VEPRO
Germany East GmbH
Neugersdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
57.114,22 |
42.587,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
26.875,72 |
1.070,50 |
| II.
Sachanlagen |
30.238,50 |
41.517,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
602.649,03 |
438.832,15 |
| I.
Vorräte |
121.515,00 |
45.041,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
136.338,02 |
140.357,11 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
344.796,01 |
253.434,04 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.012,90 |
4.075,36 |
| Aktiva |
661.776,15 |
485.495,01 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
275.934,41 |
140.724,69 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
250.369,82 |
115.160,10 |
| davon
Gewinnvortrag |
115.160,10 |
76.921,15 |
| B.
Rückstellungen |
130.078,63 |
76.545,91 |
| C.
Verbindlichkeiten |
255.763,11 |
268.224,41 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
255.763,11 |
268.224,41 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
66.000,00 |
150.003,00 |
| Summe
Passiva |
661.776,15 |
485.495,01 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis
31. Dezember 2023
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Grundsätzliche Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der
§§ 246‑251 HGB sowie unter
Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften
für Kapitalgesellschaften, §§ 268,
270‑272, 274‑274a, 276‑277 HGB, und unter
Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252‑256a HGB erstellt.
B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS‑ UND
BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN
1. Angaben zu Bilanzierungs‑ und
Bewertungsmethoden
1.1 Bilanzierungsmethoden
Die Ansatzwahlrechte wurden unverändert
gegenüber dem Vorjahr ausgeübt.
1.2 Bewertungsmethoden
Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem
Vorjahr unverändert angewandt.
Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:
ANLAGEVERMÖGEN
Immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen bewertet.
Den planmäßigen Abschreibungen liegt eine
Nutzungsdauer von maximal 3 Jahren zugrunde.
Sachanlagen
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen oder mit den
Herstellungskosten bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer mit den steuerlich zulässigen
Höchstsätzen. Diese liegen in der Bandbreite der
handelsrechtlichen Bewertung. Die
Vermögensgegenstände werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten
bis 800,00 EUR wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
UMLAUFVERMÖGEN
Vorräte
wurden entsprechend ihres Fertigungsgrades mit
anteiligen Herstellungskosten bewertet bzw. mit
Anschaffungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
sind zum Nennwert bewertet.
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
sind zu Anschaffungskosten, bezogen auf den
jeweiligen Gesamtbetrag, unter Abzug
planmäßiger, linearer Abschreibungen bewertet.
RÜCKSTELLUNGEN
wurden in Höhe der voraussichtlichen
Verpflichtungen nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag
dotiert und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verpflichtungen.
VERBINDLICHKEITEN
sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt.
C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen 255.763,11 EUR (Vorjahr
260.244,41 EUR). Die Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen
0,00 EUR (Vorjahr 0,00 EUR).
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 66.000,00 EUR (Vorjahr
150.003,00 EUR).
D. SONSTIGE ANGABEN
Geschäftsführung
Die Gesellschaft wurde durch den
Geschäftsführer Herrn Martin Schrumpf vertreten.
Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wird
Gebrauch gemacht.
Firma, Sitz und Registergericht
Die Firma VEPRO Germany East GmbH mit Sitz in
Ebersbach‑Neugersdorf ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Dresden unter HRB 5736 eingetragen.
E. UNTERSCHRIFT GEMÄSS § 245 HGB
VEPRO Germany East GmbH,
Ebersbach‑Neugersdorf
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom
1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
Ebersbach‑Neugersdorf, 30. Dezember 2024
gez. Martin Schrumpf
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2024
festgestellt.
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