Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
WSW mobil GmbH
Bromberger Straße 39, 42281 Wuppertal, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sabine Schnake seit 23.2.2023 | Geschäftsführer |
Markus A. Hilkenbach seit 11.3.2020 | Geschäftsführer |
Christoph Nickel seit 29.3.2017 | Prokura |
Heike, geb. Schröder Kuhlen seit 15.11.2016 | Prokura |
Jörg Rodehorst seit 5.8.2009 | Prokura |
Karsten, geb. Harke Treptow seit 6.2.2008 | Prokura |
Markus Schlomski seit 6.7.2007 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung Schwelm | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WSW mobil GmbHWuppertalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen der Gesellschaft 1.1 Geschäftsmodell WSW Mobil GmbH: Wir machen Wuppertal mobil Die WSW mobil GmbH, Wuppertal, ist eine 100%ige Tochter des WSW Wuppertaler Stadtwerke-Konzerns. Die Gesellschaft betreibt den öffentlichen Nahverkehr für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wuppertal und bietet mit einzelnen Linien auch in den Städten Remscheid und Solingen sowie dem Kreis Mettmann und dem Ennepe-Ruhr-Kreis Nahverkehrsleistungen an. Sie erfüllt damit einen öffentlichen Zweck. Seit dem Jahr 1980, dem Gründungsjahr des Verkehrsverbundes Rhein- Ruhr (VRR), profitiert der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) im Raum Rhein, Ruhr und Wuppertal von einem einheitlichen Verkehrs- und Tarifsystem. Ein umfangreiches Angebot verschiedener Ticketoptionen steht sowohl Gelegenheitsnutzern als auch regelmäßigen Fahrgästen zur Verfügung. Neben dem spezifischen Tarif des VRR beinhaltet das Angebot auch Optionen für grenzüberschreitende Fahrten in den Verkehrsverbund Rhein-Sieg und Tickets gemäß des NRW-Tarifs, der für weiterreichende Fahrten innerhalb Nordrhein-Westfalens gilt. Der noch junge Tarif "eezy" hat sich im Jahr 2023 als integraler Bestandteil der Tariflandschaft fest etabliert und bietet den Fahrgästen eine flexible und benutzerfreundliche Möglichkeit, den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen. Durch das vereinfachte Verfahren des Ein- und Auscheckens per App und der Abrechnung basierend auf der tatsächlich zurückgelegten Distanz, hat eezy die Nutzung des ÖPNV attraktiver gemacht. Parallel dazu hat die Einführung des Deutschlandtickets einen wesentlichen Meilenstein in der Förderung des öffentlichen Verkehrs in Deutschland gesetzt. Dieses Ticket ermöglicht es Fahrgästen, für eine monatliche Pauschale unbegrenzt alle öffentlichen Verkehrsmittel landesweit zu nutzen, und unterstreicht das Engagement der WSW mobil GmbH für eine nachhaltige Mobilität und die Unterstützung der Verkehrswende in Deutschland. "Wir machen Wuppertal mobil" - Mit dieser Vision setzt die WSW mobil GmbH kontinuierlich innovative Akzente im öffentlichen Personennahverkehr. Der On-Demand-Service "Hol mich! App" hat sich als wertvolle Ergänzung zum bestehenden Mobilitätsangebot etabliert, indem er präzise und effizient auf die individuellen Bedürfnisse der Wuppertaler eingeht. Die Anbindung verschiedener Stadtteile über ein intelligentes, app-gestütztes System, das die kürzeste Route zwischen Abhol- und Zielort berechnet, bietet eine optimale Lösung für flexible und nachhaltige Stadtverkehre. Mit einem Tarif, der für Abokunden besonders attraktiv ist, trägt der Service wesentlich zur Mobilitätswende bei und unterstreicht das Engagement der WSW mobil GmbH für eine umweltfreundliche und zugängliche städtische Mobilität. Die WSW mobil GmbH befördert mit 293 Bussen auf 62 Linien rund 137.000 Fahrgäste täglich. Ergänzt werden diese Angebote durch Anrufsammeltaxen (AST), drei Taxibus-Linien und einen On-Demand-Verkehr. Die Jahresleistung betrug rund 12 Mio. Wagenkilometer. Das zentrale Mobilitätsangebot auf der Talachse wird mit 31 Schwebebahnfahrzeugen gewährleistet. Auf der 13,3 km langen Strecke von Oberbarmen bis Vohwinkel fahren jeden Tag rund 50.000 Menschen. Insgesamt absolviert die Schwebebahn dabei bis zu 1,8 Mio. Wagenkilometer jährlich. 1.2 Ziele und Strategie: wir machen Wuppertal nachhaltig mobil a) Unser Leitbild: Heimatgefühl - Unser Herz schlägt für Wuppertal Für die WSW mobil GmbH gilt das Leitbild der WSW-Unternehmensgruppe: Jeder von uns hat seine eigene Antwort auf die Fragen, wer wir sind, was uns ausmacht und wofür wir stehen. Und doch vertreten wir alle dasselbe Unternehmen, denselben Markenkern und dieselben Markenwerte. Unser Leitbild dient als wichtiger Wegweiser - in der täglichen Arbeit, bei zentralen Entscheidungen und in allen zukünftigen Projekten. Es zeigt uns nicht nur, welche Ziele wir erreichen wollen, sondern auch wie wir den Weg dahin gemeinsam beschreiten. Wir treiben neue Ideen voran: Wir sind Neuem gegenüber aufgeschlossen. Als verantwortungsvolles Unternehmen gestalten wir nachhaltige Lösungen und Produkte für die Zukunft. Für und mit unseren Kundinnen und Kunden, die nachhaltige Mehrwerte schaffen. Wir handeln wirtschaftlich und nachhaltig: Wirtschaftlicher Erfolg ist für uns überlebenswichtig. Deshalb muss jeder Prozess schlank und produktiv, jedes Geschäftsfeld mindestens wirtschaftlich und der Konzern insgesamt profitabel sein. Die WSW mobil GmbH positioniert sich innerhalb des WSW-Konzerns mit der Mission, ein fortschrittlicher Partner und Dienstleister für die Infrastruktur Wuppertals zu sein. Angebote, die sowohl auf Kundenerwartungen abgestimmt sind als auch CO 2 -Emissionen senken, stärken die Nachhaltigkeitsausrichtung des Konzerns. Ein besonderer Fokus liegt auf der Wasserstoffbusflotte, die eine Schlüsselrolle in der umweltbewussten Mobilität und den Bemühungen um eine nachhaltigere Stadtentwicklung spielt. b) Ticketangebote Im Jahr 2023 hat die Einführung des Deutschlandtickets eine wesentliche Veränderung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Deutschlands bewirkt, insbesondere hinsichtlich der Mobilität und der Nutzung von Verkehrsmitteln. Das Deutschlandticket, das seit dem 1. Mai 2023 für 49 Euro pro Monat erhältlich ist, ermöglicht bundesweite Mobilität im gesamten ÖPNV-Angebot. Dieses Abo-Produkt, das monatlich kündbar ist, deckt sämtliche öffentlichen Nahverkehrsangebote ab, mit Ausnahme des Fernverkehrs. Es wurde als digitales Ticket konzipiert und kann auf Chipkarten oder Smartphones gespeichert werden. Die Einführung dieses Tickets wurde von einer breiten Kampagne begleitet und von Bund, Ländern sowie Verkehrsunternehmen gemeinsam getragen und finanziert, wobei Bund und Länder jeweils 1,5 Mrd. Euro jährlich bereitstellen, um etwaige Mindereinnahmen im Einführungsjahr zu kompensieren. Das Deutschlandticket folgt auf das im Sommer 2022 eingeführte 9- Euro-Ticket und zielt darauf ab, eine einheitliche und einfache Lösung für die Nutzung des ÖPNV anzubieten. Es steht im Einklang mit den Bestrebungen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität und soll einen Anreiz zum Umstieg von individuellen Verkehrsmitteln auf den ÖPNV bieten. Insbesondere in Nordrhein-Westfalen wurde die Einführung des Tickets mit Optimismus und umfassenden Vorbereitungen begleitet. Das Deutschlandticket ermöglicht nicht nur die Fahrt über Verbundgrenzen hinweg ohne zusätzliche Tickets, sondern vereinfacht auch das Tarifsystem erheblich. Zusatzangebote, wie die Möglichkeit zur Nutzung der 1. Klasse in Kombination mit dem Deutschlandticket in NRW oder die Mitnahme von Fahrrädern und Tieren, erweitern die Flexibilität und Attraktivität dieses Angebotes. Darüber hinaus werden seit dem 1. Dezember 2023 mit dem Deutschlandticket Sozial auch soziale Aspekte berücksichtigt und es gibt rabattierte Angebote für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Jobtickets. Die erfolgreiche Einführung und Akzeptanz des Deutschlandtickets wird als ein wesentlicher Schritt zur Realisierung der Verkehrswende betrachtet. Es unterstützt das Ziel, mehr Menschen für den Umstieg auf den ÖPNV zu gewinnen, um damit einen Beitrag zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens und der Umweltbelastung zu leisten. Die kontinuierliche Anpassung und Verbesserung des ÖPNV-Angebots, insbesondere in Bezug auf die Infrastruktur und die Servicequalität, bleibt jedoch eine fortlaufende Herausforderung, um den langfristigen Erfolg und die Nachhaltigkeit dieser Initiative zu sichern. Die Implementierung des Deutschlandtickets stellt somit einen bedeutenden Fortschritt in der Entwicklung des ÖPNV in Deutschland dar und symbolisiert einen Paradigmenwechsel hin zu einer einfacheren, benutzerfreundlicheren und umweltbewussteren Mobilität. Die fortlaufende Unterstützung durch Bund, Länder und die beteiligten Verkehrsunternehmen ist entscheidend, um die Ziele der Verkehrswende zu erreichen und eine nachhaltige Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger zu fördern. c) Verbesserung der Infrastruktur: Schwebebahn Am 17. April 2023, nach einer umfassenden Phase der Vorbereitung und der erforderlichen Zulassung durch die Technische Aufsichtsbehörde, wurde die Betriebsgeschwindigkeit der Wuppertaler Schwebebahn auf 60 km/h erhöht. Durch gezielte Trainingsfahrten wurde das Betriebspersonal effektiv und sicher auf die aktualisierten Bedingungen vorbereitet und konnte seinen Dienst mit der erhöhten Geschwindigkeit aufnehmen. Zeitgleich mit der Geschwindigkeitserhöhung trat ein überarbeiteter Fahrplan in Kraft, der die Fahrzeit zwischen Vohwinkel und Oberbarmen um etwa eine Minute pro Strecke reduzierte. Die Anpassung des Fahrplans führt während der Hauptverkehrszeiten zu einem verkürzten Takt von 3 Minuten und 40 Sekunden. Diese Entwicklungen spiegeln das Bestreben der WSW mobil GmbH wider, durch innovative Technologien und optimierte Betriebsführung die Effizienz und Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs in Wuppertal zu steigern. d) Verbesserung der Infrastruktur: Neue Omnibusse für Wuppertal Die Wuppertaler Stadtwerke planen ihr Engagement für eine nachhaltige Mobilität weiter auszubauen, indem die Anschaffung von 32 weiteren Wasserstoffbussen in Erwägung gezogen wird. Diese Initiative, unterstützt durch Landesmittel des Landes Nordrhein-Westfalen, soll dazu beitragen, dass in den nächsten Jahren ein signifikanter Teil der Busflotte auf den umweltfreundlichen Wasserstoffbetrieb umgestellt wird. Durch dieses Vorhaben wird das "Wuppertaler Modell" der umweltschonenden Wasserstoffproduktion aus der Müllverbrennung weiter gestärkt, was die Stadt in ihren Bemühungen um eine CO 2 -neutrale Mobilität unterstützt. Ergänzend hierzu arbeiten die WSW eng mit der Abfallwirtschaftsgesellschaft (AWG) zusammen, um den für die Brennstoffzellen erforderlichen Wasserstoff bereitzustellen. In der Hofschaft Korzert, gelegen im Stadtbezirk Cronenberg, wird mittels eines Müllheizkraftwerks Strom für einen Elektrolyseur erzeugt, der täglich bis zu 400 Kilogramm Wasserstoff produzieren kann. Ein vorhandener Tank bietet zudem Lagerkapazitäten für 450 Kilogramm Wasserstoff. Um den wachsenden Bedarf durch die Neuanschaffungen zu decken, ist eine Erweiterung der Elektrolysekapazität auf 2 MW geplant, für die noch die Zustimmung des Stadtrats erforderlich ist. Der auf diese Weise produzierte Wasserstoff gilt dank der Nutzung des biogenen Müllanteils als nachhaltig. 1.3 Forschung und Entwicklung: Wir machen Wuppertal innovativ Wuppertal ist Mitglied der Kompetenzregion "Düssel. Rhein. Wupper". Der Zusammenschluss der Region Duisburg, Düsseldorf, Wuppertal, Rhein-Kreis Neuss und Kreis Mettmann demonstriert mit dem Gewinn des "HyPerformer"-Wettbewerbs und einer Förderung von 15 Mio. € durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr seine führende Rolle in der Entwicklung einer grünen Wasserstoffwirtschaft. Mit geplanten Investitionen von rund 82 Mio. € wird die Region zum Vorbild für nachhaltige Mobilitätslösungen, indem sie Elektrolyseure und Wasserstoff-Tankstellen implementiert und so den Weg für emissionsfreie Bus- und Lkw-Flotten ebnet. Die WSW mobil GmbH ist offen für jede Integration digitaler Lösungen im öffentlichen Nahverkehr, was sich in der Ausstattung ihrer Busflotte und ausgewählter Haltestellen mit kostenlosem WLAN zeigt. Dies verbessert nicht nur die Fahrgasterfahrung durch erhöhte Konnektivität, sondern setzt auch wichtige Impulse in der kommunalen Daseinsvorsorge. Hinzu kommt die innovative "Hol mich! App", die neue Mobilitätsformen ermöglicht, indem bis zu sechs Fahrgäste gemeinsame Fahrten buchen können. Diese Digitalisierungs- und Innovationsmaß- nahmen unterstreichen das Engagement der WSW mobil GmbH, den öffentlichen Nahverkehr attraktiver, effizienter und kundenfreundlicher zu gestalten. Die Wuppertaler Stadtwerke haben eine klare Klimaschutzstrategie. Bis 2035 wird die Klimaneutralität angestrebt. Dabei steht die Mobilitätswende in einem besonderen Fokus. 1.4 Steuerungssysteme: so halten wir Wuppertal mobil Geschäftsführung und Aufsichtsrat der WSW mobil GmbH arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens vertrauensvoll zusammen. Geschäfte von grundlegender Bedeutung erfordern gemäß Gesellschaftsvertrag die Zustimmung des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat der WSW mobil GmbH hat die Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2023 in vier ordentlichen Sitzungen auf Grundlage einer zeitnahen, umfassenden schriftlichen und mündlichen Berichterstattung kontinuierlich überwacht. Daneben finden regelmäßig Besprechungen zwischen der Gesamtgeschäftsführung statt. Zur Realisierung ihrer strategischen Ziele verfolgt die WSW mobil GmbH eine umfassende Planungsstrategie, die das gesamte Unternehmen einbezieht. Dies erfolgt durch die Entwicklung eines Wirtschaftsplans, der einmal jährlich mit der Mitwirkung aller Bereiche von der Geschäftsführung erarbeitet wird. Nach der Erstellung empfiehlt der Aufsichtsrat diesen Plan der Gesellschafterversammlung zur Genehmigung, welche den Plan letztlich bestätigt. Der Plan setzt sich aus Schlüsselkomponenten zusammen, darunter der Erfolgs-, Finanz-, Investitions- und Personalentwicklungsplan, die zusammen die finanzielle und operative Grundlage des Unternehmens für das kommende Jahr bilden. Dieser Prozess ermöglicht auch eine detaillierte Analyse und Überwachung wichtiger finanzieller Leistungsindikatoren, die für die Zukunft der WSW mobil GmbH von entscheidender Bedeutung sind. Ein zentraler Punkt in der finanziellen Strategie ist die Integration in das Treasury-Management und Cash-Pooling der gesamten WSW- Unternehmensgruppe. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Liquidität für den laufenden Betrieb zu sichern, die Kosten für die Finanzierung so niedrig wie möglich zu halten und das Unternehmen vor dem Risiko von Zinsschwankungen zu schützen. Im Rahmen des Cash-Pooling werden kurzfristige finanzielle Verpflichtungen geregelt und etwaige Liquiditätsüberschüsse innerhalb des Konzerns strategisch reinvestiert, um eine optimale Finanzstruktur zu gewährleisten. Darüber hinaus berichtet die WSW mobil GmbH auch zu den folgenden Leistungsindikatoren: • Umsatzentwicklung • EBITDA • Ergebnisentwicklung • Investitionen Neben den finanziellen Leistungsindikatoren sind auch nicht finanzielle Leistungsindikatoren für die Steuerung des Unternehmens maßgeblich. Diese sind: • Gender Management • Vereinbarkeit von Beruf und Familie Über die Kennzahlen wird aggregiert für die Gruppe, aber auch separat nach Einzelunternehmen berichtet. 2. Wirtschaftsbericht 2.1.1 Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen und Lage Im Jahr 2023 verzeichnete Deutschland einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 0,3 % gegenüber dem Vorjahr. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung wurde durch hohe Preise, steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage sowohl im Inland als auch aus dem Ausland gedämpft, was die Erholung der deutschen Wirtschaft nach dem Corona-Jahr 2020 behinderte. Der Rückgang im produzierenden Gewerbe war mit 2,0 % besonders deutlich, während die meisten Dienstleistungssektoren ein Wachstum verzeichneten, das jedoch schwächer ausfiel als in den Vorjahren. Der private Konsum ging um 0,8 % zurück, hauptsächlich bedingt durch hohe Verbraucherpreise, was einen weiteren Abstand zum Vorkrisenniveau des Jahres 2019 markiert. Staatliche Konsumausgaben wurden erstmals seit fast zwei Jahrzehnten reduziert, vor allem durch den Wegfall von Corona-bezogenen Maßnahmen. Investitionen in Ausrüstungen stiegen dagegen um 3,0 %, ange- trieben durch die gewerblichen Pkw-Neuzulassungen dank des Umweltbonus für Elektroautos. Die Importe sanken stärker als die Exporte, was zu einem positiven Außenbeitrag führte. Der Arbeitsmarkt blieb robust mit einem Beschäftigungszuwachs von 0,7 % und das staatliche Finanzierungsdefizit verringerte sich leicht gegenüber dem Vorjahr. Investitionen in mobile Anlagen wie neue Maschinen, Geräte und Fahrzeuge, die unter dem Begriff Ausrüstungsinvestitionen zusammengefasst werden, verzeichneten hingegen einen Anstieg um 3,0 %. Dieser Anstieg wurde durch die Zunahme der gewerblichen Neuzulassungen von Pkw angetrieben, insbesondere durch den Umweltbonus für Elektroautos. In Wuppertal offenbart sich ein bemerkenswerter Kontrast zwischen dem wachsenden Umweltbewusstsein der Bevölkerung, insbesondere der jüngeren Generationen, die tendenziell eine Abkehr vom Individualverkehr bevorzugen, und der tatsächlichen Zunahme der zugelassenen Kfz über die Jahre. Trotz der zunehmenden Sensibilisierung für ökologische Themen und einem verstärkten Interesse an nachhaltiger Mobilität, zeigt die Statistik einen anhaltenden Anstieg der Fahrzeugzulassungen in der Stadt. Dieser Widerspruch zwischen ökologischem Bewusstsein und Mobilitätsverhalten stellt eine herausfordernde Diskrepanz dar, die tiefgreifende Fragen hinsichtlich der Effektivität und der Umsetzung umweltfreundlicher Verkehrspolitiken aufwirft. Die Einführung des 9-Euro-Tickets im Sommer 2022 hat das Bewusstsein für den Mehrwert und die Notwendigkeit eines gut ausgebauten öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) in der deutschen Gesellschaft möglicherweise gestärkt. Die Hoffnung, dass das Deutschlandticket, welches seit Mai 2023 für 49 Euro pro Monat bundesweit verfügbar ist, einen signifikanten Schritt in der Verkehrswende darstellt, hat sich als begründet erwiesen. Durch ein einfaches, erschwingliches und bundesweit gültiges Ticket wird eine breite Akzeptanz für Bus und Bahn gefördert. Laut der vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) koordinierten, bevölkerungsrepräsentativen Marktforschung, die monatlich 6.000 mobile Personen ab 14 Jahren umfasst, zeigt sich ein kontinuierliches Wachstum in der Nutzung des Tickets während der Sommermonate Juli und August 2023. In diesem Zeitraum griffen monatlich etwa 10 Millionen Fahrgäste auf das bundesweite ÖPNV-Abo zurück, ein Anstieg gegenüber den 9 Millionen Nutzern im Mai und den 9,6 Millionen im Juni. Interessant ist die Zusammensetzung der Abonnenten: 42 % der Käufer waren bereits vorher im Besitz eines ÖPNV-Abos, während 47 % als Neuabonnenten gelten, die zwar schon vorher Bus und Bahn nutzten, aber durch das Deutschland-Ticket erstmalig ein Abo abschlossen. Bemerkenswerterweise sind 8 % der Käufer Neukunden, die vorher den ÖPNV nicht genutzt haben. Ein besonders ermutigendes Zeichen für die Verkehrswende ist, dass 5 % aller Fahrten mit dem Deutschland-Ticket Fahrten ersetzen, die sonst mit dem Auto unternommen worden wären. Diese Ergebnisse verdeutlichen nicht nur die breite Akzeptanz des Tickets, sondern auch dessen Potenzial, die Mobilität in Deutschland nachhaltiger zu gestalten. 2.1.2 Geschäftsverlauf Die Bedingungen im Nahverkehr haben sich im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr durch das 9-Euro-Ticket und das Deutschlandticket spürbar verändert. Die Fahrgeldeinnahmen verzeichnen einen Zuwachs von 15,9 %. Die WSW mobil GmbH hatte 2023 ein Gesamtaufkommen von 68,5 Millionen Fahrgästen. Davon waren 30 Millionen Fahrgäste allgemeine Zeitkartenbesitzer, ca. 19 Millionen Fahrgäste nutzten den Ausbildungsverkehr und der Rest der Fahrgäste verteilte sich auf Semestertickets, Barticketverkauf und Schwerbehindertentickets, bzw. Sonstige.
Die Anzahl der Fahrgäste ist gegenüber dem Vorjahr um rund 10,1 % gesunken. Davon haben ca. 50 Mio. Fahrgäste Omnibusse und ca. 18,5 Mio. Fahrgäste die Schwebebahn genutzt. Die Nachfrageentwicklung liegt unter der Gesamtentwicklung im VRR von rund +6,5 %. Die Anzahl der Abonnenten erhöhte sich jedoch um etwa 30 % auf knapp 79.000 (Stand Dezember 2023). Bei der Entwicklung der Abozahlen sticht das Deutschlandticket wie zu erwarten deutlich hervor. Die augenscheinlich gegenläufigen Effekte aus höheren Einnahmen und mehr Abokunden, aber weniger Fahrgästen in Summe lassen sich gut mit der Einführung des Deutschlandtickets überein bringen. Hier liegt die Vermutung nahe, dass auch Kunden das Deutschlandticket aufgrund des attraktiven Preis- Leistungs-Verhältnisses erwerben, um dieses für Gelegenheitsfahrten zu nutzen. Somit spricht man mit diesem Ticket nicht nur Vielfahrer an, sondern die gesamte Breite der möglichen Kundschaft. Damit hat die WSW mobil GmbH eine sehr zufriedenstellende Stammkundenbindung; durchschnittlich besitzt fast jeder fünfte Wuppertaler ein Abo-Ticket. Um den hohen Grad an Kundenzufriedenheit zu erhalten und weiter auszubauen, engagiert sich die WSW mobil GmbH fortlaufend in der Erfassung von Kundenfeedback. Mittels regelmäßiger Befragungen und dem Dialog in eigens eingerichteten Foren nimmt die WSW mobil GmbH Vorschläge und mögliche Verbesserungen auf, die zur Optimierung ihres Serviceangebots beitragen. 2.2 Lage 2.2.1 Ertragslage Die Ertragslage zeigt insbesondere im Vergleich zum Vorjahr den deutlichen Einfluss der positiven Einnahmeeffekte durch das Deutschlandticket auf der einen Seite, aber auch die geringeren sonstigen betrieblichen Erträge auf der anderen Seite, in denen im Vorjahr noch Corona-Hilfen und andere Ausgleichszahlungen enthalten waren. Durch die Tariflohnentwicklung ist auch im Personalaufwand ein Anstieg spürbar. Die nachfolgende EBITDA-Rechnung gibt einen Überblick über die Ertragslage.
In den Verkehrssparten Bus und Schwebebahn wurden jeweils Umsatzsteigerungen von circa 11 % verzeichnet. Die Erlöse im Busbereich sind auf etwa 53,5 Mio. € gestiegen, verglichen mit rund 48 Mio. € im Vorjahr. Bei der Schwebebahn wurden Erlöse von circa 25,4 Mio. € erzielt, gegenüber 23 Mio. € im Vorjahr. Sowohl der Material- als auch der Personalaufwand haben zugenommen, was die angespannte Inflationssituation in Deutschland im Jahr 2023 widerspiegelt. Der Materialaufwand stieg um 12 %, während der Personalaufwand um 10 % zunahm. Ein Schlüsselfaktor für das um 21 Mio. € schlechtere EBITDA war der erhöhte Personalaufwand. Zudem fielen die sonstigen betrieblichen Erträge um etwa 9,5 Mio. € geringer aus als im Vorjahr, hauptsächlich durch den Wegfall von öffentlichen Hilfszahlungen. Das Finanzergebnis wurde durch höhere Zinsaufwendungen, sowohl an verbundene Unternehmen als auch durch Aufzinsung, negativ beeinflusst. Das neutrale Ergebnis verschlechterte sich im Vergleich zum Vorjahr, vorrangig aufgrund deutlich geringerer ertragswirksamer Auflösungen von Rückstellungen, was zu einem leicht negativen Ergebnis führte. Das Jahresergebnis wies mit -81,8 Mio. € eine um 35 % größere negative Abweichung im Vergleich zum Vorjahr auf. Der Verlust wird auf Grund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages von der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH übernommen. Die finanzielle Entwicklung weicht in einigen Punkten vom Plan ab, vorrangig aufgrund von • höheren als erwartet ausgefallenen sonstigen betrieblichen Erträgen, was teilweise auf zusätzliche Hilfszahlungen für die Einführung des Deutschlandtickets zurückzuführen ist • niedrigeren Materialaufwendungen als angenommen • höheren Personalaufwendungen, die durch Tarifsteigerungen bedingt sind. Durch diese Entwicklungen ergibt sich ein um circa 10 Mio. € geringerer Fehlbetrag als zunächst geplant. Die Ist-Plan-Abweichungen sind im Detail in der nachfolgenden Rechnung dargestellt.
2.2.2 Finanzlage Im Geschäftsjahr 2023 wurde der Liquiditätsbedarf der WSW mobil GmbH durch das Cash-Pooling im WSW-Konzern sichergestellt. Über das Wirtschaftsjahr bestand ein permanenter Bedarf an Liquidität. Die Tagesgeldaufnahme im Cash-Pool belief sich zum Stichtag 31. Dezember 2023 auf 23,7 Mio. €. Die Verzinsung erfolgt zu einem variablen Zinssatz auf €STR-Basis. Von der WSW mobil GmbH wurden im Geschäftsjahr 2023 langfristige Darlehen in Höhe von 18,1 Mio. € aufgenommen. Dieser Aufnahme stand eine Tilgung in Höhe von 9,0 Mio. Euro gegenüber.
2.2.3 Vermögenslage Entwicklung Gesamtvermögen:
Der Anstieg des prozentualen Anteils des Umlaufvermögens am Gesamtvermögen wird stark dominiert durch die Forderungen gegen Gesellschafter. Denn diese resultierend vor allem aus der Forderung, die sich aus dem durch die WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH zu übernehmenden Jahresfehlbetrag ergibt. 2023 erfolgten 3,5 Mio. € Investitionen in das Sachanlagevermögen. Geplant wurden 12,7 Mio. €. Im Vorjahr beliefen sich die Investitionen in das Sachanlagevermögen auf 6,1 Mio. €. Entwicklung Gesamtkapital:
Das Gesamtkapital hat im Vergleich zum Vorjahr deutlich zugenommen, wodurch die Eigenkapitalquote um 5 Prozentpunkte abgenommen hat. Das lang- und mittelfristige Kapital ist zwar um 20 % angestiegen, aber in Relation zum (gestiegenen) Gesamtkapital ist es in Relation gleichgeblieben, nämlich bei 46 %. Dieser Effekt beruht vorrangig auf langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Das kurzfristige Kapital hat sich vor allem bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen durch die höhere Tagesgeldaufnahme im Cashpool erhöht. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten mit 9,4 Mio. € kurzfristige Verbindlichkeiten. 2.2.4 Nicht finanzielle Leistungsindikatoren Gemäß der Unternehmensphilosophie strebt die WSW-Unternehmensgruppe danach, täglich an der Förderung von Gleichstellung zu arbeiten, um eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe zu ermöglichen. Um dieses Ziel zu verwirklichen, ist es wichtig, die verschiedenen Bereiche des Unternehmens zu betrachten, Defizite zu identifizieren und zu beheben. Zu diesem Zweck wurde im September 2022 der dritte Gleichstellungsplan der WSW- Unternehmensgruppe verabschiedet, der ein wesentlicher Bestandteil des Zertifikats "berufundfamilie" ist, das die WSW Unternehmensgruppe seit 2018 besitzt. Auch im vergangenen Geschäftsjahr konnten bedarfsgerechte Angebote für Väter, Mütter, pflegende Familienmitglieder und Mitarbeitende, die aus verschiedenen Gründen Beruf und Privatleben in Einklang bringen mussten, bereitgestellt werden. 3. Prognosebericht, Chancen- und Risikobericht 3.1 Prognosebericht Basierend auf dem aktuellen Prognoseverlauf wird erwartet, dass die Umsatzerlöse in Zukunft moderat ansteigen. Dies hängt insbesondere von der Entwicklung des 49-Euro-Tickets sowie den damit verbundenen Preisanpassungen oder möglichen Ausgleichszahlungen aus öffentlichen Mitteln zur Kompensation von Kostensteigerungen im öffentlichen Nahverkehr ab. Das negative EBITDA der WSW mobil GmbH wird in der nahen Zukunft etwas geringer ausfallen. Eine angenommene rückläufige Entwicklung der Treibstoff- und Energiebezugskosten sowie steigende kassentechnische Einnahmen führen dazu, dass sich in den nächsten Jahren das negative EBITDA kontinuierlich verringern wird. Für 2024 ist ein EBITDA von -66,2 Mio. € geplant. Auch künftig wird sich der Schwerpunkt darauf richten, Fahrgäste nicht nur an ihre gewünschten Ziele zu befördern, sondern auch zusätzliche Services mit Potenzial für Einnahmen anzubieten. Dies erfordert jedoch, dass das Angebot für die Kunden weiterhin attraktiv bleibt und die Infrastruktur auf dem neuesten Stand ist. In den kommenden Jahren sind daher erhebliche Investitionen geplant, unter anderem für die Anschaffung weiterer Wasserstoffbusse sowie für Planungskosten im Zusammenhang mit dem Neubau der Wagenhallen in Vohwinkel und Varresbeck. Für das Jahr 2024 wird mit Investitionen in Höhe von 4,9 Mio. € gerechnet. Für 2024 ist ein Verlust in Höhe von 73,0 Mio. € geplant, der im Rahmen des Querverbundes aufgefangen werden wird. In der WSW mobil GmbH gilt der Tarifvertrag Nahverkehr (TV-N NW). In der Tarifrunde TVöD 2023 hat man sich auf folgende Anpassungen geeinigt, die auch für den TV-N NW gelten:
*) 06.23-12.23 "Inflationsausgleichsgeld" i. H. v. 2.560€ **) 01.24-02.24 "Inflationsausgleichsgeld" i. H. v. 440€ ***) Tabellenentgeld + 200€, anschließend + 5,5% Im Dezember 2023 startete die Tarifrunde TV-N 2024 zu den Arbeitsbedingungen im kommunalen Nahverkehr. Zum Zeitpunkt dieser Berichtserstellung lag noch keine Einigung vor. Zum 1. Januar 2024 erhöht der VRR die Fahrpreise um durchschnittlich 9,4 %. Im Rahmen der Ist-Analyse für den dritten Gleichstellungsplan wurden Daten und Fakten zur beruflichen Situation von Frauen und Männern innerhalb der WSW-Unternehmensgruppe erfasst und daraufhin analysiert, wo Handlungsbedarf besteht, um die Ziele des Gleichstellungsplans zu erreichen. Der dritte Gleichstellungsplan umfasst laufende Maßnahmen, die bereits im Unternehmen implementiert worden sind. Da es sich jedoch um gut integrierte und funktionierende Prozesse handelt, verweisen wir auf ihre fortlaufende Umsetzung. Bei Betrachtung der Entwicklung seit dem ersten Gleichstellungsplan lässt sich feststellen, dass die Maßnahmen zur Förderung des unterrepräsentierten Geschlechts in Führungspositionen erfolgreich sind. Die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben bleibt auch zukünftig ein zentraler Aspekt der Gleichstellungsarbeit, insbesondere die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern. Ein weiteres Ziel ist es, Frauen für MINT-Berufe zu begeistern (MINT: Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik), sie für Führungspositionen zu stärken und junge Talente für die WSW-Unternehmensgruppe zu gewinnen. Dies wird eine wichtige Aufgabe für die WSW-Unternehmensgruppe 3.2 Chancenbericht Das Deutschlandticket eröffnet zahlreiche Chancen für den ÖPNV und dessen Nutzer. Durch die Einführung dieses bundesweit gültigen, preislich attraktiven Tickets wird die Nutzung von Bussen und Bahnen signifikant vereinfacht. Diese Maßnahme könnte eine Schlüsselrolle bei der langfristigen Steigerung der Fahrgastzahlen spielen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Förderung nachhaltiger Mobilität leisten. Die einfache und kostengünstige Struktur des Deutschlandtickets senkt die Einstiegsbarrieren für die Nutzung des ÖPNV ganz erheblich und macht ihn zu einer attraktiven Alternative zum Individualverkehr. Dadurch könnte eine Verlagerung von Fahrten mit dem Auto hin zu umweltfreundlicheren Verkehrsmitteln erreicht werden, was wiederum zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens und der Schadstoffemissionen beitragen würde. Des Weiteren bietet das Deutschlandticket eine hervorragende Chance zur Stärkung der Kundenbindung. Indem den Fahrgästen ein unkomplizierter und kosteneffizienter Zugang zu einer breiten Palette von Mobilitätsangeboten geboten wird, kann die Zufriedenheit und Loyalität der Nutzer gesteigert werden. Dies öffnet den Weg für eine langfristige Veränderung des Mobilitätsverhaltens hin zu einer verstärkten Nutzung des ÖPNV. Das Ticket stellt auch eine einzigartige Gelegenheit zur Profilierung und zum Marketing für den öffentlichen Nahverkehr dar. Durch gezielte Kampagnen und Angebote, die das Deutschlandticket in den Mittelpunkt stellen, können Verkehrsunternehmen neue Kundensegmente erschließen und das Bewusstsein für die Vorteile und Möglichkeiten des ÖPNV schärfen. Insgesamt lässt sich sagen, dass das Deutschlandticket nicht nur die Tür zu einer umweltfreundlicheren und effizienteren Mobilität öffnet, sondern auch eine Reihe von strategischen Chancen für den Ausbau und die Verbesserung des ÖPNV bietet. Die erfolgreiche Implementierung und Akzeptanz dieses Tickets könnten einen Wendepunkt für die Zukunft der urbanen Mobilität in Deutschland markieren. 3.3 Risikobericht 3.3.1 Umfeld und Branchen Risiken Die WSW mobil GmbH steht, wie viele Verkehrsunternehmen, vor der Herausforderung, sich an sich wandelnde Finanzierungsmodelle und Marktbedingungen anzupassen. Ein spezifisches Zukunftsthema, das die Branche und speziell die WSW mobil GmbH betrifft, ist die Einführung und langfristige Finanzierung des Deutschlandtickets. Während dieses neue Tarifmodell das Potenzial hat, die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs erheblich zu steigern und einen Beitrag zur Verkehrswende zu leisten, bringt es auch erhebliche finanzielle Unsicherheiten mit sich. Besonders die Deckung der Einnahmelücken, die durch den vergünstigten Tarif entstehen könnten, stellt ein Risiko dar. Es besteht die Erwartung, dass diese durch öffentliche Mittel kompensiert werden, allerdings ist die langfristige Finanzierungszusage noch ungewiss. Der medial sehr präsente Streit zwischen Bund und Ländern über die Finanzierung des Deutschlandtickets bereits kurz nach seiner Einführung hat weder für die Kunden noch für die Verkehrsunternehmen Planungssicherheit geschaffen. Diese Diskussion verdeutlichte die finanziellen Herausforderungen bei der Umsetzung umfassender Tarifreformen im ÖPNV und betonte die Wichtigkeit klarer Absprachen und einer einheitlichen Kommunikation zur Sicherung des Vertrauens in den öffentlichen Verkehr. Ein weiteres Risiko liegt in steigenden Energiepreisen, die eine erhebliche finanzielle Belastung für den Betrieb des öffentlichen Nahverkehrs darstellen könnten. Während sich die WSW mobil GmbH durch Preissicherungen gegen kurzfristige Schwankungen schützen kann, bleibt die langfristige Entwicklung der Energiekosten eine unbekannte Variable. Diese könnte nicht nur die Betriebskosten in die Höhe treiben, sondern auch Einfluss auf die Ticketpreise und damit auf die Fahrgastzahlen haben.Zudem ergeben sich aus der regulatorischen Landschaft und den politischen Rahmenbedingungen weitere Risiken. Die EU-Clean-Vehicles-Richtlinie, die feste Quoten für die Beschaffung emissionsfreier Fahrzeuge vorschreibt, kann weitreichende Auswirkungen auf die Beschaffungs- und Betriebskosten sowie auf die notwendige Infrastruktur haben. Die Verfügbarkeit entsprechender Fahrzeuge und die Anpassung an neue Technologien erfordern erhebliche Investitionen, deren Amortisierung unter aktuellen Bedingungen eine Herausforderung darstellt. Die langfristigen Auswirkungen des Homeoffice-Trends auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs sind noch unklar. Es besteht die Möglichkeit, dass die Veränderungen in den Arbeitsgewohnheiten nur einen begrenzten negativen Einfluss auf die Fahrgastzahlen im ÖPNV haben könnten. Diese Einschätzung basiert auf der Annahme, dass flexible Arbeitsmodelle und die dadurch veränderten Mobilitätsbedürfnisse zwar zu einer Verschiebung in den Verkehrsmustern führen können, jedoch das Gesamtpotenzial für den ÖPNV durch neue Nutzergruppen und Anpassungen im Serviceangebot erhalten bleibt oder sogar gesteigert werden kann. Die zukünftige Entwicklung wird maßgeblich davon abhängen, wie effektiv Verkehrsunternehmen auf diese neuen Bedürfnisse reagieren und ob zusätzliche Anreize für die Nutzung des ÖPNV geschaffen werden können. Ein Risiko, das in der ÖPNV-Branche zunehmend Beachtung findet, ist die Herausforderung des Fachkräftemangels insbesondere im Fahrbetrieb. Diese Situation stellt eine Bedrohung für die Fähigkeit der Verkehrsbetriebe dar, ihre Dienstleistungen nahtlos zu erbringen. Die Bewältigung dieses Trends erfordert einen strategischen Ansatz bei der Personalgewinnung und -entwicklung, um den Sektor für potenzielle Mitarbeiter attraktiv zu machen und so die Dienstleistungsstandards zu wahren. Insgesamt befindet sich die WSW mobil GmbH in einer Phase der Anpassung und des Wandels, in der strategische Entscheidungen zur Sicherung der langfristigen Finanzierung und zur Anpassung, an die sich ändernden Marktbedingungen und regulatorischen Anforderungen von entscheidender Bedeutung sind. Die Fähigkeit, flexibel auf diese Unsicherheiten zu reagieren und proaktiv Lösungen für die Finanzierungslücken und die Herausforderungen der Energiewende zu finden, wird entscheidend für die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sein. 3.3.2 Finanzwirtschaftliche Risiken Die WSW mobil GmbH wird mit verschiedenen finanzwirtschaftlichen Risiken konfrontiert, die sowohl interne als auch externe Faktoren umfassen. Zu den internen Herausforderungen zählt insbesondere die Lohnentwicklung infolge neuer Tarifabschlüsse. Diese können zu einer signifikanten Steigerung der Personalkosten führen. Extern beeinflusst die Entwicklung der Finanzierungsrahmenbedingungen auf der Ebene der Unternehmensgruppe die finanzielle Flexibilität der WSW mobil GmbH maßgeblich. Ein steigendes Risiko könnte sich daraus ergeben, dass der Finanzierungsbedarf für die wachsenden Anforderungen an den öffentlichen Nahverkehr zunimmt, ohne dass man eine entsprechende Steigerung in der Nutzung der Angebote oder den daraus resultierenden Einnahmen beobachten könnte. Parallel dazu wirkt sich die Entwicklung der Kosten von Shared Services der Holding auf die Gesamtkostenstruktur aus. Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen in diesem Bereich sind entscheidend, um die finanzielle Belastung für die gesamte Unternehmensgruppe zu minimieren. Auch spielt die Entwicklung von Kosteneinsparungen in der WSW mobil GmbH eine wesentliche Rolle, um auf langfristige Sicht wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Identifikation und Umsetzung von Einsparpotenzialen ohne Beeinträchtigung der Servicequalität sind zentrale Aspekte der finanziellen Steuerung und Nachhaltigkeit des Unternehmens. Die finanzielle Stabilität der WSW mobil GmbH ist eng mit dem Ausgleich von Verlusten durch den Versorgungssektor verknüpft, ein Sektor, der durch die Liberalisierung des Energiemarktes, die Energiewende und strengere regulatorische Anforderungen stark verändert wurde. Trotz dieser Veränderungen hat sich der Versorgungsbereich bisher erfolgreich am Markt behaupten können. Dennoch besteht weiterhin das Risiko, dass Einbußen in diesem Bereich den notwendigen finanziellen Ausgleich gefährden könnten. Zusätzlich könnte eine Reduzierung der öffentlichen Fördermittel für den ÖPNV die zukünftige Entwicklung der Lage der WSW mobil GmbH negativ beeinflussen. 3.3.3 Sonstige Risiken Ansonsten sind nach Maßgabe der aktuellen Risikobeurteilung derzeitig keine Risiken erkennbar, die - unter Berücksichtigung der Gegensteuerungsmaßnahmen - den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Solche Risiken sind auch vom heutigen Standpunkt aus nicht für die Zukunft ersichtlich. Technischen Risiken und Betreiberrisiken beugt die WSW mobil GmbH durch ein umfassendes Monitoring vor. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289F Abs. 4 HGB Das Aktiengesetz regelt in § 76 Abs. 4 die Maßnahmen zur Förderung des Anteils weiblicher Führungskräfte für Aufsichtsräte, Vorstände und Geschäftsführung von mitbestimmungspflichtigen oder börsennotierten Unternehmen. Neben den Zielgrößen, die zur Erhöhung des Frauenanteils und Fristen zu deren Erreichung in Aufsichtsrat und Vorstand/Geschäftsführung festzulegen sind, wird der Vorstand/die Geschäftsführung verpflichtet, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands/Geschäftsführung festzulegen. Die Ziele sind im 3. Gleichstellungsplan (Laufzeit bis August 2026) bzw. per Aufsichtsratsbeschluss für die WSW-Unternehmensgruppe festgelegt. Die Umsetzung erfolgt bei der WSW-Unternehmensgruppe auf den folgenden drei Ebenen: a. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat hat sich gemäß § 111 Absatz 5 Aktiengesetz bzw. § 36, S1 GmbHG (anwendbar aufgrund des Mitbestimmungssicherungstarifvertrages der WSW-Unternehmensgruppe) eine Zielsetzung gegeben, bis zum 30.09.2026 eine Frauenquote von 30 % zu erreichen. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat der WSW mobil GmbH beträgt zum 31.12.2023 20 %. b. Geschäftsführung Die Frauenquote in der Unternehmensleitung beträgt in der WSW-Unternehmensgruppe zum 31.12.2023 insgesamt 25 %, die Quote in der WSW mobil GmbH beträgt 33,33 %. Für den Zeitraum bis zum 30.09.2026 wurde eine Zielgröße von 33,33 % festgelegt. c. Führungskräfte Für den neuen perspektivischen Zeitraum bis zum 31.08.2026 sollen in der 1. Führungsebene mindestens 30 %, in der 2. Führungsebene mindestens 25 % erreicht werden. Zum 31. Dezember 2023 beträgt die Frauenquote in der ersten Führungsebene 25,0 % (31.12.2022: 25,9 %), in der zweiten Führungsebene 20,6 % (31.12.2022: 19 %).
Wuppertal, 10. Mai 2024 Die Geschäftsführung Hilkenbach Schnake Schlomski Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben Gesellschaftsrechtliche Grundlagen Die Firma WSW mobil GmbH mit Sitz in Wuppertal wird im Handelsregister am Amtsgericht Wuppertal unter HRB 20128 geführt. Grundlagen der Rechnungslegung Der Jahresabschluss der WSW mobil GmbH wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Sie ist verpflichtet, den Jahresabschluss und den Lagebericht nach §§ 316 ff. HGB sowie die Ordnungspflicht der Geschäftsführung nach § 53 HGrG prüfen zu lassen. Nach der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen vom 13.07.1988 wurden die Sachanlagen um die Positionen "Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen" und "Fahrzeuge für Personenverkehr" erweitert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Es ergaben sich keine Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr. II. Bilanzierung und Bewertung Aktiva Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten erfasst und werden linear über die Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die Abschreibung erworbener Software erfolgt hierbei über einen Zeitraum von 5 Jahren. Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung angemessener Gemeinkosten; Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen. Die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen umfassen Einzelkosten sowie die zurechenbaren Material- und Lohngemeinkosten einschließlich angemessener Verwaltungskosten. Investitionszuschüsse werden von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der bezuschussten Vermögensgegenstände abgesetzt, sobald diese fertiggestellt sind. Die Sachanlagen werden bei Ansatz betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauern planmäßig generell nach der linearen Methode abgeschrieben. Die wirtschaftlichen Nutzungsdauern entsprechen in der Regel den Vorgaben in den amtlichen AfA-Tabellen. Für Busse sind entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer längere betriebsindividuelle Nutzungsdauern von 8 bis 10 Jahren zugrunde gelegt worden. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert zwischen 250 € und 1.000 € werden auf einem Sammelkonto erfasst und einheitlich über 5 Jahre abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert unter 250 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Von den Vorräten werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Durchschnittswerten bzw. Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Für bestimmte, in den Betriebsstellen lagernde Ersatzteile und Betriebsmaterialien wird ein Festwert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung angemessener Abwertungen für erkennbare Ausfallrisiken bewertet. Die Guthaben bei Kreditinstituten, Kassenbestände und der aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nominalwert ausgewiesen. Passiva Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst. Dies betrifft neben den langfristigen Rückstellungen aus dem Personalbereich im Wesentlichen die Rückstellung für die Verpflichtung zum Rückbau ehemaliger Straßenbahngleisanlagen. Eine Inanspruchnahme der Rückstellung erfolgt in der Regel dann, wenn im Zuge von Straßenbaumaßnahmen oder sonstigen Erdarbeiten eine Entfernung der im Allgemeinen unter der Asphaltdecke liegenden Gleise notwendig wird. Angesichts der insoweit bestehenden Unsicherheit über die künftige Inanspruchnahme ist beim Rückstellungsverlauf unterstellt worden, dass die Verpflichtung (spätestens) am Ende des zum Bilanzstichtages mit 15 Jahren angenommenen restlichen Verpflichtungszeitraums wird. Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und änhliche Verpflichtungen basiert auf folgenden Rechnungsgrundlagen:
* 10 Jahres Durchschnitt Biometrische Grundlagen für die aufgeführten Verpflichtungen sind die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck, Köln. Bei der Festlegung des Zinssatzes der Rückstellung für Altersteilzeit ist die durchschnittliche Laufzeit der entsprechenden Verpflichtungen von drei Jahren zugrunde gelegt worden. Für die Pensionsrückstellung ist gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB eine 15-jährige Restlaufzeit zugrunde gelegt worden. Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte auf Basis eines Zinssatzes von 1,83 % (i. Vj.: 1,79 %). Der Unterschiedsbetrag bei einer Bewertung auf Basis des durchschnittlichen Marktzinses der vergangenen 10 Jahre im Vergleich zu einer Bewertung auf Basis des durchschnittlichen Marktzinses der vergangenen 7 Jahre beträgt 68 Tsd. €. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten wird zum Nominalwert angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist auf Seite 18 dargestellt und enthält Detailangaben zu den zusammengefassten Posten des § 266 Abs. 2 A. I. HGB. Investitionszuschüsse werden gesondert ausgewiesen. Sie werden zunächst unter den sonstigen Verbindlichkeiten passiviert und nach Fertigstellung mit der Investitionsmaßnahme im Anlagevermögen verrechnet. Im Geschäftsjahr sind Investitionszuschüsse in Höhe von 1.643 Tsd. € im Anlagevermögen verrechnet worden. Die bisher im abschreibungspflichtigem Anlagevermögen aktivierten Fahrzeuge sowie das Schwebebahn-Ersatzteilpaket haben zusammen einen Wert von 119,9 Mio. €. Der Bestellwert aller Fahrzeuge sowie des Schwebebahn- Ersatzteilpaketes beläuft sich auf 122 Mio. €. Der Anteilsbesitz der Gesellschaft stellt sich zum 31.12.2023 wie folgt dar:
* Werte aus 2022 ** vorläufige Werte Für die Beteiligung an der Regionalen Bahngesellschaft Kaarst-Neuss-Düsseldorf-Erkrath-Mettmann-Wuppertal mbH, Mettmann erfolgte im Geschäftsjahr 2023 gem. § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe des gesamten Buchwertes von 185.096,07 €. Umlaufvermögen Die Vorräte enthalten überwiegend Bestände an Ersatzteilen. Darin sind auch Festwerte nach § 240 Abs. 3 HGB enthalten.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen überwiegend aus Forderungen gegen die die VSG Verkehrs-Service-Gesellschaft mbH, Wuppertal und die WSW Netz GmbH, Wuppertal und betreffen den laufenden Liefer- und Leistungsverkehr. Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen den Saldo aus Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der WSW GmbH, im Wesentlichen aus der Verlustübernahme. Das Eigenkapital der Gesellschaft setzt sich wie folgt zusammen:
Die Gewinnrücklagen betreffen andere Gewinnrücklagen aus der Bewertungsänderung von Rückstellungen aus Anwendung des BilMoG. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich zum 31.12.2023 wie folgt zusammen:
Bei den Rückstellungen für Altersteilzeit und aus Arbeitszeitmodellen ist Deckungsvermögen in Form von kapitalgarantierten Fondsanteilen zu anschaffungskostengleichen Zeitwerten von 4.714 Tsd. € bzw. 1.339 Tsd. € verrechnet worden. Die übrigen Rückstellungen umfassen weiterhin Rückstellungen für Jahresabschlusskosten (214 Tsd. €), Jubiläumszuwendungen (196 Tsd. €), Übernahmeverpflichtungen für verbilligte Fahrkarten (99 Tsd. €), Beiträge zu den Berufsgenossenschaften (96 Tsd. €), nicht in Anspruch genommene Dienstkleidung (92 Tsd. €) und Rückzahlungen für Zuwendungen, bzw. Zuschüsse (50 Tsd. €). Verbindlichkeiten Es bestehen folgende Restlaufzeiten und Sicherheiten:
A = Sicherungsübereignung
A = Sicherungsübereignung Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit 22.937 Tsd. € ausschließlich die WSW Energie & Wasser AG und resultieren mehrheitlich aus unternehmensübergreifender Darlehensgewährung, aber auch aus dem laufenden Liefer- und Leistungsverkehr. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Aufgliederung nach Sparten:
2. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten mit 11.605 Tsd. € im Wesentlichen Erträge aus den Einführungshilfen für das Deutschlandticket sowie mit 4.056 Tsd. € verrechnete Erträge aus Sachbezügen. Mit 1.703 Tsd. € sind in den sonstigen Erträgen verrechneten Leistungen enthalten. Aus der Auflösung von Rückstellungen resultieren 237 Tsd. € und aus Anlagenabgängen 51 Tsd. €.
3. Erträge aus Verlustübernahme Einen Überblick über die Ertragslage der WSW mobil GmbH gibt die folgende EBITDA-Rechnung wider:
* inklusive aktivierter Eigenleistungen Mit der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH, Wuppertal, wurde ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Danach übernimmt die WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH den Verlust der Gesellschaft des Geschäftsjahres in Höhe von 81.792 Tsd. €. V. Sonstige Angaben 1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus Miet- und Leasingverträgen bestehen die folgenden Verpflichtungen:
Das Bestellobligo aus genehmigten und begonnenen Investitionsmaßnahmen beträgt 5.953 Tsd. €. Zwischen der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH als Holding, der WSW Energie & Wasser AG, der WSW Netz GmbH, der WSW 3/4/5 Energie GmbH und der WSW mobil GmbH besteht ein Dienstleistungs- und Liefervertrag. Über diesen Vertrag werden die konzerninternen Liefer- und Leistungsbeziehungen geregelt. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum Jahre 2027. Im Geschäftsjahr 2023 sind hieraus Aufwendungen in Höhe von 21.011 Tsd. € angefallen. Für die künftigen Jahre ist von Belastungen in ähnlicher Höhe auszugehen. Das Bestellobligo des Schwebebahn-Ersatzteilpaketes beträgt zum Stichtag 2,1 Mio. €. Die WSW mobil GmbH hat die Schwebebahninfrastruktur von der Stadt Wuppertal gepachtet. Der Pachtvertrag läuft bis Ende 2031; der Pachtzins beträgt 15,6 Mio. € p.a. Die WSW mobil GmbH ist Mitglied in der Rheinischen Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände (RZVK), Köln. Die hierüber versicherten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaft bzw. deren Hinterbliebene erhalten hieraus Leistungen für Altersversorgung. Aufgrund der umlagefinanzierten Ausgestaltung der RZVK besteht eine Unterdeckung in Form der Differenz zwischen den von der Einstandspflicht erfassten Versorgungsansprüchen und dem anteiligen, auf die Gesellschaft entfallenden Vermögen der RZVK. Die für eine Rückstellungsberechnung erforderlichen Daten liegen nicht vor. Die RZVK hat für 2023 eine Umlage von 4,25 % der zusatzversorgungspflichtigen Bezüge erhoben. Zusätzlich wird ein Sanierungsgeld von 3,5 % der zusatzversorgungspflichtigen Bezüge erhoben. Die weitere Entwicklung des Umlagesatzes ist derzeit nicht absehbar. Tendenziell ist aufgrund der demographischen Entwicklung von steigenden Umlagesätzen auszugehen. Die umlagepflichtigen Entgelte betrugen im Berichtsjahr 59.710 Tsd. €. Ab dem Jahr 2003 werden zusätzlich zu dem unveränderten Umlagesatz sogenannte "Sanierungsgelder" in Höhe von 1 Prozentpunkt bzw. 2,5 Prozentpunkten (2005 bis 2009) erhoben. In 2010 wurde das Sanierungsgeld von 2,5 % auf 3,5 % angehoben. Damit beträgt der Gesamtfinanzierungsaufwand 7,75 %. Die weitere Entwicklung ist über diesen Kenntnisstand hinaus derzeit nicht absehbar. 2. Mitarbeitende Im Jahresmittel (entsprechend § 267 Abs. 5 HGB) waren 1.252 (i. Vj.: 1.238) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt, davon 168 (i. Vj.: 167) Frauen. 3. Mutterunternehmen Die WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH mit Sitz in Wuppertal stellt als Mutterunternehmen der WSW mobil GmbH einen Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen im Sinne von § 285 Nr. 14 und 14a HGB auf. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister offen gelegt. Der Konzernabschluss des Mutterunternehmens entfaltet gemäß § 291 Abs. 2 Nr. 1 HGB befreiende Wirkung für die WSW mobil GmbH, einen eigenen Konzernabschluss aufzustellen. Auf die Angabe des Prüferhonorars wurde verzichtet; die Angabe erfolgt im Anhang des Konzernabschlusses der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH. 4. Angabe zu nicht marktüblichen Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen Im Berichtsjahr wurden keine Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen im Sinne von § 285 Nr. 21 HGB getätigt, die nicht zu marktüblichen Bedingungen erfolgt sind. 5. Nachtragsbericht Vorgänge besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres i. S. d. § 285 Nr. 33 HGB sind nicht eingetreten. 6. Unternehmensorgane Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus folgenden Mitgliedern:
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats beliefen sich im Berichtsjahr auf 47.273,44 €. Geschäftsführung Markus Hilkenbach Vorsitzender der Geschäftsführung der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH, kaufmännischer Geschäftsführer Vorstandsvorsitzender Sabine Schnake (seit 01.02.2023) Geschäftsführerin der WSW mobil GmbH, Mobilitätsdienstleistungen Ulrich Jaeger (bis 30.09.2022) Geschäftsführer der WSW mobil GmbH, Mobilitätsdienstleistungen Markus Schlomski Arbeitsdirektor der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH, Geschäftsführer Personal Weitere Angaben Von den Mitgliedern der Geschäftsführung erhielt Frau Schnake nachstehende Vergütung:
Frau Schnake erwirbt als Geschäftsführerin durch die unveränderte Versicherung in der Rheinischen Zusatzversorgungskasse Köln einen Pensionsanspruch, der sich aufgrund der tarifvertraglichen Rahmenbedingungen jährlich weiterentwickelt. Der Aufwand für das Jahr 2023 beträgt aus der Geschäftsführungstätigkeit 15.558,18 €. Darüber hinaus wurde zum Ausgleich der Versorgung eine jährliche Einmalzahlung in Höhe von 22 Tsd. € vereinbart, die zum ergänzenden Aufbau der Altersversorgung selbstständig verwendet werden kann. Herr Jaeger hat eine Vereinbarung über eine erfolgsabhängige Vergütung, die rückwirkend ausgezahlt wird. Nach seinem Ausscheiden aus dem WSW-Konzern erhielt Herr Jaeger im Jahr 2023 eine Auszahlung in Höhe von 11.021,67 € für das Vorjahr Die Herren Hilkenbach und Schlomski erhielten von der Gesellschaft keine Bezüge.
Wuppertal, 10. Mai 2024 Die Geschäftsführung Hilkenbach Schnake Schlomski Entwicklung des Anlagevermögens 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die WSW mobil GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der WSW mobil GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der WSW mobil GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich - die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), - Entgeltbericht nach § 21 Entgelttransparenzgesetz. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen - wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder - anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lage berichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Duisburg, den 10. Mai 2024 PKF
Fasselt Partnerschaft mbB
Jahn, Wirtschaftsprüfer Pentschev, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023Beschlussvorschlag: Der Aufsichtsrat beschließt, seinen Bericht für das Geschäftsjahr 2023 im folgenden Wortlaut abzugeben: Der Aufsichtsrat der WSW mobil GmbH hat die Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2023 in vier ordentlichen Sitzungen auf Grundlage einer zeitnahen, umfassenden schriftlichen und mündlichen Berichterstattung kontinuierlich überwacht. Da bis auf den Ausschuss gem. § 27 Abs. 3 MitbestimmungsG keine Ausschüsse für den Aufsichtsrat der WSW mobil GmbH gebildet sind, sind alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Wirtschafts- und Strategieplanung, der Geschäftsentwicklung sowie wichtige Investitionsmaßnahmen unmittelbar vom Aufsichtsrat beraten und beschlossen worden. Sämtliche Maßnahmen, welche die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich machten, wurden eingehend geprüft und mit der Geschäftsführung diskutiert. Der Aufsichtsrat ist damit seinen Aufgaben uneingeschränkt nachgekommen. Mitteilungen über etwaige Interessenkonflikte sind dem Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2023 weder von einem Mitglied der Geschäftsführung noch von einem Mitglied des Aufsichtsrates zugegangen. Kein Mitglied des Aufsichtsrates, das diesem Organ ganzjährig angehört hat, nahm im Geschäftsjahr 2023 an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Gremiums teil. Den Mitgliedern von Geschäftsführung und Aufsichtsrat wurde für das Geschäftsjahr 2022 in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der WSW mobil GmbH am 20.06.2023 Entlastung erteilt. In Angelegenheiten der Geschäftsführung wurden die Verträge des Vorsitzenden der Geschäftsführung, Markus Hilkenbach und des Geschäftsführers und Arbeitsdirektors Markus Schlomski um fünf Jahre verlängert. Sabine Schnake trat ihr Amt als Geschäftsführerin Anfang 2023 an. Im Mittelpunkt der Beratungs- und Kontrolltätigkeiten des Aufsichtsrats standen in 2023 naturgemäß einerseits allgemeine Themen wie Grundsatzfragen der Geschäftspolitik und die Entwicklung der Geschäfte, andererseits die Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation zur weiteren Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. Zudem waren die Auswirkungen des Russland-Ukraine-Krieges insbesondere im ersten Halbjahr 2023 fortwährendes Berichtsthema. Breiten Raum in Berichterstattung und Diskussionen nahm die Einführung des Deutschland-Tickets im Mai 2023 ein. Über 95 Prozent der WSW-Abo-Kunden wechselten im Jahr 2023 zum Deutschland-Ticket. Durchgängig wurde auch über die Situation der Fahrgäste in Bussen und Schwebebahn berichtet. Fortwährend wurde auch das Thema Personalmangel beleuchtet, dass auch in 2023 zum Ausfall von Verkehren führte. Dem bundesweit vorherrschenden Mangel an Busfahrerinnen und Busfahrern versucht die WSW mobil durch eigene Initiativen zur Personalgewinnung entgegenzuwirken. Die wirtschaftliche Lage der WSW mobil GmbH wird im Wesentlichen beeinflusst durch die seit der Corona-Pandemie 2020 Verminderung der kassentechnischen Einnahmen. Auch das Deutschland-Ticket hat zu Einnahmeverlusten geführt. Durch die Zahlungen aus dem ÖPNV-Rettungsschirm und umfangreiche unternehmerische Gegensteuerung wurde eine Ergebnisverschlechterung vermieden. Das wichtigste Einzelthema in den Beratungen des Aufsichtsrates war wie im Jahr 2022 die Begleitung der Probleme mit den neuen Schwebebahnfahrzeugen (GTW). So ließ sich der Aufsichtsrat regelmäßig über den Fortschritt bei den Instandsetzungsmaßnahmen in Vohwinkel und bei Talbot in Aachen, die Verhandlungen mit Kiepe und den daraus folgenden wirtschaftlichen Implikationen informieren. Im Frühjahr 2023 konnte durch eine Geschwindigkeitserhöhung die Taktzeit der Schwebebahn verbessert werden. Der On-Demand-Service "Hol mich App" wurde auch im Jahr 2023 sehr gut angenommen, über eine Fortführung wird im Jahr 2024 zu entscheiden sein. Im Berichtsjahr hat sich der Aufsichtsrat neben den laufenden operativen und strategischen Fragestellungen hinaus auch weiterhin intensiv mit Fragen der Compliance befasst, wozu auch im Jahre 2023 der Jahresbericht des Compliance-Beauftragten vorgelegt wurde. Als zusätzliches Informationsformat führten Geschäftsführung und Vorstand in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat-Vorsitzenden die Informations-Reihe #gutinformiert fort. Im Aufsichtsrat selbst ergaben sich die aus der folgenden Übersicht für das Jahr 2023 ersichtliche Besetzung und Veränderungen der Aufsichtsratsmitglieder: Dietmar Bell Vorsitzender Sonja Detmer Vorsitzende des Betriebsrates der WSW-Unternehmensgruppe Arbeitnehmervertreterin Stellvertretende Vorsitzende Jörg Beier Personalrat Ralf Böddecker Betriebsrat der WSW-Unternehmensgruppe Arbeitnehmervertreter Peter Büddicker Gewerkschaftssekretär der ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk Nordrhein-Westfalen/Düsseldorf Arbeitnehmervertreter Daniele Culosi Betriebsrat der WSW-Unternehmensgruppe Arbeitnehmervertreter Mustafa Erdogan Betriebsrat der WSW-Unternehmensgruppe Arbeitnehmervertreter Ercan Girgin Betriebsrat der WSW-Unternehmensgruppe Arbeitnehmervertreter Hans-Jörg Herhausen Stadtverordneter Selbst. Steinmetz- und Steinbildhauermeister Ulf Klebert Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wuppertal Anja Liebert Mitglied des Bundestages Martin Liedtke-Bentlage Stadtverordneter Unternehmer Caroline Lünenschloss Stadtverordnete Angestellte Anja Katthöfer Gewerkschaftssekretärin der ver.di Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft Dr. Stefan Kühn (bis 30.06.2023) Dezernent der Stadt Wuppertal Thorsten Bunte (ab 01.07.2023) Kämmerer der Stadt Wuppertal Thomas Schmidt Betriebsrat der WSW-Unternehmensgruppe Arbeitnehmervertreter Timo Schmidt Stadtverordneter Student René Schunck Stadtverordneter Angestellter Karsten Treptow Leiter Personalmanagement der WSW-Unternehmensgruppe Arbeitnehmervertreter Gerd-Peter Zielezinski Stadtverordneter Rentner In der Aufsichtsratssitzung am 14. Juni 2024 hat sich der Aufsichtsrat eingehend mit dem Jahresabschluss der WSW mobil GmbH zum 31. Dezember 2023 sowie dem Lagebericht für die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 befasst. Der von der Gesellschafterversammlung mit Beschluss vom 20. Juni 2023 erneut gewählte Abschlussprüfer die PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte, Duisburg, hatte den Jahresabschluss zuvor geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Abschlussprüfer hat im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses der WSW mobil GmbH die Übereinstimmung der Bilanzierung und Bewertung im Jahresabschluss mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften bestätigt. Der Aufsichtsrat hatte bei seiner Auftragserteilung an den Abschlussprüfer verschiedene Prüfungsschwerpunkte vorgegeben, die von diesem auftragsgemäß beachtet worden sind. Darüber hinaus hat der Abschlussprüfer im Rahmen seiner Beurteilung des Risikomanagement-Systems festgestellt, dass die Geschäftsführung, die nach den entsprechenden Vorschriften geforderten Maßnahmen getroffen hat, um Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, frühzeitig zu erkennen. Allen Mitgliedern des Aufsichtsrates haben der Jahresabschluss, der Lagebericht für die Gesellschaft sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers vorgelegen. Die Vertreter des Abschlussprüfers nahmen an der Beratung des Jahresabschlusses in der Aufsichtsratssitzung am 14. Juni 2024 teil und erläuterten die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung. Nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses sowie des dazugehörigen Lageberichtes, die keine Einwände ergab, stimmte der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu, nahm den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 zustimmend zur Kenntnis und hat der ordentlichen Gesellschafterversammlung empfohlen, den Jahresabschluss festzustellen sowie den Mitgliedern des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung die Entlastung zu erteilen. Die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung wurde ebenfalls gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz vom Abschlussprüfer geprüft. Es ergaben sich keine Beanstandungen. Begründung: Gemäß § 171 Absatz 1 AktG i.V.m. § 52 Abs. 1 GmbHG hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht zu prüfen und über das Ergebnis der Prüfungen schriftlich an die Gesellschafterversammlung gemäß § 171 Absatz 2 AktG zu berichten. In dem Bericht hat der Aufsichtsrat auch mitzuteilen, in welcher Art und in welchem Umfang er die Geschäftsführung geprüft hat. Er hat ferner zu dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses durch den Abschlussprüfer Stellung zu nehmen. Am Schluss des Berichts hat der Aufsichtsrat zu erklären, ob nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind und ob er den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss billigt.
Wuppertal, 14.06.2024 Der Aufsichtsrat Dietmar Bell, Vorsitzender des Aufsichtsrates der WSW mobil GmbH Angaben zur FeststellungDie Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 9. Juli 2024. |
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