van den
Berg AG
Herzogenrath
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.378.148,49 |
2.439.435,92 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.487.296,11 |
1.439.362,00 |
| II.
Sachanlagen |
765.851,38 |
875.072,92 |
| III.
Finanzanlagen |
125.001,00 |
125.001,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
333.559,70 |
335.005,83 |
| I.
Vorräte |
780,18 |
6.267,03 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
311.577,59 |
306.587,03 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
21.201,93 |
22.151,77 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
33.088,80 |
63.488,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.744.796,99 |
2.837.929,93 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
803.689,93 |
795.006,19 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
511.291,88 |
511.291,88 |
| II.
Kapitalrücklage |
30.882,04 |
30.882,04 |
| III.
Gewinnrücklagen |
180.079,34 |
180.079,34 |
| IV.
Gewinnvortrag |
72.752,93 |
0,00 |
| V.
Jahresüberschuss |
8.683,74 |
0,00 |
| VI.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
72.752,93 |
| davon
Gewinn- /Verlustvortrag |
0,00 |
-75.271,13 |
| B.
Rückstellungen |
1.359.491,38 |
1.270.228,25 |
| C.
Verbindlichkeiten |
581.615,68 |
772.695,49 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
33.712,41 |
100.886,85 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
547.903,27 |
671.808,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.744.796,99 |
2.837.929,93 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß den §§ 242 ff., 264 ff. HGB
sowie den einschlägigen Vorschriften des AktG
aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 1 und 4 HGB. Die
van den Berg AG mit Sitz in Herzogenrath ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter der Nummer
7086 eingetragen.
Die Bilanz wird unter teilweiser Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Die Gegenstände des erworbenen immateriellen
Anlagevermögens und des Sachanlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Im Falle
einer voraussichtlichen dauerhaften Wertminderung werden
außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen.
Selbst geschaffene Gegenstände des immateriellen
Anlagevermögens (Software) werden erstmalig im
Geschäftsjahr 2009 zu ihren Herstellungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen die bei der
Entwicklung der selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände angefallenen Aufwendungen.
Hierzu gehören Einzel- und anteilige Gemeinkosten der
Softwareentwicklung sowie anteilige Verwaltungskosten.
Auf die Fortführung steuerlicher Abschreibungen
für das Gebäude in der Wendelinusstraße
wurde im Zuge der Umstellung auf BilMoG gemäß
Artikel 67 Abs. 4 EGHGB verzichtet. Aus den Zuschreibungen
resultierten im Geschäftsjahr 2009 Einstellungen in
andere Gewinnrücklagen in Höhe von €
134.690,00.
Die Abschreibungen werden entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear über
einen Zeitraum von 3 bis 50 Jahren vorgenommen.
Beim beweglichen Sachanlagevermögen werden die
Zugänge pro rata temporis abgeschrieben.
Gegenstände des beweglichen Anlagevermögens
mit Anschaffungskosten bis € 250,00 werden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben und als
Abgang berücksichtigt. Für Gegenstände des
beweglichen Anlagevermögens mit Anschaffungskosten
zwischen € 250,01 und € 1.000,00 wurde in
der Vergangenheit ein Sammelposten gebildet, der linear
über 5 Jahre abgeschrieben wird.
Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen
und der Genossenschaftsanteile erfolgt zu
Anschaffungskosten abzüglich erforderlicher
Wertberichtigungen.
Waren werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die
Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgt zu
tatsächlichen Einstandspreisen. Für
überalterte und ungängige Gegenstände werden
angemessene Wertabschläge vorgenommen.
Forderungen werden zum Nominalwert angesetzt.
Erkennbaren Einzelrisiken wird durch die Bildung von
Wertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Abdeckung des
allgemeinen Ausfallrisikos wird eine
Pauschalwertberichtigung auf die Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen gebildet.
Die Bewertung der flüssigen Mittel erfolgt zum
Nennwert.
Für ungewisse Verbindlichkeiten werden
Rückstellungen in dem Umfang gebildet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zu ihrer
Erfüllung notwendig ist.
Der Ansatz der Rückstellung für Pensionen
und ähnliche Verpflichtungen wurde nach der
versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es
wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
• pauschale durchschnittliche Restlaufzeit
von 15 Jahren
• als Abzinsungsfaktor der
durchschnittliche Marktzinssatz der vergangen zehn Jahre.
Der Abzinsungssatz wurde von der Deutschen Bundesbank
bekanntgemacht und beträgt 2,71% (Vorjahr: 3,21%).
• Lohn- und Gehaltssteigerungen von 0% und
ein Rententrend von 1,5%
• Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck
"Richttafeln 2018 G"
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellung mit
dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangen zehn
Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit den
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von €
131.067,00. In Höhe dieses Unterschiedsbetrags sind
die passivierte Pesionsrückstellung und der
Zinsaufwand im Vergleich zur bisherigen Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz von sieben Jahren
niedriger angesetzt. Dieser abzinsungsbedingte
Unterschiedsbetrag ist für Ausschüttungen
gesperrt (§ 253 Abs. 6 S. 2 HGB).
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten
Anlagegegenstände im Jahr 2019 ist in der Anlage 1 zum
Anhang dargestellt.
In Höhe des Ansatzes selbst geschaffener
Vermögensgegenstände (T€ 1.486) besteht eine
Ausschüttungssperre. Ausschüttungen dürfen
nur vorgenommen werden, soweit die frei verfügbaren
Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und
abzüglich eines Verlustvortrags den Ansatz der selbst
geschaffenen Vermögensgegenstände
überschreiten.
Bei dem Grundstück Im Straßer Feld 3 wurde
eine außerplanmäßige Abschreibung wegen
voraussichtlich dauernder Wertminderung der Grund und
Bodens in Höhe von € 115.635,13 aufgrund von
oberflächennahen Bergbauschäden vorgenommen.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen
resultiert aus kurzfristigen Darlehen und aus dem laufenden
Lieferungs- und Leistungsverkehr zwischen den
Gesellschaften.
Das gezeichnete Kapital setzt sich aus 200.000
Stückaktien zusammen und beträgt €
511.291,88.
In die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2
HGB beträgt unverändert € 30.882,04.
Die gesetzliche Rücklage beträgt €
45.389,34.
Die Pensionsrückstellung beläuft sich per
31. Dezember 2019 vor Ausübung des
Verteilungswahlrechts gemäß Art. 67 Abs. 4 EGHGB
auf € 1.312.311,00 und nach Ausübung des
Verteilungswahlrechts auf € 1.276.651,00. Die nicht
bilanzierte Unterdeckung beträgt demnach €
35.660,00 und ist in Höhe von mindest 1/15 des
Ursprungsbetrags der Unterdeckung (€ 133.724,00) bis
zum 31. Dezember 2023 zu tilgen.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende
Personalkosten (T€ 13) und Jahresabschlusserstellungs-
und -prüfungskosten (T€ 35).
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen.
Zur Verbesserung der Klarheit und
Übersichtlichkeit wurden die Angaben zu den
Restlaufzeiten im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten in
einem Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst dargestellt,
der diesem Anhang als Anlange 2 beigefügt ist.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängige Erleichterung des §
274a Nr. 4 HGB bezüglich der Abgrenzung latenter
Steuern in Anspruch.
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB bestanden zum
Abschlussstichtag nicht.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Auf die Aufgliederung der Umsatzerlöse
gemäß § 285 Nr. 4 HGB wird gemäß
§ 288 Abs. 1 HGB verzichtet.
Die Erträge aus den anderen aktivierten
Eigenleistungen in Höhe von € 570.000,00
betreffen die im Geschäftsjahr 2019 vorgenommene
Aktivierung selbst geschaffener Gegenstände des
immateriellen Anlagevermögens.
Außerordentlichen Aufwendungen -ausgewiesen
unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen- resultieren
aus der Zuführung zur Pensionsrückstellung in
Ausübung des Wahlrechtes gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 1
EGHGB.V.
Sonstige Angaben
1. Sonstige nicht aus der Bilanz ersichtliche
finanzielle VerpflichtungenZum Bilanzstichtag bestanden
finanzielle Verpflichtungen in folgender Höhe:
Leasingraten im Geschäftsjahr
|
|
2020
|
2021
|
2022
|
2023
|
2024
|
|
|
€
|
€
|
€
|
€
|
€
|
Kfz-, Rad-Leasing
|
|
130.633,95
|
85.606,92
|
16.380,27
|
0,00
|
0,00
|
Hard- und Software
|
|
16.208,82
|
4.569,60
|
4.569,60
|
0,00
|
0,00
|
Summe
|
|
146.842,77
|
90.176,52
|
20.949,87
|
0,00
|
0,00
|
2. Vorstand und Aufsichtsrat
Vorstände im Geschäftsjahr 2019 waren:
Herr Hans-Rainer van den Berg Diplom-Mathematiker und
Herr Christian Cyrill Fink Industrie-Kaufmann
Dem Aufsichtsrat gehörten in 2019 an:
Herr Prof. Dr. Hans-Gert Penzel, Professor an der
Universität Regensburg, Vorsitzender ab dem 26.06.2019
(Stellvertreter bis zum 26.06.2019)
Herr Joachim Stolle, Rechtsanwalt, Stellvertreter ab
dem 26.06.2019 (Vorsitzender bis zum 26.06.2019)
Herr Christian Franke, Softwareentwickler (bis zum
26.06.2019)
Herr Dr. Matthias Terlau (ab dem 26.06.2019)
3. Angabe der Zahl der beschäftigten
Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer belief
sich auf:
Angestellte: 12- davon Teilzeitkräfte: 1
Auszubildende: 0.
4. Anteile an verbundenen Unternehmen
Name
|
Sitz
|
Anteile
|
|
EK
zum 31.12.2019
|
Ergebnis Geschäftsjahr 2019
|
|
|
|
€
|
%
|
|
|
|
van den Berg
Handelsgesellschaft m.b.H.
|
Graz, Österreich
|
72.672,83
|
100,00
|
-46.977,71
|
-6.398,16*
|
|
van den Berg SEPA
Service GmbH
|
Herzogenrath
|
75.000,00
|
100,00
|
87.902,81
|
-2.038,58
|
|
van den Berg IT GmbH
|
Herzogenrath
|
50.000,00
|
100,00
|
50.498,05
|
-1.651,41
|
|
*Jahresabschluss zum 30.09.2019
5. Nachtragsbericht
Die Ausbreitung des Coronavirus hat erhebliche
Auswirkungen auf die Real- und Finanzwirtschaft. Es ist uns
derzeit nicht möglich, die Tragweite dieser
Auswirkungen für die Ergebnisse des laufenden
Geschäftsjahres und künftiger Geschäftsjahre
einzuschätzen.
Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach
Ende des Geschäftsjahres sind nicht zu verzeichnen.
VI. Gewinnverwendungsvorschlag
Es wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn zum 31.
Dezember 2019 in Höhe von € 81.436,67 auf neue
Rechnung vorzutragen.
Herzogenrath, im Mai 2020
van den Berg AG
Der Vorstand
sonstige Berichtsbestandteile
1. Herr Hans-Rainer van den Berg
2. Herr Christian Cyrill Fink
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.05.2020 festgestellt.
|