REPRO
Schneider GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
143.676,50 |
184.728,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
143.674,50 |
184.726,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
301.021,23 |
300.105,96 |
| I.
Vorräte |
9.362,30 |
24.918,30 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
132.634,85 |
118.788,53 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
25.535,29 |
35.151,09 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
159.024,08 |
156.399,13 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.505,59 |
1.105,25 |
| D.
Aktive latente Steuern |
64.185,00 |
0,00 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
136.536,76 |
189.059,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
649.925,08 |
674.998,29 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Verlustvortrag |
214.659,08 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
52.522,32 |
0,00 |
| IV.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
-214.659,08 |
| davon
Gewinn- /Verlustvortrag |
0,00 |
-185.710,10 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
136.536,76 |
189.059,08 |
| B.
Rückstellungen |
515.229,00 |
511.995,64 |
| C.
Verbindlichkeiten |
134.696,08 |
163.002,65 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
21.862,96 |
26.038,54 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
112.833,12 |
136.964,11 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
649.925,08 |
674.998,29 |
Anhang
Anhang
der
Firma REPRO Schneider GmbH
Xantener Straße 4 - 8
50733 Köln
zum
31. Dezember 2016
__________________________________________________________________________
1. Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Abschluss wurde gemäß
§§ 242 ff., §§ 264 ff. HGB sowie nach
den einschlägigen Vorschriften des HGB und des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Es gelten die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
Die Bewertungsstetigkeit gem. § 252 Abs. 1 Nr. 6
HGB (Beibehaltung der im vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden) und die
Darstellungsstetigkeit (Form der Darstellung) wurden nicht
durchbrochen.
Die Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen ist
gewährleistet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die folgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
- 2 -
2.
Angaben zur Bilanz
2.1
Entwicklung des Anlagevermögens
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Bewegliche Anlagegüter werden
nach ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear
abgeschrieben.
Aus Vereinfachungsgründen wird die
steuerliche Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2
Einkommensteuergesetz (EStG) für die geringwertigen
Wirtschaftsgüter auch in der Handelsbilanz in Anspruch
genommen.
2.2
Vorräte
Die Warenvorräte sowie die in Arbeit
befindlichen Aufträge werden mit den
Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert bewertet (Einzelbewertung).
Bewertungsvereinfachungsverfahren werden nicht angewendet.
2.3
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert abzgl.
erforderlicher Wertberichtigungen unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
Die gesamten Forderungen haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
4. Aktive latente Steuern
Das Unternehmen wendet § 274 HGB zur
Bilanzierung latenter Steuern als kleine
Kapitalgesellschaft freiwillig an. Die aktiven latenten
Steuern ergeben sich aus einem höheren Wertansatz
für die Pensionsrückstellung nach Handelsrecht im
Vergleich zum steuerlichen Teilwert gem. § 6a EStG,
insbesondere aufgrund eines dort gesetzlich festgelegten
Abzinsungssatzes von 6% p.a., sowie aus einem steuerlichen
Verlustvortrag. Da sich der Verlustvortrag sowie der
Wertunterschied in der Steuerbilanz in späteren Jahren
voraussichtlich ausgleichen werden, ergeben sich daraus
aktive latente Steuern, also künftige
Steuerentlastungen.
- 3 -
2.5
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen
erfolgt gem. § 253 HGB nach den anerkannten Regeln der
Versicherungsmathematik unter Zugrundlegung der
biometrischen Rechnungsgrundlagen
(Sterbewahrscheinlichkeiten u.a.) von Prof. Heubeck
(Richttafeln 2005 G).
Die notwendige Abzinsung erfolgt gem. §
253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal unter Ansatz eines
durchschnittlichen Marktzinssatzes bei einer unterstellten
Restlaufzeit von 15 Jahren. Dieser beträgt nach den
Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank zum
Abschlussstichtag
im Durchschnitt der letzten zehn Jahre 4,01% p.a..
Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6
HGB zu dem Ansatz eines Durchschnittszinssatzes der letzten
sieben Jahre (3,23%) beträgt € 26.511,00. In
dieser Höhe ergibt sich eine Ausschüttungssperre.
Bei den Pensionsverpflichtungen werden individuelle
Steigerungsraten in der Leistungsphase nicht
berücksichtigt. Fluktuationsraten werden ebenso nicht
berücksichtigt.
Eine Saldierung von Vermögenswerten mit
den Pensionsverpflichtungen gem. § 246 Abs. 2 Satz 2
HGB erfolgte nicht, weil Vermögenswerte, die
ausschließlich der Finanzierung der
Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff
aller übrigen Gläubiger entzogen sind, nicht
vorhanden sind.
2.6
sonstige Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des
notwendigen Erfüllungsbetrages nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung und unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
2.7
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Sämtliche in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als
einem Jahr.
Pfandrechte oder ähnliche Rechte zur Sicherung
der Verbindlichkeiten wurden - abgesehen von üblichen
Eigentumsvorbehaltsrechten - nicht bestellt.
- 4 -
3.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Außerplanmäßige Abschreibungen
gem. § 277 Abs. 3 Satz 1 HGB auf Gegenstände des
Anlagevermögens brauchten nicht verrechnet zu werden.
4.
Zusätzliche Angaben
4.1 Die vom Unternehmen abgeschlossenen Miet-,
Leasing- und Dienstleistungsverträge erreichen eine
Größenordnung, die für die Beurteilung der
Finanzlage des Unternehmens von untergeordneter Bedeutung
sind (§ 285 Nr. 3a HGB).
4.2 Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der
Geschäftsführung gem. § 285 Nr. 9c) HGB
wurden nicht gewährt.
4.3 Alleinige Geschäftsführer der
Gesellschaft waren im Berichtsjahr:
Herr Hans Klietsch, Dipl.-Ing., Bergisch
Gladbach,
Frau Katinka Kuhbier, Medienberaterin, Bergisch
Gladbach, sowie
Frau Tanja Strücker, Kauffrau, Ratingen.
Köln, den 15. November 2017
.........................................................................................................................................
Firma Repro Schneider GmbH
( Herr Hans Klietsch
)
( Frau Katinka Kuhbier ) ( Frau Tanja Strücker )
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2016 -
31.12.2016
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 112.545,82 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 25.535,29
EUR.
1.1.2015 -
31.12.2015
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 136.964,11 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 35.151,09
EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.11.2017 festgestellt.
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