ALMAX GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 5426
Eingetragen
26.7.2002
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Betrieb von Kinderfrisurgeschäften. Die Gesellschaft kann sich als persönlich haftende Gesellschafterin an andere Unternehmen beteiligen und für diese die Geschäfte führen. Sie ist ferner berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und sich an Unternehmen gleicher Art zu beteiligen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die dem vorstehenden Zweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.

Historie

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Management

NameRolle
Samia Piotrowski
seit 21.10.2002
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

ALMAX GmbH

Marl

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2007 bis zum 30.09.2008

Bilanz

Aktiva

30.9.2008
EUR
30.9.2007
EUR
A. Anlagevermögen 16.402,00 20.396,00
I. Sachanlagen 16.402,00 20.396,00
B. Umlaufvermögen 38.587,25 40.843,14
I. Vorräte 1.235,87 1.308,24
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 23.227,97 21.927,34
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 14.123,41 17.607,56
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 13.941,27 5.019,86
Bilanzsumme, Summe Aktiva 68.930,52 66.259,00

Passiva

30.9.2008
EUR
30.9.2007
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 30.019,86 39.983,15
III. Jahresfehlbetrag 8.921,41 -9.963,29
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 13.941,27 5.019,86
B. Rückstellungen 820,00 1.640,00
C. Verbindlichkeiten 68.110,52 64.619,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 68.110,52 64.619,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 68.930,52 66.259,00

Anhang


I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

1. Gliederungsgrundsätze

Eine Anpassung der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres zur Vergleichbarkeit mit denen des Geschäftsjahres war nicht erforderlich.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ändert sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht.

2. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind nachfolgend gesondert angegeben.

3. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz wurden für das laufende Geschäftsjahr übernommen. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtig worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Von der Vereinfachungsregelung - volle oder halbe Jahresabschreibung bei Zugang bis Mitte des Geschäftsjahres und danach - wurde Gebrauch gemacht.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 150,00) wurden im Erwerbsjahr als Betriebsausgaben behandelt, für geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Euro 151,00 bis 1.000,00) wurde ein Sammelposten gebildet.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

4. Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso wie die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen
insgesamt                                          EUR 68.110,52
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davon entfallen auf:

a) gegenüber Gesellschaftern EUR 50,56
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b) Steuern EUR 3.525,35
 ===============

c) sonstige Darlehen EUR 60.376,11
 ===============


d) Lohn und Gehalt EUR 2.194,61
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e) mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr EUR 1.958,93
 ===============

Für das Gesellschafterdarlehn in Höhe von € 50,56 wird ein Rangrücktritt erklärt.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

III. Zusatzangaben zur Bilanz

Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziff. 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sog. kleine Kapitalgesellschaft handelt.

IV. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Außerordentliche Erträge oder Aufwendungen, sind nicht angefallen.

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten in Höhe von 0,00 EUR

     
das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von - 8.921,41 EUR   

V. sonstige Angaben

a) Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Geschäftsführer:
  

Familienname
Vorname
Funktion
Umfang der
Vertretungsbefugnis
 
 
 
 
Piotrowski
Samia
Geschäftsführerin
Alleinvertretung
 
 
 
 


b)  Arbeitnehmer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren durchschnittlich beschäftigt:

                                                                                                                Anzahl

Angestellte
Arbeiter/-innen 5
Auszubildende
 
  VI. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor,

den Jahresfehlbetrag in Höhe von 8.921,41 EURO                  

mit den Beträgen der Vorjahre zu verrechnen.

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