H.S.M. BAU
GMBH
Frankenthal(Pfalz)
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
39.706,00 |
18.977,00 |
| I.
Sachanlagen |
39.706,00 |
18.977,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
113.389,93 |
165.180,16 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
86.238,26 |
121.178,41 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
27.151,67 |
44.001,75 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.396,00 |
2.158,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
154.491,93 |
186.315,16 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Eigenkapital |
32.688,67 |
29.819,50 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
4.819,50 |
2.393,37 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.869,17 |
2.426,13 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
15.250,00 |
15.250,00 |
| C.
Rückstellungen |
9.101,00 |
16.623,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
97.452,26 |
124.622,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
154.491,93 |
186.315,16 |
Anhang
HSM Bau GmbH
A. Allgemeine Angaben und Erläuterungen
1. Die Darstellungsstetigkeit wurde nicht
durchbrochen (§ 265 Abs.1 Satz 2 HGB).
2. Mit dem Vorjahr nicht vergleichbare Beträge
lagen nicht vor (§ 265
Abs. 2 Satz 2 HGB).
3. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung
wurde nicht geschäftszweigbedingt ergänzt
(§ 265 Abs. 4 Satz 2
HGB).
1. Die folgenden Abschlussposten wurden aus
Gründen der Klarheit
zusammengefasst (§ 265 Abs. 7 Satz 2 HGB): keine
2. Aufgrund eines Wahlrechtes wurden in der Bilanz
keine Posten auf-
genommen (§ 284 Abs. 1 HGB).
3. Geschäftsführer der Gesellschaft war in
2006 (§285 Nr. 10 HGB):
Herr Salvatore Marsilla
Ein Beirat besteht nicht.
4. Zum Abschlussstichtag bestanden Verbindlichkeiten
an Mitglieder
der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 9c
HGB): keine
B. Bilanzerläuterungen
2. Es wurden keine Aufwendungen für
Ingangsetzung und Erweiterung
des Geschäftsbetriebes aktiviert (§ 269
Satz 1 HGB).
2. Die folgenden, unter "sonstigen
Vermögensgegenstände" und "Ver-
bindlichkeiten" ausgewiesenen Beträge
größeren Umfangs entstehen
rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag (§
268 Abs.2 Satz 2 und
Abs. 5 Satz 3 HGB): keine
3. Es wurden keine Bilanzierungshilfen aus
voraussichtlich kommenden
Steuerentlastungen in Anspruch genommen (§ 274
Abs.2 Satz 2 HGB).
4. In den Verbindlichkeiten sind mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
enthalten (§ 285 Nr. 1a HGB): keine
5. Die folgenden Verbindlichkeiten sind durch
Grundpfandrechte gesichert
(§ 285 Nr.1b HGB): kein
6. Allein nach steuerlichen Vorschriften wurden
Abschreibungen im
a) Anlagevermögen in Höhe von Euro
15.719,28
b) Umlaufvermögen in Höhe von Euro -,---
vorgenommen (§281Abs. 2 Satz 1 HGB).
7. Auf Gegenstände des Umlaufvermögens
wurden zur Vermeidung künftige
Abschreibungen aufgrund von Wertschwankungen im
Berichtsjahr nicht
abgeschrieben (§ 277 Abs. 3 Satz 1 HGB).
8. Zu vermerkende Haftungsverhältnisse und
sonstige finanzielle Verpflich-
tungen (§ 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB u.
285 Nr. 3 HGB): keine
9. In den "sonstigen Rückstellungen" sind
folgende wesentliche Posten
enthalten (§ 285 Nr. 12 HGB 1):
Gebühren- und Beitragsrückstellungen Euro
7.895,--
C. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
3. Für die Beurteilung der Ertragslage
wesentliche außerordentliche oder
Periodenfremde Erträge und Aufwendungen (§
277 Abs. 4 Satz 2 und
3 HGB) waren nicht entstanden.
4. Das Umsatzkostenverfahren wurde nicht angewandt.
Angaben zum
Personalaufwand (§ 285 Nr.8b HGB) und des
Materialaufwandes
(§ 285 Nr. 8a HGB 1) sind daher nicht
erforderlich.
5. Es ist vorgesehen, den Jahresüberschuss
auszuschütten.
D. Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
6. Es wurde nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung bilanziert
und bewertet. Die Anlagezugänge sind mit den
Anschaffungs- oder Her-
stellkosten angesetzt. Es wird ein entsprechend der
betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer linear oder degressiv abgeschrieben.
Die Gegenstände des Umlaufvermögens werden mit
den Einstandswerten, höchstens mit den Teilwerten, die
Geldwerte mit den Nominalwerten angesetzt. Erkenn-
bare Risiken sind durch Abschläge direkt
berücksichtigt. Die Verbindlich-
keiten sind mit dem Nominalwert, die
Rückstellungen sind in der voraus-
sichtlichen Höhe der Schuld passiviert.
Abgrenzungen sind zeitanteilig oder zeitbezogen
vorgenommen (§ 284 Abs. 2 Nr.1 HGB).
7. Von den unter 1) genannten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
wurde im Berichtsjahr nicht abgewichen (§ 284
Abs. 2 Nr. 3 HGB).
Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in Bilanz
und GuV zusammengefassten Posten
1.1.2006 -
31.12.2006
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 97.099,26 EUR.
1.1.2005 -
31.12.2005
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 120.033,66 EUR.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2006 -
31.12.2006
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 6.300,00 EUR.
1.1.2005 -
31.12.2005
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 6.300,00 EUR.
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