Egon Seiser
GmbH
Eningen unter
Achalm
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
774.166,75 |
910.297,75 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
771.662,75 |
907.793,75 |
| III.
Finanzanlagen |
2.500,00 |
2.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
949.957,83 |
917.103,15 |
| I.
Vorräte |
4.436,00 |
6.445,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
494.489,94 |
530.225,28 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
289,94 |
|
| davon
gegen Gesellschafter |
135.686,91 |
104.338,86 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
451.031,89 |
380.432,87 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
18.653,30 |
27.130,80 |
| Aktiva |
1.742.777,88 |
1.854.531,70 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
598.900,37 |
647.944,44 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
622.379,85 |
535.065,23 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
49.044,07 |
-87.314,62 |
| B.
Rückstellungen |
323.340,46 |
317.907,31 |
| C.
Verbindlichkeiten |
810.912,05 |
871.804,95 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
459.187,82 |
404.045,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
351.724,23 |
467.759,61 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
159.416,25 |
203.701,67 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.625,00 |
16.875,00 |
| Passiva |
1.742.777,88 |
1.854.531,70 |
Anhang für das Geschäftsjahr
Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zum
Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist beim Registergericht Stuttgart,
HRB 352516, unter der Firma Egon Seiser GmbH eingetragen. Der
Sitz der Gesellschaft ist Eningen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs-
abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten,
soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der
Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite,
Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des
vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der
Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens
ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und
der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen.
Das Wahlrecht gem. § 248 Abs. 2 HGB,
selbst geschaffene geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
in die Bilanz aufzunehmen, wurde nicht in Anspruch genommen.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als
Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt. Der
Geschäfts- oder Firmenwert wird innerhalb von 15 Jahren
abgeschrieben. Der entsprechende Gegenwert wurde bezahlt,
weil sich der Aufbau einer entsprechenden Organisation mit
Produktionsverfahren und Vertriebsstruktur frühestens in
diesem Zeitraum amortisiert hätte. Zudem richtet sich
die Nutzungsdauer nach Lauf- und Verfallzeiten wichtiger
Werttreiber wie z.B. Technologie und Mitarbeiter und der
Einhaltung langfristiger Verträge.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis netto € 410 wurden im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu
Anschaffungskosten bewertet. Die Ausleihungen an verbundene
Unternehmen werden zum Nennwert angesetzt.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
UMLAUFVERMÖGEN
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese
umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den
Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die
Material- und Fertigungsgemeinkosten.
Für Bestandsrisiken werden ausreichende
Abschläge gebildet. Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden
durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
RÜCKSTELLUNGEN
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen.
Die
Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht
veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN
Die Gesellschaft hat zum 31.12.2023 ein
versicherungsmathematisches Gutachten unter
Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden
Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen
nach der sogen. projected-unit-credit-Methode erstellen
lassen. Dabei wurde ein Zinssatz von 1,79 % sowie eine
erwartete Gehaltssteigerung von 0,00% zugrunde gelegt. Zudem
wurden die Sterbetafeln nach Heubeck aus dem Jahr 2018 G
verwendet.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Auf die Darstellung eines
Anlagenspiegels im Anhang wurde verzichtet
(§ 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB).
Forderungen
Art der Forderung zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
31.12.2023
|
|
kleiner 1 Jahr
|
größer 1 Jahr
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
302,9
|
302,9
|
0,0
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
135,7
|
135,7
|
0,0
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
55,9
|
55,6
|
0,3
|
Summe
|
494,5
|
494,2
|
0,3
|
Verbindlichkeiten
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2023
|
|
kleiner 1 J.
|
größer 1 Jahr
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
351,7
|
0,0
|
351,7
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
228,9
|
228,9
|
0,0
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
159,4
|
159,4
|
0,0
|
sonstige Verbindlichkeiten
|
70,9
|
70,9
|
0,0
|
Summe
|
810,9
|
459,2
|
351,7
|
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter
Bezug auf § 288 II HGB unterlassen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Sonstige Pflichtangaben
1. Anzahl der Arbeitnehmer
Am Bilanzstichtag waren im Unternehmen 14 Personen
beschäftigt (im Vorjahr 13).
2. Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens
unverändert geführt durch Herrn Egon Seiser.
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Angabe der Vergütung der
Geschäftsführung unterbleibt gem. § 286 Abs. 4
HGB.
3. Angaben gem. § 42 Abs. 3 GmbHG
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am
Abschlussstichtag in Höhe von € 135.486,91
(Vorjahr: € 104338,86) .
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen € 159.416,25
(Vorjahr: € 203701,67).
4. Angaben gemäß § 253 Abs.6 HGB
Unterschiedsbetrag in Form der Differenz zwischen dem
Erfüllungsbetrag mit dem 10-Jahresdurchschnittzinssatz
und dem 7- Jahresdurchschnittszinssatz
Aktive
Anwärter
Rechnungszinssatz
Erfüllungsbetrag
|
10-Jahresdurchnittzinssatz |
€ 292.433,00 |
1,79 % |
|
7-Jahresdurchschnittzinssatz |
€ 295.596,00 |
1,74 % |
| Unterschiedsbetrag §
253 Abs 6 HGB |
€ 3.163,00 |
|
Gewinn dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn
die nach der Ausschüttung verbleibende frei
verfügbaren Rücklagen zzgl. eines Gewinnvortrages
und abzgl. eines Verlustvortrages mindestens diesem
Unterschiedsbetrag entsprechen.
Eningen, den 28.11.2023
Egon Seiser GmbH
gez.
Egon Seiser
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.11.2024
festgestellt. |