HYPE:TECH GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Johannes Heinzler seit 20.4.2010 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 66.67% | |
| 33.33% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
shs projectmanagement GmbHHohentengenJahresabschluss zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010
Anhang zum 31. Dezember 20101. Angaben zu Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses (§ 265 Abs.1 HGB) Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Zur klaren und übersichtlichen Darstellung des Jahresabschlusses schien es zweckmäßig, einige Bilanzpositionen einzufügen bzw. deren Bezeichnung auf die betrieblichen Belange anzupassen (vgl. § 265 Abs. 6 HGB). Dies gilt insbesondere für den Anlagespiegel, aber auch für einige Posten der Gewinn- und Verlustrechnung. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. Nach den Größenklassenmerkmalen des § 267 HGB ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft wurde im Jahr 2010 gegründet. Somit bestehen keine Vorjahreszahlen. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs.2 HGB) AKTIVA Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Geringwerte Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410 Euro wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit ihrem jeweiligen Nennwert angesetzt. Der Gesamtbetrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 16.845,27 €. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gibt es nicht. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten usw. ergaben sich aus der Buchführung und stimmen mit den vorgelegten Unterlagen überein. PASSIVA Das Eigenkapital ergibt sich aus der Position A der Bilanz. Weitere Hinweise ergeben sich aus Abschnitt B = Rechtliche Grundlagen, sowie aus den Erläuterungen zur Bilanz. Das gezeichnete Stammkapital in Höhe von 25.500,00 € war am Bilanzstichtag i.H.v. 12.750,00 € eingezahlt. Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Steuerrückstellungen beinhalten Steuern vom Einkommen und Ertrag, die am Bilanzstichtag noch nicht veranlagt waren. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Höhere Tageswerte lagen nicht vor. 3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Angaben zu Einzelposten des Anlagevermögens Diese Angaben sind aus dem beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen. Die einzelnen Wirtschaftsgüter sind im Anlageverzeichnis aufgeführt. Vgl. "Anlagen", Teil I. Weitere Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1a HGB) Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr beträgt 1.622,58 €. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen zum Bilanzstichtag keine. Die Verbindlichkeiten aus Steuern betragen 0,00 €. Die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit betragen insgesamt € 711,76. 4. ErgebnisverwendungDer Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. 5. Geschäftsführer (§ 285 Nr. 10 HGB) - Herr August Stützle - Herr Johannes Heinzler - Herr Joachim Schützbach Sie sind stets und uneingeschränkt einzelvertretungsberechtigt. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 6. Forderungen / Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern (§§ 285 Nr. 9c HGB / 42 Abs.3 GmbHG) Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern in Höhe von 15.860,31 Euro. Es bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bzw. gegenüber verbundenen Unternehmen. Hohentengen, den 23.03.2012 gez. August Stützle, Johannes Heinzler und Joachim Schützbach |
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