Sangl
GmbH
Eitensheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.884,07 |
12.503,00 |
| I.
Sachanlagen |
9.884,07 |
12.503,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
79.657,31 |
78.473,51 |
| I.
Vorräte |
39.870,00 |
40.810,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.808,21 |
25.345,35 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
24.979,10 |
12.318,16 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
2.156,65 |
7.177,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
91.698,03 |
98.154,37 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
32.742,45 |
21.300,69 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.021,21 |
-11.441,76 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
2.156,65 |
7.177,86 |
| B.
Rückstellungen |
5.210,00 |
5.160,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
86.488,03 |
92.994,37 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
86.488,03 |
92.994,37 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
91.698,03 |
98.154,37 |
Anhang
I. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- u.
Verlustrechnung
1. Grundsatzangaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des
HGB´s und der Vorschriften des GmbH-Gesetzes
erstelllt. Erstmals wurden sämtliche durch das BilMoG
geänderten Vorschriften angewendet.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Diese Handelsbilanz weicht von der Steuerbilanz
nicht ab, eine Pflichtrückstellung zur
Steuerabgrenzung (latente Steuern) entfällt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbst erstellter
immaterieller Vermögensgegen-stände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungs-kosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare und degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer
beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz
1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
3. Abweichungen von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
4. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Das gezeichnete Kapital von € 25.564,59 wurde
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Angaben zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit
Restlaufzeit
bis zu einem
Jahr
€ 7.217,42
Sonstige Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu
einem Jahr
€ 5.943,94
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§
42 Abs. 3 GmbHG)
Verbindlichkeiten
€ 18.240,00
5. Sonstige Angaben
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Manfred Sangl geführt.
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Ingolstadt, den 16.12.2011
gez. Manfred Sangl
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2011 festgestellt.
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