Gebr. Rupp GmbH
Ensdorfer Straße 49, 66773 Schwalbach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans-Jürgen Rupp seit 14.4.2008 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
Irmgard Rupp | 33.33% |
| 33.33% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gebrüder Rupp GmbHSchwalbachJahresabschluss zum 31. Dezember 2010BILANZ zum 31.12.2010AKTIVA
ANHANG zum 31.12.2010Rechtliche GrundlagenVorliegender Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Grundsätzen der Rechnungslegungsvorschriften des HGB unter Berücksichtigung der Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstellt. Die Regelungen des GmbH-Gesetzes wurden ebenfalls berücksichtigt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung kommt das Gesamtkostenverfahren zur Anwendung. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet. Abweichungen gegenüber dem VorjahrAbweichungen gegenüber dem Vorjahr haben sich weder bei der Form des Jahresabschlusses noch bei der Bewertung einzelner Positionen ergeben. Erläuterungen zur BilanzBilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungsmethoden Die Bilanzaufstellung erfolgte vor Berücksichtigung der Ergebnisverwendung. Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach § 266 HGB. Gesetzliche Aktivierungs- oder Passivierungswahlrechte bestanden im Geschäftsjahr 2010 nicht. Bewertungsmethoden Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen für abnutzbare Wirtschaftsgüter wurden linear unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Bewegliche Anlagegüter bis zu einem Wert von Euro 150 wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. War der Tageswert zum Bilanzstichtag niedriger, wurde dieser angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden erkennbare Risiken berücksichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Das Eigenkapital wurde gemäß § 272 HGB mit dem Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen wurden für die gesetzlich zugelassenen Zwecke in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten wurden bei den sonstigen Rückstellungen unter Einbeziehung erkennbarer Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Falls die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten mit dem höheren Tageswert ausgewiesen. Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen Entwicklung des Anlagevermögens Das Anlagevermögen hat sich, wie in der "Entwicklung des Anlagevermögens vom 01.01.2010 bis 31.12.2010" auf insgesamt 3 Seiten dargestellt, entwickelt. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten: Rückstellung für Gewährleistungen und für die Erstellung des Jahresabschlusses 2010 sowie für die Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2010 im elektronischen Bundesanzeiger. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der bestehenden Verbindlichkeiten sind aus der Bilanz zum 31.12.2010 ersichtlich. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr sind darin aufgeführt. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren lagen zum Abschlussstichtag nicht vor. Sonstige AngabenInanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen. Ausschüttungssperre Zum Abschlussstichtag lagen keine Tatbestände zur Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB vor. Zusätzliche Angaben zur Verbesserung des Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Während des abgelaufenen Jahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Vorschüsse oder Kredite an Geschäftsführer wurden im abgelaufenen Jahr nicht gewährt.
Schwalbach, den 17. März 2011 Hans-Jürgen Rupp, Geschäftsführer |
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