FUNKINFORM
Informations- und Datentechnik GmbH
Ettlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.229.862,09 |
2.438.142,73 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
20.288,51 |
30.408,51 |
| II.
Sachanlagen |
535.968,33 |
524.317,33 |
| III.
Finanzanlagen |
2.673.605,25 |
1.883.416,89 |
| B.
Umlaufvermögen |
897.352,30 |
729.948,14 |
| I.
Vorräte |
202.856,36 |
13.833,18 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
459.389,63 |
373.969,94 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.800,00 |
3.400,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
235.106,31 |
342.145,02 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.300,19 |
1.740,08 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
152.119,17 |
| Aktiva |
4.132.514,58 |
3.321.950,12 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
782,09 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
501.000,00 |
501.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
15.879,02 |
15.879,02 |
| III.
Verlustvortrag |
668.998,19 |
917.625,97 |
| IV.
Jahresüberschuss |
152.901,26 |
248.627,78 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
152.119,17 |
| B.
Rückstellungen |
2.430.563,79 |
2.442.830,76 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.682.034,41 |
823.056,92 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.265.367,79 |
239.723,62 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
416.666,62 |
583.333,30 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
19.134,29 |
56.062,44 |
| Passiva |
4.132.514,58 |
3.321.950,12 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma
FUNKINFORM Informations- und Datentechnik GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Größenabhängige
Erleichterungen wurden soweit möglich in Anspruch
genommen.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Die
Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800 €
wurden im Jahr des Zugangs, soweit steuerrechtlich
zulässig, teilweise voll abgeschrieben und teilweise
planmäßig abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind zu den Anschaffungskosten
unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
angesetzt. Für die Bewertung der in Arbeit
befindlichen Aufträge wurden die für das
jeweilige Projekt geleisteten Arbeitsstunden herangezogen.
Der dabei verwendete Stundensatz berücksichtigt auch
angemessene Gemeinkosten.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Risiken, die die
Werthaltigkeit beeinflussen, wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Dem Wert der Pensionsverpflichtung liegt ein
versicherungsmathematisches Gutachten auf Basis der
neuesten "Richttafeln 2018 G" (Prof. Dr. Klaus Heubeck)
zugrunde. Bei der Abzinsung kam nach dem
10-Jahres-Durchschnitt ein Rechnungszinssatz von 1,78 % zur
Anwendung. Dabei wurde die Vereinfachungsregel des §
253 Abs. 2 Satz 2 HBG nach der
Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV)
berücksichtigt. Bei der laufenden Versorgung wurde ein
Rententrend mit 1,9% angesetzt.
Hinsichtlich der mit der erstmaligen Anwendung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
geänderten Bewertung der Pensionsrückstellunge
wurde vom Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB
Gebrauch gemacht. Der Unterschiedsbetrag wurde zu einem
Fünfzehntel den Rückstellungen zugeführt.
Daraus resultiert ein verbleibender Unterschiedsbetrag zum
31.12.2023 in Höhe von EUR 25.796,00.
Sonstige Rückstellungen wurden für alle
ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe der
voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen sind im Wesentlichen durch
Eigentumsvorbehalte der Lieferanten besichert.
Forderungen in Fremdwährung wurden mit dem Kurs
am Entstehungstag unter Berücksichtigung des
Devisenkassamittelkurses am Bilanzstichtag angesetzt.
Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer waren im abgelaufenen
Geschäftsjahr bestellt:
- Frau Lioba Funk
- Herr Jens Seidel (bis 26. Juli 2023)
- Herr Christian Lukas (ab 26. Juli 2023)
Ettlingen, 21. August
2024
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Lioba Funk
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.08.2024
festgestellt.
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