertet. Sofern erforderlich, erfolgen Abschreibungen (Einzelwertberichtigungen) auf den niedrigeren, am Abschlussstichtag beizulegenden Wert. 
Für das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine Pauschalwertberichtigung i. H. v. 2 % bezogen auf den Nettoforderungsbestand gebildet. 

5. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 

Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. 

6. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 

Die Bewertung erfolgt zu den zeitanteilig auf die folgenden Geschäftsjahre entfallenden Aufwendungen. 

7. Eigenkapital 

Das Stammkapital ist als gezeichnetes Kapital ausgewiesen und wird zum Nennbetrag bewertet. 

8. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen 

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden je für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. 
Der Ansatz erfolgt mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. 
Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). 

9. Verbindlichkeiten 

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 

III. Angaben zur Bilanz 

10. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände weisen keine Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr aus. 
Der Posten "sonstige Vermögensgegenstände" beinhaltet Forderungen zur Erfüllung betrieblicher Altersvorsorge, Mietkaution, Krankenkasse, Bundesagentur f. Arbeit, gegen Gesellschafter in Höhe von € 7.038,83 sowie Vorsteuer in Folgeperiode/-Jahr abziehbar. 
Die Forderungen resultieren aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. 

11. Verbindlichkeiten 

Die Verbindlichkeiten weisen, bis die Lieferung und Leistung sowie Lohnverbindlichkeiten, eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aus. 

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 

Es liegen keine Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung vor, die für eine kleine Kapitalgesellschaften verpflichtend sind.

V. Sonstige Angaben 

12. Mitarbeiter 

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 24. 

Pulheim, den 28. Mai 2024
Rohrwerk GmbH, Pulheim
Geschäftsführerin

Astrid Kretschmann

sonstige Berichtsbestandteile


Geschäftsführerin

Astrid Kretschmann


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.05.2024 festgestellt.

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