proSolutions Consulting GmbH
Hennef
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.643,00 |
3.273,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
928,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.642,00 |
2.345,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
20.511,78 |
50.322,33 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.992,82 |
21.673,59 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.518,96 |
28.648,74 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.691,23 |
3.060,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
25.846,01 |
56.655,71 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
19.750,68 |
37.962,53 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.075,89 |
26.075,89 |
| II.
Gewinnvortrag |
11.886,64 |
8.621,77 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
18.211,85 |
-3.264,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
25.846,01 |
56.655,71 |
Anhang
Erläuterungen zu den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
zum 31.12.201
1
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden
gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände (u.a. Software) werden
aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben. Erworbene Software,
deren Anschaffungskosten 410 Euro nicht übersteigt,
wird als beweglicher Gegenstand des Anlagevremögens
behandelt.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb
der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume und
Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Bei
beweglichen Anlagegegenständen erfolgt der
Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung, sobald dies zu höheren
Jahresabschreibungen führt.
Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens, deren Werte 150 € aber nicht
1.000 € übersteigen, wird im Jahr der Anschaffung
ein Sammelposten analog § 6 Abs. 2a EStG gebildet.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu
einem Wert von € 150,-- (geringwertige
Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr in voller
Höhe aufwandswirksam berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei
zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Steuer- und sonstige Rückstellungen sind in
Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Das Disagio
für ein aufgenommenes Darlehen wird gemäß
§ 250 Absatz 3 HGB aktiv abgegrenzt.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des
Jahresüberschusses.
Es bestehen keine nach § § 251 und 285 Nr.
3 HGB anzugebenden Haftungsverhältnisse oder
finanzielle Verpflichtungen.
Alleiniger Geschäftsführer ist Herr Werner
Reinhardt, Hennef.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2012 festgestellt.
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