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TVproduktion GmbH
Mainz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
16.223,00 |
26.116,00 |
| I.
Sachanlagen |
16.223,00 |
26.116,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
15.725,82 |
15.705,38 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.089,28 |
14.545,99 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
11.916,62 |
11.884,93 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.636,54 |
1.159,39 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.756,10 |
2.908,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
33.704,92 |
57.229,83 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.454,59 |
17.278,57 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
7.721,43 |
8.558,04 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.323,98 |
-836,61 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
28.750,33 |
38.451,26 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.566,63 |
4.892,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
33.704,92 |
57.229,83 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß der Vorschriften §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches in der Fassung
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009
(BilMoG) sowie den einschlägigen Vorschriften des
GmbHG aufgestellt.
Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs.
1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.
Für die Bilanz wurde das gesetzliche
Gliederungsschema des § 266 HGB verwendet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften nach § 288 HGB in
Anspruch.
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und um die
planmäßigen Abschreibungen vermindert.
Selbsterstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Herstellungskosten gemäß § 255
Abs. 2 Sätze 1 und 2 und Abs. 2 a HGB aktiviert und
planmäßig linear über ihre voraussichtliche
Nutzungsdauer sowie bei Vorliegen einer voraussichtlichen
Wertminderung außerplanmäßig
abgeschrieben.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu den Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Zugänge werden pro rata temporis
abgeschrieben. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer wird auf
die betriebliche Erfahrung abgestellt, die sich weitgehend
mit den Angaben in den steuerlichen AfA-Tabellen deckt.
Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten, die
fertigen Erzeugnisse zu Herstellungskosten ausgewiesen.
Sofern ein niedriger Wert am Bilanzstichtag vorliegt, wird
auf diesen abgeschrieben.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB
aktiviert. In den Herstellungskosten werden die
Einzelkosten, angemessene Teile der Materialgemeinkosten,
der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des
Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung
veranlaßt ist, einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert, dem
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden
Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen werden in der Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätzen der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in
Fremdwährung, deren Laufzeit nicht mehr als ein Jahr
beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem
Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
III. Sonstige Angaben
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Frau Stella Rink geführt.
Außer der Geschäftsführerin waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt (§ 285
Satz 1 Nr. 10 HGB).
55129 Mainz-Ebersheim, den 02. März 2011
Die Geschäftsführerin
Gez. Stella Rink
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.03.2011 festgestellt.
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