Der Küchenprofi GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Küchenmöbeln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Konrad Lankes seit 18.6.2013 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Küchenstudio Lankes GmbHChamJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2010Allgemeine AngabenDie Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen werden bei der Offenlegung des Jahresabschluss in Anspruch genommen. Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichter-ungen §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Wertansätze in der Bilanz der Küchenstudio Lankes GmbH zum 31.12.2010 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig und linear abgeschrieben. Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibung gem. der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen Anlagengegenständen im Wirtschaftsjahr 2008 mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR wurden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und in den folgenden vier Jahren linear aufgelöst. Die im laufenden Geschäftsjahr geringwertigen beweglichen Anlagegütern mit Einzelanschaffungskosten bis zu 410,00 EUR werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten aktiviert. Dem Kapitalkonto werden die jährlichen Gewinnanteile gutgeschrieben. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbare Risiken berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellung wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichen Abzinsungsätze verwendet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgenden dargestellten Anlagespiegel zu entnehmen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 59.939,33 EUR In den Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden Forderungen gegen den Gesellschafter in Höhe von 6.326,75 EUR und Forderungen gegen das Besitzunternehmen Lankes Konrad (Verrechnungskonto Umsatzsteuer) in Höhe von 19.270,97 EUR ausgewiesen). Rechnungsabgrenzungsposten Im Rechnungsabgrenzungsposten ist ein Disagio in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr 0,00) enthalten. Gezeichnetes Kapital Das Stammkapital in Höhe von 25.564,59 EUR ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 346.428,27 EUR Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von einen bis fünf Jahren 3.033,76 EUR Unter den Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten gegenüber dem Besitzunternehmen Lankes Konrad in Höhe von 78.020,96 EUR ausgewiesen. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen Gewährleistungen, Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten. Die Laufzeit dieser Rückstellungen beträgt weniger als ein Jahr. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Sonstige AngabenPersonalstand Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich drei Arbeitnehmer beschäftigt. Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 276 Abs. 5 HGB. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Lankes Konrad Cham, den 16.11.2011 ……………………………………………………… Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 22.11.2011.
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