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GRAD GmbHEttlingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BILANZ
ANHANG1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Grad GmbH, Ettlingen, wurde nach den handelsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Dabei entspricht die Darstellungsform den handelsrechtlichen Vorschriften für mittlere Kapitalgesellschaften und zeigt eine entsprechende Untergliederung nach Restlaufzeiten. 1.2 Sachanlagevermögen Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und - soweit es sich um abnutzbare Wirtschaftsgüter handelt - vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Bei der Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen kommt generell die lineare Abschreibungsmethode - und zwar im steuerlich zulässigen Rahmen - zur Anwendung. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, sofern der Ansatz eines niedrigeren Wertes geboten erscheint. Geringwertige Wirtschaftsgüter - mit einem Wert zwischen € 150,00 bis zu € 1.000,00 - des Anlagevermögens werden auf einem Sammelkonto zusammengefasst und über 5 Jahre hinweg abgeschrieben. 1.3 Finanzanlagen Die Finanzanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit Gründe für eine Wertaufholung gem. § 280 Abs. 1 HGB i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 i.V.m. Nr. 1 Satz 4 EStG gegeben waren, wurden diese vorgenommen. 1.4 Vorräte Der Bestandsnachweis erfolgte in Form von Inventurlisten, die auf der Grundlage einer körperlichen Bestandsaufnahme durch Arbeitnehmer der Gesellschaft erstellt wurden. Dabei wird der Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, d.h. zu Einstandspreisen angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Bei den Vorräten werden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie sonstige Warenvorräte zu den Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt, wobei auch Betrachtungen, die die Verwendbarkeit der Vorräte im Betrieb oder für den Markt betreffen, einbezogen worden sind. Erkennbare Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit sowie aus anderen Gründen ergeben, wurden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Die Herstellungskosten gegebenenfalls aktivierter fertiger und unfertiger Erzeugnisse bzw. unfertiger Leistungen umfassen nur die direkten Kosten und die steuerlich aktivierungspflichtigen Gemeinkosten. 1.5 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Soweit das Risiko einer Forderung über das allgemeine Kreditrisiko hinausgeht, wird jedoch eine Einzelwertberichtigung in Form einer außerplanmäßigen Abschreibung nach § 253 Abs. 3 HGB vorgenommen. Eine Pauschalwertberichtigung wurde in Höhe von 3 % der nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen berücksichtigt. 1.6 Aktive Rechnungsabgrenzung Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Ausgaben gebildet, die den Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. 1.7 Rückstellungen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen drohende Verluste sowie unter Einbeziehung von Freistellungszusagen alle erkennbaren Risiken aus noch zu erfüllenden Verträgen und ungewissen Verpflichtungen. 1.8 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu ihrem Rückzahlungsbetrag, jedoch unter Beachtung des Höchstwertprinzips, angesetzt. 2. Erläuterungen zur Bilanz 2.1 Rückstellungen 2.1.1 Sonstige Rückstellungen Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich um Rückstellungen i.S.v. § 249 Abs. 1 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten. 3. Sonstige Angaben Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB und damit gemäß § 316 HGB nicht zur Prüfung verpflichtet. Als kleine Kapitalgesellschaft ist gemäß § 326 HGB lediglich die Bilanz und der Anhang elektronisch beim Bundesanzeiger einzureichen. 3.1 Organe der Gesellschaft Geschäftsführer sind: Herr Johannes Recker Heinrich-Beimann-Weg 1a) 41751 Viersen Herr Frank Schmidt Am Waldpark 15 50996 Köln
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