Nucletron Electronic Aktiengesellschaft

Riesstraße 8, 80992 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 77760
Eingetragen
23.12.1985
Branche
Herstellung von elektronischen Bauelementen a. n. g.Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen GerätenHerstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
Herstellung und technischer Vertrieb von Bauelementen, Subsystemen und Systemen der Spitzentechnologie, insbesondere auf dem Gebiete der Electronik und Nucleonik, Umwelttechnik und Automation, sowie damit verwandter Gebiete; Abschluß aller Handelsgeschäfte, die den vorgenannten Gesellschaftszweck zu fördern geeignet sind.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Vorstandsmitglied
Markus Knapp
seit 2.2.2024
Vorstandsmitglied
Ralf Schoierer
seit 7.3.2007
Vorstandsmitglied
Bernd Helmut Luft
seit 3.10.2001
Vorstandsmitglied

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Nucletron Electronic Aktiengesellschaft

München

Jahresabschluss zum 31.12.2024

Bilanz zum 31. Dezember 2024

AKTIVA

EUR 31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 689.146,81 708.734,81
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 28.128,00 15.982,00
Summe Sachanlagen 717.274,81 724.716,81
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 8.871.308,13 8.075.104,53
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 1.696.758,94 1.797.888,40
Summe Finanzanlagen 10.568.067,07 9.872.992,93
Summe Anlagevermögen 11.285.341,88 10.597.709,74
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.248,89 1.230,42
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 6.272.834,31 6.127.549,74
3. sonstige Vermögensgegenstände 105.621,13 92.959,70
Summe Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.379.704,33 6.221.739,86
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 3.068.428,22 2.714.077,70
Summe Umlaufvermögen 9.488.132,55 8.935.817,56
C. Rechnungsabgrenzungsposten 11.329,12 91.195,85
20.744.803,55 19.624.723,15

PASSIVA

A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 2.804.342,00 2.804.342,00
II. Kapitalrücklage 347.381,40 347.381,40
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 260.000,00 260.000,00
2. Andere Gewinnrücklagen 11.705.645,94 11.705.645,94
Summe Gewinnrücklagen 11.965.645,94 11.965.645,94
IV. Bilanzgewinn 3.544.801,88 2.607.947,17
Summe Eigenkapital 18.662.171,22 17.725.316,51
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 145.040,00 155.865,00
2. Steuerrückstellungen 583.583,00 472.100,00
3. sonstige Rückstellungen 611.715,00 593.300,00
Summe Rückstellungen 1.340.338,00 1.221.265,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 18.704,72 25.814,17
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 632.979,74 629.096,98
3. sonstige Verbindlichkeiten 90.609,87 23.230,49
Summe Verbindlichkeiten 742.294,33 678.141,64
20.744.803,55 19.624.723,15

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024

EUR 2024
EUR
2023
EUR
1. Umsatzerlöse 567.676,48 581.226,04
2. sonstige betriebliche Erträge 30.166,89 597.843,37 283.731,88
3. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -460.769,14 -464.873,61
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -46.482,96 -507.252,10 -54.997,96
davon für Altersversorgung in EUR: -25.281,53 (Vj. -28.614,85)
4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -30.695,38 -56.113,03
5. sonstige betriebliche Aufwendungen -350.473,27 -311.884,48
7. Erhaltene Gewinne auf Grund eines Gewinn- oder Teilgewinnabführungsvertrags 2.742.157,63 3.190.983,41
davon von verbundenen Unternehmen in EUR: 2.742.157,63 (Vj. 3.190.983,41)
8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 980,91 925,21
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 375.715,50 308.443,28
davon aus verbundenen Unternehmen in EUR: 251.763,38 (Vj. 230.238,97)
10. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens -2.000,00 -12.567,50
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -.32.811,20 3.084.042,84 -36.265,83
davon an verbundene Unternehmen in EUR: -30.012,20 (Vj. -33.341,83)
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -839.541,92 -966.794,16
14. Ergebnis nach Steuern 1.953.923,54 2.461.813,25
15. sonstige Steuern -7.505,71 -4.135,71
16. Jahresüberschuss 1.946.417,83 2.457.677,54
17. Gewinn-/ Verlustvortrag aus Vorjahr 2.607.947,17 991.572,23
18. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in andere Gewinnrücklagen 0,00 0,00
19. Ausschüttungen -1.009.563,12 -841.302,60
20. Bilanzgewinn 3.544.801,88 2.607.947,17

Anhang für das Geschäftsjahr 2024

Allgemeine Hinweise

Der Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) erstellt.

Die Gesellschaft hat im Juni 2022 einen Segmentwechsel von der bisherigen Börsennotierung am regulierten Markt der Bayerischen Börse in München in den Freiverkehr der Börse München vollzogen. Damit gilt die Gesellschaft nicht mehr als eine große Kapitalgesellschaft i.S. von § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB i.V.m. § 264d HGB, sondern lediglich als kleine Kapitalgesellschaft.

Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in München und ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 77760 eingetragen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert beibehalten.

Das Sachanlagevermögen sowie die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit der Ansatz mit einem niedrigeren Wert erforderlich ist. Die Abschreibungen werden unter Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 bis 33 Jahren linear vorgenommen.

Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR 800 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten aktiviert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bilanziert.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei der Bemessung der Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie sind in Höhe des voraussichtlich notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem international üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet. Grundlegende Annahmen der Berechnung sind der von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Jahre sowie die Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck, Köln 2018G.

Die Verbindlichkeiten werden mit den jeweiligen Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt für die Organschaft auf der Ebene der Gesellschaft als Organträger. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge aller in die Organschaft einbezogenen Unternehmen werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Auf die Aktivierung einer sich insgesamt ergebenden Steuerentlastung wird verzichtet.

Erläuterungen zur Bilanz

Finanzanlagen

Die Aufstellung des Anteilsbesitzes der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2024 gem. § 285 Nr. 11 HGB stellt sich wie folgt dar:

Name und Sitz der Gesellschaft Anteil am Kapital
in %
Eigenkapital 31.12.2024
TEUR
Jahresergebnis 2024 nach Gewinnabführung
TEUR
Nucletron Technologies GmbH, München 1) 100 383 0
HVC-Technologies GmbH, Untereisesheim 1) 100 26 0
Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH, München 1) 100 51 0
SINUS Electronic GmbH, Untereisesheim 1) 100 282 0
RS Elektroniksysteme GmbH, Grassau 2) 100 411 100

1) Die Jahresergebnisse sind nach Berücksichtigung der bestehenden Ergebnisabführungsverträge mit der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft ausgewiesen.

2) Für diese Gesellschaft besteht kein Ergebnisabführungsvertrag.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich im Wesentlichen um kurzfristige Darlehen und Forderungen aus den Ergebnisabführungen. Diese sind mitzugehörig zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie zu sonstige Vermögensgegenstände.

Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Zum 31. Dezember 2024 bestand das Grundkapital aus 2.804.342 Stück nennbetragslosen Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je EUR 1,00.

Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

Die Aktien der Gesellschaft waren seit dem 1. Mai 1987 am regulierten Markt der Bayerischen Börse in München gehandelt worden. Im Juni 2022 hat die Gesellschaft einen Segmentwechsel in den Freiverkehr an der Börse München vollzogen.

Am Grundkapital der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft hält die Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH, Dreieich, einen Anteil von ca. 91,75 Prozent. Sie hat am 3. März 2022 gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG mitgeteilt, dass die Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH im Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots am 28. Februar 2022 insgesamt 2.572.981 Aktien der Gesellschaft gehalten hat.

Genehmigtes Kapital

Nach § 4 Abs. 5 der Satzung der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft ist der Vorstand gemäß § 202 AktG (genehmigtes Kapital) ermächtigt, das Grundkapital bis zum 7. Juli 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 1.402.000 gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,

- zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;

- wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet;

- zur Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen (auch im Rahmen von Umwandlungen gemäß dem Umwandlungsgesetz);

- zur Ausgabe von Aktien an strategische Partner;

- bei Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen im Rahmen eines Aktienoptionsplans der Gesellschaft zur Erfüllung ausgeübter Aktienoptionen.

Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die näheren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen.

Eigene Aktien

Die Hauptversammlung vom 19. Juli 2024 hat die Gesellschaft ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben, sofern die gesetzlich vorgesehene Rücklage für eigene Anteile gebildet werden kann, ohne das Grundkapital oder eine nach Gesetz oder Satzung zu bildende Rücklage zu mindern, die nicht zu Zahlungen an die Aktionäre verwendet werden darf. Die Ermächtigung gilt bis 18. Juli 2029 und kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft ausgeübt werden. Zusammen mit bereits erworbenen Aktien dürfen nicht mehr als 10 Prozent des Grundkapitals auf eigene Aktien entfallen. Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt je nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die eigenen Aktien wieder zu veräußern, als Gegenleistung im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen(-sbeteiligungen) zu verwenden oder sie an strategische Partner zu veräußern. Die eigenen Aktien können auch eingezogen werden, ohne dass es eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage stammt aus Agiobeträgen im Rahmen der im Jahr 2003 durchgeführten Kapitalerhöhung.

Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft setzen sich wie folgt zusammen:

2024
TEUR
2023
TEUR
Gesetzliche Rücklage
1. Januar/ 31. Dezember 260 260
Andere Gewinnrücklagen
1. Januar/ 31. Dezember 11.706 11.706
11.966 11.966

Bilanzgewinn/ Gewinnvortrag/ Gewinnverwendungsvorschlag

Nach dem Aktiengesetz bemisst sich die an die Aktionäre ausschüttbare Dividende nach dem im Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn. Der Bilanzgewinn der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft beträgt zum 31 Dezember 2024 TEUR 3.545 und enthält einen Gewinnvortrag in Höhe von TEUR 2.608, der aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses vom 19. Juli 2024 durch die Dividendenausschüttung von TEUR 1.010 auf TEUR 1.598 gemindert wurde.

Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, die Ausschüttung eines Teilbetrags von TEUR 1.010 zu beschließen.

Rückstellungen

Pensionsrückstellung

Die Pensionsrückstellung der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft wird entsprechend der gesetzlichen Vorgabe mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der zurückliegenden zehn Jahre bewertet. Aus der Änderung des Diskontierungszinssatzes von einem siebenjährigen auf einen zehnjährigen Durchschnittszins ergibt sich zum 31. Dezember 2024 ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 1 TEUR (Vj. 1 TEUR). Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt.

Die Zinsaufwendungen beinhalten den Aufwand aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung in Höhe von TEUR 3.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die aktienbasierte Vergütung, Jahresabschluss- und Prüfungskosten, Verpflichtungen im Personalbereich sowie ausstehende Rechnungen.

Verbindlichkeitenspiegel

31.12.2024
TEUR
31.12.2023
TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 19 26
- davon Restlaufzeit bis zu einem Jahr
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 633 629
- davon Restlaufzeit bis zu einem Jahr
Sonstige Verbindlichkeiten 91 23
- davon Restlaufzeit bis zu einem Jahr
- davon aus Steuern 11 11
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 1 4
742 678

Es bestanden wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (TEUR 9; Vj. TEUR 8) sind mitzugehörig zu den sonstigen Verbindlichkeiten.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige betriebliche Erträge

Aus der Verschmelzung der NBL Electronic Beteiligungs GmbH auf die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft ergab sich im Jahr 2023 ein Verschmelzungsgewinn in Höhe von TEUR 262, der in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten war.

Abschreibungen auf Finanzanlagen

Bei den Abschreibungen auf Finanzanlagen handelt es sich um Abschreibungen von Wertpapieren auf den niedrigeren beizulegenden Wert nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB.

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Es bestehen wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen von insgesamt TEUR 70 (Vj. TEUR 70). Daneben bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen für die Jahre 2025 bis einschließlich 2029 in Höhe von insgesamt TEUR 703 (Vj. TEUR 708). Für ehemalige Mitglieder des Geschäftsführungsorgans der Rechtsvorgängerin und ihre Hinterbliebenen bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Altersversorgung von jährlich TEUR 24 (Vj. TEUR 24).

Aufsichtsrat

Gemäß § 7 der Satzung besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus drei Mitgliedern. Diesem gehörten seit dem 28. Juli 2023 an:

• Dr. Dirk Wolfertz, Dipl. Wirtschaftsingenieur Vorsitzender

• Robert Tittl, Ingenieur stellvertretender Vorsitzender

• Petra Köppel, Bürokauffrau Arbeitnehmervertreterin

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2024 vier ordentliche Sitzungen abgehalten.

Vorstand und Vertretung

Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

Einzelvertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied:

• Bernd Luft, Vorstandsvorsitzender

Zur gemeinschaftlichen Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder waren berechtigt:

• Ralph Schoierer, Finanzvorstand

• Alfred Krumke, Vertriebsvorstand

• Markus Knapp, Vertriebsvorstand (ab 02.02.2024)

• Roland Steiner, Vertriebsvorstand (ab 23.08.2024)

Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte während des Geschäftsjahres 2024 einen Mitarbeiter.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach dem 31. Dezember 2024 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, von denen wesentliche Einflüsse auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft erwartet werden.

Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG

Der Vorstand hat einen Abhängigkeitsbericht nach § 312 AktG aufgestellt und hierzu folgende Schlusserklärung abgegeben:

"Der Vorstand der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihr in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden ist."

 

München, den 31. März 2025

Nucletron Electronic Aktiengesellschaft

gez. Bernd Luft, Vorstandsvorsitzender

gez. Ralph C. Schoierer, Finanzvorstand

gez. Alfred Krumke, Vorstand

gez. Markus Knapp, Vorstand

gez. Roland Steiner, Vorstand

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2024 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

München, den 31. März 2025

Nucletron Electronic Aktiengesellschaft

gez. Bernd Luft, Vorstandsvorsitzender

gez. Ralph C. Schoierer, Finanzvorstand

gez. Alfred Krumke, Vorstand

gez. Markus Knapp, Vorstand

gez. Roland Steiner, Vorstand

Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns

Der Vorstand schlägt vor, den im Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 3.544.801,88 wie folgt zu verwenden:

Verteilung an die Aktionäre: EUR 1.009.563,12
Gesamtbetrag der Dividende
(EUR 0,36 je dividendenberechtigter Stückaktie)
Gewinnvortrag EUR 2.535.238,76
Bilanzgewinn EUR 3.544.801,88

 

München, den 31. März 2025

Nucletron Electronic Aktiengesellschaft

gez. Bernd Luft, Vorstandsvorsitzender

gez. Ralph C. Schoierer, Finanzvorstand

gez. Alfred Krumke, Vorstand

gez. Markus Knapp, Vorstand

gez. Roland Steiner, Vorstand

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionäre,

das Geschäftsjahr 2024 war geprägt von der Weiterentwicklung der Konzernstrategie und dem Abschluss einer Transaktion durch den Vorstand. Das Beteiligungsportfolio konnte weiter fokussiert und abgesichert werden. Kennzeichnend für das Geschäftsjahr 2024 war die insgesamt gute Geschäftsentwicklung. Der Nucletron-Konzern hat die Herausforderungen durch die geopolitischen Spannungen, die gestiegenen Energiepreise und die hohe Inflation diszipliniert und erfolgreich bewältigt. Der Konzern hat das herausfordernde Umfeld bei steigender Wettbewerbsintensität gut gemeistert. Das Geschäftsjahr wurde mit starken Ergebnissen erfolgreich abgeschlossen. Der Aufsichtsrat hat die Führung der Geschäfte durch den Vorstand in Erfüllung seiner Beratungs- und Überwachungsfunktion intensiv begleitet.

Tätigkeit des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben sorgfältig wahrgenommen. Die gute Zusammenarbeit hat sich im Geschäftsjahr 2024 im Plenum als auch in der Zusammenarbeit mit dem Vorstand fortgesetzt. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Er hat sich im Geschäftsjahr 2024 über die Lage des Konzerns regelmäßig informiert und die Geschäftsführung des Vorstands der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft überwacht. Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen sind, traten nicht auf. Die unabhängige Beratung und Überwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrat war und ist jederzeit gewährleistet. Ein Schwerpunkt der Aufsichtsratsarbeit 2024 war der Einfluss vorgenannter Faktoren auf die Umsatz- und Ergebnisentwicklung des Nucletron-Konzerns sowie strukturelle Maßnahmen und die Unternehmensstrategie.

Im Geschäftsjahr 2024 fanden insgesamt vier Sitzungen des Gesamtaufsichtsrats gemeinsam mit dem Vorstand der Gesellschaft statt, zwei in Präsenz und zwei in Form einer Video-Onlinesitzung. Die Präsenz bei den Sitzungen des Aufsichtsrats lag bei jeweils 100 Prozent. Der Vorstand war zu den Sitzungen des Aufsichtsrats regelmäßig geladen, der Vorsitzende des Vorstands und der Finanzvorstand waren in jeder Sitzung anwesend. Gegenstand der Beratungen im Aufsichtsrat waren u.a. die strategische Ausrichtung des Konzerns, die Marktentwicklung, die Wettbewerbssituation, die Umsatz-, Ergebnis- und Personalentwicklung des Nucletron-Konzerns, die Finanzlage als auch die wesentlichen Beteiligungen samt damit zusammenhängender Fragestellungen sowie das Risikomanagementsystem. Der Aufsichtsrat hat sich außerdem eingehend mit dem internen Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess befasst. Darüber hinaus stimmte sich der Aufsichtsrat - soweit erforderlich - auch außerhalb seiner Sitzungen telefonisch, persönlich und per Email ab.

Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über die Lage und Rentabilität der Gesellschaft, die Unternehmensplanung, die strategische Weiterentwicklung, den Gang der Geschäfte und die Risikosituation des Konzerns. Weiterhin wurde der Aufsichtsrat über die regelmäßigen Sitzungen hinaus durch den Vorstand anhand regelmäßiger schriftlicher Berichte zur Geschäftsentwicklung unterrichtet. Bei Bedarf forderte der Aufsichtsrat zusätzliche Berichte des Vorstands an und nahm Einsicht in weitere relevante Unterlagen der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat hatte dadurch jederzeit einen detaillierten Einblick in alle wichtigen geschäftlichen Ereignisse und Entwicklungen des Nucletron-Konzerns. Der Aufsichtsrat hat zu den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands nach gründlicher Prüfung und Beratung, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung erforderlich war, sein Votum abgegeben. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert und vom Aufsichtsrat anhand der vorgelegten Unterlagen überprüft. Insbesondere die strategische Ausrichtung des Konzerns stimmte der Vorstand mit dem Aufsichtsrat ab. Die für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge erörterte der Aufsichtsrat auf Basis der Berichte des Vorstands ausführlich.

In allen Sitzungen nahm der Aufsichtsrat folgende Berichte des Vorstands entgegen und erörterte diese eingehend:

• Bericht des Vorstands gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 1 AktG inklusive des Berichts über den Markt und Wettbewerb,

• Bericht des Vorstands gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 2 AktG sowie gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 3 AktG über den Gang der Geschäfte mit Vorlage des aktuellen Monatsberichts der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und deren Tochtergesellschaften sowie des Nucletron-Konzerns,

• Bericht des Vorstands gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 4 AktG, insbesondere zu geplanten Akquisitionen und Desinvestitionen.

Daneben sind folgende relevante Themen und Beschlüsse aus der Tätigkeit des Aufsichtsrats hervorzuheben:

• Der Aufsichtsrat hat in der Sitzung vom 25. März 2024 den Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 festgestellt. Der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns wurde gebilligt. Des Weiteren erfolgte die Beschlussfassung über die Tagesordnung zur Hauptversammlung 2024.

• Aufsichtsratsangelegenheiten (laufend).

• Vorstandsangelegenheiten (laufend).

• Die Risikosituation des Konzerns (laufend).

• Maßnahmen zur Steigerung der Ertragskraft in den Geschäftsfeldern der Gruppe, gegebenenfalls auch durch externes Wachstum und die Weiterentwicklung der Konzernstrategie (laufend).

Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand

Die Amtszeit des aktuellen Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung 2026. Der Aufsichtsrat der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft setzte sich zum 31. Dezember 2024 unter Anwendung des Drittelbeteiligungsgesetzes gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung aus zwei Mitgliedern der Aktionäre und einem Mitglied der Arbeitnehmer wie folgt zusammen:

• Herr Dr. Dirk Wolfertz, Vorsitzender

• Herr Robert Tittl, stellvertretender Vorsitzender

• Frau Petra Köppel, Arbeitnehmervertreterin

Der Vorstand der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft bestand zum 31. Dezember 2024 aus folgenden Mitgliedern:

• Herr Bernd Luft, Vorsitzender

• Herr Ralph Schoierer

• Herr Alfred Krumke

• Herr Markus Knapp seit dem 2. Februar 2024

• Herr Roland Steiner seit dem 23. August 2024

Jahresabschluss

Der Vorstand hat den Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2024 aufgestellt und dem Aufsichtsrat unverzüglich nach Aufstellung vorgelegt.

Der Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig zur eigenen Prüfung vor. Der Abschluss war Gegenstand der bilanzfeststellenden Sitzung des Aufsichtsrats am 31. März 2025. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft. Es gab keine Einwände bei der Prüfung durch den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat hat in seiner bilanzfeststellenden Sitzung den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft festgestellt. Der Aufsichtsrat hat sich dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns nach eigener Prüfung angeschlossen.

Abhängigkeitsbericht

Der Vorstand hat den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG aufgestellt und dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt.

Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft. Er hat gegen die im Bericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstands und keine Einwände erhoben.

Dank an Mitarbeiter und Management

Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Nucletron-Konzerns für ihren engagierten Einsatz und die geleistete Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr Dank und Anerkennung aus.

Ganz besonders bedanken wir uns auch bei unseren Kunden und Aktionären für das entgegengebrachte Vertrauen.

 

München, 31. März 2025

Für den Aufsichtsrat

gez. Dr. Dirk Wolfertz, Aufsichtsratsvorsitzender

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