Artulen Verlag GmbHLiquidiert
77654 Offenburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Jean-Luc Bucher | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Artulen Verlag GmbH i.L.OffenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012Unterlagen für die Offenlegung gemäß § 325 HGB in Verbindung mit § 326 HGB zum Jahresabschluss 2012AKTIVSEITE
Offenburg, den 21. Juni 2013 AnhangI. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der Artulen Verlag GmbH i. L. wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsnormen des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind überwiegend im Anhang aufgeführt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschl. steuerrechtlicher MaßnahmenBilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2a EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs oder Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 mit 20%, abgeschrieben. Anlagespiegel
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und VerlustrechnungVerbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten bestehen nicht. Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt € 0,00. IV. Sonstige PflichtangabenNamen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens unverändert durch Herrn Jean-Luc Bucher geführt. Der Gesellschafter-Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gegenüber dem Alleingesellschafter bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Die Angaben beinhalten diejenigen Beträge, die dem Geschäftsführer Herr Jean-Luc Bucher zuzurechnen sind. Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Es liegt jedoch Rangrücktrittserklärung des Alleingesellschafters in Höhe von € 272.936,25 vor, sodass insoweit keine Insolvenzantragspflicht begründet wird.
Offenburg, den 21. Juni 2013 |
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