Stammdaten

Register
Amtsgericht Walsrode HRB 208503
Eingetragen
14.5.2020
Branche
Großhandel mit elektrischen HaushaltsgerätenGroßhandel mit Fahrrädern, E-Bikes, deren Teilen und ZubehörGroßhandel mit Sportartikeln und -zubehör
Gegenstand
Onlinehandel und Dropshipping (beinhaltend Handel, Dienstleistungen sowie Beratung), insbesondere mit Waren des Industriebedarfs, Werbeartikeln, Elektrotechnik sowie Hygieneartikeln

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Mika Hoffmann
seit 12.3.2025
Geschäftsführer
Torben Hoffmann
seit 7.4.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
33.34%
33.33%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Janika Hoffmann
Visselhövede
8.334 €
33.34%
Torben Hoffmann
Visselhövede
8.333 €
33.33%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Jatomi GmbH

Rotenburg (Wümme)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 110.725,00 112.439,00
I. Sachanlagen 110.725,00 112.439,00
B. Umlaufvermögen 384.399,60 745.358,43
I. Vorräte 42.523,50 16.037,50
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 178.736,88 580.958,58
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 163.139,22 148.362,35
Summe Aktiva 495.124,60 857.797,43

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 469.843,36 551.331,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 526.331,00 347.152,05
III. Jahresfehlbetrag 81.487,64 -179.178,95
B. Rückstellungen 5.000,00 232.412,00
C. Verbindlichkeiten 20.281,24 74.054,43
Summe Passiva 495.124,60 857.797,43

Anhang

A.

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

1. 1. Gliederungsgrundsätze

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

2. 2. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

3. 3. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schluss-bilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend zunächst degressiv und später linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800,00) wurden in Anlehnung an § 6 Absatz 2 S.1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Die Forderungen und Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen € 6.685,79

davon entfallen auf:

a) Steuern € 2.491,94

b) im Rahmen der sozialen Sicherheit € 0,00

c) sonstige € 4.193,85

Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

III. Zusatzangaben zur Bilanz

Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte kleine Kapitalgesellschaft handelt.

IV. Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB

Forderungen aus Vorschüssen und Krediten bestanden am Bilanzstichtag gegenüber folgenden Organmitgliedern.

4.

Name
Summe
Im GJ zurückgezahlte Beträge
Zinssatz Laufzeit Tilgungsmodalitäten
Sicherheiten
Janika Hoffmann 100.000,00 0,00 1,25 %
Grundschuld
5.
6. Das Unternehmen ist an keinen Unternehmen mit mindestens 1/5 beteiligt
V. Ergänzende Angaben
7. 1. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Hoffmann
Hoffmann
Janika
Torben
Geschäftsführerin
Geschäftsführer
Alleinvertretung
Alleinvertretung
8. 2. Arbeitnehmer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren durchschnittlich beschäftigt (ohne Organmitglieder):

2022 2021
Anzahl Anzahl
Angestellte 3 2
Arbeiter/- innen
Aushilfen 2 1
Insgesamt 5 3
VI. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
9. 1. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2022

 

Rotenburg (Wümme), den 27.06.2023

Gez. Janika Hoffmann

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 23.8.2023.

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