N4M Capital
GmbH
Wiesbaden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
687.499,83 |
| I.
Finanzanlagen |
687.499,83 |
| B.
Umlaufvermögen |
24.227,86 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
88,76 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
24.139,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
711.727,69 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
23.727,86 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
1.272,14 |
| B.
Rückstellungen |
500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
687.499,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
711.727,69 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der
Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder
dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus
Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich
zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die auf den vorliegenden Jahresabschluss angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind beibehalten
worden (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).
Vorjahreswerte liegen nicht vor, da die Gesellschaft
erst im März 2010 gegründet wurde.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit sie wirtschaftlich oder rechtlich der
Gesellschaft zuzurechnen sind. Das Anlage- und
Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
3. Weitere Anhangangaben nach § 285 HGB
Das
Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Das
Umlaufvermögen bestehend aus liquiden Mitteln
sowie Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurde mit den
realisierbaren Werten bilanziert. Soweit erforderlich
wurden für erkennbare Risiken Wertberichtigungen
gebildet. Die Bewertung erfolgte verlustfrei. Alle
Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die Posten der Aktivseite und der Passivseite sind
brutto ausgewiesen.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Nach
§ 288 i.V.m. § 285 Satz 1 Nr. 12 HGB
wird auf die Darstellung der sonstigen Rückstellungen
verzichtet. Die Geschäftsführung geht davon aus,
dass alle wesentlichen Rückstellungen innerhalb eines
Jahres verbraucht werden.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
wurden zum Nennwert angesetzt. Bei der vorliegenden
Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Von
daher werden die Erleichterungen nach § 274a
Nr. 3 HGB in Anspruch genommen. Alle
Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem
Jahr. Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von € 687.499,83.
Auf Angaben betreffend die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Anwendung des
§ 326 HGB verzichtet.
Bei der vorliegenden Gesellschaft handelt es sich um
eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 HGB. Von daher werden die folgenden
Erleichterungen nach § 274a HGB in Anspruch
genommen:
| • |
§ 274a Nr. 1 HGB:
Verzicht auf die Darstellung des
Anlagenspiegels
|
| • |
§ 274a Nr. 2 HGB:
Keine gesonderte Erläuterung
der Forderungen und
|
sonstigen Vermögensgegenstände
| • |
§ 274a Nr. 3 HGB:
Verzicht auf die Darstellung der
sonstigen finanziellen
|
Verpflichtungen
Das
gezeichnete Kapital beträgt € 25.000,00
und ist in voller Höhe eingezahlt. Die Gesellschaft
hält zum 31.12.2010 keine eigenen Anteile. Der im
Berichtsjahr erzielte Jahresfehlbetrag soll auf neue
Rechnung vorgetragen werden.
Der
Geschäftsführung gehörten im
Berichtsjahr folgende Mitglieder an:
Herr Markus Hankammer
Frau Nicole Hankammer-Hirsekorn
Auf die Angabe der Bezüge der
Geschäftsführer wird gem. § 286 Abs. 4
i.V.m. § 288 HGB verzichtet.
Wiesbaden, den 28. Dezember
2011
gez.
Markus Hankammer
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2011 festgestellt.
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