P-TECH
Pflaum Technology GmbH
Wasserburg
a. Inn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
27.631,00 |
18.659,62 |
| I.
Sachanlagen |
13.735,00 |
5.159,62 |
| II.
Finanzanlagen |
13.896,00 |
13.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
107.961,08 |
100.166,07 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.660,00 |
1.813,60 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
105.301,08 |
98.352,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
135.592,08 |
118.825,69 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
87.554,41 |
82.161,42 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
57.161,42 |
36.083,30 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.392,99 |
21.078,12 |
| B.
Rückstellungen |
35.210,42 |
34.513,11 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.827,25 |
2.151,16 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
12.827,25 |
2.151,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
135.592,08 |
118.825,69 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 ist
korrekt aus dem erstellten Jahresabschluss zum 31. Dezember
2009 entwickelt worden.
Die Gliederung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember
2010 folgt den allgemeinen Gliederungsvorschriften des HGB.
Die Umsatzsteuer ist in den Erträgen und
Aufwendungen der Gewinn- und Verlustrechnung
grundsätzlich nicht enthalten.
Der Jahresabschluss der P-Tech Pflaum Technology GmbH
wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
richtet sich nach handels- und steuerrechtlichen
Vorschriften. Die Vermögensgegenstände und
Schulden sind zum Bilanzstichtag einzeln und vorsichtig wie
folgt bewertet:
Aktiva
Das Anlagevermögen ist mittels einer EDV
geführten Anlagenbuchhaltung erfasst, die
sämtliche notwendigen Angaben für die
Anlagegegenstände enthält.
Sachanlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde mit den
Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßige
Abschreibung bewertet.
Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten unter EUR
150,00 (Geringwertige Wirtschaftsgüter) wurde die
Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG in
vollem Umfang in Anspruch genommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschafftungskosten über EUR 150,00 bis EUR 1.000,00
wurden in einem jahrgangsbezogenen Sammelposten
zusammengefasst und gleichmäßig auf fünf
Jahre verteilt. § 6 Abs. 2a EstG. Der steuerliche
Sammelposten wurde in die Handelsbilanz übernommen, da
dieser für das Unternehmen von untergeordneter
Bedeutung ist.
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Forderungen sind mit dem Nennwert
ausgewiesen.
Die Vermögensgegenstände sind durch
Saldenbestätigungen, Abrechnungen und sonstigen
Unterlagen abgestimmt und nachgewiesen.
Die ausgewiesenen Guthaben bei Kreditinstituten
werden jeweils durch den letzten Kontoauszug belegt. Die
ausgewiesenen Salden stimmen mit den in der Buchhaltung
ausgewiesenen Beständen überein.
Passiva
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennwert
bilanziert.
Es wurde voll mit EUR 25.000,00 einbezahlt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen decken die ungewissen
Verbindlichkeiten und Wagnisse; sie wurden auf Grund der
zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung vorliegenden
Erkenntnisse in Höhe der Beträge gebildet, die
nach vernünftiger Beurteilung notwendig sind.
Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die sonstigen Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Milglieder der Unternehmensorgane:
Die Gesamtleistung hat die nachfolgende Person:
Geschäftsführer: Herr Helmut Pflaum
Größenabhängige Erleichterungen
§ 288 HGB:
Es wurden von den größenabhägigen
Erleichterungen gemäß § 288 HGB Gebrauch
gemacht.
Beschlossen am 04.07.2011
P-Tech Pflaum Technology GmbH
Geschäftsführer
gez. Helmut Pflaum
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.07.2011 festgestellt.
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