ibE Verwaltungsgesellschaft mbH

Hauptstraße 13, 26122 Oldenburg (Oldb), DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Oldenburg HRB 4963
Eingetragen
6.11.2001
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Die Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung in Kommanditgesellschaften, deren Gegenstand die Errichtung und der Betrieb von Energieanlagen ist.

Historie

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Management

NameRolle
Insa Kibgies
seit 14.3.2016
Prokura
Uwe Herzig
seit 14.3.2016
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

ibE Verwaltungsgesellschaft mbH

Oldenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 14.790,01 14.799,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 17,00 228,00
II. Sachanlagen 322,00 371,00
III. Finanzanlagen 14.451,01 14.200,00
B. Umlaufvermögen 178.609,62 177.966,41
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 118.944,06 159.649,27
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 59.665,56 18.317,14
Bilanzsumme, Summe Aktiva 193.399,63 192.765,41

Passiva

   
  31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 25.153,07 30.629,32
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 153,07 5.629,32
davon Gewinnvortrag 120.433,48 114.804,16
B. Rückstellungen 8.056,50 7.707,23
C. Verbindlichkeiten 39.756,58 39.624,70
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 39.756,58 39.624,70
Bilanzsumme, Summe Passiva 193.399,63 192.765,41

Anhang

Anwendungen des Bilanzrichtliniengesetzes

- Immaterielle Vermögensgegenstände sind, soweit vorhanden, zu Anschaffungskosten erfasst und werden voraussichtlich ihrer ND entsprechend abgeschrieben § 248 (2) HGB in Verbindung § 253 HGB.

- Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und Herstellungskosten bewertet § 253 (2) in Verbindung § 255 HGB.

- Leistungsbedingte Wertminderung werden durch planmäßige Abschreibungen erfasst, die auf der Grundlage steuerlicher anerkannter Höchstsätze bemessen werden. Soweit steuerlich zulässig, erfolgte z. T. auch degressive mit Übergang auf planmäßig lineare AfA § 254 in Verbindung § 279 (2) HGB.

- GwG's werden gem. § 6 (2) EStG abgeschrieben.

- Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind bereinigt zum Nennwert erfolgt § 253 (1) HGB.

- Zinsansprüche bzw. Verpflichtungen sind den Darlehen zugerechnet.

- Alle übrigen erkennbaren kfm. Risiken sind durch die übrigen Rückstellungen berücksichtigt § 252 Nr. 4 HGB.

- Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert § 253 HGB.

- Der Jahresabschluss wurde von der Geschäftsführerin Frau Stefanie Usbeck am 30.11.2016 unterzeichnet

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2016 festgestellt.

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