Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 10445
Eingetragen
7.10.1994
Branche
Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehörSonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerReparatur und Instandhaltung von Krafträdern
Gegenstand
Vertrieb und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Steffi Friebel
seit 20.1.2021
Prokura
Jürgen Friebel
seit 22.12.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
60.00%
40.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

01809 Dohna OT Meusegast, Buchenallee 2
60.000 DM
60.00%
01809 Dohna OT Meusegast, Buchenallee 2
40.000 DM
40.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Autohaus Friebel GmbH

Heidenau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 270.144,00 345.275,00
I. Sachanlagen 270.144,00 345.275,00
B. Umlaufvermögen 782.238,59 622.901,75
I. Vorräte 305.648,26 307.895,06
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 23.127,45 53.802,95
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 453.462,88 261.203,74
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.769,70 2.869,53
D. Aktive latente Steuern 89.047,00 102.747,00
Aktiva 1.144.199,29 1.073.793,28

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 200.952,94 124.302,00
I. Gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
II. Gewinnvortrag 73.172,81 4.541,26
III. Jahresüberschuss 76.650,94 68.631,55
B. Rückstellungen 785.086,02 750.650,65
C. Verbindlichkeiten 158.160,33 198.840,63
Passiva 1.144.199,29 1.073.793,28

Anhang

Allgemeine Angaben

Angaben zum Registergericht (§ 264 Abs. 1a HGB)

Die Firma des Unternehmens lautet:

Autohaus Friebel GmbH

Der Sitz befindet sich in Heidenau.

Das Unternehmen ist eingetragen beim Amtsgericht Dresden unter der Handelsregisternummer HBR 10445.

Rechnungslegungsvorschriften

Der Jahresabschluss und der Anhang wurden nach den handelsrechtlichen Vorschriften erstellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Rechnungslegungszweck

Für steuerliche Zwecke wurde eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Steuerbilanz nach § 60 Abs. 2 Satz 2 EStDV erstellt.

Nicht gebuchte Posten (§ 265 Abs. 8 HGB)

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden nicht ausgegeben.

Vorjahresangaben - Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB)

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung ist zum Vorjahr unverändert beibehalten worden. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht ergeben.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Wirtschaftsjahr

Das Wirtschaftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr.

Größenklasse (§§ 267, 267a HGB)

Nach den in den § 267 Abs. 1 HGB, 267a HGB i.V.m. § 267 Abs. 4 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Größenabhängige Erleichterungen (§§ 274a, 276, 288 HGB)

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Angaben, die zulässigerweise in der Bilanz oder im Anhang aufgeführt werden können, sind im Anhang zu finden.

Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wurde unter Inanspruchnahme größenabhängiger Erleichterungen für kleine Gesellschaften verzichtet.

Zusammengefasste Posten der Bilanz (§ 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB)

Zur Vergrößerung der Klarheit der Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst.

Unternehmensfortführung

Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar.

Angaben zu den Posten des Jahresabschlusses

Vollständigkeitsgebot (§ 246 Abs. 1 Satz 1 HGB)

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist.

Sachanlagen (§§ 246, 253 HGB)

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstands.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (§§ 246, 253 HGB)

Entsprechend der Auffassung des HFA und des IDW wurden die steuerrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der geringwertigen Wirtschaftsgüter auch für die Handelsbilanz angewandt, da dieser Posten insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 250,00 EUR (Anwendung Sammelposten)

Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 250,00 EUR nicht übersteigen, wurde vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800,00 EUR (Anwendung § 6 Abs. 2 EStG )

Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 800,00 EUR nicht übersteigen, wurde vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt.

Art der Abschreibung (§ 253 Abs. 3 HGB)

Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear vorgenommen. Diese erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Vorräte (§§ 246, 253 HGB)

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Stichtagswerten. Herstellungskosten umfassen die Einzelkosten und die notwendigen Gemeinkosten.

Ansatz der Forderungen (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB)

Forderungen sind mit dem Nennwert bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.

Wertberichtigungen zu Forderungen (§ 253 Abs. 4 HGB)

Am Bilanzstichtag erkennbare Einzelrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB, Angabe entsprechend IDW im Anhang)

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände des Berichtsjahres und des Vorjahres sind innerhalb eines Jahres fällig.

Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Forderungen gegen Gesellschafter liegen nicht vor.

Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks (§§ 246, 253 HGB)

Flüssige Mittel (Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks) wurden ebenfalls zum Nennwert bewertet.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Für Ausgaben, die vor dem Abschlussstichtag angefallen sind, aber erst in voller Höhe oder anteilig einem Wirtschaftsjahr nach dem Abschlussstichtag zuzurechnen sind, wurde ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet, sofern der abzugrenzende Einzelposten unter analoger Anwendung der steuerrechtlichen Rechtsprechung 800,00 EUR übersteigt.

Gezeichnetes Kapital (Art. 42 Abs. 3 Satz 3 EGHGB)

Das Stammkapital beträgt 100.000,00 DM. Eine Umstellung in Euro ist noch nicht erfolgt.

Rückstellungen für Pensionen (§ 284 Nr. 24 HGB)

Über die Pensionsrückstellungen liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten vor. Danach wurde die Rückstellung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Beachtung eines Rententrends von 2,00% und einem Kalkulationszinsfuß zur Abzinsung in Höhe von 1,35% berechnet. Der erforderliche Erfüllungsbetrag beträgt T€ 874. Der erstmalige Anfangsunterschiedsbetrag in Höhe von T€ 41 wurde ab 2010 nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB auf 15 Jahre verteilt und nach Art. 67 Abs. 7 EGHGB als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Die laufende Zuführung für die Pensionsrückstellung beläuft sich auf T€ 34. Die noch vorhandene Deckungslücke nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB beträgt T€ 8.

Ergänzend ist hierzu vorzutragen, dass die Zuführung zur handelsrechtlichen Rückstellung mit der Zuführung zur steuerrechtlichen Rückstellung aufgrund der versicherungsmathematischen Vorgaben um T€ 26 differiert. Ein Liquiditätsabfluss ist hiermit jedoch nicht verbunden. Der Ansatz der steuerrechtlichen Rückstellung liegt bei T€ 456.

Wegen der daraus resultierenden Bewertungsunterschiede in der Handels- und Steuerbilanz wurden nach § 274 Abs. 1 HGB aktive latende Steuern in Höhe von T€ 103 gebildet.

Da die Rückdeckungsversicherungen an die Pensionsempfänger verpfändet sind, waren diese nach § 246 Abs. 2 HGB als Deckungsvermögen mit der Pensionsversicherung zu saldieren. Die Rückdeckungsversicherung für Herrn Jürgen Friebel wurde aufgrund des Renteneintritts in 2015 an die Gesellschaft ausbezahlt. Die verbleibende Rückdeckungsversicherung hat zum Bilanzstichtag einen Zeitwert von T€ 118 und wurde aufgrund der Wertentwicklung um T€ 7 aufgestockt. Die Bewertung erfolgte anhand des Deckungskapitals unter Einbeziehung der Ansprüche aus Dividenden, Überschussanteilen und Beitragsrückerstattungen nach dem koordinierten Ländererlass vom 22.02.1963.

Sonstige Rückstellungen (§§ 249, 253 Abs. 1 Satz 2 HGB)

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.

Abzinsung von sonstigen Rückstellungen (§ 253 Abs. 2 Sätze 1 und 4 HGB)

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre entsprechend den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank abgezinst.

Ansatz der Verbindlichkeiten (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB)

Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt mit den Erfüllungsbeträgen.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB, Angabe entsprechend IDW im Anhang) und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Nr. 1a i.V.m. Nr. 2 HGB)

Bilanzposten
gesamt




davon
bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
größer 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
39.802,84 €
39.802,84 €


Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
69.166,41 €
69.166,41 €


sonstige Verbindlichkeiten
35.691,08 €
35.691,08 €




Aufgliederung der sonstigen Verbindlichkeiten (§ 266 Abs. 3 C 8. HGB, Angabe entsprechend IDW im Anhang)

sonstige Verbindlichkeiten






gesamt


35.691,08  €

davon aus Steuern



20.732,42 €

davon im Rahmen der sozialen Sicherheit



212,03 €



Besicherung von Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1b i.V.m. Nr. 2 HGB)

Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind 39.802,84 EUR durch Sicherungsübereignung von KFZ besichert.

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen besteht der übliche Eigentumsvorbehalt.

Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter liegen nicht vor.

Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§§ 251, 268 Abs. 7 HGB)

Es bestehen branchenübliche Gewährleistungsverpflichtungen.

Gründe der Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme von Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§§ 251, 268, Abs. 8, 285 Nr. 27 HGB)

Es bestehen lediglich branchenübliche Gewährleistungsverpflichtungen. Aus den Erfahrungswerten der Vergangenheit ist das Risiko der Inanspruchnahme im Bereich eines üblichen Geschäftsbetriebes.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 Abs. 1 und 2 HGB)

Bei der Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet.

Gesonderter Ausweis der zusammengefassten Posten (§§ 265 Absatz 8 Nr. 2, § 275 Abs. 2 HGB)

Um ein vollständiges, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, erfolgte in der Gewinn- und Verlustrechnung teilweise eine weitergehende Untergliederung der gesetzlich vorgeschriebenen Posten. Dabei sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung beachtet worden.

Sonstige Angaben

Angabe zu den Organmitgliedern (§ 285 Nr. 10 HGB)

Als Geschäftsführer(in) im Geschäftsjahr war(en) bestellt:

Herr Jürgen Friebel (Kfz-Meister), er ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

sonstige Berichtsbestandteile

Unterzeichnung (§ 245 HGB)

Autohaus Friebel GmbH
Jürgen Friebel

- Geschäftsführung -

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2023 festgestellt.

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