Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 4143
Eingetragen
31.1.1992
Branche
Bauträger für WohngebäudeBauträger für andere Gebäude und BauwerkeKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Vertrieb von Fertig- und Massivhäusern, Fertiggaragen und artverwandten Produkten sowie der Ausstattung von Wohnbauten.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Pfaffenweiler
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Badenland GmbH

Pfaffenweiler

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 43.476,00 41.712,51
I. Sachanlagen 4.521,00 4.450,51
II. Finanzanlagen 38.955,00 37.262,00
B. Umlaufvermögen 26.917,00 20.842,50
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 15.239,33 13.515,58
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 11.677,67 7.326,92
C. Rechnungsabgrenzungsposten 729,18 1.267,50
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 18.875,25 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 89.997,43 63.822,51

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 0,00 3.492,83
I. gezeichnetes Kapital 25.564,60 25.564,60
II. Verlustvortrag 22.071,77 31.754,25
III. Jahresfehlbetrag 22.368,08 -9.682,48
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 18.875,25 0,00
B. Rückstellungen 65.784,41 47.567,00
C. Verbindlichkeiten 24.213,02 12.762,68
Bilanzsumme, Summe Passiva 89.997,43 63.822,51

Anhang für das Geschäftsjahr 2012

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Die Gesellschaft weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus. Die bilanzielle Überschuldung ist nicht gleichzusetzen mit der Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne. Die Bilanzierung erfolgt weiterhin unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der Badenland GmbH zum 31.12.2011 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Wirtschaftsgüter früherer Jahre mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet.

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken.

Die Rückstellungen und Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 18.051,50 (Vj.: 0,00).

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Klaus Deck.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Pfaffenweiler, den 09. August 2013

Badenland GmbH

Geschäftsführer

Klaus Deck und Ursula Deck

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 9.8.2013.

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