Münchner Bank eG
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Claudia Zink seit 20.3.2019 | Prokura |
Josef Burghardt seit 20.3.2019 | Prokura |
Michael Wolfgang Dandorfer seit 7.4.2017 | Vorstandsmitglied |
Sandra Bindler seit 20.10.2014 | Vorstandsmitglied |
Martin Ehinger seit 4.1.2012 | Prokura |
Thomas Schnitzlein seit 17.10.2007 | Prokura |
Benedikt Trouw seit 27.4.2006 | Prokura |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Münchner Bank eGMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen der GeschäftstätigkeitDie Münchner Bank eG ist eine eingetragene Genossenschaft und betreibt alle banküblichen Geschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes. Wir sind ein regional tätiges Unternehmen, das seine Mitglieder fördert und betreut, denn als älteste Genossenschaftsbank Bayerns sind wir eine echte Solidargemeinschaft. Unsere Genossenschaft ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. angeschlossen. Organe der Genossenschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Vertreterversammlung. Im Geschäftsjahr 2023 sind weitere vier Tochter-Kommanditgesellschaften an das Mutterunternehmen, die Münchner Bank eG, angewachsen. Dadurch ist für das Geschäftsjahr 2023 die Konzernabschlusspflicht wegen untergeordneter Bedeutung der verbleibenden sechs Tochtergesellschaften (eigenwert GmbH, Münchner Bank Immobilien GmbH, Münchner Bank Vermögensverwaltung III GmbH & Co. KG, Münchner Bank Vermögensverwaltung IV GmbH & Co. KG, Münchner Bank Vermögensverwaltung V GmbH & Co. KG, Münchner Bank Vermögensverwaltung VI GmbH & Co. KG) entfallen. Aus diesem Grund beziehen sich die dargestellten Vorjahreswerte ausschließlich auf die Münchner Bank eG und nicht mehr auf den Münchner Bank eG-Konzern. II. WirtschaftsberichtII. 1 Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der bayerischen Kreditgenossenschaften Die für das Verständnis der Analyse unseres Geschäftsverlaufs und unserer wirtschaftlichen Lage maßgeblichen gesamtwirtschaftlichen, regionalen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen im Geschäftsjahr (z.B. Branchenkonjunktur, Wettbewerbssituation, Marktstellung) haben sich wie folgt entwickelt: Konjunktur in Deutschland Im Jahr 2023 beeinträchtigten die Spätfolgen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und der Coronapandemie die konjunkturelle Entwicklung Deutschlands. Wegen dieser Belastungen sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,3 %, nachdem es 2022 noch merklich zugelegt hatte (+1,8 %). Die Inflationsrate verminderte sich zwar von 6,9 % im Jahresdurchschnitt 2022 auf 5,9 % 2023. Der Preisauftrieb blieb damit in 2023 weiterhin ausgesprochen hoch. Die bereits Ende 2022 im Zuge des Ukrainekriegs eingetretene wirtschaftliche Schwächephase dauerte im Wesentlichen das gesamte Jahr 2023 an. Zu Jahresbeginn wurde die Konjunktur vor allem durch die nur langsam schwindenden Belastungen durch die hohe Inflation, die Materialengpässe und die teilweise noch bestehenden Coronaschutzmaßnahmen gedämpft. Im weiteren Jahresverlauf belasteten dann verstärkt die von den westlichen Notenbanken in Reaktion auf die Inflation vorgenommenen kräftigen Leitzinsanhebungen die wirtschaftliche Situation in Deutschland und weltweit. Überlagert wurden diese Einflüsse auch von dem andauernden Arbeits- und Fachkräftemangel hierzulande und den hohen Unsicherheiten, beispielsweise über die Folgen des Ende 2023 eskalierenden Nahostkonflikts und den wirtschaftspolitischen Kurs in Deutschland nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts im November. Nach einem durch die Erholung von der Coronakrise getriebenen kräftigen Zuwachs im Vorjahr um 4,3 % gingen die privaten Konsumausgaben 2023 preisbereinigt um 0,8 % zurück. Hauptgrund war der kräftige Anstieg der Verbraucherpreise, der die Kaufkraft der Einkommen vieler Haushalte deutlich dämpfte. Vor allem in Bereichen, in denen die Preise auf dem hohen Stand des Vorjahres verharrten oder sogar weiter zulegten, kam es zu rückläufigen Ausgaben. Der Staatskonsum, der 2022 noch um 1,2 % gestiegen war, sank um deutliche 1,7 %. Insgesamt trugen die Konsumausgaben mit einem Beitrag von -0,8 Prozentpunkten wesentlich zum Rückgang des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts bei. Ähnlich wie bereits im Vorjahr zeigte sich die Investitionskonjunktur gespalten. Einerseits legten die Investitionen in Ausrüstungen wie Fahrzeuge und Maschinen erneut zu, wenn auch schwächer als 2022 (+3,0 % nach +4,0 % im Vorjahr). Neben dem zinsbedingten Nachfragerückgang, von dem der Wohnungsbau noch stärker als der Gewerbebau betroffen war, belastete die nur langsam nachlassende Baupreisdynamik das Investitionsgeschehen. Alles in allem gingen von den Bruttoanlageinvestitionen kaum Impulse für das preisbereinigte Wirtschaftswachstum aus. Die staatlichen Einnahmen expandierten 2023 mehr als die Ausgaben. Befördert wurde das Einnahmenwachstum vor allem durch steigende Sozialbeiträge und höhere Verkaufserlöse, unter anderem aus Anhebungen von städtischen Gebühren und von Eintrittsgeldern für öffentliche Einrichtungen. Stärkste Treiber des Ausgabenwachstums waren Anpassungen bei den Renten und Pensionen sowie höhere Zinsaufwendungen. Hinzu kamen umfangreiche Mehrausgaben zur Abmilderung der Energiekrise, wie die Zahlungen für die Gas-, Fernwärme- und Strompreisbremsen der Bundesregierung. Das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit gab in Relation zum nominal kräftig gestiegenen Bruttoinlandsprodukt leicht von 2,5 % im Vorjahr auf 2,0 % nach. Nachdem die jährliche Veränderungsrate des Verbraucherpreisindex 2022 mit 6,9 % den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht hatte, ging sie 2023 etwas zurück. Im Jahresdurchschnitt lag die Inflationsrate bei 5,9 %, wobei die Monatswerte einen klar rückläufigen Trend zeigten. So ist die Inflationsrate ausgehend von den im Januar und Februar mit jeweils 8,7 % markierten Maximalwerten bis November und Dezember auf Jahrestiefstände von 3,2 % und 3,7 % gefallen. Generell haben sich die Triebkräfte der Inflation verschoben, weg von den Importpreisen hin zur Binnenteuerung. Verantwortlich für den Rückgang der Gesamtteuerung war in erster Linie der nachlassende Preisanstieg bei Energie. Angesichts staatlicher Entlastungsmaßnahmen und rückläufiger Notierungen für Energieträger verteuerten sich Energieprodukte 2023 um unterdurchschnittliche 5,3 %, nach einem enormen Anstieg um 29,7 % im Vorjahr. Finanzmärkte Das langsame, noch andauernde Abklingen des Inflationsschocks des Jahres 2022 dominierte das vergangene Jahr an den Finanzmärkten. Die Notenbanken setzten ihre geldpolitischen Straffungen aus dem Vorjahr fort und erhöhten ihre Leitzinsen weiter. Sowohl die EZB als auch die FED erreichten damit 2023 und binnen achtzehn Monaten Erhöhungsphase die höchsten Leitzinsniveaus seit der globalen Finanzkrise von 2008; im Falle der EZB die höchste seit Einführung des Euro. Im Zuge dieser Zinspolitik sanken die konjunkturellen Aussichten der Weltwirtschaft aufgrund der steigenden Finanzierungskosten. Auch die Entwicklung in der Volksrepublik China trug zur einsetzenden Konjunkturbremsung bei, da das dortige Wachstum durch eine Immobilienkrise und Nachwirkungen der strengen Nullcovidpolitik geschwächt wurde. Geopolitische Unsicherheiten wie der andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, der durch den Terrorangriff der Hamas auf Israel intensivierte Nahostkonflikt oder die Rivalität zwischen China und den USA belasteten die Konjunkturaussichten ebenfalls. Die Finanzmärkte entwickelten sich trotz dieser Belastungen jedoch eher positiv und bewerteten die rückläufigen Inflationsraten des Jahres 2023 als Zeichen für schneller als erwartet folgende Zinssenkungen im Jahr 2024. So fiel die Verbraucherpreisinflation in den USA zum Jahresende auf 3,4 %, nachdem sie im Januar 2023 noch bei mehr als doppelt so hohen 6,4 % gelegen hatte. Im Euroraum war sie im selben Zeitraum von 8,6 auf 2,9 % gefallen. Zwar entwickelte sich die für die Geldpolitik maßgebliche Kernrate, die um die schwankungsanfälligen Komponenten Energie und Nahrung bereinigt ist, weniger dynamisch. Sie fiel in den USA von 5,6 auf 3,9 % und im Euroraum von 7,1 auf ebenfalls 3,9 %. Doch die Finanzmärkte reagierten stark auf die Rückgänge, wodurch Aktien- und Anleihekurse vor allem in der Jahresendrallye deutlich zulegten. Nachdem die Europäische Zentralbank ihre Leitzinsen 2022 um 250 Basispunkte erhöht hatte, vollzog sie 2023 sechs weitere Zinserhöhungen um 200 Basispunkte. Am 20. September 2023 erreichten die Leitzinsen ihren vorläufigen Höhepunkt mit 4 % für die Einlagefazilität und 4,5 % für die Hauptrefinanzierungsfazilität sowie 4,75 % für die Spitzenrefinanzierungsfazilität. Damit überschritt die EZB erstmals ihr vor der Finanzkrise erreichtes Leitzinsniveau, als die Einlagefazilität im Maximum bei 3,25 % gelegen hatte. Auf den nachfolgenden Sitzungen bis zum Jahresende bestätigte die EZB dieses Zinsniveau und kündigte an, es so lange aufrecht halten zu wollen, bis die Inflation das mittelfristige EZB-Ziel von 2 % wieder erreiche. Inflations- und Zinserwartungen sowie die tatsächlichen Entscheidungen der Notenbanken prägten die Anleihenmärkte 2023 in Form hoher Volatilität. Das Jahr begann, nach den starken Kursverlusten durch Kriegs-, Inflations- und Zinsschocks 2022, mit Erholung. In der Folge fielen die Renditen der Staatsanleihen. So belief sich die Rendite der zehnjährigen deutschen Staatsanleihe am 2. Februar 2023 auf 2,07 %, nach noch 2,56 % an Neujahr. Aufgrund der weiterhin restriktiven Politik der Notenbanken stiegen die Renditen danach jedoch wieder an. In der Spitze erreichte die zehnjährige Bundesanleihe am 2. März 2023 eine Rendite von 2,75 %. Entwicklung der bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken im Jahr 2023 Die Bilanzsumme verringerte sich im Jahr 2023 um 0,5 % bzw. 1,1 Mrd. Euro auf rund 207,6 Mrd. Euro. Die durchschnittliche Bilanzsumme je Genossenschaft ist aufgrund der Fusionen von 1.060 Mio. Euro auf 1.128 Mio. Euro angestiegen. Zum Jahresende 2023 sind dem GVB 184 Genossenschaftsbanken angeschlossen. Die bilanziellen Kundengelder stiegen um 0,4 % bzw. 0,6 Mrd. Euro auf 158,5 Mrd. Euro. Das Wachstum liegt damit deutlich unter dem Vorjahresniveau (+ 4,2 %) ist aber weiterhin auf Jahressicht positiv. Unterjährig waren die Kundengelder in den ersten 9 Monaten rückläufig. Seit Oktober 2023 ist jedoch ein Anstieg zu verzeichnen. Unter Berücksichtigung der Zinskapitalisierung (Ø-Verzinsung Kundengelder ca. 0,49 %) verzeichneten ca. 45 % der Kreditgenossenschaften in Bayern einen echten Mittelzufluss. 2023 machen, wie in den Vorjahren auch, die Sichteinlagen den Großteil der Kundengelder aus (ca. 61 %), allerdings ist deren Anteil deutlich rückläufig gegenüber dem Vorjahr (ca. 70 %). Erstmals seit über 35 Jahren nimmt die Höhe der Sichteinlagen gegenüber dem Vorjahr ab (sehr deutlich um - 12,3 % bzw. - 13,6 Mrd. Euro). Jedoch konnte ein Abfluss der Einlagen in der Gesamtbetrachtung aller Banken vermieden werden, da die Gelder aufgrund der attraktiveren Verzinsung in Termineinlagen umgeschichtet wurden. Diese können im Gesamtjahr um deutliche 216,5 % bzw. 20,3 Mrd. Euro zulegen. Der Zuwachs der Termineinlagen war über das gesamte Jahr zu beobachten und verlief kontinuierlich. Dagegen hat sich der Abwärtstrend bei den Spareinlagen mit - 16,4 % bzw. 6,1 Mrd. Euro weiter beschleunigt. Die Spareinlagen verzeichnen bereits das fünfte Jahr in Folge einen Rückgang. In der Dezember-Entwicklung sind auch die Zinsgutschriften auf Spareinlagen i. H. v. 191 Mio. Euro enthalten. Im Gesamtjahr 2023 betrugen die Zinsgutschriften auf Spareinlagen ca. 213 Mio. Euro. Der Anteil der Spareinlagen als Sondersparform hat sich von 51,1 % auf 55,7 % erhöht. Die Ausleihungen stiegen um 2,7 % bzw. 3,7 Mrd. Euro auf 140,5 Mrd. Euro an. Ein Zuwachs ist sowohl bei den kurz- und mittelfristigen wie auch bei den langfristigen Ausleihungen zu verzeichnen. Insgesamt weisen 77,7 % aller Banken bei den Ausleihungen einen Zuwachs auf. Das hohe Kreditwachstum aus den Vorjahren wird jedoch nicht mehr erreicht (2022: 7,8 % / 2021: 8,6 % / 2020: 7,6 % / 2019: 6,3 %). Weiterhin weist das Jahr 2023 das schwächste Kreditwachstum seit 2008 auf. Das Privatkundengeschäft konnte + 1,7 % bzw. 1,0 Mrd. Euro zulegen, jedoch nicht mehr an die Wachstumsraten der Vorjahre (2022: 7,3 % / 2021: 8,9 % / 2020: 6,8 % / 2019: 5,7 %) anknüpfen. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Wohnungsbaukredite mit + 1,6 % bzw. 0,9 Mrd. Euro. Das Neugeschäft im Bereich Wohnungsbau beläuft sich laut MFI-Zinsstatistik auf ca. 11,3 Mrd. Euro und ist damit deutlich niedriger als im Vorjahr (19,6 Mrd. Euro). Der rückläufige Trend beim Neugeschäft im Bereich Wohnungsbau seit dem Frühjahr 2022 hat allerdings nur bis Februar 2023 angehalten, seither hat sich das Neugeschäft bei rund 1 Mrd. Euro pro Monat eingependelt bzw. stabilisiert. Das Firmenkreditgeschäft verzeichnet 2023 mit + 3,4 % bzw. 2,5 Mrd. Euro ein solides Wachstum. Auch hier können die hohen Zuwachsraten aus den Vorjahren nicht mehr erreicht werden (2022: 8,2 % / 2021: 8,8 % / 2020: 8,7 % / 2019: 7,0 %). Gegenüber dem Jahresanfang verringerte sich der Depot A-Bestand um 9,1 % bzw. rund 4,0 Mrd. Euro. Dies übertrifft noch den Rückgang aus dem Vorjahr (- 3,9 %) und ist der stärkste Rückgang seit mehr als 35 Jahren. Dies ist u. a. auf die fällig gewordenen TLTROs per Ende Juni 2023 zurückzuführen. Im Interbankengeschäft verringerten sich die Forderungen gegenüber Kreditinstituten um 6,4% bzw. 1,0 Mrd. Euro. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verringerten sich um 10,9% bzw. 2,8 Mrd. Euro. Wobei diese Veränderung im Wesentlichen aus den Verbindlichkeiten gegenüber der Deutschen Bundesbank resultiert. II. 2 Leistungsindikatoren Definition unserer bedeutsamsten Leistungsindikatoren Über unsere strategische Eckwert- und Kapitalplanung planen und steuern wir die Entwicklung unseres Instituts auf Grundlage von Kennzahlen und Limiten. Dabei verwenden wir die folgenden bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren, die sich auch aus unserer Geschäfts- und Risikostrategie ableiten lassen: - Als Leistungsindikator für die Profitabilität der Bank verwenden wir als Messgröße das Betriebsergebnis vor Bewertung in Relation zu der durchschnittlichen Bilanzsumme (dBS). Unser Betriebsergebnis vor Bewertung sollte einen Wert in Höhe von >= 0,6 % der dBS aufweisen. - Um die Effizienz unseres Instituts zu messen, verwenden wir als Leistungsindikator die Cost Income Ratio (CIR). Sie stellt das Verhältnis der Betriebskosten zum Rohüberschuss (zzgl. sonstiges betriebliches Ergebnis) dar. Die CIR unseres Hauses sollte kleiner gleich 75,0 % sein, d.h. bei einem generierten Ertrag in Höhe von 1,00 EUR fallen Kosten in Höhe von maximal 0,75 EUR an. - Zur Sicherstellung unserer Kapitalstärke haben wir eine über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen hinausgehende Mindest-Kernkapital-Quote im Risikofall festgelegt. Die Mindest-Kernkapital-Quote sollte einen Wert >=15 % aufweisen. - Um unserem Satzungszweck "Förderung der Mitglieder" auch zukünftig uneingeschränkt gerecht werden zu können, soll die Mitgliederquote im Neugeschäft stets einen Wert >=90 % betragen, d.h. von 100 Neukunden ist es unser Anspruch mindestens 90 Neukunden von uns als Genossenschaft mit unseren genossenschaftlichen Werten zu überzeugen. Entwicklung unserer bedeutsamsten Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2023 Die Entwicklung der von uns definierten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2023 stellt sich wie folgt dar: - Das Betriebsergebnis vor Bewertung der Münchner Bank eG hat sich gegenüber dem Vorjahr (0,88 %) leicht auf 0,89 % erhöht. Die CIR im Gegenzug hat sich ebenfalls leicht auf 65,0 % vermindert (Vorjahr: 66,3 %). - Im Rahmen von Simulationsrechnungen ermitteln wir regelmäßig die Auswirkungen von potenziell möglichen Szenarien auf unsere Eigenkapitalquote. Diese würde demnach in allen berechneten Szenarien oberhalb der in den Leistungsindikatoren dargestellten Mindestanforderungen liegen. - Die Mitgliederquote im Neugeschäft betrug rund 94 % (Vorjahr: 96 %) und lag damit erneut über unserem selbst gesetzten Ziel. II. 3 Geschäftsverlauf der Münchner Bank eG
Die Bilanzsumme verringerte sich um 101.892 TEUR auf 3.583.437 TEUR. Ursächlich hierfür war ein geringerer Kapitalbedarf auf der Passivseite aufgrund des deutlichen Rückgangs des Kundenkreditgeschäfts. Die außerbilanziellen Geschäfte setzen sich aus folgenden Sachverhalten zusammen: Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 55.302 TEUR, andere Verpflichtungen in Höhe von 73.854 TEUR und derivative Geschäfte in Höhe von nominell 357.500 TEUR. In Summe liegen diese vor allem aufgrund des Neuabschlusses derivativer Geschäfte über dem Vorjahresniveau.
Die Kundenforderungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 143.970 TEUR reduziert. Der Anteil der Kundenforderungen an der Bilanzsumme liegt damit bei 60,5 % (Vorjahr: 62,7 %). Die Wertpapiere verzeichnen gegenüber dem Vorjahr eine deutliche Zunahme um 125.142 TEUR. Der Anteil der Wertpapieranlagen an der Bilanzsumme liegt damit bei 16,5 % (Vorjahr: 12,7 %). Die Forderungen an Kreditinstitute sind um 365.847 TEUR zurückgegangen. Dies resultiert im Wesentlichen daher, dass im Vergleich zum Vorjahr keine Geldanlage bei der Bundesbank (sog. Einlagefazilität) über den Jahreswechsel vorgenommen wurde. Der Anteil der Forderungen an Kreditinstitute an der Bilanzsumme liegt damit bei 7,4 % (Vorjahr: 17,1 %). Die Entwicklung des Aktivgeschäfts verlief aufgrund des im Geschäftsjahr erneut deutlich gestiegenen Zinsniveaus schwächer als von uns erwartet.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 149.596 TEUR reduziert. Der Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten an der Bilanzsumme liegt damit bei 6,6 % (Vorjahr: 10,5 %). Die Spareinlagen von Kunden haben sich gegenüber dem Vorjahr um 140.870 TEUR reduziert. Aufgrund der gestiegenen Zinsen erfolgten seitens der Kunden Umschichtungen, v. a. auch in andere Bankprodukte. Das zeigt sich anhand des deutlichen Zuwachses der anderen Einlagen von Kunden in Höhe von 164.803 TEUR. Der Anteil der Spareinlagen und der anderen Einlagen von Kunden an der Bilanzsumme liegt damit bei 79,7 % (Vorjahr: 76,8 %). Die anderen Einlagen von Kunden (v.a. Termineinlagen aufgrund der gestiegenen Zinsen) haben sich deutlich erhöht, was hauptsächlich auf Umschichtungen zu Lasten der Spareinlagen zurückzuführen ist.
Die Erträge aus dem Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäft verzeichnen im Gegensatz zum Rückgang im Vorjahr eine geringfügige Steigerung von 120 TEUR. Die anderen Vermittlungserträge haben sich gegenüber dem Vorjahr um 1.277 TEUR auf 4.913 TEUR deutlich reduziert. Der Rückgang resultiert überwiegend aus geringeren Erträgen aus dem Versicherungsvermittlungsgeschäft. Die Erträge aus dem Zahlungsverkehr haben sich gegenüber dem Vorjahr leicht um 154 TEUR auf 13.280 TEUR erhöht. Insgesamt sind die Dienstleistungserträge entgegen unserer Prognose aus dem Vorjahr zurückgegangen. Immobiliengeschäft Im Geschäftsjahr konnte ein Objekt in Haar gekauft werden, in welchem die bisherige Filiale angemietet war. Die Verwaltung nicht betriebsnotwendiger Bestandsimmobilien der Münchner Bank eG obliegt in Teilen den Tochtergesellschaften. Investitionen Im Berichtsjahr fanden keine Umbauten an Filialstandorten statt. In der Zentrale in Bogenhausen wurden diverse interne Bereiche bzw. Räumlichkeiten modernisiert. Im Rahmen der laufenden Geschäftstätigkeit wurde vor allem in die EDV investiert. Sonstige wichtige Vorgänge im Geschäftsjahr Im Geschäftsjahr erfolgte die Rückübertragung von weiteren vier Tochter-Kommanditgesellschaften in die Bank. Tochtergesellschaften Die eigenwert GmbH ist als 100%-ige Tochter der Münchner Bank eG ein in München ansässiger Wohnimmobilienspezialist und bietet ein umfassendes Spektrum an Makler- und Beratungsleistungen. Die Münchner Bank Immobilien GmbH ist ein nicht operativ tätiges Unternehmen, welches jeweils als Komplementärin an den folgenden Gesellschaften beteiligt ist: Münchner Bank Vermögensverwaltung III GmbH & Co. KG Münchner Bank Vermögensverwaltung IV GmbH & Co. KG Münchner Bank Vermögensverwaltung V GmbH & Co. KG Münchner Bank Vermögensverwaltung VI GmbH & Co. KG Aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage konnte im Berichtsjahr auf die Erstellung eines Konzernabschlusses unter Einbeziehung der genannten sechs Tochtergesellschaften verzichtet werden. II. 4 Lage der Münchner Bank eG II. 4.1 Ertragslage
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV - Posten 2.
Im Geschäftsjahr war der Zinsüberschuss im Vergleich zum Vorjahr um 771 TEUR geringer. Insgesamt sind dabei sowohl die Zinserträge um 5.902 TEUR als auch die Zinsaufwendungen um 6.673 TEUR angestiegen. Im Berichtsjahr erfolgte keine Ausschüttung von Erträgen aus dem Spezialfonds der Bank, diese wurden wie im Vorjahr im Fonds thesauriert. Der Provisionsüberschuss hat sich gegenüber dem Vorjahr um 3,6 % (938 TEUR) auf 25.288 TEUR reduziert. Dieser Rückgang liegt im Wesentlichen in einem deutlich geringeren Versicherungs- und Bauspargeschäft der Münchner Bank eG begründet. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um 565 TEUR im Vergleich zum Vorjahr geringer. Wesentlich hierfür sind der im Vergleich zum Vorjahr geänderte Ausweis der Erträge aus der Anwachsung von Tochter-Kommanditgesellschaften, geringere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie geringere Aufwendungen aus der Auflösung von derivativen Geschäften. Die Personalaufwendungen und anderen Verwaltungsaufwendungen liegen mit insgesamt 56.994 TEUR fast exakt auf Vorjahresniveau, wobei sich um 614 TEUR höhere Personalaufwendungen mit 612 TEUR geringeren anderen Verwaltungsaufwendungen die Waage halten. Die Aufwands-/Ertragsrelation (Cost-Income-Ratio - CIR) reduzierte sich von 66,3 % auf 65,0 %. Das Bewertungsergebnis fällt mit 6.830 TEUR um 10.838 TEUR deutlich geringer aus als im Vorjahr (17.668 TEUR). Ursächlich hierfür war eine Änderung der Bewertungsmethode der nachrangigen Wertpapiere zum strengen Niederstwertprinzip, was Abschreibungen in Höhe von 7.459 TEUR zur Folge hatte sowie die teilweise Kapitalrückzahlung der Beteiligung an der City Süd Hotel Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG mit einer Gewinnauswirkung in Höhe von 7.116 TEUR. Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit ist mit 26.007 TEUR im Vergleich zum Vorjahr (17.691 TEUR) deutlich höher, wofür in Summe die oben genannten Faktoren verantwortlich sind. Im außerordentlichen Ergebnis sind entgegen dem Vorjahr die Erträge aus der Anwachsung von vier Tochter-Kommanditgesellschaften enthalten. Der Steueraufwand liegt mit 14.824 TEUR deutlich höher als im Vorjahr (8.883 TEUR). Im Berichtsjahr erfolgte eine Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken in Höhe von 25.758 TEUR. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken beläuft sich damit auf 174.458 TEUR. Der Jahresüberschuss hat sich um 252 TEUR leicht erhöht. Vom Jahresüberschuss wurden 579 TEUR im Rahmen von Vorwegzuweisungen den Rücklagen zugeführt. Der Vorstand schlägt vor, vom Bilanzgewinn in Höhe von 3.281 TEUR weitere Zuweisungen zu den Rücklagen vorzunehmen. Die Entwicklung der Ertragslage (bezogen auf das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit) lag, ohne Berücksichtigung der dargestellten Sondereffekte, unter unserer Erwartung. II. 4.2 Finanz- und Liquiditätslage Die vorhandenen liquiden Mittel reichten im Geschäftsjahr aus, um die aufsichtsrechtlichen Anforderungen (Mindestreservebestimmungen und Bestimmungen der CRR) zu erfüllen. Den Zahlungsverpflichtungen nach Art, Höhe und Fristigkeit konnte im Berichtsjahr stets nachgekommen werden. Die monatlichen Meldungen der Liquidity Coverage Ratio (LCR) wiesen im Berichtszeitraum 2023 einen Wert von mindestens 127 % aus. Zum Bilanzstichtag lag die Kennzahl bei 164 %. Neben unseren liquiden Mitteln stehen uns kurzfristig verfügbare Kreditlinien bei unserer genossenschaftlichen Zentralbank (DZ BANK AG) und Refinanzierungsfazilitäten der EZB zur Verfügung. Das Angebot der Deutschen Bundesbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften (Hauptrefinanzierungsgeschäfte) abzuschließen, wurde nicht genutzt. Weiterhin besteht ein gezieltes längerfristiges Refinanzierungsgeschäft III (targeted longer-term refinancing operations - TLTRO-III) der Deutschen Bundesbank. Unsere Refinanzierungsstruktur ist weitgehend unabhängig von den Interbanken- und Kapitalmärkten und überwiegend durch Geschäftsbeziehungen mit den Privat- und Firmenkunden geprägt. Liquiditätsbelastungen aus außerbilanziellen Verpflichtungen haben sich nicht ergeben. Mit einer Beeinträchtigung der Liquiditätslage ist auch in den folgenden Jahren aufgrund der vorhandenen Liquiditätsreserven sowie der Einbindung in den genossenschaftlichen Liquiditätsverbund nicht zu rechnen. Bei Liquiditätsschwankungen kann die Bank auf hochliquide Aktiva sowie ausreichende Liquiditätsreserven auch in Form von Bankguthaben zurückgreifen. Bis zur Erstellung des Lageberichts liegen keine Anhaltspunkte für Umstände vor, die die Liquiditätslage der Bank nachteilig verändern könnten. Die Entwicklung der Finanzlage entsprach unserer Planung. II. 4.3 Vermögenslage Die Entwicklung der Vermögenslage lag über unserer Planung. Eigenkapital Das bilanzielle Eigenkapital stellt sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
Wesentliche Erhöhungen beim Eigenkapital ergaben sich aus der erwartungsgemäßen Dotierung der Rücklagen durch die Gewinnthesaurierung. Neben den Rücklagen besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB in Höhe von 174.458 TEUR. Der Anteil der bilanziellen Eigenmittel an der Bilanzsumme hat sich sowohl durch die hohe Thesaurierung aus dem Jahresergebnis 2023 als auch durch den Rückgang der Bilanzsumme von 10,69 % auf 11,68 % erhöht. Die Solvabilitätsanforderungen der Bankenaufsicht zum 31.12.2023 wurden durch die Münchner Bank eG mit Eigenmitteln in Höhe von 394.294 TEUR erfüllt. Die Kernkapitalquote sowie auch die harte Kernkapitalquote belaufen sich auf 18,72 % und sind somit im Geschäftsjahr leicht angestiegen. Die Gesamtkapitalquote beläuft sich auf 19,73 %. Die aufsichtsrechtlich geforderte Mindestgröße wurde jederzeit problemlos erfüllt. Die Kapitalrendite der Münchner Bank eG gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG (Quotient aus Nettogewinn (Nettogewinn = Jahresüberschuss nach Steuern) und Bilanzsumme) beläuft sich auf 0,11 % (Vorjahr: 0,12%). Für unser geplantes Geschäftswachstum in den kommenden Jahren ist somit - wie im Vorjahr - eine solide Eigenkapitalbasis gegeben. Kundenforderungen Der Anteil der Kundenforderungen (Aktiva 4) an der Bilanzsumme beträgt 60,5 % (Vorjahr: 62,7 %). Vom Bruttokundenkreditvolumen entfallen rund 39 % auf Privatkunden und 62 % auf Firmenkunden. Ein Schwerpunkt im Kreditbestand liegt bedingt durch die örtliche Kundenstruktur und unsere geschäftspolitische Ausrichtung im besicherten Immobiliengeschäft, wobei die Größenklassengliederung nach wie vor ausgewogen ist. Risiken im Kreditgeschäft sind in voller Höhe durch Einzelwertberichtigungen, Einzelrückstellungen, Pauschalwertberichtigungen und Vorsorgereserven abgeschirmt. Die aufsichtsrechtlichen Kreditgrenzen sowie die festgelegten Kreditbeschränkungen nach § 49 GenG wurden im Berichtszeitraum stets eingehalten. Wertpapiere Die Wertpapieranlagen unserer Bank setzen sich wie folgt zusammen:
Die eigenen Wertpapieranlagen (591.776 TEUR) haben insgesamt einen Anteil von 16,5 % an der Bilanzsumme (Vorjahr: 12,7 %). Hiervon entfällt ein Anteil von 73,5 % auf Schuldverschreibungen und festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 5) bzw. von 26,5 % auf Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 6). In Höhe von 160.926 TEUR entfällt der Wertpapierbestand auf den Spezial AIF "UIN Fonds Nr. 849". Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve sind nach dem strengen Niederstwertprinzip, die Wertpapiere des Anlagevermögens überwiegend nach dem gemilderten Niederstwertprinzip, bewertet. Alle nachrangigen Wertpapiere des Anlagevermögens wurden im Geschäftsjahr nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet und auf den Marktwert abgeschrieben. Darüber hinaus gab es Kursreserven zum Bilanzstichtag. Strukturierte Finanzinstrumente wurden als einheitlicher Vermögensgegenstand nach den allgemeinen Grundsätzen bilanziert und bewertet, soweit aus dem eingebetteten Derivat im Vergleich zum Basisinstrument keine wesentlich erhöhten oder zusätzlichen Risiken bzw. Chancen resultieren und diese an einer Börse gehandelt werden. Kurswertrisiken werden im Rahmen einer risikoorientierten Anlagepolitik nur in begrenztem Umfang zugelassen. Sie werden permanent im Rahmen der bankinternen Grundsätze überwacht. Weitere wesentliche Aktiv- und Passivstrukturen Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen war eine Reduzierung (31.613 TEUR) auf Grund von Rückführungen von vier Tochtergesellschaften (Münchner Bank Vermögensverwaltung I GmbH & Co. KG, Münchner Bank Vermögensverwaltung II GmbH & Co. KG, Münchner Bank Vermögensverwaltung VIII GmbH & Co. KG und Münchner Bank Vermögensverwaltung IX GmbH & Co. KG) zu verzeichnen. Derivategeschäfte Zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos (Aktiv-Passiv-Steuerung) wurden Zinsderivate (Zinsswaps) mit einem Nominalvolumen zum Geschäftsjahresende 2023 in Höhe von 297.500 TEUR eingesetzt. Diese Derivate werden in die verlustfreie Bewertung des Zinsbuchs einbezogen. Darüber hinaus hat die Bank zum Geschäftsjahresende 2023 Zinsoptionen im Bestand, die ebenfalls zur Aktiv-/Passiv-Steuerung dienen (Nominalvolumen: 60.000 TEUR). II. 5 Zusammenfassende Beurteilung des Geschäftsverlaufs und der Lage Insgesamt beurteilen wir die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage unseres Hauses im Vergleich zum Vorjahr sowie unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung als gut, weil wir trotz der nach wie vor herausfordernden Rahmenbedingungen alle strategischen und aufsichtsrechtlichen Zielgrößen eingehalten haben. Die Vermögenslage der Münchner Bank eG zeichnet sich unverändert durch eine angemessene Eigenkapitalausstattung aus, da die aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowohl im Vorjahr als auch im Geschäftsjahr 2023 deutlich erfüllt wurden. Für erkennbare und latente Risiken in den Kundenforderungen sind Wertberichtigungen gebildet. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch Abzug von Pauschalwertberichtigungen und -rückstellungen Rechnung getragen worden. Finanzlage und Liquiditätsausstattung entsprechen den aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen. Insgesamt konnten somit unsere Leistungsindikatoren überwiegend gesteigert werden. III. Erklärung zur UnternehmensführungDie Münchner Bank eG fördert im Rahmen der regional bestehenden Möglichkeiten den Einsatz von qualifizierten Frauen in Führungspositionen der Bank. Eine Berichterstattung hierzu entfällt auf Grund der unter dem Schwellenwert nach § 9 Abs. 3 und Abs. 4 GenG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 5 DrittelbG liegenden Gesamtzahl der Beschäftigten. IV. Risiken der künftigen Entwicklung (Risikobericht)IV. 1 Risikomanagementsystem Das Risikomanagement ist für uns eine zentrale Aufgabe und an dem Grundsatz ausgerichtet, die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken frühzeitig zu erkennen, vollständig zu erfassen und in angemessener Weise darzustellen. Wir steuern unsere Risiken per 31.12.2023 primär ökonomisch mit einem Konfidenzniveau von 99,9 %. Die Risikotragfähigkeit war im Geschäftsjahr 2023 jederzeit vollumfänglich gegeben. Die ordnungsgemäße Organisation sowie die wesentlichen Elemente des Risikomanagements obliegen dem Vorstand. Die Identifikation, Quantifizierung, Limitierung und Überwachung der Risiken sowie die Ableitung von Handlungsvorschlägen für den Vorstand erfolgt durch das Risikocontrolling als unabhängige Risikoüberwachungseinheit. Hierbei ist die Ausgestaltung des Risikomanagements bestimmt durch unsere Geschäfts- und Risikostrategie. Durch eine Eckwertplanung über einen Zeitraum von fünf Jahren und mit Hilfe von Kennzahlen und Limitsystemen planen und steuern wir die Entwicklung unseres Instituts. Im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung bzw. Ad-hoc-Berichterstattung werden Vorstand und Aufsichtsrat informiert. Die Funktionsfähigkeit und Angemessenheit aller Risikocontrolling- und Risikomanagementaktivitäten werden risikoorientiert durch die Interne Revision geprüft. Im Rahmen der jährlichen Risikoinventur identifizieren, quantifizieren, beurteilen und dokumentieren wir unsere Risiken und legen die für unser Haus wesentlichen Risiken fest. Die Risiken werden mittels Risikoszenarien mindestens vierteljährlich gemessen (ökonomischer Ansatz) und dem Limitsystem gegenübergestellt. Mindestens jährlich erfolgt darüber hinaus auch eine periodenorientierte Betrachtung der Gesamtbankrisiken. Das basierend auf unserer Vermögensbilanz zum Bilanzstichtag ermittelte ökonomische Risikodeckungspotential (unter Berücksichtigung des Abzugspostens für unwesentliche Risiken / implizite Optionen sowie des strategischen Puffers) betrug rund 555 Mio. EUR. Hiervon haben wir 360 Mio. EUR als Gesamtbankrisiko im Rahmen unserer Risikotragfähigkeitsberechnung angesetzt. Die Höhe unserer ökonomischen Risiken zum Bilanzstichtag lag bei rund 252 Mio. EUR, so dass sich eine Limitauslastung in Höhe von rund 69,90 % ergab. Zur Steuerung von Risikokonzentrationen haben wir weitere Limitsysteme auf Ebene der Einzeladressen oder auf Portfolioebene (Strukturlimite) implementiert. Darüber hinaus haben wir Stresstests entwickelt, die Risikofaktoren, Risikokonzentrationen und Diversifikationseffekte berücksichtigen. Die Stresstests beinhalten sowohl Sensitivitätsanalysen als auch Szenarioanalysen und umfassen sowohl historische als auch hypothetische Szenarien. Neben den regelmäßig durchgeführten Stresstests werden bei Änderungen der Rahmenbedingungen auch anlassbezogene Stresstests durchgeführt. Darüber hinaus simulieren wir auch inverse Stresstests. Die Ergebnisse werden kritisch hinsichtlich eines potenziell notwendigen Handlungsbedarfs reflektiert. Der Fortbestand unserer Bank war auf Basis der Stresstestberechnung im Jahr 2023 zu keiner Zeit gefährdet. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer Ad hoc-Berichterstattung. IV. 2 Marktpreisrisiken Zinsänderungsrisiken Die Zinsänderungsrisiken und -chancen messen wir vierteljährlich mit dem Software-Modul VR Control Zinsmanagement. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Teillimit gegenübergestellt, dessen Überschreiten die Anwendung bestimmter Maßnahmen auslöst. Im Geschäftsjahr bewegte sich das Zinsänderungsrisiko, das für unser Haus ein wesentliches Risiko darstellt, innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Limitystems. Die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos per 31.12.2023 erfolgt ökonomisch unter Berücksichtigung von historischen Zeitreihen sowie eines Konfidenzniveaus von 99,9 % und einer Haltedauer von 250 Tagen. Die Risiken werden in der barwertigen Risikosteuerung nach der Veränderung des Barwertes des Zinsbuches mit dem Value at Risk Ansatz gemessen. Zum Bilanzstichtag lag der Wert der Zinsänderungsrisiken (inkl. Optionsrisiken) bei rund 80,4 Mio. EUR, dies entspricht rund 44,1 % der gesamten Marktpreisrisiken. Spreadrisiken Das Spreadrisiko resultiert aus einer potenziell möglichen Erhöhung der Bonitätsaufschläge im Eigengeschäft und damit einhergehend Kurswertreduzierungen bei unseren Wertpapieren bzw. Fonds. Die Ermittlung des Spreadrisikos erfolgt ökonomisch unter Berücksichtigung von historischen Zeitreihen sowie eines Konfidenzniveaus von 99,9 % und einer Haltedauer von 250 Tagen. Zum Bilanzstichtag lag der Wert der Spreadrisiken bei rund 40,9 Mio. EUR, dies entspricht rund 22,4 % der gesamten Marktpreisrisiken. Aktien- und Infrastrukturrisiken Das Aktienrisiko resultiert aus potenziell möglichen Kursverlusten hinsichtlich unseres Aktien- bzw. Aktiendepotbestands. Die Ermittlung des Aktien- und Infrastrukturrisikos erfolgt ökonomisch unter Berücksichtigung von historischen Zeitreihen sowie eines Konfidenzniveaus von 99,9 % und einer Haltedauer von 250 Tagen. Zum Bilanzstichtag lag der Wert der Aktienrisiken bei rund 18,1 Mio. EUR, dies entspricht rund 9,9 % der gesamten Marktpreisrisiken. Immobilienrisiken Das Immobilienrisiko resultiert aus potentiell möglichen Marktpreisreduzierungen bei unserem Immobilienportfolio, bestehend aus nicht betriebsnotwendigen Immobilien sowie Immobilienfonds. Die Ermittlung des Immobilienrisikos erfolgt ökonomisch unter Berücksichtigung der historischen Immobilienpreisentwicklung sowie eines Konfidenzniveaus von 99,9 % und einer Haltedauer von 250 Tagen. Zum Bilanzstichtag lag der Wert der Immobilienrisiken bei rund 42,9 Mio. EUR, dies entspricht rund 23,6 % der gesamten Marktpreisrisiken. Sonstige Marktpreisrisiken Sonstige Marktpreisrisiken sind für unser Haus von untergeordneter Bedeutung. IV. 3 Adressenausfallrisiken Forderungen an Kunden Die Kreditrisiken im Kundengeschäft messen wir mittels des Kreditportfoliomodells Kundengeschäft aus dem Software Modul VR Control KRM mit einem Konfidenzniveau von 99,9 %. Die Überwachung und Steuerung des Kreditgeschäfts erfolgten auf der Basis von Limitierungen. Unsere Auswertungen geben u. a. Auskunft über die Verteilung des Kreditvolumens nach Branchen und Größenklassen. Zum Bilanzstichtag lag der Wert der Adressenausfallrisiken bzgl. der Forderungen an Kunden bei rund 9,6 Mio. EUR, dies entspricht rund 24,9 % der gesamten Adressenausfallrisiken. Das Adressenausfallrisiko bewegte sich im Geschäftsjahr innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Limitsystems. Mit Hilfe der internen Rating Verfahren bestimmen wir die jeweilige Ausfallwahrscheinlichkeit. Der Risikoausweis wird aus der Summe des Expected Loss (erwarteter Verlust) und des Credit Value at Risk (CVaR = unerwarteter Verlust) mittels barwertig ermitteltem Credit Value at Risk (CVaR) dargestellt. Eigenanlagen Für die Identifizierung, Beurteilung und Überwachung der Risiken greifen wir auf die Ratingergebnisse von Ratingagenturen, Systeme aus dem genossenschaftlichen Finanzverbund sowie eigene Analysen zurück. Das Adressenausfallrisiko bei den Eigenanlagen umfasst die Ausfall- und Migrationsrisiken. Die Messung der Adressrisiken bei den Eigenanlagen erfolgt durch das Kreditportfoliomodell für Eigengeschäfte, indem das zukünftige Verhalten definierter Risikoparameter auf Basis von Zufallszahlen in einer Monte Carlo Simulation abgebildet wird (Konfidenzniveau 99,9 %). Der Risikoausweis umfasst den unerwarteten Verlust, welcher als barwertiger Credit Value at Risk (CVaR) ermittelt wird. Zum Bilanzstichtag lag der Wert der Adressenausfallrisiken der Eigenanlagen bei rund 29,0 Mio. EUR. Dies entspricht rund 75,1 % der gesamten Adressenausfallrisiken. Das Adressenausfallrisiko bewegte sich im Geschäftsjahr innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Limitsystems. Für weitere Ausführungen zu den Wertpapieren verweisen wir auf unsere Darstellungen im Rahmen von Geschäftsverlauf und Lage. Länderrisiken Länderrisiken sind insgesamt von untergeordneter Bedeutung. IV. 4 Liquiditätsrisiken Die Liquiditätsrisiken zählen in unserem Haus zusammen mit den operationellen Risiken zu den weiteren wesentlichen Risiken. Zum Bilanzstichtag lag der Wert der gesamten weiteren wesentlichen Risiken bei rund 30,7 Mio. EUR. Dem stand ein Limit in Höhe von 50 Mio. EUR gegenüber, so dass sich eine Limitauslastung in Höhe von rund 61,4 % ergab. Das Liquiditätsrisiko im Rahmen unserer ökonomischen Risikotragfähigkeit besteht aus einem Anstieg der Refinanzierungskurve für einen potentiellen zukünftigen Refinanzierungsbedarf. Zum Bilanzstichtag lag der Wert des Liquiditätsrisikos bei rund 27,5 Mio. EUR, welchem ein (Teil-) Limit in Höhe von 42,5 Mio. EUR gegenübersteht. Dies entspricht einer Auslastung von rund 64,7 %. Die Überwachung der Liquiditätstragfähigkeit bzw. die Steuerung des Zahlungsunfähigkeitsrisikos erfolgen mit Hilfe entsprechender Liquiditätsablaufbilanzen (LAB), in welchen wir die szenariospezifischen Zahlungsmittelabflüsse den szenariospezifischen Zahlungsmittelzuflüssen an den jeweiligen Zahlungsmittelzeitpunkten gegenüberstellen. Sofern sich hieraus im Zeitverlauf ein kumulierter Zahlungsmittelbedarf entwickelt, prüfen wir, ob dieser mit dem jeweils definierten Liquiditätsdeckungspotential (LDP) für einen zuvor definierten Zeitraum (Liquiditätshorizont bzw. Überlebenshorizont) im jeweiligen betrachteten Szenario abgedeckt werden kann. Weiter wird zur frühzeitigen Erkennung eines Liquiditätsengpasses die LCR Kennziffer gemessen und gesteuert. Zum Bilanzstichtag belief sich die Kennziffer auf 164 %. Im Geschäftsjahr bewegte sie sich zwischen 127 % und 164 % und lag somit stets über dem geforderten Mindestwert von 100 %. Zusätzlich haben wir eine minimale Zielgröße in Höhe von 110 % definiert. Zur Sicherstellung der mittel- bis langfristigen strukturellen Liquidität beobachten wir regelmäßig die NSFR (Net Stable Funding Ratio). Damit beurteilen wir insbesondere die Abhängigkeit von kurzfristigen Refinanzierungen sowie unsere Stressresistenz insgesamt. Zum Bilanzstichtag lag die NSFR bei 122 % und damit über der Mindestanforderung von 100 %. Das Refinanzierungskostenrisiko beurteilen wir regelmäßig mittels Simulation einer möglichen Veränderung des Liquiditätsprämienbestandes. In Hinblick auf unsere Refinanzierungsquellen verweisen wir auf Abschnitt II.4.2 Finanz- und Liquiditätslage. Das Refinanzierungskostenrisiko wurde im Rahmen der Risikoinventur als unwesentlich eingestuft. In liquiditätsmäßig engen Märkten sind wir nicht engagiert. Eine Liquiditätsmanagementfunktion wurde mit dem Ziel der Liquiditätssteuerung eingerichtet, um in Phasen eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses einschließlich eines Stressfalls die Zahlungsfähigkeit zu sichern und eine Unterschreitung der bankaufsichtlichen LCR Mindestquote zu verhindern. Zudem wurde für den Fall eines Liquiditätsengpasses ein Notfallplan festgelegt. IV. 5 Operationelle Risiken Die operationellen Risiken zählen in unserem Haus zusammen mit den Liquiditätsrisiken zu den weiteren wesentlichen Risiken. Wesentliche identifizierte operationelle Risiken werden in einer Schadensfalldatenbank erfasst, analysiert und überwacht. Die operationellen Risiken werden in ihrer Höhe im Rahmen einer Expertenschätzung aus den Erfahrungen der Vorjahre abgeleitet und einem definierten Limit gegenübergestellt. Zudem werden auch Worst-Case-Annahmen im Rahmen von regelmäßigen Stresstests berücksichtigt. Den operationellen Risiken begegnen wir mit unterschiedlichen Maßnahmen. Dazu zählen insbesondere Arbeitsanweisungen, die Einhaltung einer ausreichenden Funktionstrennung, die laufende Optimierung der Arbeitsabläufe, Mitarbeiterschulungen, der Einsatz von Sicherheits-, Compliance-, Datenschutz- und Geldwäschebeauftragten. Dem Rechtsrisiko begegnen wir u. a. durch die Verwendung der im Verbund entwickelten Formulare. Im Geschäftsjahr sind keine operationellen Risiken mit spürbarer Ertragsauswirkung eingetreten. Zum Bilanzstichtag lag der Wert der operationellen Risiken bei rund 3,2 Mio. EUR. Dem steht ein (Teil-) Limit in Höhe von 7,5 Mio. EUR gegenüber, was einer Auslastung von rund 43,0 % entspricht. IV. 6 Gesamtbild der Risikolage Zusammenfassend ist die Risikolage insgesamt als geordnet einzustufen, da die Risikotragfähigkeit im Geschäftsjahr 2023 sowohl unter den von uns definierten Standard- als auch den festgelegten Stresstests problemlos gegeben war. Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen haben wir im Jahr 2023 jederzeit eingehalten. Nach dem Planungsstand zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Risikotragfähigkeit auch im Berichtszeitraum 2024 angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögenssituation der Bank vollumfänglich gegeben. Die aktuelle Situation ist weiterhin von geopolitischen Spannungen geprägt, die global in die Volkswirtschaften ausstrahlen. So haben z. B. die Europäische Union sowie die USA weitere umfangreiche Sanktionspakete verabschiedet und verhängt. Es ist nicht auszuschließen, dass auf Ebene der Wirtschaftspolitik weitere Maßnahmen beschlossen werden, die einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit und somit auch auf die Wirtschaftlichkeit des Handels der Marktteilnehmer in den betroffenen Wirtschaftsräumen haben können. Ein Ende, dieser durch Unsicherheit geprägten Situation, ist nicht absehbar. Bestandsgefährdende Risiken sind auch aufgrund der Zugehörigkeit zur kreditgenossenschaftlichen Sicherungseinrichtung nicht erkennbar. V. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken (Prognosebericht)Die Prognosen, die sich auf die voraussichtliche Entwicklung der Münchner Bank eG für das nächste Geschäftsjahr 2024 beziehen, stellen Einschätzungen dar, die wir auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen und Planungsrechnungen getroffen haben. Wir weisen darauf hin, dass sich die Prognosen durch die Veränderungen der zugrunde liegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können. Die Darstellung erwarteter Veränderungen unserer prognostizierten Leistungsindikatoren gegenüber dem entsprechenden Istwert des Berichtsjahres erfolgt auf Basis von Bandbreiten (Richtung und Intensität der Veränderung). Nachfolgend werden folgende Begriffe zur Darstellung der Entwicklungen unserer prognostizierten Leistungsindikatoren genutzt. Unsere Einstufungen sind wie folgt zu interpretieren:
Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der bayerischen Kreditgenossenschaften Das geschäftliche Umfeld und die Entwicklung der bayerischen Kreditgenossenschaften werden nach unseren Einschätzungen im kommenden Geschäftsjahr von der weiteren Inflationsentwicklung, dem Wettbewerb, den wachsenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen, eventuell auftretenden Kreditausfällen, der Entwicklung von Immobilienpreisen, dem technologischen Fortschritt, dem Fachkräftemangel und den Auswirkungen des Klimawandels geprägt sein. Voraussichtlicher Geschäftsverlauf und voraussichtliche Lage Wir gehen davon aus, dass im Zuge der tendenziell rückläufigen Inflationserwartungen die Zinsen im Euroraum in 2024 anfänglich leicht steigen und sich anschließend sukzessive reduzieren werden. Unter Berücksichtigung unseres aktuellen Zinsänderungsrisikos gehen wir allerdings davon aus, dass die sich hieraus ergebenden Auswirkungen gut verkraftbar für unsere Genossenschaft sind. Insgesamt planen wir in den kommenden 5 Jahren mit einem durchschnittlichen Kreditwachstum in Höhe von rund 10,0 %, wobei wir mit keinem signifikanten Kreditwachstum in 2024 planen. Im Dienstleistungsbereich erwarten wir weitestgehend konstante Erträge. Die Personalaufwendungen werden nach unseren Planungen im nächsten Geschäftsjahr aufgrund der tariflichen Gehaltssteigerungen, der geplanten Weiterbildungsmaßnahmen sowie der Nachbesetzung von derzeit unbesetzten Stellen spürbar steigen. Bei den Sachaufwendungen rechnen wir insgesamt mit einem konstant bleibenden Aufwand. Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft wird neben der weiteren konjunkturellen Entwicklung auch erheblich durch die regionale Wirtschaftsentwicklung beeinflusst, daher gehen wir bei der Einzelrisikovorsorge für das Kreditgeschäft von einem leichten Anstieg aus. Bei unserem Wertpapierbestand gehen wir aufgrund von Zuschreibungseffekten im Zuge der hohen zinsinduzierten Abschreibungen aus Vorjahren von keinen Abschreibungen aus. Erwartete Auswirkungen auf unsere bedeutsamsten Leistungsindikatoren Vor dem Hintergrund der geschilderten Entwicklungen und Annahmen erwarten wir für das nächste Geschäftsjahr die nachfolgend dargestellten Auswirkungen auf unsere bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren (vgl. Definition Abschnitt II.2): Das Betriebsergebnis vor Bewertung zur durchschnittlichen Bilanzsumme wird sich in einer Bandbreite von 0,85 % dBS bis 1,00 % dBS bewegen. Die Cost Income Ratio wird sich in einer Bandbreite zwischen 62,5 % und 65,0 % bewegen. Das bilanzielle Kundeneinlagen- und Kundenkreditgeschäft wird sich auf dem Niveau von 2023 bewegen. Nach unseren Planungsrechnungen erwarten wir eine weitere Stärkung unserer Eigenmittel durch die voraussichtliche künftige Dotierung der Rücklagen sowie des Sonderpostens für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB. Die harte Kernkapitalquote wird sich in einer Bandbreite von 21,3 % bis 21,9 % bewegen. Wir gehen davon aus, dass der aufsichtsrechtlich geforderte Mindestwert jederzeit eingehalten wird. Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) wird sich in einer Bandbreite von 130 % bis 160 % bewegen. Wir gehen davon aus, dass der aufsichtsrechtlich geforderte Mindestwert jederzeit eingehalten wird. Um unserem Satzungszweck "Förderung der Mitglieder" auch zukünftig uneingeschränkt gerecht werden zu können, soll die Mitgliederquote im Neugeschäft stets einen Wert >=90 % betragen, d. h. von 100 Neukunden ist es unser Anspruch, mindestens 90 Neukunden von uns als Genossenschaft mit unseren genossenschaftlichen Werten zu überzeugen. Gesamtaussage Insgesamt erwarten wir unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, dass sich Geschäftsverlauf und Lage der Münchner Bank eG günstig entwickeln werden. Die Risikotragfähigkeit der Bank wird weiterhin mit signifikanten Reserven gegeben sein. Insgesamt rechnen wir für das nächste Geschäftsjahr mit einem steigenden operativen Ergebnis aus dem zinsabhängigen Kundengeschäft, was zu einem steigenden Zinsüberschuss im Vergleich zu 2023 führen wird. Risiken Wesentliche Risiken für die Ertragslage bestehen im kommenden Jahr bei einer deutlich schlechteren Konjunkturentwicklung als prognostiziert, die zu einer rückläufigen Geschäftsentwicklung führen könnte. Weitere wesentliche Risiken für die Ertragslage liegen in einer Nichterreichung der Neugeschäftsplanung aufgrund des deutlich gestiegenen Zinsniveaus und dem zunehmenden Fachkräftemangel. Chancen Bei Übererfüllung der Neugeschäftsplanung unter Berücksichtigung des gestiegenen Zinsniveaus erwarten wir, dass sich die Ertragslage moderat erhöht. VI. ZweigniederlassungenEs besteht folgende inländische Zweigniederlassung: Raiffeisenbank Oberschleißheim, Zweigniederlassung der Münchner Bank eG, 85764 Oberschleißheim.
München, 17. Mai 2024 Münchner Bank eG Der Vorstand gez. Sandra Bindler gez. Michael Dandorfer Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse, dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG. Darüber hinaus hat der Prüfungsausschuss die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers überwacht. Insbesondere beinhaltete die Überprüfung, dass keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen von Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, erbracht wurden. Bei zulässigen Nichtprüfungsleistungen lagen die erforderlichen Genehmigungen vor. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat und die Ausschüsse des Aufsichtsrats in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte drei Ausschüsse eingerichtet. Der Prüfungsausschuss tagte im Berichtsjahr zweimal. Wesentliche Themen bildeten die Erörterungen der Prüfungsberichte der internen und externen Revision. Der Kreditausschuss tagte im Berichtsjahr viermal. Wesentliche Themen bildeten die Erörterung des Adressrisikoberichts sowie die Erörterung wesentlicher Kreditengagements (10 bis 20 Mio. EUR). Der Personalausschuss tagte im Berichtsjahr zweimal. Wesentliche Themen bildeten die Vorbereitung von Entscheidungen gemäß § 18 der Satzung sowie zur Vergütung der Vorstandsmitglieder. Aus den Sitzungen der Ausschüsse ist dem Gesamtaufsichtsrat berichtet worden. Der vorliegende Jahresabschluss 2023 der Münchner Bank eG wurde vom Genossenschaftsverband Bayern e.V. geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Vertreterversammlung berichtet. Den Jahresabschluss und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses hat der Aufsichtsrat geprüft und in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses - unter Einbeziehung des Gewinnvortrages - entspricht den Vorschriften der Satzung. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2023 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und den Mitarbeitern Dank für die geleistete Arbeit aus.
München, 17. Mai 2024 gez. Hans Roth, Vorsitzender des Aufsichtsrats Jahresabschluss der Kreditinstitute in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft Bestandteile Jahresabschluss 1. Jahresabschluss (Formblatt 1) 2. Gewinn- und Verlustrechnung (Formblatt 3 - Staffelform) 3. Anhang 1. Jahresbilanz zum 31.12.2023Aktivseite
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2023
3. AnhangA. Allgemeine AngabenDie Münchner Bank eG, München, ist beim Amtsgericht München unter der Genossenschaftsregister-Nummer 2185 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern. Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der Satzung der Bank. Die Bilanz wurde unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Die in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angegebenen Vorjahresbeträge sind bei nachstehenden Posten aus folgenden Gründen nicht vergleichbar beziehungsweise sind folgende Vorgänge einzubeziehen: Die Münchner Bank eG ließ vier Tochter-Kommanditgesellschaften durch Ausscheiden des Komplementärs wieder der Bank anwachsen. Dadurch haben sich die Sachanlagen (Aktiva 12) um 59.326 TEUR erhöht. Durch die Rückübertragung sind die Anteile an verbundenen Unternehmen (Aktiva 8) um 31.613 TEUR zurück gegangen. Im Zuge dieser Anwachsungen wurden stille Reserven in Höhe von 18.435 TEUR in den Immobilien gehoben. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden im Einzelnen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt; sofern von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres abgewichen wurde, wird dies bei den entsprechenden Posten sowie zusammengefasst nochmals am Ende des Abschnitts B. unter 'Abweichungen von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden' dargestellt. Barreserve Die auf EUR lautende Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt. Forderungen an Kreditinstitute und Kunden Forderungen an Kreditinstitute und Kunden wurden dem Nennwert ausgewiesen. Unterschiedsbeträge zwischen Auszahlungsbetrag und höherem Nennwert wurden - sofern Zinscharakter vorliegt - in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig aufgelöst. Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigen Aktiv- oder Passivposten der Bilanz zugeordnet. Die in den Forderungen an Kunden erkennbaren Bonitätsrisiken haben wir durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen in ausreichender Höhe abgedeckt. Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft werden Pauschalwertberichtigungen gemäß IDW RS BFA 7 gebildet. Dies betrifft alle nicht akut ausfallgefährdeten Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden sowie die nach §§ 26, 27 RechKredV unter der Bilanz auszuweisenden Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen (einschließlich widerruflicher und unwiderruflicher Kreditzusagen). Die ermittelten Teilbeträge für die Pauschalwertberichtigung werden von den Aktivposten Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden abgesetzt. Die Teilbeträge für das außerbilanzielle Geschäft werden unter den anderen Rückstellungen passiviert und entsprechend von den Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften sowie den unwiderruflichen Kreditzusagen abgesetzt. Die Berechnung der Pauschalwertberichtigung erfolgt auf Grundlage des im Rahmen des internen Risikomanagements ermittelten erwarteten Verlusts über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten unter Anrechnung von vertraglich vereinbarten Bonitätsprämien über den gesamten Lebenszyklus des Kredits (Anrechnungsmethode). Der erwartete Verlust wird unter Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit, der Verlustquote bei Ausfall sowie der erwarteten Kredithöhe zum Ausfallzeitpunkt ermittelt. Zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweiges haben wir weitere Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB gebildet. Wertpapiere Die wie Umlaufvermögen behandelten Wertpapiere (Liquiditätsreserve) wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren Börsen- oder Marktpreis oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet. Die wie Anlagevermögen behandelten Wertpapiere wurden in Abhängigkeit von der Anlageklasse in Wertpapiergruppen aufgeteilt und überwiegend nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Gegenüber dem Vorjahr wurden nachrangige Wertpapiere nicht mehr nach dem gemilderten Niederstwertprinzip, sondern zum strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die geänderte Ausübung des Wahlrechts hat sich ertragsmindernd ausgewirkt. Bei den wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren wurden im Geschäftsjahr Anschaffungskosten über pari durch anteilige Abschreibungen des Agios an den niedrigeren Einlösungskurs angepasst. Strukturierte Finanzinstrumente Strukturierte Finanzinstrumente werden als einheitlicher Vermögensgegenstand nach dem strengen Niederstwertprinzip auf Basis einer Notierung auf einem aktiven Markt bilanziert. Auf eine getrennte Bilanzierung konnte verzichtet werden, weil eingebettete derivative Finanzinstrumente keine wesentlich erhöhten oder zusätzlichen (andersartigen) Chancen oder Risiken im Vergleich zum Basisinstrument aufweisen. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie Anteile an verbundenen Unternehmen Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen bilanziert. Treuhandvermögen Die Bewertung des Treuhandvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die Bewertung der entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte und Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die der geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungssätze zugrunde, die sich grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientieren. Soweit hierbei Bandbreiten bestehen, wählen wir in der Regel die kürzest zulässige Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Einzelwert von 250 EUR wurden als andere Verwaltungsaufwendungen erfasst. Sie wurden in voller Höhe abgeschrieben, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut über 250 EUR, aber nicht über 800 EUR lagen. Sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennwert oder zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Für Pensionsrückstellungen und Ansprüche aus den zu ihrer Finanzierung abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen erfolgte eine kongruente Bewertung (vgl. hierzu Ausführungen im Abschnitt Rückstellungen). Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Die Unterschiedsbeträge zwischen dem Erfüllungsbetrag und dem niedrigeren Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wurden in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Die Unterschiedsbeträge wurden planmäßig auf die Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt. Latente Steuern Zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen bestehen zeitliche oder quasi-permanente Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Passive Steuerlatenzen bestehen insbesondere in den Positionen Sachanlagen, Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen, denen aktive Steuerlatenzen in den Positionen Forderungen an Kunden, Wertpapiere und Rückstellungen gegenüberstehen. Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde. Der Berechnung der Steuerlatenzen wurde ein Steuersatz von 30 % zugrunde gelegt. Verbindlichkeiten Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zum jeweiligen Erfüllungsbetrag. Treuhandverbindlichkeiten Die Bewertung der Treuhandverbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag, der mit dem Nennwert der Verpflichtung übereinstimmt. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagiobeträge enthalten, die bei Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden. Die Unterschiedsbeträge werden planmäßig auf die Laufzeit der Forderungen verteilt. Rückstellungen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen bzw. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Richttafeln 2018 G" (Prof. Dr. Klaus Heubeck) zugrunde. Die Verpflichtungen aus Anwartschaften auf Pensionen werden mittels Anwartschaftsbarwertverfahren angesetzt. Laufende Rentenverpflichtungen und Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern sind mit dem Barwert bilanziert. Es wurden langfristige Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 2 % und zusätzlich eine Rentendynamik in Höhe von bis zu 3 % zugrunde gelegt. Die Abzinsung der Pensionsrückstellungen erfolgte unter Annahme einer Restlaufzeit von 15 Jahren (Vereinfachungsregel) mit 1,83 % (durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre) auf Basis einer Prognose des Zinssatzes per Dezember 2023 entsprechend des für die Ermittlung des Rechnungszinses vorgeschriebenen Verfahrens. Im Vergleich zu einer Abzinsung mit einem entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 242.046 EUR. Erfolgswirkungen aus einer Änderung des Diskontierungssatzes im Zusammenhang mit den Pensionsrückstellungen werden analog zum Ab-/Aufzinsungseffekt im sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen. Zur Rückdeckung von nicht versicherungsgebundenen Altersversorgungszusagen wurden Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Nach Maßgabe des IDW RH FAB 1.021 werden für die kongruente Bewertung nach dem Primat der Passivseite die Rückdeckungsversicherungsansprüche in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags der korrespondierenden Pensionsrückstellung angesetzt. Die nach dem Passivprimat bewerteten, nicht versicherungsgebundenen rückgedeckten Altersversorgungszusagen werden anhand versicherungsmathematischer Berechnungsverfahren auf Basis der 'Heubeck-Richttafeln 2018G' berechnet. Die Ermittlung des Zinssatzes erfolgte gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) unter Verwendung eines 10-Jahres-Durchschnittssatzes. Die Pensionsrückstellungen werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre in Höhe von 1,83 % abgezinst. Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und für Zuschläge sowie sonstige, über den Basiszins hinausgehende Vorteile für Einlagen, wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Im Übrigen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs (einschließlich der zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos (Aktiv/Passiv-Steuerung) abgeschlossenen Zinsderivate) werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 verlustfrei bewertet. Hierzu werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt. Der sich daraus ergebende positive Differenzbetrag wird anschließend um den Barwert der direkt aus den Zinsprodukten des Bankbuchs resultierenden Gebühren- und Provisionserträge erhöht und um den Risikokostenbarwert im Kundenkreditgeschäft sowie Eigengeschäft und den Bestandsverwaltungskostenbarwert vermindert. Bei den zurechenbaren Gebühren- und Provisionserträgen werden im Wesentlichen Kontoführungsgebühren, angesetzt. Gemäß einer internen Erhebung bzw. Schätzung wird der Anteil der Verwaltungskosten für die Bestandsführung der zinsbezogenen Geschäfte an den gesamten Verwaltungsaufwendungen ermittelt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31. Dezember 2023 war keine Rückstellung zu bilden. Vermerke unter dem Bilanzstrich Im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit übernehmen wir regelmäßig Bürgschaften und Akkreditive. Dabei ist es für uns erforderlich, Zahlungen an den Begünstigten zu leisten, wenn ein anderer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder Leistungen nicht vertragsgemäß erfüllt. Der Umfang der übernommenen Verpflichtungen ist aus den Angaben unter dem Bilanzstrich ersichtlich. Die dargestellten Beträge zeigen nicht die künftig aus diesen Verträgen zu erwartenden Zahlungsströme, da die Mehrzahl der Eventualverbindlichkeiten nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen. Von den unwiderruflichen Kreditzusagen zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 73.854.174 EUR betreffen 64.228.843 EUR Zusagen von Buchkrediten an Nichtbanken und 11.625.331 EUR Zeichnungszusagen gegenüber Fondsgesellschaften. Wir gewähren unwiderrufliche Kreditzusagen, um den Finanzierungsbedürfnissen unserer Kunden zu entsprechen. Unwiderrufliche Kreditzusagen umfassen die nicht in Anspruch genommenen Anteile der gewährten Zusagen, welche nicht durch uns widerrufen werden können. Die Kreditzusagen werden mit dem Nominalbetrag (soweit Barsicherheit gestellt, gekürzt) gezeigt. Im Falle einer Passivierung einer Rückstellung für noch nicht in Anspruch genommene unwiderrufliche Kreditzusagen oder Eventualverbindlichkeiten wird der jeweilige Posten unter dem Strich in Höhe des zurückgestellten Betrages gekürzt. Die widerruflichen und unwiderruflichen Kreditzusagen werden bei der Überwachung der Kreditrisiken berücksichtigt. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses wird vor dem verbindlichen Eingehen sowie während der Laufzeit einer Verpflichtung das Risiko aus der Inanspruchnahme für Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen eingeschätzt. Dabei ist im Wesentlichen die Bonität des Auftraggebers bzw. Kreditnehmers sowie bei Credit Linked Notes die Bonität des Referenzschuldners ausschlaggebend. Im Falle der Verschlechterung der Bonität, die den Ausgleich der Inanspruchnahme ganz oder teilweise nicht mehr erwarten lässt, werden Rückstellungen gebildet. Die Bildung von Rückstellungen war aufgrund der guten Bonität der Kreditnehmer und oder der Sicherheitenstellung nicht erforderlich. Den latenten Risiken der Positionen unter dem Bilanzstrich wurde durch die Bildung von Pauschalrückstellungen gemäß IDW RS BFA 7 Rechnung getragen. Derivative Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente (Swap-, Termin-, Optionsgeschäfte) im Nichthandelsbestand wurden - sofern sie nicht als Sicherungsinstrumente im Rahmen von Bewertungseinheiten oder als Sicherungsinstrumente im Rahmen der Aktiv/Passiv-Steuerung dienen - nach den Grundsätzen des Imparitäts- und Realisationsprinzips einzeln mit ihrem Marktpreis bewertet. Bei erworbenen bzw. veräußerten Swaptions wird die gezahlte bzw. erhaltene Prämie grundsätzlich bis zur Fälligkeit gehalten und erst am Ende der Laufzeit ergebniswirksam gebucht. Sofern die Swaptions als Sicherungsinstrumente im Rahmen der Aktiv/Passiv-Steuerung eingesetzt wurden, werden die Optionsprämien im Falle der Ausübung regelmäßig in die aktive bzw. passive Rechnungsabgrenzung umgebucht und anschließend über die Laufzeit des Swaps verteilt. Zinserträge/Zinsaufwendungen Negative Zinsen aus Aktivgeschäften werden im Zinsertrag erfasst (Reduktion des Zinsertrags). Negative Zinsen aus Passivgeschäften werden im Zinsaufwand erfasst (Reduktion des Zinsaufwands). Im Falle von Zinsswaps werden die Zahlungsströme insgesamt verrechnet und der verbleibende Saldo vorzeichengerecht als Zinsertrag bzw. -aufwand ausgewiesen. Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet. Die Ergebnisse aus der Währungsumrechnung wurden bei dem GuV-Posten berücksichtigt, bei dem die sonstigen Bewertungsergebnisse des umgerechneten Bilanzpostens oder Geschäfts ausgewiesen werden. Abweichungen von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Gegenüber dem Vorjahr wurden im Geschäftsjahr nachrangige Wertpapiere des Anlagevermögens nicht mehr nach dem gemilderten, sondern nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die geänderte Bewertung resultiert dabei nicht aus drohenden Ausfallrisiken der Emittenten. Die geänderte Bewertung dieser Wertpapiere hat sich in Höhe von 7.459.447 TEUR ertragsmindernd ausgewirkt. In den Zinserträgen bzw. Zinsaufwendungen wurden entgegen dem Vorjahr die erhaltenen mit den geleisteten Zinszahlungen aus Swapvereinbarungen in Höhe von insgesamt 4.666.008 EUR kompensiert. C. Entwicklung des Anlagevermögens(volle EUR)
D. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und VerlustrechnungI. Bilanz In den Forderungen an Kreditinstitute sind 247.924.568 EUR Forderungen an die zuständige genossenschaftliche Zentralbank enthalten. Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:
In den Forderungen an Kunden sind 111.013.781 EUR Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten. Die Zinsabgrenzung wurde aus Vereinfachungsgründen dem ersten Restlaufzeitenband zugeordnet. Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr 4.947.102 EUR fällig. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere in Höhe von nominal 40.000 TEUR wurden für GLRG III-Geschäfte mit der Deutschen Bundesbank in Höhe von nominal 34.000 TEUR als Sicherheit verpfändet. In den Forderungen und Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen an verbundene Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen sind:
Wir halten Anteile an Sondervermögen (§1 Abs. 10 KAGB) von mehr als 10 % (Bilanzposten A6).
Die Genossenschaft besitzt folgende Beteiligungen an anderen Unternehmen, mit denen ein Konzernverhältnis besteht:
Mit dem unter Buchstabe a) genannten Unternehmen besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Ein Konzernabschluss wurde nicht aufgestellt, weil aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 290 Abs. 5 HGB i.V.m. § 296 Abs. 2 HGB) auf die Aufstellung verzichtet werden konnte. Daneben besitzt die Genossenschaft folgende Beteiligungen an einem anderen Unternehmen, das nicht von untergeordneter Bedeutung ist:
Weitere Beteiligungen wurden aufgrund der untergeordneten Bedeutung gem. § 286 Abs. 3 HGB nicht angegeben. In folgenden Posten sind enthalten:
In der Wertpapieraufstellung sind die nicht mit dem Niederstwert bewerteten börsenfähigen Wertpapiere gesondert gekennzeichnet. Die Abgrenzung erfolgte anhand der Wertpapiergattung. Zu den Finanzanlagen gehörende Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, bestehen in folgendem Umfang: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere mit einem Buchwert von 106.732 TEUR haben einen niedrigeren beizulegenden Zeitwert von 93.207 TEUR. Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB sind deshalb unterblieben, da für die in Aktivposten 5 enthaltenen festverzinslichen Werte eine Durchhalteabsicht besteht und die Rückzahlung zum Nennwert erfolgt. Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen sind Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB unterblieben. Die Gründe für die Wertminderungen werden als nicht dauerhaft beurteilt, weil die Verluste durch offene Reserven gedeckt sind und voraussichtlich durch künftige Gewinne ausgeglichen werden können. Im Bilanzposten 'Treuhandvermögen' (A9) sind ausschließlich Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen und für fremde Rechnung gehalten werden. Bei diesen handelt es sich um Forderungen an Kunden.
Im Posten Sonstige Vermögensgegenstände sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
In folgenden Posten und Unterposten der Aktivseite sind Vermögensgegenstände, für die eine Nachrangklausel besteht, enthalten:
In den Vermögensgegenständen sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von 7.366.438 EUR enthalten. In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind 191.961.641 EUR Verbindlichkeiten gegenüber der zuständigen genossenschaftlichen Zentralbank enthalten. Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:
Die Zinsabgrenzung wurde aus Vereinfachungsgründen dem ersten Restlaufzeitenband zugeordnet. Im Bilanzposten 'Treuhandverbindlichkeiten' (P4) sind ausschließlich Refinanzierungsmittel ausgewiesen, die wir im eigenen Namen für fremde Rechnung halten. Bei diesen handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Im Posten Sonstige Verbindlichkeiten sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagiobeträge, die bei der Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden, im Gesamtbetrag von 208.214 EUR (Vorjahr: 347.947 EUR) enthalten. Angaben zum Posten Nachrangige Verbindlichkeiten: Im Geschäftsjahr fielen Aufwendungen in Höhe von 520.529 EUR an. Mittelaufnahmen, die 10 % des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten übersteigen, erfolgten zu folgenden Bedingungen:
Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung ist ausgeschlossen. Die Nachrangigkeit der Verbindlichkeit ist wie folgt geregelt: Die aufgeführten Verbindlichkeiten sind im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der Bank erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückzuzahlen. Für die nachrangigen Verbindlichkeiten gelten die folgenden wesentlichen Bedingungen: Die mit den Gläubigern der nachrangigen Verbindlichkeiten getroffenen Nachrangabreden erfüllen teilweise die Voraussetzungen für die Anerkennung als Eigenmittel gemäß Art. 63 CRR. Die Restlaufzeit der nachrangigen Verbindlichkeiten liegt zwischen 2 Monaten und 5 Jahren. Die nachrangigen Verbindlichkeiten sind mit Zinssätzen von 3,38 % bis 4,37 % ausgestattet. In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen sind:
Die unter dem Passivposten Gezeichnetes Kapital ausgewiesenen Geschäftsguthaben gliedern sich wie folgt:
Die Ergebnisrücklagen und die Kapitalrücklage haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Der Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss unter Einbeziehung eines Gewinnvortrags sowie der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vorwegzuweisungen in die gesetzlichen Rücklagen (193.009,17 EUR) und die anderen Ergebnisrücklagen (386.018,34 EUR) wie folgt zu verwenden:
In den Schulden und Eventualverbindlichkeiten sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von 12.207.438 EUR enthalten. Ausschüttungsgesperrte Beträge bestanden zum 31. Dezember 2023 wie folgt: Der aus der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag liegt bei 242.046 EUR. Termingeschäfte und derivative Finanzinstrumente Nichthandelsbestand Die derivativen Finanzinstrumente dienen ausschließlich der Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken. Die Zinsderivate wurden ausschließlich als Sicherungsinstrumente im Rahmen der Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos im Bankbuch (Aktiv/Passiv-Steuerung) abgeschlossen. In der nachfolgenden Tabelle sind die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Derivategeschäfte des Nichthandelsbestands, die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelt waren, zusammengefasst (§ 36 RechKredV bzw. § 285 Nr. 19 HGB). Neben der Gliederung nach Produktgruppen wird die Fälligkeitsstruktur auf Basis der Nominalbeträge dargestellt. Die beizulegenden Zeitwerte werden ohne rechnerisch angefallene Zinsen angegeben ('clean prices').
Für einzeln zu bewertende Swap- und Termingeschäfte des Nichthandelsbestands besteht eine Drohverlustrückstellung von 414.086 EUR. Die für die verkauften Optionen des Nichthandelsbestands erhaltenen Prämien in Höhe von 1.636.500 EUR werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten (Passiva 5) ausgewiesen. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgte bei Zinsswap-Vereinbarungen durch Diskontierung der zukünftigen erwarteten Zahlungsströme auf den Abschlussstichtag. Von den Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten sind durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesichert:
II. Gewinn- und Verlustrechnung In den Zinsaufwendungen sind 0 EUR (Vorjahr: 195.975 EUR) negative Zinsen aus Aufnahmen bei der genossenschaftlichen Zentralbank enthalten. In den Zinserträgen bzw. Zinsaufwendungen wurden entgegen dem Vorjahr die erhaltenen mit den geleisteten Zinszahlungen aus Swapvereinbarungen in Höhe von insgesamt 4.666.008 EUR kompensiert. Die für das Geschäftsjahr ermittelten Auf- und Abzinsungseffekte für Zinsrückstellungen aus Zinsprodukten wurden unter den Zinserträgen und den Zinsaufwendungen erfasst. Dadurch hat sich der Zinsüberschuss per Saldo um 13.590 EUR (Vorjahr: 9.924 EUR) vermindert. Die Provisionserträge aus für Dritte erbrachte Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung, die für die Gesamttätigkeit von wesentlicher Bedeutung sind, resultieren insbesondere aus der Vermittlung von Versicherungsverträgen, Bausparverträgen sowie aus der Vermittlung von Krediten. Wichtige Einzelbeträge, die für die Beurteilung des Jahresabschlusses bzw. der Ertragslage nicht unwesentlich sind, sind enthalten in den Posten:
In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind - soweit nicht vorstehend erläutert - folgende periodenfremde Aufwendungen enthalten:
E. Sonstige AngabenIm Geschäftsjahr beliefen sich die Gesamtbezüge der früheren Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene auf 1.489.539 EUR. Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen 102.167 EUR. Für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene bestehen zum 31.12.2023 Pensionsrückstellungen in Höhe von 23.124.820 EUR. Am Bilanzstichtag betrugen die gewährten Vorschüsse und Kredite sowie die eingegangenen Haftungsverhältnisse für
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten und nicht als Haftungsverhältnisse anzugeben, jedoch für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 453.000 EUR und aus künftigen Leasingverpflichtungen gegenüber Leasinggesellschaften bis einschließlich 2026 in Höhe von 137.324 EUR. Aus einem weiteren Dauerschuldverhältnis bis zum Jahr 2035 belaufen sich die jährlichen Zahlungen bis zum 30.09.2028 auf 2.533.325 EUR, danach auf 1.570.409 EUR jährlich. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gegenüber Unternehmen bestehen in Höhe von jeweils 151.000 EUR gegenüber der Münchner Bank Vermögensverwaltung IV GmbH & Co. KG, der Münchner Bank Vermögensverwaltung V GmbH & Co. KG und der Münchner Bank Vermögensverwaltung VI GmbH & Co. KG. Die Verpflichtungen ergeben sich aus zum Abschlussstichtag noch nicht eingeforderten Einlagen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten und nicht als Haftungsverhältnisse anzugeben, jedoch für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind bestehen in Form von Garantieverpflichtungen gegenüber der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (Garantieverbund) in Höhe von 7.206.488 EUR. Ferner besteht eine Beitragsgarantie gegenüber dem institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen, sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen. Gemäß Teil 8 der CRR (Art. 435 bis 455) offenzulegende Inhalte sind zum Teil im Lagebericht enthalten. Wir beabsichtigen die weiteren Angaben in einem separaten Offenlegungsbericht zu machen und auf unserer Homepage zu veröffentlichen. Die Zahl der im Jahr 2023 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Außerdem wurden durchschnittlich 10,00 Auszubildende beschäftigt.
Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes: Genossenschaftsverband Bayern e.V. Türkenstraße 22 - 24 80333 München Von den gesetzlichen Vertretern und anderen Mitarbeitern werden folgende Mandate in Aufsichtsgremien großer Kapitalgesellschaften wahrgenommen:
Mitglieder des Vorstands: Sandra Bindler - Geschäftsleiterin/Marktvorständin (Vorsitzende) Michael Dandorfer - Geschäftsleiter/Marktfolgevorstand Mitglieder des Aufsichtsrats: Hans Roth (Aufsichtsratsvorsitzender) - Geschäftsführer der Rothof Hotel Betriebs GmbH Dr. Markus Dirr - CEO ISAC GmbH Heinz Kiermeier (stv. Aufsichtsratsvorsitzender) - Geschäftsführer der Kiermeier Consulting GmbH Clarissa Käfer - Rechtsanwältin (selbstständig) Thomas Richter - Rechtsanwalt und Partner avocado rechtsanwälte Heinrich Traublinger - Bäcker- und Konditormeister und Geschäftsführer der Bäckerei Traublinger GmbH Arbeitnehmervertreter: Bettina Köhler (stv. Aufsichtsratsvorsitzende) - Bankangestellte Wencke Justus - Bankangestellte Thomas Schnabel - Bankangestellter (bis 31.08.2023)
München, 17. Mai 2024 Münchner Bank eG Der Vorstand gez. Sandra Bindler gez. Michael Dandorfer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Münchner Bank eG, München VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Münchner Bank eG (im Folgenden "Genossenschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Bewertung Kundenforderungen 2. Verlustfreie Bewertung des Bankbuchs Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: a) Sachverhalt und Problemstellung b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse c) Verweis auf weitergehende Informationen Bewertung Kundenforderungen a) Sachverhalt und Problemstellung Die Forderungen an Kunden, saldiert mit den gebildeten Risikovorsorgen, belaufen sich auf 2.167 Mio. EUR. Dies entspricht rund 61 % der Bilanzsumme. Zudem bestehen unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von 74 Mio. EUR sowie Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen in Höhe von 55 Mio. EUR. Ein Schwerpunkt im Kreditbestand liegt bedingt durch die örtliche Kreditstruktur und die geschäftspolitische Ausrichtung im besicherten Immobiliengeschäft. Die Identifizierung von Wertminderungen und die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen sowie die Bemessung von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und unwiderruflichen Kreditzusagen unterliegen wesentlichen Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräumen. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass Wertberichtigungsbedarf nicht rechtzeitig identifiziert wird bzw. die Höhe der Wertberichtigung von der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der jeweiligen Kreditnehmer sowie von der Bewertung der Kreditsicherheiten beeinflusst wird. Daher ist die zutreffende Bewertung der Kundenforderungen für den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben zunächst beurteilt, ob die für die Bewertung der Kundenforderungen relevanten Prozesse der Genossenschaft derart ausgestaltet sind, dass akute Risiken mit hinreichender Sicherheit rechtzeitig erkannt werden und gegebenenfalls eine Risikovorsorge in ausreichendem Umfang gebildet wird. In Folge haben wir uns von der Funktionsfähigkeit der Regelungen bzw. Prozesse überzeugt. Hierbei stellen wir auf die eingerichteten relevanten Kontrollen der Genossenschaft ab. Des Weiteren haben wir umfangreiche analytische Prüfungshandlungen bzw. Datenanalysen durchgeführt. Dabei wurde der Datenbestand der Genossenschaft in Hinblick auf vordefinierte Prüfkriterien ausgewertet. In diesem Zuge wurden u. a. Auswertungen zur Datenqualität bei den Ratings, zu Forbearance-Maßnahmen sowie allgemeinen Auffälligkeiten (z. B. bei den Sicherheiten oder den Konditionen) sowie zu möglicherweise von den wirtschaftlichen Entwicklungen des Geschäftsjahres stark betroffenen Kreditnehmern durchgeführt. Hierauf aufbauend haben wir bewusst ausgewählte Kreditengagements hinsichtlich der Notwendigkeit und - soweit erforderlich - der Angemessenheit einer Risikovorsorge einer Einzelfallprüfung unterzogen. Bei der Auswahl haben wir insbesondere Kreditengagements berücksichtigt, die von den rückläufigen Konjunkturaussichten, von der die Zinsentwicklung bzw. von der Preisentwicklung (z. B. Energie) und dem damit veränderten Konsumverhalten betroffen sind. c) Verweis auf weitergehende Informationen Weitere Angaben der Genossenschaft zur Bilanzierung und Bewertung von Forderungen im Kreditgeschäft sind im Anhang im Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden enthalten. Darüber hinaus enthält der Lagebericht Ausführungen zu den Kreditstrukturen und Verfahren der Risikoerkennung. Verlustfreie Bewertung des Bankbuchs a) Sachverhalt und Problemstellung Mit den Forderungen an Kreditinstitute sowie an Kunden, den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sowie den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren auf der Aktivseite (insgesamt 3.024 Mio. EUR bzw. 84,4 % der Bilanzsumme) und den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie Kunden und den nachrangigen Verbindlichkeiten auf der Passivseite (insgesamt 3.103 Mio. EUR bzw. 86,6 % der Bilanzsumme) gehören wesentliche Teile der Bilanz sowie die zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos (Aktiv/Passiv-Steuerung) abgeschlossenen Zinsderivate mit einem Nominalwert von 297,5 Mio. EUR zu den Finanzinstrumenten des Bankbuchs der Genossenschaft. Die Finanzinstrumente des Bankbuchs sind im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller zinstragenden bilanziellen und außerbilanziellen Positionen des Bankbuchs nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 n. F. von der Genossenschaft verlustfrei zu bewerten. Hierbei werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt und vom Differenzbetrag die Risiko- und Bestandsverwaltungskosten abgezogen. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang ist eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (Drohverlustrückstellung) zu bilden, die unter den anderen Rückstellungen auszuweisen wäre. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31. Dezember 2023 war keine Drohverlustrückstellung zu bilden. Der Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen einschließlich der zugrundeliegenden Annahmen und Parameter sind in einem hohen Ausmaß ermessensbehaftet. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass wesentliche Annahmen und Parameter nicht sachgerecht berücksichtigt werden bzw. Ermessenspielräume nicht sachgerecht genutzt werden. Daher waren diese Sachverhalte für den Jahresabschluss und insbesondere für die Ertragslage von entscheidender Bedeutung sowie aus unserer Sicht für unsere Prüfung von besonderer Bedeutung. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Im Rahmen unserer Prüfung der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs haben wir uns unter anderem mit den bei der Bewertung zugrunde gelegten Annahmen und Parametern sowie der Abgrenzung des Bankbuchs auseinandergesetzt. Schwerpunkt war die Würdigung der Annahmen zur Schätzung der direkt aus den zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs resultierenden Provisionserträge, der zugrundeliegenden Kostenannahmen, insbesondere im Bereich der Verwaltungskosten, der Standard-Risikokosten im Eigen- und Kundengeschäft sowie der zugrundeliegenden Annahmen für Geschäfte mit unbestimmter Zins- bzw. Kapitalbindung. Des Weiteren haben wir die zutreffende Ableitung der laufzeitadäquaten Zinssätze aus Marktdaten nachvollzogen und haben uns von der Kongruenz der verwendeten Methoden, Steuerungsinstrumente und Parameter zur internen Risikosteuerung überzeugt. Das Berechnungsschema der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs haben wir anhand der einfließenden wesentlichen Annahmen und Parameter einschließlich der Diskontierung nachvollzogen. Dabei haben wir bestimmte von den gesetzlichen Vertretern angewandte Annahmen und Parameter einer Einzelfallprüfung unterzogen. c) Verweis auf weitergehende Informationen Weitere Angaben der Genossenschaft zur Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen enthält der Anhang im Abschnitt "B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden". Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitere Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Genossenschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Genossenschaft. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i. V. m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Bei uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht der geprüften Genossenschaft angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Genossenschaft bzw. für die von dieser beherrschten Unternehmen erbracht: Prüfung des Depot- und Wertpapierdienstleistungsgeschäfts nach § 89 WpHG VERANTWORTLICHE WIRTSCHAFTSPRÜFERIN Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Barbara Schlickenrieder
München, 5. Juni 2024 Genossenschaftsverband Bayern e.V. gez. Alexander Leißl, Wirtschaftsprüfer gez. Barbara Schlickenrieder, Wirtschaftsprüferin Dieser Jahresabschluss wurde am 18. Juni 2024 festgestellt. BaFin - Instituts - Nummer: 101507 Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023("Länderspezifische Berichterstattung")Die Münchner Bank eG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgenden Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Münchner Bank eG besteht darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Münchner Bank eG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 93.106 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten zum Jahresende beträgt 405. Der Gewinn vor Steuern beträgt 44.442 TEUR. Die Steuern auf Gewinn betragen 14.812 TEUR und betreffen laufende Steuern. Die Münchner Bank eG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. |
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