CTRONIX
GmbH
Ruppichteroth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
54.688,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
116.480,41 |
25.293,04 |
| Aktiva |
171.168,41 |
25.293,04 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
76.681,14 |
22.783,13 |
| B.
Rückstellungen |
7.490,00 |
600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
86.997,27 |
1.909,91 |
| Summe
Passiva |
171.168,41 |
25.293,04 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023, der CTRONIX GmbH,
Am Südhang 39, 53809 Ruppichteroth,
eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Siegburg unter HRB 17436, wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften
(§§ 264 ff. HGB) sowie der Vorschriften des GmbHG
aufgestellt.
B.
ALLGEMEINE ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgte mit den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung des Realisations- und
Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die
Grundsätze der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1
Nr. 1 HGB), der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr.
6 HGB), des Going Concern (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
sowie der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)
wurden eingehalten.
1. Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskosten-
minderungen, vermindert um planmäßige
Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von bis zu vier Jahren bei immateriellen
Vermögensgegenständen und von 6 bis 14 Jahren bei
Sachanlagen), bewertet.
Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden nicht aktiviert.
Soweit in den Vorjahren die degressive
Abschreibungsmethode in Ansatz gebracht worden ist, wurde
diese Methode gem. Art. 67 Abs.4 EGHGB fortgeführt.
Soweit eine dauernde Wertminderung besteht, werden
außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen, um die Vermögensgegenstände
gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB mit dem ihnen
am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
anzusetzen.
Die planmäßigen Abschreibungen auf das
Sachanlagevermögen bemessen sich nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände unter Heranziehung der
amtlichen AfA-Tabellen.
Für Anschaffungen im Berichtsjahr wurde aus
Vereinfachungsgründen bei selbständig nutzbaren,
beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 800,00
die der Abnutzung unterliegen, von dem Wahlrecht der
Sofortabschreibung gem. § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch
gemacht, da diese bezüglich ihrer
Größenordnung unwesentlich sind.
2. Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bilanziert. Allen erkennbaren Risiken ist
durch angemessene Wertberichtigung Rechnung getragen
worden. Forderungen gegenüber Gesellschaftern
wurden nicht verzinst, da die Laufzeit unter 12 Monaten
liegt.
3. Rückstellungen / Verbindlichkeiten
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass alle
Verpflichtungen und erkennbare
Risiken ausreichend berücksichtigt
sind. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr wurden abgezinst.
Bei den Verbindlichkeiten erfolgt die Passivierung zu
ihrem Erfüllungsbetrag. Die Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern wurden
vertragsgemäß verzinst.
C.
ANGABEN ZUR BILANZ
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Im Gesamtbetrag sind Forderungen gegen Gesellschafter
in Höhe von 6.136,31 enthalten (VJ Euro -,--).
2. sonstige Vermögensgegenstände
Im Gesamtbetrag sind keine Forderungen gegen
Gesellschafter enthalten (VJ Euro -,--).
3
. Eigenkapital
In dem ausgewiesenen Eigenkapital ist ein
Verlustvortrag in Höhe von Euro 2.216,87
enthalten.
4. Rückstellungen
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass alle
Verpflichtungen und erkennbaren Risiken
ausreichend berücksichtigt sind. Die
Rückstellungen sind gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
5. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr bestanden zum Stichtag in Höhe von Euro
86.997,27 (VJ Euro 1.909,91), mit einer Restlaufzeit
über 5 Jahren Euro 0,00 (VJ Euro 0,00).
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern / verbundenen Unternehmen bestanden
zum Stichtag in Höhe von Euro -,-- (VJ
Euro -,--).
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten
Verbindlichkeiten aus Steuern Euro 1.765,35 (VJ Euro -,--)
und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
Euro -,-- (VJ Euro 0,00)
D.
DARSTELLUNG DER ERGEBNISVERWENDUNG
Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1
Satz 1 HGB unter Berücksichtigung der teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
E.
SONSTIGE PFLICHTANGABEN
1. Anzahl der Mitarbeiter
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten
Arbeitnehmer beträgt 1.
2. Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Nicht in der Bilanz ausgewiesene sonstige finanzielle
Verpflichtungen bestanden zum Abschlussstichtag
nicht (VJ Euro 0,00 ).
Geschäftsführer der CTRONIX GmbH ist
Christian Trost.
Das Stammkapital ist in voller Höhe eingezahlt.
Ruppichteroth
gez. Christian Trost
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2025
festgestellt.
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