Unertl
AG
Mühldorf a. Inn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2018 bis zum 31.03.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2019
EUR |
31.3.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
189.094,00 |
227.840,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
46.148,00 |
51.182,00 |
| II.
Sachanlagen |
142.946,00 |
176.658,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
358.738,69 |
442.204,01 |
| I.
Vorräte |
116.833,26 |
96.116,89 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
226.618,11 |
318.571,01 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.287,32 |
27.516,11 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.047,74 |
723,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
548.880,43 |
670.767,01 |
Passiva
|
|
31.3.2019
EUR |
31.3.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
105.612,10 |
215.472,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
250.000,00 |
250.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
144.387,90 |
34.528,00 |
| B.
Rückstellungen |
59.067,47 |
56.897,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
384.200,86 |
398.397,81 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
111.200,86 |
170.243,36 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
273.000,00 |
228.154,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
548.880,43 |
670.767,01 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Anhang zum 31.03.2019 wurde unter Beachtung der
gesetzlichen Vorschriften gemäß §§ 264
ff., 284a ff. HGB aufgestellt.
Die Firma Unertl AG mit Sitz in Mühldorf am Inn,
ist eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 HGB.
Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch
gemacht.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren angewendet.
Der Jahresabschluss wurde unter der
vollständigen Gewinnverwendung aufgestellt.
Im Anhang wurden alle erforderlichen
Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung gemacht.
1. Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
der Annahme der Unternehmensfortführung(§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Der nach § 246 Abs. 1 HGB aktivierte derivative
Geschäfts- oder Firmenwertwird über eine
planmäßige Nutzungsdauer von fünfzehn
Jahren linear abgeschrieben. Seine Nutzungsdauer ist durch
langfristig bestehende, wichtige Absatz- und
Beschaffungsverträge sowie lange Lebenszyklen der
Produkte des erworbenen Unternehmens begründet.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden
im Jahr des Zugangs in einen Sammelposten eingestellt und
planmäßig über die Laufzeit des
steuerlichen Sammelpostens von 5 Jahren abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind
grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. zu den
niedrigen Tagespreisen des Bilanzstichtages bewertet.
Die Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse
und unfertigen Leistungenerfolgte zu den je nach
Fertigungsgrad angefallenen Herstellungskosten. Die
angesetzten Herstellungskosten enthalten die Fertigungs-
und Materialeinzelkosten, die Sonderkosten der Fertigung,
ferner angemessene Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie die Kosten des Werteverzehrs
des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung
veranlasst ist. Zur verlustfreien Bewertung sind auf
Einzelermittlungen beruhende Abwertungen vorgenommen
worden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken
durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemein Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf die
Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.
Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage
einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bewertet.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
Angaben zur Gliederung
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung
der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde
gegenüber dem Vorjahr 2017 im laufenden
Geschäftsjahr 2018 beibehalten. Angaben gem. §
265 Abs. 1 Satz 2 HGB und Erläuterungen gem. §
265 Abs. 2 Sätze 2 u. 3 HGB erübrigen sich damit.
Vermögensgegenstände oder Schulden die
unter mehrere Posten der Bilanz fallen waren nicht
gegeben.
Mangels Vorliegen mehrerer Geschäftszweige war
eine Gliederung des Jahresabschlusses nach verschiedenen
Gliederungsvorschriften nicht erforderlich. Angaben gem.
§ 265 Abs. 4 Satz 2 HGB entfallen.
B. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz
Finanzanlagen
Soweit Beteiligungen gemäß § 285 Nr.
11 HGB vorhanden sind, wird gemäß § 286 (3)
S. 1 Nr. 2 HGB auf entsprechende Angaben verzichtet.
Umlaufvermögen
Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr waren nicht vorhanden.
Ausleihungen und Forderungen gegen Gesellschafter
bestanden nicht.
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Ausleihungen und Forderungen.
Geschäftsjahr Vorjahr
Ausleihungen Euro 0,00
Euro
0,00
Forderungen Euro 32.766,19 Euro 131.0.00,33
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital von Euro 0,00 wurde mit dem
Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderten ausstehenden
Einlagen von Euro 0,00 auf das gezeichnete Kapital wurden
vom gezeichneten Kapital offenabgesetzt.
Gezeichnetes Kapital
|
250.000,00 Euro
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|
Nicht eingeforderte
ausstehende Einlagen
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0,00 Euro
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Eingefordertes Kapital
|
|
250.000,00 Euro
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Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten
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Bis zu 1
Jahr
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von mehr als
1 Jahr bis 5 Jahre
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31.03.2019
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31.03.2018
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31.03.2019
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31.03.2018
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1. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinsittuten
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0,00 €
|
13.154,45 €
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0,00 €
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0,00 €
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2. Erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen
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0,00 €
|
0,00 €
|
0,00 €
|
0,00 €
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3. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
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92.073,90 €
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124.600,71 €
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0,00 €
|
0,00 €
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4. Sonstige
Verbindlichkeiten
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292.126,96 €
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260.642,65 €
|
0,00 €
|
0,00 €
|
Davon
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|
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aus Steuern
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3.642,92 €
|
23.055,38 €
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im Rahmen
der sozialen
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Sicherheit
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Gesamtbetrag
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384.200,86 €
|
398.397,81 €
|
0,00 €
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0,00 €
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Außer den üblichen Eigentumsvorbehalten
bei Verbindlichkeiten aus Kaufverträge bestanden sonst
keine Sicherungsrechte, über die gem. § 265 Nr.
1b HGB zu berichten ist.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestanden nicht.
Bilanzvermerke
Neben den in der Bilanz angeführten
Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu
vermerken.
C. Sonstige Pflichtangaben
Namen der Mitglieder des Vorstands und des
Aufsichtsrates:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
2018/2019 zum 31.03.2019 gehörten die folgenden
Personen dem Vorstand an.
Herr Wolfgang
Unertl
Vorstand ausgeübter
Beruf: Braumeister
Frau Karin
Löw
Betriebswirtin
Frau Silke
Hofmann
Lehrerin
Herr Georg
Westenthanner
Steuerberater
Gegenüber den Mitgliedern der
Geschäftsführung bestehen keine gewährten
Vorschüsse, Kredite oder zugunsten dieser Personen
eingegangenen Haftungsverhältnisse.
3. Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug: 17 Arbeitnehmer
Unertl AG
vertreten durch den Geschäftsführer der AG:
Wolfgang Unertl
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.08.2019 festgestellt.
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