VIERBAG
GmbH
Braunschweig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
265.293,07 |
180.163,23 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
68.030,50 |
8,00 |
| II.
Sachanlagen |
196.762,57 |
179.655,23 |
| III.
Finanzanlagen |
500,00 |
500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.852.248,89 |
5.975.158,20 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
60.753,52 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen
abgesetzt |
7.112.168,60 |
10.922.204,48 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
858.240,10 |
1.526.883,87 |
| III.
Wertpapiere |
290.821,27 |
0,00 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.703.187,52 |
4.387.520,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.117.541,96 |
6.155.321,43 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.177.309,50 |
1.265.434,50 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
250.000,00 |
250.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
667.434,50 |
948.666,62 |
| III.
Jahresüberschuss |
259.875,00 |
66.767,88 |
| B.
Rückstellungen |
1.480.888,00 |
1.767.912,37 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.459.344,46 |
3.121.974,56 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.459.344,46 |
3.121.974,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.117.541,96 |
6.155.321,43 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die VIERBAG GmbH hat ihren Sitz in Braunschweig. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter
HRB 9991 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinieumsetzungsgesetzes (BilRUG) unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
GmbHG aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesell- schaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten werden entsprechend der Generalnorm
für Kapitalgesellschaften unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
gemäß § 264 Abs. 2 HGB bewertet. Die
allgemeinen Bewertungsgrundsätze gemäß
§ 252 HGB wurden beachtet.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, sofern sie einer
Abnutzung unterliegen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Für
die Abschreibung der Software wurde eine Nutzungsdauer von
drei Jahren angenommen. Die technischen Anlagen und
Maschinen, wie auch die Betriebs- und
Geschäftsausstattung wird im Wesentlichen über
vier bis zehn Jahre abgeschrieben.
Die Finanzanlagen und die sonstigen Wertpapiere
werden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert bewertet.
Die unfertigen Leistungen werden mit den
Herstellungskosten in Ansatz gebracht.
Forderungen werden grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Risiken werden bei Bedarf
durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Liquide Mittel werden zum Nennwert angesetzt.
Die Bilanzierung des Eigenkapitals erfolgt zum
Nennwert
Die Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren
Risiken für ungewisse Verbindlichkeiten. Sie werden in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet.
Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Hinsichtlich der Zusammensetzung und Entwicklung des
Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 wird auf
den Anlagespiegel verwiesen. Die Anfangsbestände im
Anlagenspiegel sind zu ursprünglichen Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angegeben.
2. Vorräte
Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden
gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB offen von den
Vorräten abgesetzt.
3. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Für erkennbare Risiken im Forderungsbestand
werden bei Bedarf Einzelwertberichtigungen gebildet.
4. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen
insbesondere Rückstellungen für Personalkosten,
für ausstehende Rechnungen und
Gewährleistungsverpflichtungen.
5. Verbindlichkeiten
Die Angaben nach § 268 Abs. 5 HGB und nach
§ 42 Abs. 3 GmbHG sind aus der Bilanz ersichtlich.
V. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Unter Anwendung des § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB
erfolgt keine Aufgliederung der Umsatzerlöse
gemäß § 285 Nr. 4 HGB.
VI. Sonstige Angaben
1. Arbeitnehmer
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 waren 20 (Vj. 20)
Mitarbeiter in der Gesellschaft beschäftigt.
2. Haftungsverhältnisse
Zum 31. Dezember 2023 bestehen keine unter der Bilanz
auszuweisenden oder aus der Bilanz nicht ersichtlichen
Haftungsverhältnisse oder sonstige wesentliche
finanzielle Verpflichtungen.
3. Ergebnisverwendung
Auf eine Offenlegung der Ergebnisverwendung wird
verzichtet, da dies zu Rückschlüssen über
die Einkünfte der Gesellschafter führen kann.
4. Geschäftsführung
Geschäftsführer ist:
Herr René Sommer, Ingenieur, Welsleben.
Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit und einzelvertretungsberechtigt.
5. Vorgänge
2024
Die aktuellen Auswirkungen des Coronavirus und die
Maßnahmen zu dessen Eindämmung haben weiter
stark abgenommen. Ein daraus resultierendes
bestandsgefährdendes Risiko sehen wir für unser
Unternehmen nicht.
Ebenso sehen wir aufgrund des Ukraine-Krieges kein
bestandsgefährdendes Risiko für unser
Unternehmen.
Braunschweig, den
03.06.2024
gez.
René Sommer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.06.2024 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
An die
VIERBAG GmbH
38104Braunschweig
Prüfungsurteile
Ich habe den Jahresabschluss der VIERBAG GmbH -
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem
Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023.
Gemäß § 322 Abs. 3
Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung
zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses
geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter analoger
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses" meines
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin
von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung
mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen
Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen
Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass
die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend
und geeignet sind, um als Grundlage für meine
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses
Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter analoger
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung übe ich
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifiziere und beurteile ich die
Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter
- falscher Darstellungen im Jahresabschluss, plane und
führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese
Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
ist bei Verstößen höher als bei
Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen
bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen
beinhalten können.
· gewinne ich ein Verständnis von
dem für die Prüfung des Jahresabschlusses
relevanten internen Kontrollsystem, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel,
ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der
Gesellschaft abzugeben.
· beurteile ich die Angemessenheit der
von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der
von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
geschätzten Werte und damit zusammenhängenden
Angaben.
· ziehe ich Schlussfolgerungen über
die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich
zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen
sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren.
Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der
bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
· beurteile ich die Gesamtdarstellung,
den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt,
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Ich erörtere mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger Mängel im internen
Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung
feststelle.
Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatte ich in
Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und
analog den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450).
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen
Bestätigungsvermerks außerhalb dieses
Prüfungsberichtes bedarf meiner vorherigen Zustimmung.
Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des
Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung
abweichenden Form bedarf es zuvor meiner erneuten
Stellungnahme, sofern hierbei mein Bestätigungsvermerk
zitiert oder auf meine Prüfung hingewiesen wird; auf
§ 328 HGB wird verwiesen.
Duisburg, den 10. Juni 2024
Thomas Theysen
(Wirtschaftsprüfer)
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