SDS
Systemtechnik GmbH
Schwangau
(vormals:
Oberding)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
25.843,12 |
31.607,69 |
| I.
Finanzanlagen |
25.843,12 |
31.607,69 |
| B.
Umlaufvermögen |
35.362,38 |
30.690,77 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
442,86 |
233,54 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
34.919,52 |
30.457,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
61.205,50 |
62.298,46 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
52.129,55 |
52.212,65 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.083,46 |
9.032,09 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
83,10 |
7.948,63 |
| B.
Rückstellungen |
8.991,24 |
9.554,53 |
| C.
Verbindlichkeiten |
84,71 |
531,28 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
84,71 |
531,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
61.205,50 |
62.298,46 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluß 2010 der Firma
SDS Systemtechnik GmbH wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Nach § 267 HGB ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Die Finanzanlagen wurden mit dem aktuellen
Valutastand bewertet, sofern nicht erkennbare Risiken zu
einer angemessenen Abwertung geführt haben
2. Die zum Bilanzstichtag bestehenden sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt
worden. Letzteres gilt auch für die Bewertung des
Bestandes der Kasse und des Girokontos.
3. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
4. Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
5. Die sonstigen Verbindlichkeiten wurden mit dem
Nennbetrag bewertet.
6. Beim Jahresabschluss wurden die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
III. Gliederung und Ausweis
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Anwendung der handelsrechtlichen
Gliederungsvorschriften.
Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die
in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten
sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge
ausgewiesen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Die
in § 275 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten sind
gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge
ausgewiesen.
Der Anhang enthält alle Pflichtangaben der
§§ 284, 285 HGB sowie alle sonstigen nach HGB und
GmbH-Gesetz erforderlichen Angaben, soweit darzustellende
Sachverhalte vorliegen. Die Fristen für
Verbindlichkeiten sind in der Bilanz ausgewiesen.
IV. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Wirtschaftsjahres wurde
die Geschäftsführung von Herrn Dr. Günter
Malsbender durchgeführt.
Meerbusch, den 22. Juni 2011
Dr. Günter Malsbender
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 45,44 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 462,11 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.06.2011
festgestellt.
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