HVC-Technologies GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit elektronischen Bauteilen und Telekommunikationsgeräten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Ernst Seibel seit 16.1.2026 | Prokura |
Roland, Dipl.-Ing. Steiner seit 23.8.2024 | Vorstandsmitglied |
Markus Knapp seit 2.2.2024 | Vorstandsmitglied |
Ralf Schoierer seit 7.3.2007 | Vorstandsmitglied |
Bernd Helmut Luft seit 3.10.2001 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Nucletron Electronic AktiengesellschaftMünchenJahresabschluss zum 31.12.2024Bilanz zum 31. Dezember 2024AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024
Anhang für das Geschäftsjahr 2024Allgemeine Hinweise Der Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) erstellt. Die Gesellschaft hat im Juni 2022 einen Segmentwechsel von der bisherigen Börsennotierung am regulierten Markt der Bayerischen Börse in München in den Freiverkehr der Börse München vollzogen. Damit gilt die Gesellschaft nicht mehr als eine große Kapitalgesellschaft i.S. von § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB i.V.m. § 264d HGB, sondern lediglich als kleine Kapitalgesellschaft. Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in München und ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 77760 eingetragen. Die Gewinn- und Verlustrechnung der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert beibehalten. Das Sachanlagevermögen sowie die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit der Ansatz mit einem niedrigeren Wert erforderlich ist. Die Abschreibungen werden unter Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 bis 33 Jahren linear vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR 800 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten aktiviert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bilanziert. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Bei der Bemessung der Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie sind in Höhe des voraussichtlich notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem international üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet. Grundlegende Annahmen der Berechnung sind der von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Jahre sowie die Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck, Köln 2018G. Die Verbindlichkeiten werden mit den jeweiligen Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt für die Organschaft auf der Ebene der Gesellschaft als Organträger. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge aller in die Organschaft einbezogenen Unternehmen werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Auf die Aktivierung einer sich insgesamt ergebenden Steuerentlastung wird verzichtet. Erläuterungen zur Bilanz Finanzanlagen Die Aufstellung des Anteilsbesitzes der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2024 gem. § 285 Nr. 11 HGB stellt sich wie folgt dar:
1) Die Jahresergebnisse sind nach Berücksichtigung der bestehenden Ergebnisabführungsverträge mit der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft ausgewiesen. 2) Für diese Gesellschaft besteht kein Ergebnisabführungsvertrag. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich im Wesentlichen um kurzfristige Darlehen und Forderungen aus den Ergebnisabführungen. Diese sind mitzugehörig zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie zu sonstige Vermögensgegenstände. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Zum 31. Dezember 2024 bestand das Grundkapital aus 2.804.342 Stück nennbetragslosen Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je EUR 1,00. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Aktien der Gesellschaft waren seit dem 1. Mai 1987 am regulierten Markt der Bayerischen Börse in München gehandelt worden. Im Juni 2022 hat die Gesellschaft einen Segmentwechsel in den Freiverkehr an der Börse München vollzogen. Am Grundkapital der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft hält die Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH, Dreieich, einen Anteil von ca. 91,75 Prozent. Sie hat am 3. März 2022 gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG mitgeteilt, dass die Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH im Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots am 28. Februar 2022 insgesamt 2.572.981 Aktien der Gesellschaft gehalten hat. Genehmigtes Kapital Nach § 4 Abs. 5 der Satzung der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft ist der Vorstand gemäß § 202 AktG (genehmigtes Kapital) ermächtigt, das Grundkapital bis zum 7. Juli 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 1.402.000 gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, - zum Ausgleich von Spitzenbeträgen; - wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet; - zur Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen (auch im Rahmen von Umwandlungen gemäß dem Umwandlungsgesetz); - zur Ausgabe von Aktien an strategische Partner; - bei Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen im Rahmen eines Aktienoptionsplans der Gesellschaft zur Erfüllung ausgeübter Aktienoptionen. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die näheren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Eigene Aktien Die Hauptversammlung vom 19. Juli 2024 hat die Gesellschaft ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben, sofern die gesetzlich vorgesehene Rücklage für eigene Anteile gebildet werden kann, ohne das Grundkapital oder eine nach Gesetz oder Satzung zu bildende Rücklage zu mindern, die nicht zu Zahlungen an die Aktionäre verwendet werden darf. Die Ermächtigung gilt bis 18. Juli 2029 und kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft ausgeübt werden. Zusammen mit bereits erworbenen Aktien dürfen nicht mehr als 10 Prozent des Grundkapitals auf eigene Aktien entfallen. Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt je nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die eigenen Aktien wieder zu veräußern, als Gegenleistung im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen(-sbeteiligungen) zu verwenden oder sie an strategische Partner zu veräußern. Die eigenen Aktien können auch eingezogen werden, ohne dass es eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage stammt aus Agiobeträgen im Rahmen der im Jahr 2003 durchgeführten Kapitalerhöhung. Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft setzen sich wie folgt zusammen:
Bilanzgewinn/ Gewinnvortrag/ GewinnverwendungsvorschlagNach dem Aktiengesetz bemisst sich die an die Aktionäre ausschüttbare Dividende nach dem im Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn. Der Bilanzgewinn der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft beträgt zum 31 Dezember 2024 TEUR 3.545 und enthält einen Gewinnvortrag in Höhe von TEUR 2.608, der aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses vom 19. Juli 2024 durch die Dividendenausschüttung von TEUR 1.010 auf TEUR 1.598 gemindert wurde. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, die Ausschüttung eines Teilbetrags von TEUR 1.010 zu beschließen. Rückstellungen Pensionsrückstellung Die Pensionsrückstellung der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft wird entsprechend der gesetzlichen Vorgabe mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der zurückliegenden zehn Jahre bewertet. Aus der Änderung des Diskontierungszinssatzes von einem siebenjährigen auf einen zehnjährigen Durchschnittszins ergibt sich zum 31. Dezember 2024 ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 1 TEUR (Vj. 1 TEUR). Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Die Zinsaufwendungen beinhalten den Aufwand aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung in Höhe von TEUR 3. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die aktienbasierte Vergütung, Jahresabschluss- und Prüfungskosten, Verpflichtungen im Personalbereich sowie ausstehende Rechnungen. Verbindlichkeitenspiegel
Es bestanden wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (TEUR 9; Vj. TEUR 8) sind mitzugehörig zu den sonstigen Verbindlichkeiten. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige betriebliche Erträge Aus der Verschmelzung der NBL Electronic Beteiligungs GmbH auf die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft ergab sich im Jahr 2023 ein Verschmelzungsgewinn in Höhe von TEUR 262, der in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten war. Abschreibungen auf Finanzanlagen Bei den Abschreibungen auf Finanzanlagen handelt es sich um Abschreibungen von Wertpapieren auf den niedrigeren beizulegenden Wert nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Es bestehen wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen von insgesamt TEUR 70 (Vj. TEUR 70). Daneben bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen für die Jahre 2025 bis einschließlich 2029 in Höhe von insgesamt TEUR 703 (Vj. TEUR 708). Für ehemalige Mitglieder des Geschäftsführungsorgans der Rechtsvorgängerin und ihre Hinterbliebenen bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Altersversorgung von jährlich TEUR 24 (Vj. TEUR 24). Aufsichtsrat Gemäß § 7 der Satzung besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus drei Mitgliedern. Diesem gehörten seit dem 28. Juli 2023 an: • Dr. Dirk Wolfertz, Dipl. Wirtschaftsingenieur Vorsitzender • Robert Tittl, Ingenieur stellvertretender Vorsitzender • Petra Köppel, Bürokauffrau Arbeitnehmervertreterin Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2024 vier ordentliche Sitzungen abgehalten. Vorstand und Vertretung Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: Einzelvertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied: • Bernd Luft, Vorstandsvorsitzender Zur gemeinschaftlichen Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder waren berechtigt: • Ralph Schoierer, Finanzvorstand • Alfred Krumke, Vertriebsvorstand • Markus Knapp, Vertriebsvorstand (ab 02.02.2024) • Roland Steiner, Vertriebsvorstand (ab 23.08.2024) Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte während des Geschäftsjahres 2024 einen Mitarbeiter. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Nach dem 31. Dezember 2024 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, von denen wesentliche Einflüsse auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft erwartet werden. Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG Der Vorstand hat einen Abhängigkeitsbericht nach § 312 AktG aufgestellt und hierzu folgende Schlusserklärung abgegeben: "Der Vorstand der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihr in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden ist."
München, den 31. März 2025 Nucletron Electronic Aktiengesellschaft gez. Bernd Luft, Vorstandsvorsitzender gez. Ralph C. Schoierer, Finanzvorstand gez. Alfred Krumke, Vorstand gez. Markus Knapp, Vorstand gez. Roland Steiner, Vorstand Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2024 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
München, den 31. März 2025 Nucletron Electronic Aktiengesellschaft gez. Bernd Luft, Vorstandsvorsitzender gez. Ralph C. Schoierer, Finanzvorstand gez. Alfred Krumke, Vorstand gez. Markus Knapp, Vorstand gez. Roland Steiner, Vorstand Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des BilanzgewinnsDer Vorstand schlägt vor, den im Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 3.544.801,88 wie folgt zu verwenden:
München, den 31. März 2025 Nucletron Electronic Aktiengesellschaft gez. Bernd Luft, Vorstandsvorsitzender gez. Ralph C. Schoierer, Finanzvorstand gez. Alfred Krumke, Vorstand gez. Markus Knapp, Vorstand gez. Roland Steiner, Vorstand Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionäre, das Geschäftsjahr 2024 war geprägt von der Weiterentwicklung der Konzernstrategie und dem Abschluss einer Transaktion durch den Vorstand. Das Beteiligungsportfolio konnte weiter fokussiert und abgesichert werden. Kennzeichnend für das Geschäftsjahr 2024 war die insgesamt gute Geschäftsentwicklung. Der Nucletron-Konzern hat die Herausforderungen durch die geopolitischen Spannungen, die gestiegenen Energiepreise und die hohe Inflation diszipliniert und erfolgreich bewältigt. Der Konzern hat das herausfordernde Umfeld bei steigender Wettbewerbsintensität gut gemeistert. Das Geschäftsjahr wurde mit starken Ergebnissen erfolgreich abgeschlossen. Der Aufsichtsrat hat die Führung der Geschäfte durch den Vorstand in Erfüllung seiner Beratungs- und Überwachungsfunktion intensiv begleitet. Tätigkeit des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben sorgfältig wahrgenommen. Die gute Zusammenarbeit hat sich im Geschäftsjahr 2024 im Plenum als auch in der Zusammenarbeit mit dem Vorstand fortgesetzt. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Er hat sich im Geschäftsjahr 2024 über die Lage des Konzerns regelmäßig informiert und die Geschäftsführung des Vorstands der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft überwacht. Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen sind, traten nicht auf. Die unabhängige Beratung und Überwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrat war und ist jederzeit gewährleistet. Ein Schwerpunkt der Aufsichtsratsarbeit 2024 war der Einfluss vorgenannter Faktoren auf die Umsatz- und Ergebnisentwicklung des Nucletron-Konzerns sowie strukturelle Maßnahmen und die Unternehmensstrategie. Im Geschäftsjahr 2024 fanden insgesamt vier Sitzungen des Gesamtaufsichtsrats gemeinsam mit dem Vorstand der Gesellschaft statt, zwei in Präsenz und zwei in Form einer Video-Onlinesitzung. Die Präsenz bei den Sitzungen des Aufsichtsrats lag bei jeweils 100 Prozent. Der Vorstand war zu den Sitzungen des Aufsichtsrats regelmäßig geladen, der Vorsitzende des Vorstands und der Finanzvorstand waren in jeder Sitzung anwesend. Gegenstand der Beratungen im Aufsichtsrat waren u.a. die strategische Ausrichtung des Konzerns, die Marktentwicklung, die Wettbewerbssituation, die Umsatz-, Ergebnis- und Personalentwicklung des Nucletron-Konzerns, die Finanzlage als auch die wesentlichen Beteiligungen samt damit zusammenhängender Fragestellungen sowie das Risikomanagementsystem. Der Aufsichtsrat hat sich außerdem eingehend mit dem internen Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess befasst. Darüber hinaus stimmte sich der Aufsichtsrat - soweit erforderlich - auch außerhalb seiner Sitzungen telefonisch, persönlich und per Email ab. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über die Lage und Rentabilität der Gesellschaft, die Unternehmensplanung, die strategische Weiterentwicklung, den Gang der Geschäfte und die Risikosituation des Konzerns. Weiterhin wurde der Aufsichtsrat über die regelmäßigen Sitzungen hinaus durch den Vorstand anhand regelmäßiger schriftlicher Berichte zur Geschäftsentwicklung unterrichtet. Bei Bedarf forderte der Aufsichtsrat zusätzliche Berichte des Vorstands an und nahm Einsicht in weitere relevante Unterlagen der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat hatte dadurch jederzeit einen detaillierten Einblick in alle wichtigen geschäftlichen Ereignisse und Entwicklungen des Nucletron-Konzerns. Der Aufsichtsrat hat zu den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands nach gründlicher Prüfung und Beratung, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung erforderlich war, sein Votum abgegeben. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert und vom Aufsichtsrat anhand der vorgelegten Unterlagen überprüft. Insbesondere die strategische Ausrichtung des Konzerns stimmte der Vorstand mit dem Aufsichtsrat ab. Die für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge erörterte der Aufsichtsrat auf Basis der Berichte des Vorstands ausführlich. In allen Sitzungen nahm der Aufsichtsrat folgende Berichte des Vorstands entgegen und erörterte diese eingehend: • Bericht des Vorstands gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 1 AktG inklusive des Berichts über den Markt und Wettbewerb, • Bericht des Vorstands gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 2 AktG sowie gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 3 AktG über den Gang der Geschäfte mit Vorlage des aktuellen Monatsberichts der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und deren Tochtergesellschaften sowie des Nucletron-Konzerns, • Bericht des Vorstands gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 4 AktG, insbesondere zu geplanten Akquisitionen und Desinvestitionen. Daneben sind folgende relevante Themen und Beschlüsse aus der Tätigkeit des Aufsichtsrats hervorzuheben: • Der Aufsichtsrat hat in der Sitzung vom 25. März 2024 den Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 festgestellt. Der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns wurde gebilligt. Des Weiteren erfolgte die Beschlussfassung über die Tagesordnung zur Hauptversammlung 2024. • Aufsichtsratsangelegenheiten (laufend). • Vorstandsangelegenheiten (laufend). • Die Risikosituation des Konzerns (laufend). • Maßnahmen zur Steigerung der Ertragskraft in den Geschäftsfeldern der Gruppe, gegebenenfalls auch durch externes Wachstum und die Weiterentwicklung der Konzernstrategie (laufend). Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand Die Amtszeit des aktuellen Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung 2026. Der Aufsichtsrat der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft setzte sich zum 31. Dezember 2024 unter Anwendung des Drittelbeteiligungsgesetzes gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung aus zwei Mitgliedern der Aktionäre und einem Mitglied der Arbeitnehmer wie folgt zusammen: • Herr Dr. Dirk Wolfertz, Vorsitzender • Herr Robert Tittl, stellvertretender Vorsitzender • Frau Petra Köppel, Arbeitnehmervertreterin Der Vorstand der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft bestand zum 31. Dezember 2024 aus folgenden Mitgliedern: • Herr Bernd Luft, Vorsitzender • Herr Ralph Schoierer • Herr Alfred Krumke • Herr Markus Knapp seit dem 2. Februar 2024 • Herr Roland Steiner seit dem 23. August 2024 Jahresabschluss Der Vorstand hat den Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2024 aufgestellt und dem Aufsichtsrat unverzüglich nach Aufstellung vorgelegt. Der Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig zur eigenen Prüfung vor. Der Abschluss war Gegenstand der bilanzfeststellenden Sitzung des Aufsichtsrats am 31. März 2025. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft. Es gab keine Einwände bei der Prüfung durch den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat hat in seiner bilanzfeststellenden Sitzung den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft festgestellt. Der Aufsichtsrat hat sich dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns nach eigener Prüfung angeschlossen. Abhängigkeitsbericht Der Vorstand hat den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG aufgestellt und dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft. Er hat gegen die im Bericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstands und keine Einwände erhoben. Dank an Mitarbeiter und Management Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Nucletron-Konzerns für ihren engagierten Einsatz und die geleistete Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr Dank und Anerkennung aus. Ganz besonders bedanken wir uns auch bei unseren Kunden und Aktionären für das entgegengebrachte Vertrauen.
München, 31. März 2025 Für den Aufsichtsrat gez. Dr. Dirk Wolfertz, Aufsichtsratsvorsitzender |
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