ECKEL
Fensterbau GmbH
Mannheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
70.621,42 |
78.132,86 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,50 |
1,50 |
| II.
Sachanlagen |
59.501,67 |
67.734,67 |
| III.
Finanzanlagen |
11.118,25 |
10.396,69 |
| B.
Umlaufvermögen |
296.370,00 |
351.804,14 |
| I.
Vorräte |
21.689,19 |
17.951,90 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
74.259,47 |
75.775,16 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
200.421,34 |
258.077,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
366.991,42 |
429.937,00 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
201.767,72 |
279.748,68 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
94.748,68 |
176.342,37 |
| III.
Jahresüberschuss |
82.019,04 |
78.406,31 |
| B.
Rückstellungen |
35.853,60 |
41.629,42 |
| C.
Verbindlichkeiten |
129.370,10 |
108.558,90 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
70.541,05 |
42.662,61 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
58.829,05 |
65.896,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
366.991,42 |
429.937,00 |
Anhang
I Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2019 der
Eckel Fensterbau GmbH wurde gemäß §§
242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den
einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB.
Der Jahresabschluss wurde vor Ergebnisverwendung
aufgestellt.
II Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig
angewendet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen
bewertet. Es wird linear abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibung,
angesetzt. Es wird linear abgeschrieben.
Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit einem Wert bis zu 800,00 €
werden in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt.
Die Abschreibungen auf Altbestände erfolgten
entsprechend der jeweils in den Vorjahresbilanzen
festgelegten Restnutzungsdauer.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert
bewertet.
Der Ansatz der geleisteten Anzahlungen erfolgte mit
dem Nennbetrag (ohne Umsatzsteuer).
Die flüssigen Mittel werden mit ihrem Nennbetrag
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen sind in der
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewisse Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
sonstige Berichtsbestandteile
Mannheim, den 18. Dezember 2020
gez. Ralf Eckel
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2020 festgestellt.
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