Fritz Hauff
GmbH i.L.
Ulm
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
220,50 |
21,50 |
| I.
Sachanlagen |
220,50 |
21,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
36.862,48 |
52.468,45 |
| I.
Vorräte |
28.379,34 |
41.210,82 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.097,07 |
3.164,93 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.386,07 |
8.092,70 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
57,00 |
89,79 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
116.037,99 |
92.278,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
153.177,97 |
144.858,38 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
117.843,23 |
105.167,43 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
23.759,35 |
12.675,80 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
116.037,99 |
92.278,64 |
| B.
Rückstellungen |
0,00 |
2.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
153.177,97 |
142.358,38 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
47.506,67 |
37.893,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
153.177,97 |
144.858,38 |
Anhang
Angaben und Erläuterungen zu Bestandteilen der
Form, insbesondere der Gliederung des Jahresabschlusses
Die Gesellschaft ist gemäß § 267 HGB
als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung ist derjenigen für mittelgroße
Kapitalgesellschaften i.S.d. §§ 266 und 275
nachgebildet.
Zur Bezeichnung der Bilanz- bzw. GuV-Positionen wird
grundsätzlich die volle gesetzliche Bezeichnung nach
§§ 266 Abs. 2, 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die
größenabhängige Erleichterungsvorschrift
des § 276 HGB wird nicht in Anspruch genommen.
Die Gesellschaft hat alle Ausweise, die bei
mittelgroßen Kapitalgesellschaften wahlweise in der
Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, weitestgehend in den
Anhang aufgenommen.
Bei der Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
wird das Gesamtkostenverfahren zu Grunde gelegt.
Angaben zur Bewertung und Bilanzierung
Angabe der auf die Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bei den angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden werden die allgemeinen
Bewertungsgrundsätze gemäß § 252 HGB
beachtet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
unter Zugrundelegung der voraussichtlichen
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Immobilien und
Mobilien werden überwiegend linear abgeschrieben; bei
angewandter degressiver Abschreibung erfolgt der
Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung, sobald die lineare Abschreibung zu
höheren Abschreibungen führt.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf
den niedrigeren beizulegenden Wert gemäß §
253 Abs. 2 Satz 3 HGB sind nicht vorzunehmen.
Die Vorräte an Waren, Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffen wurden nach der retrograden Methode
bewertet. Wertberichtigungen aufgrund gesunkenen
Wiederbeschaffungskosten, Überbeständen und
Ungängigkeit am Abschlussstichtag wurden gem. §
253 Abs. 3 HGB im Rahmen der branchenüblichen
Abschläge vorgenommen.
Forderungen aus Lieferung und Leistungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert
ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken werden durch
entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Der Kassenbestand sowie das Guthaben bei
Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Die
Kassenbestände werden durch ordnungsgemäß
unterzeichnete Aufnahmeprotokolle zum Abschlussstichtag
belegt. Bank- und Postgiroguthaben sind durch
Bankbestätigungen bzw. Tagesauszüge der Institute
zum Abschlussstichtag nachgewiesen.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen
Positionen
Einzelposten des Anlagevermögens
Die Entwicklung des Brutto-Anlagevermögens sowie
die Abschreibungen des Geschäftsjahres für die
Einzelposten des Anlagevermögens ergeben sich aus der
nachfolgenden Entwicklung des Anlagevermögens.
Verbindlichkeiten
Alle Verbindlichkeiten wurden gemäß §
253 Abs. 1 HGB in Höhe der
Rückzahlungsbeträge angesetzt.
Die vertraglichen Laufzeiten der Verbindlichkeiten
ergeben sich aus der Bilanz und dem Kontennachweis zur
Bilanz.
Haftungsverhältnisse
Die Haftungsverhältnisse gemäß §
251 HGB ergeben sich nicht.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zu den Mitgliedern der Unternehmensorgane
Geschäftsführender Gesellschafterin ist
Frau Gudrun Haller.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Die Verbindlichkeiten gegenüber dem
Gesellschafter ergeben sich aus dem Darlehenskonto und
betragen am Bilanzstichtag Euro 105.671,30
|