Stammdaten

Register
Amtsgericht Kaiserslautern HRB 31512
Eingetragen
10.8.2009
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieBeteiligungsgesellschaftenErbringung von ergotherapeutischen Dienstleistungen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist Unternehmens- und EDV-Beratung, Erbringung von Internetdienstleistungen, Entwicklung und Betrieb von Webportalen, die Vermittlung von Fachkräften, insbesondere im Altenpflege- und Heilberufsbereich, Beratung von Projekten im Gesundheitswesen, der Import und Handel (Groß- und Einzelhandel) mit sowie Verleih von Waren aller Art (insbesondere Handelsware aus Fernost), der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Gesellschaften sowie Franchising als Franchise-Geber.

Historie

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Management

NameRolle
Olaf Markus Zink
seit 10.7.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Benzinoring 40, 67657 Kaiserslautern
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Amplio First Clarity GmbH

Landstuhl

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital

12.500,00

12.500,00

B. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

25.228,00

194,00

III. Finanzanlagen

C. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

11.425,93

23.600,68

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

72.182,97

4.268,29

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

121.336,90

40.562,97



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

1.298,98

0,00

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

57.714,16

1.298,98

B. Rückstellungen

32.526,00

700,00

C. Verbindlichkeiten

7.395,72

16.161,95

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

121.336,90

40.562,97

ANHANG

für das Geschäftsjahr 2010

1.

I. Allgemeine Angaben

Die Amplio First Clarity GmbH ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2010 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) , des Körperschafts- und Einkommensteuergesetzes sowie der Regelungen des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft macht von der Möglichkeit des § 266 Abs. 1 Satz 3 HGBGebrauch und stellt nur eine verkürzte Bilanz auf.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

1.

II. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden

2.

1. Allgemeine Angaben

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt.

Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Einführung des BilMoG kann in der sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres führen.

1.

2. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter 150; diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wurde im Wirtschaftsjahr 2008 handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, wurden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 150 nicht übersteigen. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, mehr als € 150 und bis zu € 1.000 betragen, wurde ein jährlicher Sammelposten im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Der jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert.

In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird seit 1. Januar 2009 handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 410 nicht übersteigen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

1.

3. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

1.

III. Erläuterungen zu Bilanzposten

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

Eigenkapital

Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beträgt € 25.000,00.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

1.

IV. Sonstige Angaben

Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2010 waren durchschnittlich beschäftigt: 1

Geschäftsführung

Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2010

Herr Olaf Zink, Kaiserslautern

Gewinnverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn von T€ 56, der sich aus dem Jahresüberschuss von T€ 57 und dem Verlustvortrag von T€ 1 ergibt, auf neue Rechnung vorzutragen.

Amplio First Clarity GmbH

Kaiserslautern, den 06.04.2011

____________________________

Olaf Zink

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 13.04.2011

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