Onesta Holding GmbHLiquidiert

65552 Limburg an der Lahn, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Limburg a. d. Lahn HRB 5172
Eingetragen
13.2.2014
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen im eigenen Namen und für eigene Rechnung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Viktor Seel
seit 18.3.2020
Prokura

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Onesta Holding GmbH

Limburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 4.703.704,62 4.423.242,17
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 15.998,19 4,19
II. Sachanlagen 12.642,00 16.245,00
III. Finanzanlagen 4.675.064,43 4.406.992,98
B. Umlaufvermögen 4.919.121,43 6.296.673,41
I. Vorräte 385.000,00 635.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.141.810,01 5.523.792,45
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 392.311,42 137.880,96
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.432,83 5.548,33
Summe Aktiva 9.631.258,88 10.725.463,91

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 9.037.906,99 8.867.705,43
I. gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Kapitalrücklage 8.698.001,00 8.698.001,00
III. Gewinnvortrag 69.704,43 -27.876,31
IV. Jahresüberschuss 170.201,56 97.580,74
B. Rückstellungen 29.465,00 36.683,00
C. Verbindlichkeiten 563.886,89 1.821.075,48
Summe Passiva 9.631.258,88 10.725.463,91

Anhang

1. Allgemein

a) Allgemeine Angaben zum Unternehmen:

Die Onesta Holding GmbH hat ihren Sitz in Limburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Limburg unter HRB 5172 eingetragen.

b) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Onesta Holding GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Das Unternehmen weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf.

Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.

Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:

- Angaben zum Jahresabschluss insgesamt

- Angaben über Ansatz und Bewertung von Posten der Bilanz

- Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses

- Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

- Sonstige Angaben

2. Gliederung und Darstellung

Die Bilanz wurde unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches §§ 265 Abs. 1 S.2 HGB, 266 HGB aufgestellt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

3. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

a) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

• Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten,

• Beteiligungen zu Anschaffungskosten,

• sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten.

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten das Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

4. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

a) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten € 4.036.856,33 (Vorjahr: € 5.431.292,10) Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen.

b) Eigenkapital

Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

c) Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

d) Nicht bilanzierte sonstige finanziellen Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von € 514.846,67 sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen.

Bei dieser Bewertung wurden die Miet- u. Leasingverträge mit der tatsächlichen Restlaufzeit und alle übrigen einzubeziehenden Verträge mit einer Laufzeit von 5 Jahren nach dem Bilanzstichtag bewertet. Damit wurde der Zeitraum herangezogen, den die Gesellschaft ernsthaft zur Erfüllung der Verpflichtung in Aussicht nimmt.

Die Restlaufzeit liegt zwischen 4 und 178 Monaten.

5. Haftungsverhältnisse

Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.

6. Sonstige Pflichtangaben

a) Feststellung und Genehmigung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde in der Gesellschafterversammlung vom 19.12.2023 ordnungsgemäß festgestellt. Dem Geschäftsführer wurde Entlastung erteilt.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 19.12.2023.

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