Mantsch Medizintechnik GmbHLiquidiert

32427 Minden, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 4475
Eingetragen
7.4.1999
Branche
Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen GerätenHerstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien a. n. g.Herstellung von orthopädischen Erzeugnissen
Gegenstand
Herstellung und der Vertrieb medizintechnischer Produkte und Geräte. Die Gesellschaft kann ähnliche oder gleichartige Unternehmen erwerben, gründen, sich an solchen beteiligen, deren Geschäftsführung oder Vertretung übernehmen, Zweigniederlassungen im Inund Ausland sowie auswärtige Betriebsstätten errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Christian Mantsch
seit 10.2.2004
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Mantsch Medizintechnik GmbH

Minden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 157.854,02
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00
II. Sachanlagen 157.853,02
B. Umlaufvermögen 1.020.330,50
I. Vorräte 252.352,36
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 508.279,39
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 259.698,75
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.061,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.186.245,52

Passiva

31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 68.789,75
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Gewinnvortrag 19.323,25
III. Bilanzgewinn 24.466,50
B. Rückstellungen 110.941,00
C. Verbindlichkeiten 1.006.514,77
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.186.245,52

Anhang


Grundlagen und Methoden
Vorliegender Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 wurde nach den Grundsätzen der Rechnungslegungsvorschriften des HGB erstellt. Die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden für dieses Geschäftsjahr angewandt.

Die Regelungen des GmbH-Gesetzes wurden ebenfalls berücksichtigt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht.

Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.

Abweichungen gegenüber dem Vorjahr
Bei dem vorliegenden Jahresabschluss konnten die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen werden.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gegenstände des immateriellen Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungs­kosten bewertet und um die planmäßige Abschreibung vermindert.

Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear und degressiv vorgenommen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer.

Ergibt der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung im Ergebnis eine höhere Jahresabschreibung, wird der Übergang vollzogen.

Bewegliche Anlagegüter bis zu einem Wert von Euro 410 wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

Das Wahlrecht zur Beibehaltung steuerlicher Wertansätze nach Art. 67 Abs. 4 EGHGB wurde in Anspruch genommen.

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. War der Tageswert zum Bilanzstichtag niedriger, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden erkennbare Risiken berücksichtigt.

Die das Geschäftsjahr betreffenden Steuererstattungsansprüche wurden als Forderung aus Steuerüberzahlungen bilanziert.

Für Gewährleistungsansprüche wurde eine Rückstellung in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert.

Weitere ungewisse Verbindlichkeiten wurden bei den sonstigen Rückstellungen unter Einbeziehung erkennbarer Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.



Angaben zur Bilanz

Bilanzierung von Steuerlatenzen
Aufgrund der Befreiung des § 274a Nr. 5 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde auf eine Abgrenzung latenter Steuern verzichtet.

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahre
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahre bestehen nicht.

Zur Absicherung einer Lieferantenverbindlichkeit besteht zum Bilanzstichtag eine Bankbürgschaft in Höhe von 10.000,- €.

Angaben zur Verbesserung des Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Während des abgelaufenen Jahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Christian Mantsch, 32427 Minden, geführt.

Vorschüsse und Kredite wurden dem Geschäftsführer nicht gewährt.

Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 HGB
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet. Nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung würde die Aufstellung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen.


Minden, 20. Dezember 2012


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gez. Christian Mantsch
Geschäftsführer der Mantsch Medizintechnik GmbH

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