Mantsch
Medizintechnik GmbH
Minden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
157.854,02 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
157.853,02 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.020.330,50 |
| I.
Vorräte |
252.352,36 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
508.279,39 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
259.698,75 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.061,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.186.245,52 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
68.789,75 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
19.323,25 |
| III.
Bilanzgewinn |
24.466,50 |
| B.
Rückstellungen |
110.941,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.006.514,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.186.245,52 |
Anhang
Grundlagen und Methoden
Vorliegender Jahresabschluss der Gesellschaft
für das Geschäftsjahr 2011 wurde nach den
Grundsätzen der Rechnungslegungsvorschriften des HGB
erstellt. Die Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden
für dieses Geschäftsjahr angewandt.
Die Regelungen des GmbH-Gesetzes wurden ebenfalls
berücksichtigt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung
wurde Gebrauch gemacht.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund
des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.
Abweichungen gegenüber dem Vorjahr
Bei dem vorliegenden Jahresabschluss konnten die
im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden übernommen werden.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gegenstände des immateriellen
Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet und um die planmäßige Abschreibung
vermindert.
Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus
den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden
linear und degressiv vorgenommen unter
Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer.
Ergibt der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung im Ergebnis eine höhere
Jahresabschreibung, wird der Übergang vollzogen.
Bewegliche Anlagegüter bis zu einem Wert von
Euro 410 wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.
Das Wahlrecht zur Beibehaltung steuerlicher
Wertansätze nach Art. 67 Abs. 4 EGHGB wurde in
Anspruch genommen.
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. War der Tageswert zum
Bilanzstichtag niedriger, wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden erkennbare
Risiken berücksichtigt.
Die das Geschäftsjahr betreffenden
Steuererstattungsansprüche wurden als Forderung aus
Steuerüberzahlungen bilanziert.
Für Gewährleistungsansprüche wurde
eine Rückstellung in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert.
Weitere ungewisse Verbindlichkeiten wurden bei den
sonstigen Rückstellungen unter Einbeziehung
erkennbarer Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
Angaben zur Bilanz
Bilanzierung von Steuerlatenzen
Aufgrund der Befreiung des § 274a Nr. 5 HGB
für kleine Kapitalgesellschaften wurde auf eine
Abgrenzung latenter Steuern verzichtet.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
über 5 Jahre
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
über 5 Jahre bestehen nicht.
Zur Absicherung einer Lieferantenverbindlichkeit
besteht zum Bilanzstichtag eine Bankbürgschaft in
Höhe von 10.000,- €.
Angaben zur Verbesserung des Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Während des abgelaufenen Jahres wurden die
Geschäfte des Unternehmens durch den
alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer
Herrn Christian Mantsch, 32427 Minden, geführt.
Vorschüsse und Kredite wurden dem
Geschäftsführer nicht gewährt.
Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3
HGB
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde
verzichtet. Nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung würde die Aufstellung dem Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zufügen.
Minden, 20. Dezember 2012
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gez. Christian Mantsch
Geschäftsführer der Mantsch Medizintechnik
GmbH
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