SHF Technik
GmbH
Floß
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
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31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.770,00 |
4.479,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.770,00 |
4.479,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
104.305,61 |
74.899,22 |
| I.
Vorräte |
4.930,00 |
3.255,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
37.507,40 |
59.984,26 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
61.868,21 |
11.659,96 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
915,97 |
1.587,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
108.991,58 |
80.965,95 |
Passiva
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31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
63.699,27 |
34.331,45 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
-153,85 |
0,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
51.353,12 |
21.831,45 |
| B.
Rückstellungen |
26.626,15 |
39.351,94 |
| C.
Verbindlichkeiten |
18.483,39 |
7.282,56 |
| D.
Passive latente Steuern |
182,77 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
108.991,58 |
80.965,95 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der SHF Technik GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf
Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht
angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung
Latente Steuern
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz.
Die Berechnung beruht auf folgenden Festlegungen:
aktive latente Steuern
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0,00 €
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passive latente Steuern
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AfA, Sonder-AfA aus
Vorjahr
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-548,00 €
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28,0750%
|
-153,85 €
|
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AfA, Sonder-AfA
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-103,00 €
|
28,0750%
|
-28,92 €
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-182,77 €
|
passive latente Steuern
nach Saldierung
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|
-182,77 €
|
Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit einem
Steuersatz in Höhe von 28,0750 % (Eff. KöSt-Satz
15,8250 % und Eff. GewSt-Satz 12,2500 %).
Steuerliche Verlustvorträge in Höhe von
Euro 0,00 wurden bei der Berechnung aktiver latenter
Steuern berücksichtigt.
Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit
einer Restlaufzeit > 5 Jahre
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser
Ergebnisverwendung
Bei Aufstellung der Bilanz, unter
Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung
wurde in den Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag von Euro
21.831,45 einbezogen.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Einschließlich des zu berücksichtigenden
Gewinnvortrags ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe
von
Euro 51.353,12.
Der Bilanzgewinn in Höhe von 51.353,12 Euro wird
in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Erster
Geschäftsführer:
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Franz Hoch
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Weitere
Geschäftsführer:
|
Marcel Hoch
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Unterschrift der Geschäftsleitung
Floss, den 11. Oktober 2012
SHF Technik GmbH
Franz
Hoch
Marcel Hoch
Geschäftsführer
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.10.2012
festgestellt.
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