f-tronic GmbH
Zum Gerlen 25, 66131 Saarbrücken, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Erik Fohs seit 14.3.2024 | Prokura |
Thomas Wehrmann seit 14.3.2024 | Prokura |
Marvin Gerrit Brück seit 9.2.2021 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (4)
| Name | Anteil |
|---|---|
P**** F*** | 7.00% |
| 5.00% | |
| 4.00% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
5 Gesellschafter
GmbH-Struktur
4 von 5 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
f-tronic GmbHSaarbrückenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Grundlagen des Unternehmens Das Leistungsprogramm umfasst die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von Erzeugnissen für die Elektroinstallationsbranche. f-tronic entwickelt, produziert und vermarktet seit 1990 innovative Produkte für die Elektroinstallation. Dabei sind wir Vollsortimenter in 6 Produktfeldern: Zählerschränke, Zähleranschlusssäulen, Verteiler, Dosen, Befestigungssysteme und Brandschutzsysteme. Durch den kontinuierlichen Ausbau unseres Sortiments bieten wir ein breites Produktspektrum für das Elektrohandwerk. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Wirtschaftliches Umfeld Der Fachkräftemangel bleibt auch 2023 ein bestimmender Faktor, während sich die Verfügbarkeit im Rohstoffsektor zu Beginn der zweiten Jahreshälfte verbessert. Anhaltende geopolitische Konflikte, hohe Energie- und Strukturkosten sorgen weiterhin für Preisanpassungen in vielen Brachen. Der Boom im Bereich der erneuerbaren Energien durch Ausbau von Photovoltaik-Anlagen, Installation von Ladesäulen und Wärmepumpen stützt die Nachfrage in der Industrie bis weit in die zweite Jahreshälfte hinein. Ab dem vierten Quartal sorgen innerhalb kürzester Zeit geleerte Fördertöpfe maßgeblich für einen weitreichenden Nachfragerückgang in diesen Bereichen der Branche. Weitere Gründe für den Rückgang bleiben die Zinspolitik, die spät nachlassende Inflation und die damit verbundene Stagnation im Ein- und Mehrfamilienhaussektor, sowie die verhaltene Bereitschaft zur Sanierung. Die Regeneration der Lieferketten und die begrenzte Nachfrage führen Ende 2023 zu vollen Lägern bei Herstellern, Großhändlern und Installateuren. 2.2. Lage des Unternehmens Allgemeiner Geschäftsverlauf f-tronic konnte den Umsatz mit dem Handel im Jahr 2023 weiter ausbauen. Insbesondere die hohe Verfügbarkeit über die gesamte Produktpalette führte in den ersten beiden Quartalen zu deutlichen Umsatzsteigerungen. Die erfolgreiche Einführung neuer Produkte und die stetige Optimierung bestehender Produkte trugen maßgeblich zu einer Umsatzsteigerung von insgesamt 9 % bei. Trotz eines sehr starken Jahres 2022, einer sich abschwächenden Konjunktur und den zahlreichen Herausforderungen im Jahr 2023 konnte das Unternehmen seinen Umsatz erneut steigern und seine Marktanteile weiter ausbauen. Das im Vorjahr prognostizierte zweistellige prozentuale Umsatzwachstum wurde nahezu erreicht. f-tronic hat im Geschäftsjahr 2023 T€ 2.963 (Vj.: T€ 2.025) insbesondere in Digitalisierung, Infrastruktur, Werkzeuge und Maschinen investiert. Die Produktivität und Lagerfläche konnten weiter ausgebaut werden. Durchschnittlich waren im Geschäftsjahr 199 Mitarbeiter (Vj.: 182) beschäftigt. Gut ausgebildete und motivierte Fachkräfte sind eine der wichtigsten Ressourcen des Unternehmens. In permanente Weiterbildung wie Fremdsprachen, Softwarekenntnisse, Digitalisierung und Fachseminare wird investiert. Bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren Als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren, die auch für die Steuerung des Unternehmens herangezogen werden, sehen wir das Rohergebnis sowie EBITDA (ohne sonstige Steuern) an. Diese haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden zur Steuerung des Unternehmens nicht herangezogen. Forschung und Entwicklung In unserer Hausinternen Entwicklungsabteilung sind 5 Personen beschäftigt, deren Aufgabe in der Neuentwicklung und der Verbesserung von Fertigungsprozessen und Produkten liegen. Ertragslage Die Ertragslage wurde durch hohe Rohmaterialkosten sowie Energie- und Frachtkosten belastet und darüber hinaus weiterhin durch den sich veränderten Produktmix geprägt. Das Rohergebnis beträgt aufgrund der vorgenannten Einflüsse T€ 25.287 (Vj.: T€ 22.297). Die Personalkosten (+T€ 1.283) sind entsprechend der Geschäftsentwicklung durch Aufbau von Fachpersonal sowie Lohn- und Gehaltsanpassungen gestiegen und belaufen sich auf T€ 11.172. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich um T€ 727 auf T€ 6.698 erhöht. Somit konnte das EBITDA um T€ 979 auf T€ 7.394 gesteigert werden. Der Zinsaufwandssaldo hat sich um T€ 45 auf T€ 209 erhöht.. Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen haben investitionsbedingt um T€ 26 auf T€ 2.179 abgenommen. Die Ertragssteuerbelastung auf das Ergebnis des Geschäftsjahres beträgt T€ 1.219 (i.Vj. T€ 1.349). Entsprechend erzielte die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 ein Ergebnis nach Steuern von T€. 3.830 (Vj.: T€ 2.717) sowie einen Jahresüberschuss von T€ 3.807 (Vj.: T€ 2.695). Vermögens- und Finanzlage Die Vermögensstruktur der Gesellschaft ist im langfristigen Bereich durch das Anlagevermögen in Höhe von T€ 11.114 geprägt. Im Umlaufvermögen dominieren die Vorratsbestände mit T€ 10.100. Die Fremdmittel, bestehend aus Rückstellungen und Verbindlichkeiten, betragen zum Stichtag T€ 11.955, davon die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten T€ 4.900. Das bilanzielle Eigenkapital beträgt zum Stichtag T€ 13.640 (Vj.: T€ 10.233). Bei einer deutlich gestiegenen Bilanzsumme von T€ 26.270 (Vj.: T€ 24.540) ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 51,9 % (Vj.: 41,7 %). Aus der Gegenüberstellung der Vermögensposten und deren Finanzierung nach der Fristigkeit ergibt sich nach wie vor eine Anlagenüberdeckung im langfristigen Bereich. Der erwirtschaftete Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit, der sich analog DRS 21 zusammensetzt, beträgt T€ 5.639 (Vj.: T€ 2.935). Gesamtbewertung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr 2023 im Marktumfeld gut behauptet. Die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft ist geordnet und solide. Insgesamt stellt sich die Lage der Gesellschaft weiterhin positiv dar. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 3.1. Voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung Auch in 2024 werden wir unsere Position im Handel weiter behaupten. Der Vertrieb wird sich stark auf die Vorvermarktung im Handwerk konzentrieren, der Exportanteil wird durch einen eigenen Exportmanager weiter ausgebaut und erstmals direkt forciert. Die Weiterentwicklung der Produkte und strategischen Produktgruppen, gerade im Bereich Zähler- und Wandleranlagen, stehen im Fokus. Weiterhin stehen Qualität, Innovation, Arbeits- und Zeitersparnis bei der Verarbeitung unserer Produkte durch das Handwerk im Vordergrund. In der Fertigung und Verwaltung werden die Prozesse weiter optimiert und digitalisiert. So wird beispielsweise eine EDI-Schnittstelle zur direkten Verbindung unsere Kunden an unser ERP-System implementiert. Im Zeitalter der fortschreitenden Digitalisierung gehen wir hier die entscheidenden Schritte auf unsere Kunden zu, um die höchstmögliche Qualität in alltäglichen Prozessen zu gewährleisten. Auch 2024 sind wieder Investitionen in Höhe von über 7% des Umsatzes geplant. Nach dem Umsatzrückgang im Bauhauptgewerbe im Jahr 2023, der nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes 3,3 Prozent (real) betrug, rechnet der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie für das Jahr 2024 mit einem weiteren Minus von rund 3,5 Prozent. Verantwortlich für diese pessimistische Prognose ist insbesondere die anhaltend negative Entwicklung im Wohnungsbau. Der temporäre Nachfragerückgang bei Solarteuren und Installateuren der auch durch politische Entscheidungen stark beeinflusst wurde, wird sich somit in 2024 fortsetzen und erst langsam erholen. Dass eine Erholung stattfinden wird begründet sich in der Tatsache, dass Wohnraum weiterhin benötigt und auch die Energiewende konsequent vorangetrieben wird. Die identifizierten nachhaltigen Bedarfe der Elektroindustrie bestehen und haben bestand, werden aber zeitlich verzögert umgesetzt. Die Rohstoffpreise werden teilweise wieder sinken, aber nicht das Niveau von vor ca. 3 Jahren erreichen. Insbesondere im Bereich Energie bleibt das Niveau auch im Jahr 2024 hoch, auch wenn der Höchstpreis von 2023 deutlich unterschritten wird. Generell zeichnet sich aber aktuell für die kommenden Jahre eine gewisse Entspannung ab. Der Fachkräftemangel wird ein überproportionales Wachstum im Markt bremsen. Ein hoher Wettbewerb der Firmen untereinander in einem sich abzeichnenden Käufermarkt, hohe Personalkosten und eine weiterhin politisch angespannte Situation könnte zu einer größeren Belastung des Unternehmensergebnisses führen. Dies vorangestellt rechnet die Geschäftsleitung mit einem leicht steigenden Rohergebnis für das Jahr 2024. Bezogen auf das EBITDA wird ebenfalls mit einem leichten Anstieg gerechnet. 3.2. Chancen der zukünftigen Entwicklung Viele Händler und Handwerker nehmen die f-tronic jetzt wesentlich deutlicher als Marke wahr und honorieren das tiefe und volle Produktsortiment mit bester Qualität. Durch die hohe Verfügbarkeit - gerade auch in Krisenzeiten - und den direkten Kontakt zu Kunden und Installateuren wird die Reputation der Marke gestärkt. Zusammen mit der Weiter- und Neuentwicklung unserer Produkte liegen hier die wesentlichen Chancen, unsere Marktanteile weiter auszubauen. 3.3. Risiken der zukünftigen Entwicklung In einer global vernetzten Wirtschaft mit internationalen Lieferketten spielt die geopolitische Weltordnung eine entscheidende Rolle. Neben der Europawahl wird die Wahl des neuen US-Präsidenten Ende 2024 die politische Lage weitreichend beeinflussen. Der anhaltende Krieg in der Ukraine und der Nahostkonflikt sind nur einige Beispiele für die verschiedenen Krisenherde weltweit. Wie schon in 2023 wird auch 2024 einmal mehr die komplexe Verzahnung von Geopolitik, Wirtschaft, Energie und Geldpolitik zeigen. Damit einhergehende Preisschwankungen und der anhaltende Fachkräftemangel zählen somit zu den größten Risiken für das Geschäftsjahr 2024. 3.4. Gesamteinschätzung der zukünftigen Entwicklung Trotz der genannten Unsicherheiten und Risiken strebt die Gesellschaft 2024 wie auch in den vorangegangenen Geschäftsjahren eine nachhaltige Entwicklung an. f-tronic ist in den wichtigen Märkten gut positioniert und mit den konsequent eingeleiteten Maßnahmen sind wir überzeugt, die zukünftigen Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen. Für das Geschäftsjahr 2024 planen wir trotz der rückläufigen Entwicklung im Baugewerbe unsere Umsatz- und Ertragslage durch effiziente Prozesse und Ausbau von Marktanteilen stabil zu halten.
Saarbrücken-Ensheim, den 22.07.2024 Marvin Brück, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der f-tronic GmbH Sitz: Saarbrücken Amtsgericht Saarbrücken HRB 9402 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Nach den in § 267 HBG angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung liegen die gesetzlichen Gliederungsschemata gem. § 266 Abs. 2 und 3 bzw. § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) zugrunde. Die Bilanz wurde gemäß § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB um die Posten "Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen" und "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaften" erweitert. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögengegenstandes, unter Berücksichtigung des Mehrschichtbetriebes. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Netto-Anschaffungskosten bis € 800,00 werden in voller Höhe abgeschrieben und deren Abgang unterstellt. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Einstandspreisen unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten. Erkennbare Risiken, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit sowie anderen Gründen ergeben, werden durch angemessene Bewertungsabschläge berücksichtigt. Die Grundsätze der verlustfreien Bewertung werden beachtet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel sind zu Nennwerten angesetzt. Bei den Forderungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberechtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberechtigung zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausreichend Rechnung getragen. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen betrifft Mittel der Gemein schaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Er wird entsprechend der Nutzungsdauer der geförderten Wirtschaftsgüter aufgelöst. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei der Ermittlung der passiven latenten Steuern wurden die entsprechenden Ertragssteuersätze unterstellt. III. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagenvermögens und der Abschreibungen des Geschäftsjahres sind in dem "Anlagengitter für das Geschäftsjahr 2023" dargestellt. Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ergeben sich aus dem beigefügten "Forderungenspiegel" zum 31.12.2023. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die nach §§ 268 Abs. 5 und 285 Nr. 1 a und b HGB erforderlichen Angaben zu den Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem "Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2023". Die passiven latenten Steuerschulden resultieren aus Bewertungsunterschieden zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz beim Anlagenvermögen und betreffen die Sofortabschreibung von Computerhardware sowie der erforderlichen Betriebs- und Anwendersoftware in der Steuerbilanz zum 31.12.2023 gem. BMF-Schreiben vom 26.02.2021.
Die Entwicklung im Geschäftsjahr stellt sich wie folgt dar:
IV. Sonstige Angaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen übliche mittelfristige Leasingverträge aus der Anmietung von Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Gewerberaummietverträge; hieraus ergeben sich sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Miet- und Leasingverträge dienen der mittelfristigen Verbesserung der Liquiditätssituation. Risiken bestehen in der unkündbaren Grundmietzeit. 2. Angabe der durchschnittlichen Arbeitnehmerzahl Die Gesellschaft beschäftigte an den Quartalsstichtagen einschließlich der Geschäftsführer nachstehende Mitarbeiter: 3. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und Mitarbeiter
Geschäftsführer Herr Achim S. Dawedeit, bis zum 31.12.2023 Herr Marvin Brück 4. Gesamtbezüge Geschäftsführer Die Angaben gem. § 285 Nr. 9a HGB unterbleiben mit Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB. 5. Nachtragsbericht Es gibt keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind. 6. GewinnverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn von € 11.139.934,06, bestehend aus einem Gewinnvortrag von € 7.332.625,54 und einem Jahresüberschuss von € 3.807.308,52 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
Saarbrücken-Ensheim, den 22.07.2024 Marvin Brück ANLAGENGITTER FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
VERBINDLICHKEITENSPIEGEL ZUM 31.12.2023
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 15.12.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkBei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: An die f-tronic GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der f-tronic GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der f-tronic GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Pforzheim, 2. August 2024 dhmp
NEXT GmbH & Co. KG
Roland Sprinz, Wirtschaftsprüfer Thorsten Bierkamp, Wirtschaftsprüfer |
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