Loxton
GmbH
Neuhausen
ob Eck
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 03.08.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
693,00 |
| I.
Sachanlagen |
693,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
24.442,64 |
| I.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
24.442,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
25.135,64 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
20.609,63 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
4.390,37 |
| III.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.526,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
25.135,64 |
Anhang
der Loxton GmbH, Neuhausen ob Eck für das
Geschäftsjahr vom 03.08.2010 bis 31.12.2010
I. Allgemeine Grundsätze
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 der Loxton GmbH,
Neuhausen ob Eck, wird nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt.
Von den größenabhängigen Erleichterungen
macht die kleine Gesellschaft teilweise Gebrauch.
Das Wahlrecht für den Ausweis von
Pflichtangaben wird grundsätzlich in der Art
ausgeübt, dass sämtliche erforderlichen Angaben
im Anhang enthalten sind.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Bei der
Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Die Posten der Aktivseite werden nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
werden mit dem Tageskurs umgerechnet. Kursverluste bis zum
Abschlussstichtag werden berücksichtigt.
Soweit möglich wird der Gleichklang des
handelsrechtlichen Jahresabschluss mit dem steuerlichen
Vermögensvergleich aus Vereinfachungsgründen
agestrebt Einheitsbilanz)
Zusätzliche Angaben iSd § 264 II S. 2 HBG
zur Vermittlung der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage sind nicht erforderlich.
II. Angaben zur Bilanz einschließlich der
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
A k t i v a
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich mit den Anschaffungskosten und - soweit
dies zulässig ist - mit den Herstellungskosten
bewertet.
Bilanzierungshilfen werden nicht in Anspruch genommen.
1. Anlagevermögen
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen.
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich
beschränkt ist, werden vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die
planmäßige Abschreibung wird grundsätzlich
linear unter Berücksichtigung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer in
Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften
ermittelt.
1.1. Immaterielle Vermögensgegenstände
Immaterielle Vermögensgegenstände werden
nur angesetzt, wenn sie nicht selbst erstellt wurden oder
die besagten Voraussetzungen des § 248 Absatz 2 HGB
erfüllen.
Außerplanmäßige Abschreibungen
waren im Geschäftsjahr nicht erforderlich.
1.2. Sachanlagen
Soweit möglich, werden bei Sachanlagen
Sonderabschreibungen in Übereinstimmung mit den
steuerlichen Vorschriften in Anspruch genommen.
Die planmäßigen Abschreibungen von
Vermögensgegenständen des beweglichen
Anlagevermögens werden linear und degressiv
vorgenommen. Die Vereinfachungsregel wird in Anspruch
genommen.
Geringwertige Anlagegüter im Sinne des § 6
Abs. 2a EStG werden im Zugangsjahr aus
Vereinfachungsgründen im Rahmen des Sammelposten auf 5
Jahre abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen
waren im Geschäftsjahr nicht erforderlich.
Passiva
1. Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital beträgt
unverändert zum Vorjahr € 25.000,00. Es ist zum
Abschlussstichtag vollständig einbezahlt.
2. Rückstellungen
Für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende
Verluste werden Rückstellungen in der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Höhe angesetzt.
Rückstellungen für latente Steuern wurden
nicht gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im
Wesentlichen Aufwendungen für Abschlusskosten.
3. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten kommen mit dem
Rückzahlungsbetrag zum Ansatz.
III.
Erträge und Aufwendungen der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
1. Umsatzerlöse
Im Gründungsjahr der Gesellschaft wurden noch
keine Umsatzerlöse erzielt.
2.
Sonstiger betrieblicher Aufwand
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind
keine wesentlichen Beträge enthalten, die zu
erläutern wären.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Sonstige Steuern
Aus Vereinfachungsgründen wurden alle
Geschäftsvorfälle mit Umsatzsteuer verbucht.
Durch die Inanspruchnahme der Option zum Kleinunternehmer
nach § 19 UStG ist jedoch weder Umsatzsteuer
abzuführen, noch besteht ein Anspruch auf
Vorsteuerabzug nach § 15 UStG. Der in der Buchhaltung
entstandene Vorsteuerabzug wurde deshalb auf ein
Aufwandskonto gebucht. Die nichtabzugsfähigen
Bewirtungskosten nach § 4 Absatz 5 EStG erhöhen
sich damit auch um den darin enthaltenen Vorsteuerbetrag.
IV.
Sonstige Angaben
1.
Geschäftsführung
Zum Bilanzstichtag ist Herr Hans-Jürgen
Stangl als einziger Geschäftsführer der
Gesellschaft bestellt.
2.
Vorschlag für die Verwendung des
Bilanzergebnisses
Der Bilanzverlust ist auf neue Rechnung vorzutragen.
3.
Finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der finanziellen Verpflichtungen
ist unerheblich.
4.
Haftungsverhältnisse
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten bestehen keine weiteren aus der Begebung
und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften,
Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus
Gewährleistungsverträgen sowie
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten.
Neuhausen ob Eck, im Mai 2011
Hans-Jürgen Stangl
Geschäftsführer
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