Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau
Stadtbetrieb Frechen GmbH
Gottlieb-Daimler-Straße 10, 50226 Frechen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Eva Schulze seit 26.6.2019 | Prokura |
Hans Peter Wolle seit 8.5.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Frechen | 51.00% |
REMONDIS GmbH & Co. KGEigenbeteiligung | 49.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtbetrieb Frechen GmbHFrechenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
ANHANG zum 31. Dezember 2023STADTBETRIEB FRECHEN GmbHFrechenInhaltsverzeichnis I. Allgemeine Angaben II. Erläuterungen zur Bilanz III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung IV. Ergebnisverwendungsvorschlag V. Sonstige Angaben Anlagenspiegel I. ALLGEMEINE ANGABEN Die STADTBETRIEB FRECHEN GmbH (SBF) ist durch Ausgliederung des Eigenbetriebes Entsorgungs-, Bau- und Servicebetriebe der Stadt Frechen (EBS) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 01.06.2004 entstanden (Ausgliederung zur Neugründung §§ 123 ff., 158 ff. und 168 ff. Umwandlungsgesetz). Die Gesellschaft ist unter der Firma "Stadtbetrieb Frechen GmbH" mit Sitz in Frechen unter der Handelsregisternummer HRB 53211 beim Amtsgericht Köln eingetragen. Das Bilanzschema wurde um die Posten Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern erweitert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die im Folgenden gewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden wie im Vorjahr unverändert angewendet. Die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 29. Mai 2009 werden seit dem Geschäftsjahr 2010 angewendet, die Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes vom 23.07.2015 ab dem Geschäftsjahr 2016. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der STADTBETRIEB FRECHEN GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs für große Kapitalgesellschaften (nach den Vorschriften des Gesellschaftsvertrages) aufgestellt. Bei der Ausgliederung im Rahmen der Gründung und bei der Einbringung des Betriebsteiles Hürth wurden die Buchwerte (fortgeschriebene Anschaffungskosten) der Vorgängerbetriebe übernommen. Die Abschreibung erfolgt über die Restnutzungsdauer, die sich per 01.01.2004 aus der ursprünglich angesetzten Nutzungsdauer ergeben hat. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert (maximal 3 Jahre Nutzungsdauer). Neu erworbenes Sachanlagevermögen wurde zu Netto-Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden bei Gebäuden linear mit einer Nutzungsdauer von 20 bis 50 Jahren vorgenommen. Die Nutzungsdauer beträgt bei technischen Anlagen und Maschinen 4 bis 10 Jahre, bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 bis 15 Jahre. Die Abschreibung erfolgt linear. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 800 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalbetrag bewertet. Einzelwertberichtigungen sind im erforderlichen Umfang gebildet worden. Uneinbringliche Posten sind vollständig ausgebucht. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihren Nominalbeträgen angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen enthalten alle bekannten Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgte mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden, mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, fristadäquaten Marktzins abgezinst. Erläuterungen zur Bilanz Nachfolgend in Klammern genannte Beträge stellen die Vorjahreswerte dar. Abweichungen in Summen um Ein-Euro-Beträge sind auf Rundungen zurückzuführen. Bruttoanlagenspiegel Im Anlagenspiegel (siehe Anlage) werden die historischen Anschaffungskosten und die aufgelaufene Abschreibung fortgeführt. Die Entwicklung und Aufgliederung der Abschreibung im Jahr 2023 ist ebenfalls aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 1.025.839 € (324.610 €) sind ausschließlich Forderungen gegen die Gesellschafterin Stadt Frechen. Sie betreffen ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Entwicklung des Eigenkapitals Stammkapital Das Stammkapital der Gesellschaft beläuft sich zum 31.12.2023 unverändert auf 2.500.000 €. Die Anteile der Gesellschafter am Stammkapital stellen sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage beläuft sich auf 2.330.206 €. Jahresüberschuss Der Jahresüberschuss zum 31.12.2022 in Höhe von 1.273.984 € wurde entsprechend dem Gesellschafterbeschluss vom 30.05.2023 wie folgt verwendet:
Die Auszahlung erfolgte am 07.07.2023 mit eigenen Barmitteln. Rückstellungen Im Posten Sonstige Rückstellungen in Höhe von 887.202 € (926.804 €) sind die nachfolgenden, nicht unerheblichen Rückstellungen enthalten: Noch auszuzahlende leistungsorientierte Vergütungen
Noch nicht abgegoltene Überstunden
Noch nicht genommener Urlaub
Sonstige Lohnkosten
Beiträge zur Berufsgenossenschaft
Unterlassene Instandhaltungen
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten betrifft in Höhe von 74.868 € (228.452 €) einen von der Gesellschafterin Stadt Frechen übernommenen Kommunalkredit des ehemaligen EBS. Die zwischen der STADTBETRIEB FRECHEN GmbH und der Stadt Frechen im Jahr 2004 abgeschlossene Darlehensvereinbarung wurde weitergeführt, wonach die Stadt Frechen die Kommunalkredite des ehemaligen EBS weiterhin in Anspruch nimmt und an die STADTBETRIEB FRECHEN GmbH entsprechende Darlehen gewährt. Weiterhin sind übrige Verbindlichkeiten für Lieferungen und Leistungen gegenüber der Gesellschafterin Stadt Frechen in Höhe von 9.140 € (18.549 €) enthalten. Latente Steuern Es ergeben sich aktive latente Steuern aus der unterschiedlichen Bewertung von Jubiläumsrückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz. Das Bilanzierungswahlrecht wird nicht in Anspruch genommen. III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse in Höhe von 15.146.967 € (14.219.553 €) verteilen sich auf die Bereiche wie folgt:
Die Umsatzerlöse werden überwiegend in Nordrhein-Westfalen erzielt. Gliederung der Umsatzerlöse Die Gliederung der Umsatzerlöse nach Sparten stellt sich wie folgt dar: Sparte
Materialaufwand Der Materialaufwand beläuft sich auf 2.021.656 € (2.310.550 €), wobei sich dieser wie folgt zusammensetzt:
Personalaufwand Um die wirtschaftlichen Personalaufwendungen im Geschäftsjahr 2023 zu ermitteln, ist der ausgewiesene Personalaufwand um die Aufwendungen für die von der Stadt Frechen gemäß Personalgestellungsvertrag gestellten Beschäftigten sowie um die Aufwendungen für Fremdpersonal zu erhöhen. Der wirtschaftliche Personalaufwand im Jahr 2023 beträgt demnach:
Sonstige betriebliche Aufwendungen Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 3.996.308 € (4.041.165 €). Mit einem Teilbetrag von 1.598.856 € (1.845.393 €) sind darunter die bereits unter dem Posten Personalaufwand aufgeführten Aufwendungen für gestellte Beschäftigte und Fremdpersonal enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen von 56.099 € (6.449€) enthalten. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
IV. ErgebnisverwendungsvorschlagDer Jahresüberschuss beträgt 1.683.586,60 €. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss an die Gesellschafter auszuzahlen. V. Sonstige Angaben Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch den Geschäftsführer Hans Peter Wolle geführt. Vergütungen der Mitglieder des Geschäftsführungsorganes Die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB. Sonstige Angaben Die Gesellschaft ist Mitglied der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) in Köln. Soweit Unterdeckungen der Versorgungsansprüche bei der RZVK vorliegen, kann eine subsidiäre Einstandspflicht der Gesellschaft als Arbeitgeber bzw. mittelbar im Rahmen der Personalgestellung bestehen. Für diese mittelbare Pensionsverpflichtung bzw. vergleichbare Verpflichtung braucht keine Rückstellung gebildet zu werden (Art. 28 (1) S. 2 EG HGB). Die Kasse gewährt Versorgungs- und Versicherungsrenten für Versicherte und deren Hinterbliebene. Der derzeitige Umlagesatz beträgt 4,25 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts des jeweiligen Arbeitnehmers. Zusätzlich werden 3,5 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts des jeweiligen Arbeitnehmers als Sanierungsgeld gezahlt. Im Jahr 2023 beliefen sich die umlagepflichtigen Löhne und Gehälter auf 4.801.534 € (einschließlich der Bezüge der gestellten Mitarbeiter der Stadt Frechen). Die Versorgungsverpflichtungen verteilen sich auf anspruchsberechtigte Arbeitnehmer, ehemalige Arbeitnehmer, Rentenbezieher und Aushilfen. Im Rahmen der Umstellung der Versorgungsleistungen (Punktesystem) und der Änderung der Finanzierung (Kapitaldeckung) wird von den Mitgliedsunternehmen ein Sanierungsgeld erhoben (ab 2003). Unter Berücksichtigung der laufenden Leistungsverpflichtungen und der bestehenden Anwartschaften werden sich voraussichtlich auch zukünftig Belastungen auf Grund der mangelnden Kapitaldeckung ergeben. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind Nach dem Abschluss des Geschäftsjahres eingetretene Vorgänge von besonderer Bedeutung sind uns nicht bekannt geworden. Aufsichtsrat Mitglieder im Aufsichtsrat der STADTBETRIEB FRECHEN GmbH waren im Geschäftsjahr 2023:
Vergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrates Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten Sitzungsgelder in Höhe von 1.500 €. Verpflichtungen aus begonnenen Investitionsvorhaben Die Gesellschaft hat Bestellungen im Gesamtwert von 651 T€ in Auftrag gegeben, die zum Bilanzstichtag noch nicht durchgeführt sind. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Während des Geschäftsjahres waren im Betrieb (ohne Geschäftsführung und Auszubildende) Arbeitnehmer beschäftigt:
Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer (eigene und gestellte Beschäftigte) beträgt 137 (132). Darin enthalten sind drei geringfügig Beschäftigte und sieben Beschäftigte in Teilzeitarbeit. Angaben zum Abschlussprüferhonorar Das berechnete Gesamthonorar der Abschlussprüfungsgesellschaften für das abgeschlossene Geschäftsjahr teilt sich wie folgt auf:
Frechen, 30.04.2024 Geschäftsführung Hans Peter Wolle Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Geschäftsverlauf 2023 1. Geschäftsfelder Die STADTBETRIEB FRECHEN GmbH hat sich im Berichtsjahr 2023 unverändert in den Geschäftsfeldern Abfallwirtschaft, Stadtreinigung, Grünflächenunterhaltung, Friedhofswesen, Kanalunterhaltung, Straßenunterhaltung, Elektrounterhaltung sowie Spielplatzwesen betätigt. Kommunale Abfallwirtschaft Der Betrieb ist aufgrund des mit der Stadt Frechen geschlossenen Leistungsvertrages und entsprechend der Satzung der Stadt Frechen für die Sammlung und den Transport von Restmüll, die mobile Schadstoffsammlung und den Betrieb des Wertstoffhofes zuständig. Hinzu kommt die Verwertung bzw. Beseitigung von Sperrmüll, Papier, Bio- und Gartenabfällen. Es besteht eine Annahmestelle für Elektro- und Elektronikgeräte. Gewerbliche Abfallwirtschaft Das Kerngeschäft der gewerblichen Abfallwirtschaft ist auch im Berichtsjahr die Sammlung, der Transport und die Verwertung von Abfällen/Wertstoffen von Gewerbe-, Industrie- und Privatkunden. Zu den wesentlichen Fraktionen gehören Abfälle zur Verwertung, Papier, Pappe und Kartonagen, Holz, Bauschutt, Baumischabfälle, Folien, Schlämme und Schrott. Stadtreinigung Dem Betrieb ist die Reinigung der öffentlichen, gewidmeten Straßen, Wege und Plätze nach Maßgabe der Straßenreinigungssatzung der Stadt Frechen übertragen. Diese Reinigung beinhaltet die Entfernung aller Verunreinigungen von der Straße, die die Hygiene oder das Stadtbild nicht unerheblich beeinträchtigen oder eine Gefährdung des Verkehrs darstellen können. Für die Zeit von 01.10. bis 31.03. ist jährlich ein Winterdienst nach gesetzlichen und darüber hinaus gehenden vertraglichen Vorgaben sicherzustellen. Weiterhin ist der Betrieb mit der Reinigung von öffentlichen Parkeinrichtungen betraut. Kanalunterhaltung Gegenstand der Kanalunterhaltungsarbeiten für die Stadt Frechen sind im Wesentlichen die Reinigung der Straßenkanäle, Kanalschächte, Straßeneinläufe und Kastenrinnen einschließlich Rattenbekämpfung, die Kontrolle und Wartung offener Gewässer und von Versickerungsanlagen, die Kontrolle und Wartung der Sonderbauwerke (Regenüberlaufbecken, Regenrückhaltebecken, Pumpwerke) sowie das Erstellen von Überwachungsberichten. Elektrounterhaltung Durch Inspektions- und Wartungsleistungen ist die Funktionsfähigkeit der Straßenbeleuchtungsanlagen im Stadtgebiet zu gewährleisten. Hierfür werden Zustand und Funktionsfähigkeit der Straßenbeleuchtungsanlagen regelmäßig überprüft und Störungen beseitigt. Straßenunterhaltung Die Stadt Frechen hat vertraglich die Unterhaltung der in ihrer Baulast stehenden öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in Form von Einzelbeauftragungen/Schadensmeldungen auf den Stadtbetrieb übertragen. Schwerpunktmäßig handelt es sich dabei um Gehweg- und Pflasterarbeiten, Bordsteinarbeiten und Schwarzdeckenarbeiten kleineren Umfangs. Weiterhin gehört hierzu die Ausführung von straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen (Aufbau, Abbau, Änderung, Reparatur von Straßenverkehrszeichen und Straßenschildern). Friedhofswesen Im Friedhofswesen (Friedhofspflege und Bestattungswesen) werden zehn Friedhöfe im Stadtgebiet unterhalten. Zur Friedhofspflege gehören die Pflege der Grünflächen und Wege. Im Bestattungswesen ist unverändert der Trend zu Urnenbestattungen gegeben. So werden derzeit rund 77 % aller Bestattungen als Urnenbestattungen durchgeführt. Grünflächenunterhaltung Die Grünflächenunterhaltung umfasst die Pflege von Straßenbegleitgrün und Grünflächen an öffentlichen Plätzen, die Unterhaltung von Grünanlagen und Spielplätzen, die Pflege der Außenanlagen von Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie das Baum-Management für die städtischen Bäume und flächigen Baumbestände. Spielplatzwesen Im Stadtgebiet werden über 50 öffentliche Kinderspielplätze in einem verkehrssicheren, uneingeschränkt benutzbaren und ansehnlichen Zustand gehalten. Hinzu kommen die Spielplätze an öffentlichen Grundschulen und städtischen Kindertageseinrichtungen. 2. Entwicklung der Erlöse Die STADTBETRIEB FRECHEN GmbH hat im Berichtsjahr Umsatzerlöse in Höhe von 15.147 T€ erzielt. Sie setzen sich aus Umsatz mit der Stadt Frechen in Höhe von 11.125 T€ und aus Umsatz für Dienstleistungen für Dritte in Höhe von 4.022 T€ zusammen. 2.1. Erlöse aus Leistungen für die Stadt Frechen (11.125 T€) Die Leistungsbeziehungen zwischen dem Hauptauftraggeber Stadt Frechen und der STADTBETRIEB FRECHEN GmbH sind über den Dienstleistungsrahmenvertrag geregelt. Er enthält die rechtlichen Vereinbarungen, die für sämtliche Leistungsbereiche gelten. Ferner wurden für nahezu alle Leistungen, die die STADTBETRIEB FRECHEN GmbH für die Stadt Frechen regelmäßig erbringt, Leistungsverträge abgeschlossen. Diese Leistungsverträge berücksichtigen die Besonderheiten der jeweiligen Sparte. Sie sichern dem Betrieb ein jährlich zu erbringendes Leistungsvolumen und bilden mit den darin fixierten Entgeltvereinbarungen die Grundlage für die Leistungsabrechnung. In den Gebührenbereichen (Kommunale Abfallwirtschaft, Friedhofswesen, Straßenreinigung) hängt der Leistungsumfang von Leistungsparametern wie Restmüllvolumen, Anzahl der durchgeführten Bestattungen oder Kehrkilometer ab. Im Bereich Straßenunterhaltung sind für die verschiedenen Leistungsarten Festpreise vereinbart, die je nach Preisanpassungsklausel jährlich angepasst werden. Das tatsächliche Leistungsvolumen richtet sich nach der Höhe der von der Stadt Frechen bereitgestellten finanziellen Mittel und nach der Art der zu erbringenden Leistungen je nach Notwendigkeit. In anderen Bereichen, z. B. der Grünflächenunterhaltung, der Kanalunterhaltung oder der Elektrounterhaltung werden für das vertraglich vereinbarte Leistungsvolumen pauschale Leistungsentgelte vergütet. Ferner erfolgen Einzelbeauftragungen durch die Stadt Frechen nach Angebotsaufforderungen und Ausschreibungen. Im Jahr 2023 erwirtschaftete die STADTBETRIEB FRECHEN GmbH 10.029 T€ ihrer mit der Stadt Frechen erzielten Erlöse im Rahmen der Leistungsverträge. Über Einzelbeauftragungen oder Weiterbelastungen von Leistungen Dritter an die Stadt Frechen wurden Erlöse in Höhe von 1.096 T€ erzielt. Insgesamt sind die Erlöse mit der Stadt Frechen im Vergleich zum Vorjahr um 1.298 T€ gestiegen. Von den erzielten Erlösen für die verschiedenen kommunalen Dienstleistungen entfallen 3.231 T€ auf die Kommunale Abfallwirtschaft, die damit die umsatzstärkste Sparte darstellt, gefolgt von den Sparten Grünflächenunterhaltung, Kanalunterhaltung und Friedhofswesen. 2.2. Erlöse aus Leistungen für Dritte (4.022 T€) Der überwiegende Anteil der Erlöse aus Leistungen für Dritte wurde in den Sparten Überkopflader, Abroll- und Absetzkipperfahrzeuge sowie Sonstige Dienstleistungen erwirtschaftet (3.079 T€). Im Vergleich zum Vorjahr sind sie um 121 T€ gesunken. Die Abweichung zum Vorjahr verteilt sich auf die Sparten wie folgt:
Die übrigen Erlöse aus Leistungen für Dritte (943 T€) werden hauptsächlich in den Sparten DSD und Papier kommunal sowie Straßenreinigung einschließlich Winterdienst erwirtschaftet. Im Vergleich zum Vorjahr sind sie um 250 T€ gesunken. Die Abweichung zum Vorjahr verteilt sich auf die Sparten wie folgt:
Der Preisverfall bei der Vermarktung von Papier, Pappe und Kartonagen ( -336 T€) hat sich am deutlichsten auf die Entwicklung der Erlöse aus Leistungen für Dritte ausgewirkt. 2.3. Sonstige betriebliche Erträge (136 T€) Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren im Wesentlichen aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen (49 T€), aus erstatteten Versicherungsleistungen (34 T€), aus periodenfremden Erträgen (18 T€) und aus verrechneten Arbeitnehmer-Sachbezügen (17 T€). Im Vergleich zum Vorjahr sind diese Erträge um 28 T€ gestiegen. 3. Entwicklung der Aufwendungen Im Berichtsjahr 2023 sind insgesamt Aufwendungen in Höhe von 13.599 T€ (inkl. Steuern und Zinsergebnis) entstanden. Sie entfallen mit:
Die ausgewiesenen Personalkosten entsprechen den Lohnkosten der "eigenen" Beschäftigten. Zur Ermittlung der wirtschaftlichen Personalkosten sind die Lohnkosten der gestellten Mitarbeiter, die auf der Grundlage des Personalgestellungsvertrages im Betrieb am Bilanzstichtag beschäftigt waren, hinzuzurechnen. Unter Berücksichtigung dieser Personalkosten sowie auch der Aufwendungen für den kurzzeitigen Einsatz von Fremdpersonal belaufen sich die wirtschaftlichen Personalkosten auf insgesamt 7.519 T€. 4. Anzahl der Beschäftigten Am 31.12.2023 beschäftigte die STADTBETRIEB FRECHEN GmbH
Insgesamt waren zum Stichtag 134 Personen im Betrieb beschäftigt. Davon waren drei Beschäftigte geringfügig und acht Personen in Teilzeit beschäftigt. Der Geschäftsführer, drei Auszubildende und eine Beschäftige, die sich zum Stichtag in Elternzeit befand, sind in der vorgenannten Beschäftigtenzahl nicht berücksichtigt. 5. Ergebnis Das Ergebnis vor Ertragssteuern beläuft sich im Berichtsjahr auf 2.512 T€. Maßgeblichen Anteil an der Erwirtschaftung des Jahresüberschusses haben die Sparten Kanalunterhaltung sowie die gewerbliche und kommunale Abfallwirtschaft. Unter Berücksichtigung der abzuführenden Ertragssteuern in Höhe von 829 T€ für Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag verbleibt ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.684 T€. Die Gesellschafterversammlung wird über die Verwendung des Jahresüberschusses entscheiden. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss an die Gesellschafter auszuzahlen. 6. Kapitalstruktur, Liquidität und Darlehen 6.1. Kapitalstruktur Das Eigenkapital der Gesellschaft hat sich mit 7.124 T€ gegenüber dem Vorjahr um 410 T€ erhöht. Die bilanzielle Eigenkapitalquote liegt bei 74 %. 6.2. Liquidität Die Liquidität der Gesellschaft beträgt zum Ende des Geschäftsjahres 3.407 T€. Sie ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 572 T€ gesunken. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war über das gesamte Geschäftsjahr gegeben. 6.3. Darlehen Zwischen der STADTBETRIEB FRECHEN GmbH und der Stadt Frechen wurde eine Darlehensvereinbarung abgeschlossen, wonach die Stadt Frechen die Kommunalkredite des ehemaligen EBS weiterhin in Anspruch nimmt und sie der STADTBETRIEB FRECHEN GmbH entsprechende Darlehen gewährt. Der Saldo der Verbindlichkeiten aus diesem Darlehen beläuft sich zum 31.12.2023 auf 75 T€. Neue Darlehen wurden nicht in Anspruch genommen. 7. Investitionen Die STADTBETRIEB FRECHEN GmbH hat im Geschäftsjahr 2023 Investitionen in Höhe von 1.127 T€ im Rahmen des Investitionsplanes und aus eigenen finanziellen Mitteln vorgenommen. Es handelt sich hierbei überwiegend um Ersatzinvestitionen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes. Zu den wesentlichsten Investitionen zählen die Investitionen in den Fuhrpark in Höhe von insgesamt 865 T€. So waren zwei Abfallsammelfahrzeuge in der Sparte Kommunale Abfallwirtschaft (468 T€) und zwei Abrollkipper (289 T€) in der Gewerblichen Abfallwirtschaft zu ersetzen. Ferner wurde das Fahrgestell für den im Jahr 2022 bestellten Saugspülwagen vom Typ Canalmaster ausgeliefert (107 T€). Die vorgenannten Fahrzeuge befanden sich zum 31.12.2023 noch in der Zulassungsphase und werden im Jahr 2024 in Betrieb genommen. Für den Ersatz von Abfallsammelgefäßen und Pressen für die Gewerbliche und Kommunale Abfallwirtschaft erfolgten Investitionen in Höhe von 149 T€. 8. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2023 sowie der Geschäftsentwicklung in den ersten drei Monaten des Jahres 2024 kann festgestellt werden, dass die STADTBETRIEB FRECHEN GmbH sich in einer stabilen wirtschaftlichen Situation befindet. II. Zukünftige Geschäftsentwicklung 1. Chancen und Risiken Die operativen und strategischen Ziele der STADTBETRIEB FRECHEN GmbH werden jährlich von der Geschäftsführung mit dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung festgelegt. Die damit verbundenen Risiken werden systematisch in der Unternehmensplanung erfasst, die eine Jahresplanung und eine mittelfristige Finanzplanung umfasst. Die Geschäftsführung, die Gesellschafter und die verantwortlichen Führungskräfte erhalten darüber hinaus zur wirtschaftlichen Steuerung und als Information Monatsberichte, in denen die aktuelle Entwicklung des Unternehmens im Vergleich von Plan- und Ist-Zahlen dargestellt ist. Im Rahmen der jährlichen Risikoinventur wurden zudem alle Geschäftsbereiche einer kritischen Überprüfung unterzogen. Es wurden keine Risiken festgestellt, die die STADTBETRIEB FRECHEN GmbH in ihrem Bestand gefährden könnten. Insbesondere wirtschaftliche Risiken, die sich im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Ukrainekrieges und der Pandemie ergeben haben, wurden regelmäßig einer Risikobetrachtung unterzogen. Sie wirkten sich nicht bestandsgefährdend für das Unternehmen aus. Die Hoffnung der deutschen Wirtschaft, dass nach dem Ende der Corona-Pandemie schnell wieder Normalität einkehrt, hat sich nicht erfüllt. Das wirtschaftliche Umfeld, das von stagnierender Nachfrage, Inflation und dem Krieg in der Ukraine geprägt ist, hat die für das Jahr 2023 erhoffte wirtschaftliche Erholung ins Stocken geraten lassen. Ungünstige Finanzierungsbedingungen durch gestiegene Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland wirken sich negativ auf die Wirtschaft aus. Investitionen werden teurer und verschoben. Dies spiegelt sich in der Entwicklung des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes im Jahr 2023 wider; es ist um 0,3% gesunken. Die Verbraucherpreise haben sich im Jahresdurchschnitt 2023 um 5,9 % gegenüber dem Vorjahr erhöht. Damit lag die Inflationsrate unter der des Vorjahres (6,9 %). Insbesondere die zum Jahresende 2023 gesunkenen Energiepreise haben zu dieser Entwicklung beigetragen. Auch der Kraftstoffpreis (Diesel) ist im Jahresverlauf 2023 gegenüber dem Vorjahr gesunken. Allerdings ist die weitere Entwicklung schwer einschätzbar. Erneute Kostensteigerungen bei Energie- und Kraftstoffpreisen sind auch aufgrund der aktuell fragilen geopolitischen Lage nicht unwahrscheinlich. Nachdem der Ertrag aus der Vermarktung von Altpapier seit Ende des Jahres 2022 deutlich zurückgegangen war, haben sich die Preise zum Jahreswechsel 2023 / 2024 auf einem geringeren Niveau stabilisiert. Im Jahr 2023 war zudem ein leichter Rückgang der Sammelmenge zu verzeichnen. Vor diesem Hintergrund kann es schwieriger werden, die bestehenden bzw. erweiterten Aufgaben sowie die erforderlichen Aufwendungen, die sich aus den höheren Erfordernissen, Schutz- und Pflegestandards ergeben, zu erfüllen. Auch die steigenden Ansprüche unserer Kunden verursachen Mehrleistungen und ziehen Kostensteigerungen nach sich. Im Jahr 2023 hat die STADTBETRIEB FRECHEN GmbH ihren Maschinen- und Fuhrpark sowie ihre Gerätschaften weiter nachhaltig ausgerichtet. Dies geschah vor allem durch den Austausch älterer Fahrzeuge gegen neue, umweltfreundlichere Wagen, sowie durch Austausch und Ersatzbeschaffung von Maschinen und Geräten vornehmlich nach dem Stand der Technik. Das Thema alternative Antriebe für Entsorgungsfahrzeuge verfolgt die STADTBETRIEB FRECHEN GmbH nachdrücklich und im engen Austausch mit anderen Kommunen und Verbänden. Die STADTBTRIEB FRECHEN GmbH hat im Jahr 2023 am Energieaudit der REMONDIS GmbH & Co. KG / Region Rheinland, teilgenommen. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Begutachtung werden genutzt, um weitere Maßnahmen zur Optimierung des Energiemanagements im Unternehmen umzusetzen. Darunter zählt beispielsweise die Installation einer Photovoltaik-Anlage. Die bei Betriebsgründung im Jahr 2004 mit der Stadt Frechen vereinbarten Leistungsverträge sichern aufgrund der 2024 erfolgten Verlängerung der Verträge bis einschließlich 2028 den überwiegenden Teil der zu erbringenden Leistungen und Entgelte. Die Leistungsverträge mit der Stadt Frechen wurden seit Betriebsgründung nahezu unverändert fortgeführt. Das Dienstleistungsspektrum weist vielfältige Aufgaben aus. Die damit verbundenen steigenden Anforderungen und Kosten erfordern innovative Lösungen auch im Hinblick auf gebotene Anpassungen und Abgrenzungen einzelner leistungsvertraglicher Regelungen. Über eine im Frühjahr 2024 von den Vertragsparteien initiierte Aktivierung des Vertragsbeirates werden benannte Sachverhalte besprochen. Die Stadt Frechen und die STADTBETRIEB FRECHEN GmbH haben eine Kooperationsvereinbarung zur Entwicklung eines Pflegekonzeptes für die Grünflächenunterhaltung abgeschlossen. Im November 2022 wurde im Rahmen eines Workshops der entwickelte konzeptionelle Ansatz zum Grünflächenpflegekonzept vorgestellt. Danach hat unter Beteiligung der STADTBETRIEB FRECHEN GmbH die Erarbeitung eines Vorgehens zur Zuordnung von "Service-Leveln" zu den Flächen begonnen. Das Projekt wird im Jahr 2024 fortgesetzt. Zusätzlich zu den leistungsvertraglichen Geschäftsbeziehungen bewirbt sich die STADTBETRIEB FRECHEN GmbH bei der Stadt Frechen mit wirtschaftlichen Angeboten um Auftragsvergaben durch Teilnahme an Angebotsverfahren und Ausschreibungen. Generelles Ziel der STADTBETRIEB FRECHEN GmbH ist es, ihren Kunden wirtschaftlich und fachlich überzeugende Leistungen anzubieten. Dabei bemüht sich der Betrieb im Rahmen seiner Kapazitäten und rechtlichen Beschränkungen auch um die Akquirierung von Aufträgen Dritter (= Bürger und Unternehmen). Die STADTBETRIEB FRECHEN GmbH hat im Rahmen ihrer Digitalisierungsvorstellungen auch im Berichtsjahr interne Maßnahmen und externe Aktivitäten durchgeführt, um Prozesse zu optimieren und den Aufwand zu minimieren. Ziel ist es, die Digitalisierung in allen Sparten des Unternehmens zukunftsgerichtet zu etablieren. Die Anforderungen aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie aus den untergesetzlichen Regelwerken stellen für die STADTBEBTRIEB FRECHEN GmbH wichtige Rahmenbedingungen und Zielsetzungen dar. Die Entwicklung der Gesetzgebung und der Verordnungen wird aufmerksam auch unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit beobachtet. Nach wie vor steht die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) im Fokus der abfallwirtschaftlichen Diskussion. Denn es fehlt weiterhin am konsequenten Vollzug durch die Behörden der Bundesländer. Durch die Beteiligung der REMONDIS an der STADTBETRIEB FRECHEN GmbH hat der Betrieb über das Stoffstrommanagement und eine Anliefer- und Kontingentvereinbarung die Möglichkeit, auf die Aufbereitungs- und Verbrennungsanlagen zuzugreifen. Zur Absicherung der Verwertung von PPK-Mengen sowie der Umladung von LVP-Mengen ist eine entsprechende Vereinbarung getroffen worden. Die Stadtbetrieb Frechen GmbH ist in der Lage, innerhalb des Stadtgebietes Frechen den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen sowohl Entsorgungssicherheit als auch attraktive Serviceleistungen zu bieten. Der Betrieb verfügt über ein stabiles Vertragsportfolio und pflegt intensive Kundenbeziehungen. Umweltrisiken aus dem Geschäftsbetrieb, also Gefahren für die Umwelt durch den Umgang mit Gefahrgütern oder durch den Betrieb riskanter Anlagen, bestehen aktuell in keinem nennenswerten Umfang. Alle vorgesehenen Vorrichtungen und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren einschließlich der Beschäftigung entsprechender Sicherheitsbeauftragter werden strikt eingehalten. Dies wird auch durch die regelmäßigen Audits im Rahmen der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb geprüft. Insgesamt bestehen somit keine besonderen Umweltrisiken. Die geschäftsüblichen Risiken sind im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Auch im Jahr 2023 haben wir unsere in den vergangenen Jahren aufgebauten gewerblichen Geschäftsaktivitäten weiter gepflegt und ausbauen können. Die Geschäftsbeziehungen mit der Stadt Frechen standen naturgemäß im Vordergrund. Unser Ziel einer nachhaltigen Verbesserung der Kosten- und Leistungsstruktur bei gleichzeitiger Wahrung sozialer und ökologischer Komponenten wird weiterverfolgt. Die Entwicklung im ersten Quartal 2024 zeigt, dass die STADTBETRIEB FRECHEN GmbH keinen geschäftsgefährdenden Risiken ausgesetzt ist. 2. Ausblick Die STADTBETRIEB FRECHEN GmbH wurde am 1. Juni 2004 gegründet. Der Betrieb unterliegt den Beschränkungen des § 107 GO NW. Im kommunalwirtschaftlichen Genehmigungsverfahren ist dem Betrieb die Ausführung von Leistungen insbesondere auf den Geschäftsfeldern Abfallentsorgung (gewerblich und kommunal), Pflege von Grünflächen und Spielplätzen (einschließlich Kindertageseinrichtungen und Schulen), Kanal- und Gewässerunterhaltung, Straßenreinigung, Straßenunterhaltung, Unterhaltung der Straßenbeleuchtung, Friedhofswesen einschließlich Bestattungsdienst, Wartung und Instandsetzung kommunaler Gebäude genehmigt worden. In den Bereichen Straßenunterhaltung und Straßenbeleuchtung ist der Betrieb bei seiner Geschäftsausübung auf das Stadtgebiet Frechen begrenzt. Zum 01.01.2023 wurde die erste Stufe der prozentualen Lohnsteigerungen aber auch die Zahlungen von Inflationsprämien umgesetzt. Zum 01.01.2024 erfolgte die zweite Stufe der tariflichen Vereinbarung. Nach wie vor können deutliche Kostensteigerungen in allen Bereichen der Wirtschaft, insbesondere für Anlagen-, Behälter und Fahrzeuginstandhaltungen sowie bei der Modernisierung und Beschaffung des Fuhrparks sowie von Maschinen und Geräten festgestellt werden. So gilt es auch, die steigenden Annahme- und Entsorgungspreise der Beseitigungs- und Verwertungsanlagen sowie die gestiegenen Finanzierungskosten zu kompensieren. Zum Ende des Jahres 2023 sowie zum 01.01.2024 sind neue gesetzliche Regelungen in Kraft getreten; zum 01.07.2024 werden weitere Regelungen in Kraft treten, mit insgesamt gravierenden Auswirkungen. Es geht zum einen um die Umsetzung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMAG) und zum anderen um die Umsetzung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des BEHG ist nun auch die Abfallwirtschaft in den C02 - Zertifikationshandel einbezogen und damit zum Bestandteil des nationalen Emissionshandelsystems geworden. Die Entwicklung der Energie- und Kraftstoffpreise bleibt wegen der hohen Volatilität und möglicher Auswirkungen aufgrund der brisanten geopolitischen Lage abzuwarten. Die ifo-Konjunkturprognose für das Frühjahr 2024 geht davon aus, dass die deutsche Wirtschaft sich nicht, wie nach dem Ende der Corona-Pandemie erhofft, schnell erholt. Vielmehr wird nun eine gesamtwirtschaftliche Erholung erst für das zweite Halbjahr 2024 erwartet. Anzeichen hierfür werden z.B. im Rückgang der Inflationsrate gesehen, die im Februar 2024 mit 2,5 % den niedrigsten Wert seit Juni 2021 verzeichnete. Besondere Aufmerksamkeit widmet die STADTBETRIEB FRECHEN GmbH dem Energiemanagement. Energieeinsparungen konnten bereits durch die Umrüstung konventioneller Beleuchtungstechnik auf LED-Leuchten erreicht werden. Weitere Maßnahmen, so die Installation einer Photovoltaikanlage, werden auf Wirtschaftlichkeit geprüft. Der mit dem demografischen Wandel einhergehende Fach- und Führungskräftemangel hat sich trotz stagnierender Wirtschaft weiter verschärft und wirkt sich auch auf die Personalsituation in der STADTBETRIEB FRECHEN GmbH aus. Freie Stellen können teilweise über Monate nicht besetzt werden, weil keine passenden Arbeitskräfte gefunden werden oder die gegebenen Rahmenbedingungen nicht den Vorstellungen der Bewerber entsprechen. Auch die Gewinnung geeigneter Auszubildender wird schwieriger. Neben dem erhöhten Wettbewerb um die Fachkräfte sind Engpässe, Leistungsverzögerungen und Arbeitsüberlastungen die Folge. Frühzeitig Nachwuchskräfte zu finden und zu fördern sowie Entwicklungspotential bei vorhandenem Personal zu erkennen und weiterzuentwickeln, ist immer bedeutsamer. Aus diesem Grund haben wir in den vergangenen Jahren junge Menschen als Industrie- und Bürokaufleute, Elektroniker*innen, Berufskraftfahrer*innen, und Gärtner*innen ausgebildet und werden diesen Weg fortsetzen. Auch die betriebliche Weiter- und Ausbildung ist ein klares Unternehmensziel, das erfolgreich praktiziert und fortgeführt wird. Die STADTBETRIEB FRECHEN GmbH richtet sich darauf aus, auch in Krisenzeiten ihre kommunalen Dienstleistungen im Rahmen der bestehenden Leistungsverträge mit der Stadt Frechen und mit ihrer gewerblichen sowie privaten Kundschaft fachgerecht und zuverlässig auszuführen. Seit Juni 2005 ist die STADTBETRIEB FRECHEN GmbH ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach EfbV und KrWG mit jährlichen Anschlusszertifizierungen. Insgesamt sehen wir für das Geschäftsjahr 2024 gute Chancen für unser Unternehmen und für einen weiterhin positiven Geschäftsverlauf. Der Unternehmensplan sieht für das Geschäftsjahr 2024 Umsatz in Höhe von 14.952 T€ und einen Jahresüberschuss in Höhe von 982 T€ vor. Die Entwicklung im ersten Quartal des Jahres 2024 zeigt, dass dieser Plan erreichbar ist. Allen Beschäftigten der STADTBETRIEB FRECHEN GmbH, die mit ihrem Einsatz zum Gelingen unserer Aufgaben im abgelaufenen Jahr 2023 beigetragen haben, sagen wir an dieser Stelle unseren ganz besonderen Dank. Unseren Kunden danken wir für das uns entgegengebrachte Vertrauen.
Frechen, 30.04.2024 Geschäftsführung Hans Peter Wolle Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Stadtbetrieb Frechen GmbH, Frechen: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtbetrieb Frechen GmbH, Frechen, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtbetrieb Frechen GmbH, Frechen, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, den 30. April 2024 Rödl
& Partner GmbH
Gerhard Richter, Wirtschaftsprüfer Oliver Quost, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2023Die Aufgaben des Aufsichtsrates sind im Gesellschaftsvertrag und in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates festgelegt. Im Laufe des Geschäftsjahres 2023 ist der Aufsichtsrat zu zwei Sitzungen zusammengetreten. Die Geschäftsführung hat den Aufsichtsrat durch schriftliche und mündliche Berichte über Lage und Entwicklung des Unternehmens informiert. Zusätzlich fanden regelmäßige Termine mit der Vorsitzenden des Aufsichtsrats und ihrem Stellvertreter statt, in denen die Geschäftsführung über den Gang der Geschäfte, die beabsichtigte Geschäftspolitik und grundsätzliche Fragen der zukünftigen Geschäftsführung berichtet hat. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung in der durch den Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Form überwacht. Wesentliche Geschäftsvorfälle haben die Aufsichtsratsvorsitzende und ihr Stellvertreter in den regelmäßigen Gesprächen mit der Geschäftsführung erörtert. Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 wurden von der in der Gesellschafterversammlung vom 30.05.2023 als Abschlussprüfer bestellten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde am 30.04.2024 ohne Einschränkungen erteilt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft und gebilligt. Er empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss in der vorliegenden Form festzustellen. Für die im Geschäftsjahr 2023 erbrachten Leistungen und für die erfolgreiche Arbeit bedankt sich der Aufsichtsrat bei der Geschäftsführung, dem Betriebsrat und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtbetrieb Frechen GmbH. Der Aufsichtsrat sieht gute Grundlagen für die erfolgreiche und kooperative Zusammenarbeit von Geschäftsführung, Beschäftigten und Betriebsrat in der Zukunft.
Frechen, den 11.06.2024 Feststellung und Verwendung des Ergebnisses aus dem Geschäftsjahr 2023 Die Gesellschafterversammlung hat in ihrer Sitzung am 11.06.2024 beschlossen, den vorliegenden Jahresabschluss für das Jahr 2023 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.683.587 € festzustellen. Ferner hat die Gesellschafterversammlung am 11.06.2024 beschlossen, das festgestellte Ergebnis 2023 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.683.587 € wie folgt zu verwenden:
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