Envawise GmbH
Selbe AdresseVermittlungstätigkeiten für die Güterbeförderung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Reich seit 8.7.2025 | Prokura |
Thomas Schulz seit 22.1.2021 | Geschäftsführer |
Michael Irmschler seit 19.12.2002 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Irmschler-Ruppert GmbHDreieichJahresabschluss zum 31. Dezember 2023BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023A K T I V A
P A S S I V A
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023 I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Angaben zur Identifikation der Gesellschaft Firma: Irmschler-Ruppert GmbH Sitz: Dreieich Registergericht: Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 33391 Angaben zur Rechnungslegung Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, nach den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Für den Jahresabschluss der Gesellschaft finden die Rechnungslegungsvorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften Anwendung. II. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 265,268-274a HGB, §§ 276-277 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB aufgestellt. Auf die Gliederung der Bilanz findet die Vorschrift des § 266 HGB Anwendung. Die im Berichtsjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben keine nennenswerten Änderungen gegenüber denen des Vorjahres erfahren. Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Zur Anwendung kommt die lineare Abschreibungsmethode. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Das Finanzanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Vorräte sind mit den Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Dem allgemeinen Lagerhaltungsrisiko, insbesondere dem der Ungängigkeit, wird durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kredtirisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend berücksichtigt. Beim Umlaufvermögen werden bis zur Bilanzaufstellung bekannt gewordene negative Wertänderungen durch Abschreibungen berücksichtigt. Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital, das in voller Höhe eingezahlt ist, wird zum Nennbetrag ausgewiesen. Die Pensionsverpflichtungen wurden nach dem Projected-Unit-Credit-Verfahren unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze mit einem Zinsfuß von 1,82% p.a. auf Basis der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Gehaltssteigerungen sind mit 0% p.a., Rentenanpassungen mit 0% eingerechnet. Die Berechnungen für das Jahr 2023 erfolgte mit dem Rechnungszinsfuß auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten 10 Jahre (Hinweis auf § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Für 2023 beträgt der Rechnungszinsfuß damit nun 1,82% gegenüber einem Rechnungszinsfuß auf Basis des durchschnittlichen Marktzinses der letzten 7 Jahre in Höhe von 1,74%. Hierdurch reduziert sich der Verpflichtungswert um € 8.439,00. In Höhe dieses Unterschiedsbetrages ergibt sich eine Ausschüttungssperre. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgte mit dem beizulegenden Zeitwert. Die Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Unternehmensfortführung (Going Concern) Die Irmschler-Ruppert GmbH, Dreieich, ist als Unternehmen der Dienstleistungsbranche erheblich von der Corona-Pandemie sowie die durch den Ukraine-Krieg ausgelösten konjunkturellen Unwägbarkeiten betroffen. Insbesondere die mit der steigenden Inflation ausgelöste Krise in der für die Gesellschaft wichtigen Baubranche hat negative wirtschaftliche Folgen ausgelöst. Nachdem bereits im Jahr 2020 ein Jahresfehlbetrag von T€ 124 zu verzeichnen war, kam es im Geschäftsjahr 2021 zu einem Jahresfehlbetrag von T€ 78, im Geschäftsjahr 2022 zu einem Jahresfehlbetrag von T€ 62 und im Geschäftsjahr 2023 zu einem Jahresfehlbetrag von T€ 298. Durch die bis zum 31. Dezember 2023 aufgelaufenen Verluste ist das Eigenkapital der Gesellschaft vollständig aufgezehrt. Die Gesellschaft weist danach zum 31. Dezember 2023 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von T€ 262 aus. Es besteht eine wesentliche Unsicherheit hinsichtlich der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Die Bewertung wurde weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da die von der Geschäftsführung getroffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragssituation und zur Optimierung der Kostenstrukturen und Prozesse zu nachhaltigen Gewinnen und zum sukzessiven Abbau der Verlustvorträge in zukünftigen Geschäftsjahren führen (positive Fortführungsprognose). III. ANGABEN ZUR BILANZ Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen zum Bilanzstichtag € 264.844,66 (Vorjahr: T€ 342). Rückstellungen für Pensionen Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind teilweise durch Rückdeckungsversicherungen, Aktien und Fondsanteile gesichert. Dieses Deckungsvermögen dient ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und ist dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Es wurde nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet.
Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte belaufen sich auf € 269.213,75. Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen und des Deckungsvermögens nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ergab sich zum 01.01.2010 ein einmaliger Rückstellungsbetrag von € 214.336,53. Von der Übergangsregelung des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB hat die Gesellschaft Gebrauch gemacht. Im Berichtsjahr wurde ein Betrag von € 14.289,10 ( =1/15) der Pensionsrückstellung zugeführt und in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen gezeigt. Zum Bilanzstichtag beträgt der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Betrag aus der Erstanwendung (Unterdeckung) € 14.289,13. Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum Bilanzstichtag € 0,00 (Vorjahr: T€ 4). Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind € 51.178,65 (Vorjahr: T€ 33) durch Sicherungsübereigung beweglicher Anlagegüter besichert. IV. SONSTIGE ANGABEN Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Kredite an Geschäftsführer Zum Bilanzstichtag beliefen sich die von der Gesellschaft an die Geschäftsführer ausgereichten Kredite auf € 325.244,66. Die Verzinsung erfolgte mit 1,00 %.
Dreieich, den 09. Januar 2025 Die Geschäftsführung Michael Irmschler Thomas Schulz Feststellung Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 30. Januar 2025 festgestellt. |
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