Stammdaten

Register
Amtsgericht Ingolstadt HRB 1363
Eingetragen
20.3.1992
Branche
Reparatur und Instandhaltung von MetallerzeugnissenHerstellung von MetallkonstruktionenHerstellung von Ausbauelementen aus Metall
Gegenstand
Metallbauerhandwerk, beschränkt auf die Anfertigung und Anbringung von Treppen und Balkonen, sowie die Reparatur von landwirtschaftlichen Anhängern und landwirtschaftlichen Kleinarbeitsgeräten, Spenglerhandwerk, beschränkt auf das Herstellen und Anbringen von Dachrinnen und Fensterblechen , Gas- und Wasserinstallation.

Historie

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Management

NameRolle
Manfred Sangl
seit 3.1.2022
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Manfred Sangl
Eitensheim
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sangl GmbH

Eitensheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 9.884,07 12.503,00
I. Sachanlagen 9.884,07 12.503,00
B. Umlaufvermögen 79.657,31 78.473,51
I. Vorräte 39.870,00 40.810,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 14.808,21 25.345,35
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 24.979,10 12.318,16
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 2.156,65 7.177,86
Bilanzsumme, Summe Aktiva 91.698,03 98.154,37

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 32.742,45 21.300,69
III. Jahresüberschuss 5.021,21 -11.441,76
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 2.156,65 7.177,86
B. Rückstellungen 5.210,00 5.160,00
C. Verbindlichkeiten 86.488,03 92.994,37
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 86.488,03 92.994,37
Bilanzsumme, Summe Passiva 91.698,03 98.154,37

Anhang

I. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- u. Verlustrechnung

1. Grundsatzangaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des HGB´s und der Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstelllt. Erstmals wurden sämtliche durch das BilMoG geänderten Vorschriften angewendet.

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Diese Handelsbilanz weicht von der Steuerbilanz nicht ab, eine Pflichtrückstellung zur Steuerabgrenzung (latente Steuern) entfällt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegen-stände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungs-kosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare und degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

3. Abweichungen von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

4. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Das gezeichnete Kapital von € 25.564,59 wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Angaben zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit Restlaufzeit
bis zu einem Jahr                                                                              €    7.217,42

Sonstige Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr         €    5.943,94

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Verbindlichkeiten            €  18.240,00

5. Sonstige Angaben

Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft  von Herrn Manfred Sangl geführt. Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.

Ingolstadt, den 16.12.2011

gez. Manfred Sangl
  

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2011 festgestellt.

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