EDEKA Fruchtkontor Logistik GmbH
Selbe AdresseErbringung von Logistikdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Immo Bleeker seit 27.2.2023 | Geschäftsführer |
Norbert Josef Krümpelmann seit 22.11.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Handelshof SPAR GmbHHamburg(vormals: Schenefeld/Krs. Pinneberg)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010
AnhangI. Allgemeine Grundsätze1. Der Jahresabschluss der Handeishof SPAR GmbH wurde nach den Vorschriften des Handeisgesetzbuches (HGB) erstellt. Sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, ist die Bilanzierung zum 31. Dezember 2010 nach den gleichen Grundsätzen wie im Vorjahr fortgeführt worden. Die Handelshof SPAR GmbH ist zum Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 und 4 HGB. 2. Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das so genannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Einführung des BilMoG kann in der BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres führen. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der erstmaligen Anwendung ist nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB unterblieben. Entsprechend der neuen HGB-Regelungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erstmalig die Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" als so genannter davon-Vermerk ausgewiesen. 3. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 Abs. 2 HGB unverändert nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wird angepasst und um den Posten Rohertrag erweitert, um die Aussagekraft und die Klarheit der Gewinn- und Verlustrechnung zu verbessern. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden1. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zu niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. 3. Das Festkapital wird zum Nennwert bilanziert. 4. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat Januar 2011 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Bei der Ermittlung der Rückstellungen wurden jährliche Rentensteigerungen von jährlich 2,0 % zugrunde gelegt. Die Verpflichtungen aus Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungs- und ähnlichen Verpflichtungen dienen und dem Zugriff fremder Dritter entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), verrechnet. Die Bewertung des zweckgebundenen, verpfändeten und insolvenzgesicherten Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. 5. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. III. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung1. Finanzanlagen Die Posten werden mit ihrem Nettobuchwert angesetzt. Es wird auf die Übersicht "Entwicklung des Anlagevermögens" hingewiesen. Die Gesellschaft hält 100 % der Anteile an der Deutschen SPAR Handelsgesellschaft mbH, Schenefeld, deren Stammkapital per 31.Dezember 2010 EUR 26.000,00 beträgt. Die im Vorjahr in den sonstigen Ausleihungen ausgewiesenen Aktivwerte aus Rückdeckungsversicherungen werden im Berichtsjahr mit der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen saldiert. 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen Die Forderungen bestehen ausschließlich gegen die Gesellschafterin SPAR Handelsgesellschaft mbH. Sie bestehen im Wesentlichen aus Forderungen für die Kostenumlage in Höhe von TEUR 235, gekürzt um die Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling. Der Zahlungsverkehr wird seit 1. Juli 2010 über das Verrechnungskonto Cash-Pooling bei der SPAR Handeisgesellschaft mbH abgewickelt (Vorjahr EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG unter Verbindlichkeiten). 3. Guthaben bei Kreditinstituten Das Bankkonto der Handelshof SPAR GmbH wurde aufgelöst (vgl. Tz HL/2.). 4. Gezeichnetes Kapital An der Gesellschaft ist die SPAR Handelsgesellschaft mbH, Schenefeld, mit Mehrheit (95,33 %) beteiligt. Das Grundkapital ist voll erbracht. 5. Rückstellungen Zum Bilanzstichtag bestehen TEUR 56,4 rückstellungsfähige Pensionsverpflichtungen. Diese wurden mit Deckungsvermögen (TEUR 9,4) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Aus der Umstellung der Pensionsrückstellungen im Rahmen des BilMoG zum 1. Januar 2010 (BilMoG-Eröffnungsbilanz) ergab sich ein Zuführungsbetrag im Vergleich zum alten Ansatz zum 31. Dezember 2009 von TEUR 7,6. Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB Gebrauch und verteilt den Aufwand aus der Umstellung linear über einen Zeitraum von maximal 15 Jahren. Zum Abschlussstichtag beläuft sich die Unterdeckung bei den Pensionsrücksteliungen auf TEUR 7,2. 6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Das Vorjahr enthält Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling bei der EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG (vgl. TzIII./2.). 7. Umsatzerlöse und Materialaufwand Umsatzerlöse und Aufwand für bezogene Leistungen resultieren aus Importe und deren Weiterverkauf. 8. Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen ergeben sich im Wesentlichen aus Kostenumlageerträge von der Gesellschafterin SPAR Handelsgesellschaft mbH bzw. aus Beiträgen an die internationale SPAR Centrale B.V., Amsterdam. 9. Personalaufwand Der Personalaufwand resultiert aus Aufwendungen für die Altersversorgung eines ehemaligen Mitarbeiters. 10. Außerordentliche Aufwendungen Umstellungseffekte aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG, welche im außerordentlichen Ergebnis gezeigt werden, beziehen sich auf die Pensionsrückstellungen. 11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. IV. Sonstige AngabenIm Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung durch:
jeweils gesamtvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit Die Bezüge eines Geschäftsführer trägt die Konzernobergesellschaft EDEKA Aktiengesellschaft, Hamburg und die eines Geschäftsführers die Konzernmuttergesellschaft SPAR Handelsgesellschaft mbH, Schenefeld. Die Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2009 wurden beim zuständigen Finanzamt eingereicht und sind bereits veranlagt.
Schenefeld, 20. April 2011 Handelshof SPAR GmbH Geschäftsführung Norbert Josef Krümpelmann Jürgen Peterat Entwicklung des Anlagevermögens vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010
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