Stammdaten

Register
Amtsgericht Braunschweig HRB 9991
Vorher
Opal 15. Vermögensverwaltungs GmbH
Eingetragen
5.3.2004
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und VerkehrsanlagenIngenieurbüros für Tragwerksplanung
Gegenstand
Die technische und kaufmännische Abwicklung von Bauvorhaben im weitesten Umfange und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Eine eigene gewerbliche Ausführung von Bauarbeiten wird nicht

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Frank Kirchhoff
seit 2.1.2025
Prokura
Sven Grothehenne
seit 2.1.2025
Prokura
René Sommer
seit 17.11.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
René Sommer
Kirschallee 7a 39221 Welsleben
250.000 €
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

VIERBAG GmbH

Braunschweig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 265.293,07 180.163,23
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 68.030,50 8,00
II. Sachanlagen 196.762,57 179.655,23
III. Finanzanlagen 500,00 500,00
B. Umlaufvermögen 4.852.248,89 5.975.158,20
I. Vorräte 0,00 60.753,52
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen abgesetzt 7.112.168,60 10.922.204,48
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 858.240,10 1.526.883,87
III. Wertpapiere 290.821,27 0,00
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.703.187,52 4.387.520,81
Bilanzsumme, Summe Aktiva 5.117.541,96 6.155.321,43

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.177.309,50 1.265.434,50
I. gezeichnetes Kapital 250.000,00 250.000,00
II. Gewinnvortrag 667.434,50 948.666,62
III. Jahresüberschuss 259.875,00 66.767,88
B. Rückstellungen 1.480.888,00 1.767.912,37
C. Verbindlichkeiten 2.459.344,46 3.121.974,56
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 2.459.344,46 3.121.974,56
Bilanzsumme, Summe Passiva 5.117.541,96 6.155.321,43

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die VIERBAG GmbH hat ihren Sitz in Braunschweig. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 9991 eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinieumsetzungsgesetzes (BilRUG) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesell- schaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden entsprechend der Generalnorm für Kapitalgesellschaften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung gemäß § 264 Abs. 2 HGB bewertet. Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze gemäß § 252 HGB wurden beachtet.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, sofern sie einer Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Für die Abschreibung der Software wurde eine Nutzungsdauer von drei Jahren angenommen. Die technischen Anlagen und Maschinen, wie auch die Betriebs- und Geschäftsausstattung wird im Wesentlichen über vier bis zehn Jahre abgeschrieben.

Die Finanzanlagen und die sonstigen Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Die unfertigen Leistungen werden mit den Herstellungskosten in Ansatz gebracht.

Forderungen werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Risiken werden bei Bedarf durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Liquide Mittel werden zum Nennwert angesetzt.

Die Bilanzierung des Eigenkapitals erfolgt zum Nennwert

Die Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken für ungewisse Verbindlichkeiten. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet.

Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Hinsichtlich der Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 wird auf den Anlagespiegel verwiesen. Die Anfangsbestände im Anlagenspiegel sind zu ursprünglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angegeben.

2. Vorräte

Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.

Für erkennbare Risiken im Forderungsbestand werden bei Bedarf Einzelwertberichtigungen gebildet.

4. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen insbesondere Rückstellungen für Personalkosten, für ausstehende Rechnungen und Gewährleistungsverpflichtungen.

5. Verbindlichkeiten

Die Angaben nach § 268 Abs. 5 HGB und nach § 42 Abs. 3 GmbHG sind aus der Bilanz ersichtlich.

V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Unter Anwendung des § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB erfolgt keine Aufgliederung der Umsatzerlöse gemäß § 285 Nr. 4 HGB.

VI. Sonstige Angaben

1. Arbeitnehmer

Zum Stichtag 31. Dezember 2023 waren 20 (Vj. 20) Mitarbeiter in der Gesellschaft beschäftigt.

2. Haftungsverhältnisse

Zum 31. Dezember 2023 bestehen keine unter der Bilanz auszuweisenden oder aus der Bilanz nicht ersichtlichen Haftungsverhältnisse oder sonstige wesentliche finanzielle Verpflichtungen.

3. Ergebnisverwendung

Auf eine Offenlegung der Ergebnisverwendung wird verzichtet, da dies zu Rückschlüssen über die Einkünfte der Gesellschafter führen kann.

4. Geschäftsführung

Geschäftsführer ist:
Herr René Sommer, Ingenieur, Welsleben.
Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und einzelvertretungsberechtigt.

5. Vorgänge 2024

Die aktuellen Auswirkungen des Coronavirus und die Maßnahmen zu dessen Eindämmung haben weiter stark abgenommen. Ein daraus resultierendes bestandsgefährdendes Risiko sehen wir für unser Unternehmen nicht.

Ebenso sehen wir aufgrund des Ukraine-Krieges kein bestandsgefährdendes Risiko für unser Unternehmen.

 

Braunschweig, den 03.06.2024

gez. René Sommer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.06.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk


An die
VIERBAG GmbH
38104Braunschweig

Prüfungsurteile

Ich habe den Jahresabschluss der VIERBAG GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

· entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter analoger Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter analoger Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

· identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

· gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
· beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.

Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatte ich in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und analog den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450).

Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichtes bedarf meiner vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor meiner erneuten Stellungnahme, sofern hierbei mein Bestätigungsvermerk zitiert oder auf meine Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.

Duisburg, den 10. Juni 2024

Thomas Theysen
(Wirtschaftsprüfer)

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