TF Feldmann
GmbH
Oberhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
50.656,00 |
38.452,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,50 |
3,50 |
| II.
Sachanlagen |
50.652,50 |
38.448,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
637.182,95 |
571.293,82 |
| I.
Vorräte |
432.255,78 |
411.117,19 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
116.496,08 |
94.907,86 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
88.431,09 |
65.268,77 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.583,60 |
|
| Aktiva |
691.422,55 |
609.745,82 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
610.061,63 |
568.873,77 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
435.859,53 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
107.014,24 |
| IV.
Bilanzgewinn |
584.061,63 |
|
| davon
Gewinnvortrag |
542.873,77 |
|
| B.
Rückstellungen |
52.639,78 |
26.082,71 |
| C.
Verbindlichkeiten |
28.721,14 |
14.789,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
11.977,61 |
14.789,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
16.743,53 |
|
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
16.743,53 |
|
| Passiva |
691.422,55 |
609.745,82 |
Anhang
Bezugnehmend auf die beigefügte Bilanz der
Gesellschaft machen wir entsprechend den gesetzlichen
Vorschriften folgende Angaben:
1. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist aufgrund ihrer
Größenmerkmale eine "kleine" Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und somit
gesetzlich nicht prüfungspflichtig. Auf die Erstellung
eines Lageberichtes wurde gemäß § 264 Abs.
1 Satz 4 HGB verzichtet.
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes in der Fassung
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt worden. In Einklang mit dem Wahlrecht des
Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurden die Vorjahreszahlen
nicht angepasst.
2. Gliederung des Jahresabschlusses
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Berücksichtigung der Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes. Die Gliederung
der Bilanz erfolgte nach dem differenzierten Schema des
§ 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der
Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
Das Realisationsprinzip und das
Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht
wurden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
Die
immateriellen Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen wurden mit den
Anschaffungskosten abzüglich angemessener,
planmäßig linearer Abschreibungen bewertet. Die
Abschreibungsdauer richtet sich nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Die
Waren sind zu Anschaffungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten und abzüglich
Anschaffungspreisminderungen entsprechend § 255 Abs. 1
HGB unter Berücksichtigung des strengen
Niederstwertprinzips bewertet.
Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgte auf
Basis der tatsächlichen Einkaufspreise.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände zum Nennbetrag
angesetzt.
Der
Kassenbestand sowie die
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag
angesetzt.
Als
Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite sind
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
4. Angaben zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich
aus einer Anlage zur Bilanz (Anlagenspiegel). Hieraus
ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
5. Sonstige Angaben
Geschäftsführung und Vertretung
Von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreite und einzelvertretungsberechtigte
Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr
- Herr Alexander Karl Zecher,
Schärding/Österreich
sonstige Berichtsbestandteile
Oberhausen, den 28.05.2024
Alexander Zecher
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.09.2024
festgestellt.
|