Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 701971
Eingetragen
11.1.2008
Branche
Malerei- und LackiergewerbeGroßhandel mit AnstrichmittelnHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Der Betrieb eines Maler- und Lackierbetriebes.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Dominic Benjamin Müller
Gartenstr. 27, 77933 Lahr, Sulz
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Maler Müller GmbH

Lahr, Schwarzwald

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1.121,00 1.519,00
I. Sachanlagen 1.121,00 1.519,00
B. Umlaufvermögen 165.568,32 141.317,90
I. Vorräte 50.574,66 30.931,98
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 23.440,21 8.193,11
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 91.553,45 102.192,81
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.466,60 1.849,87
Bilanzsumme, Summe Aktiva 169.155,92 144.686,77

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 30.744,37 41.494,14
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 16.494,14 13.138,66
III. Jahresfehlbetrag 10.749,77 -3.355,48
B. Rückstellungen 2.100,00 2.100,00
C. Verbindlichkeiten 136.311,55 101.092,63
Bilanzsumme, Summe Passiva 169.155,92 144.686,77

Anhang

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz ist entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. § 266 HGB gegliedert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der Maler Müller GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten größer als 150 EUR und kleiner oder gleich 1.000 EUR wurden in einen Sammelposten gem. § 6 Abs. 2a EStG eingestellt und mit einem Fünftel pro Wirtschaftsjahr gewinnmindernd aufgelöst.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet worden.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem künftigen Erfüllungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Lahr, den 14.06.2011

........................................... ...........................................

Karl-Heinz Müller Dominic Müller

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 18.7.2011.

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