Buchholz Software GmbH in
Insolvenz
Tangermünde
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz zum 31. Dezember 2017
AKTIVA
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31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
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| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
0,00 |
0,00 |
| II. Sachanlagen |
0,00 |
0,00 |
| III. Finanzanlagen |
0,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
|
|
| I. Vorräte |
0,00 |
0,00 |
| II. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
144,34 |
124,05 |
| III. Wertpapiere |
0,00 |
0,00 |
| IV. Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten |
152.486,59 |
146.792,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
0,00 |
| D. Nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
351.124,73 |
349.339,42 |
| Summe Aktiva |
503.755,66 |
496.255,66 |
|
PASSIVA
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| |
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A. Eigenkapital |
|
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| I. Gezeichnetes
Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II. Verlustvortrag |
-374.339,42 |
-369.764,79 |
| III.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag |
-1.785,31 |
-4.574,63 |
| IV. Nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
351.124,73 |
349.339,42 |
| B.
Rückstellungen |
137.000,00 |
136.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
366.755,66 |
360.255,66 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
0,00 |
| Summe Passiva |
503.755,66 |
496.255,66 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31.
Dezember 2017
A. Allgemeine Angaben
| 1. |
Die Buchholz Software GmbH in
Insolvenz hat ihren Sitz in Tangermünde. Sie ist
im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB
4251 eingetragen. Die Gesellschaft weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne von § 267a
HGB auf. Die größenabhängigen
Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch
genommen. Auf die Anwendung des § 264 Abs. 1
Satz 5 HGB zur Befreiung von der Pflicht zur
Aufstellung des Anhangs wurde verzichtet. Der
vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich
unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für
Kleinstkapitalgesellschaften geltenden Vorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265
I 2,266 ff. HGB).
|
| 2. |
Über das Vermögen der
Buchholz Software GmbH in Insolvenz, Tangermünde
wurde mit Beschluss des Amtsgerichtes Stendal,
(Geschäftsnummer 7 IN 36/14) am 1. Mai
2014,10:00 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr.
Lucas F. Flöther, Klausenerstraße 23,39112
Magdeburg, bestellt.
|
| 3. |
Aufgrund des Insolvenzverfahrens
konnten mit zumutbarem Aufwand nicht sämtliche
für die Erstellung eines den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung mit
hinreichender Sicherheit entsprechenden
Jahresabschlusses erforderlichen Informationen
beschafft bzw. berücksichtigt werden. Die
Aussagekraft des Jahresabschlusses kann dadurch
beeinträchtigt sein.
|
B. Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
| 1. |
Bei der Bewertung wurde nicht
von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
|
| 2. |
Die
Vermögensgegenstände und Schulden sind zum
Bilanzstichtag einzeln bewertet.
|
| 3. |
Es wurde vorsichtig bewertet;
insbesondere wurden alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind,
berücksichtigt. Gewinne wurden nur
berücksichtigt, wenn sie am Bilanzstichtag
realisiert waren.
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C. Erläuterungen zur Bilanz
| 1. |
Die Bewertung der Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen
Vermögensgegenstände sowie des übrigen
Umlaufvermögens erfolgte zum Nennwert bzw. mit
dem niedrigeren zum Abschlussstichtag beizulegenden
Wert.
|
| 2. |
Die Rückstellungen wurden
mit den Beträgen angesetzt, die notwendig sind,
um alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung abzudecken.
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| 3. |
Die Verbindlichkeiten sind mit
dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie betreffen
festgestellte Insolvenzforderungen i.S.v. § 38
InsO sowie etwaige Forderungen der
Massegläubiger i.S.v. § 53 InsO. Aufgrund
der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. Mai
2014 gelten die vor Verfahrenseröffnung
begründeten Verbindlichkeiten als fällig
(§ 41 InsO) und haben somit sämtlich eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
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D. Sonstige Angaben
| 1. |
Im Geschäftsjahr 2017 waren
keine Arbeitnehmer beschäftigt.
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| 2. |
Zum vertretungsberechtigten und
von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreiten Geschäftsführer war Herr Haiko
Buchholz (Kaufmann), Arneburg, bestellt.
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| 3. |
Mit Eröffnung des
Insolvenzverfahrens am 1. Mai 2014 wurde Herr
Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther zum
Insolvenzverwalter bestellt.
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Magdeburg, 6. April 2018
Rechtsanwalt
Prof. Dr. Lucas F. Flöther als
Insolvenzverwalter
über
das Vermögen der Buchholz Software GmbH i.Ins.,
Tangermünde
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