robot-machining GmbH
Seligenstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.577.520,00 |
4.121.079,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.510.092,00 |
4.017.478,00 |
| II.
Sachanlagen |
67.427,00 |
103.600,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.737.271,90 |
2.919.977,06 |
| I.
Vorräte |
2.503.125,62 |
527.940,39 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
128.124,38 |
539.422,98 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.214.968,32 |
1.976.518,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
21.000,00 |
77.619,58 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
19.177,96 |
415.518,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.004,94 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
3.771.283,71 |
3.866.494,06 |
| Aktiva |
11.086.075,61 |
10.908.555,06 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
48.485,00 |
48.485,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
2.000.000,00 |
2.000.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
5.914.979,06 |
6.008.347,06 |
| IV.
Jahresüberschuss |
95.210,35 |
93.368,00 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
3.771.283,71 |
3.866.494,06 |
| B.
Rückstellungen |
33.940,00 |
184.240,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.052.135,61 |
10.724.315,06 |
| Passiva |
11.086.075,61 |
10.908.555,06 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Gesellschaft macht die folgenden Angaben zur
Identifikation der Gesellschaft:
Firmenname laut
Registergericht:
|
robot-machining GmbH
|
Firmensitz laut
Registergericht:
|
Seligenstadt
|
Registereintrag:
|
Handelsregister
|
Registergericht:
|
Offenbach am Main
|
Register-Nr.:
|
47609
|
II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag
die Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß 267 Absatz 1
HGB auf.
III. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Das Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens gemäß § 248 Absatz 2
HGB wird in Anspruch genommen. Sie werden gemäß
§ 255 Absatz 2a HGB mit den bei deren Entwicklung
anfallenden Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen
den Vollkosten (§ 255 Absatz 2 HGB). Die selbst
geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände
werden nach Einschätzung der
Geschäftsführung ab dem 1. Januar 2018 über
eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben.
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen bei einer
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von in der Regel
drei Jahren abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
lineare oder degressive Abschreibungen (Nutzungsdauer 3 bis
25 Jahre) vermindert. Im Falle einer degressiven
Abschreibung erfolgte ein Übergang zur linearen
Abschreibung sobald diese zu höheren
Abschreibungen führt. Die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten der geringwertigen Wirtschaftsgüter
wurden entsprechend § 6 Absatz 2a EStG im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips.
Die unfertigen Leistungen wurden zu den
Herstellungskosten bewertet.
Die fertigen Erzeugnisse und Waren wurden zu
Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten bewertet, wobei neben
den Einzelkosten nur die steuerlich aktivierungspflichtigen
Gemeinkosten berücksichtigt werden. Ladenhüter
und schwergängige Bestände werden abgewertet.
Forderungen sind zu Nominalwerten angesetzt. Bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen
berücksichtigt.
Die flüssigen Mittel sind zu ihren Nennwerten
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Absatz 1 Satz
2 HGB).
IV. Angaben zur Bilanz
Zu § 285 Nr. 22 HGB führen wir aus: Bis zum
Geschäftsjahr 2017 betrugen die gesamten Forschungs-
und Entwicklungskosten, die als selbst geschaffene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens aktiviert wurden, insgesamt 5.012
TEuro.
Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände liegen, mit Ausnahme eines
Teilbetrags in Höhe von 21.000,00 Euro,
grundsätzlich alle unter einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen 432 TEuro. Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind nicht
vorhanden.
In dem Posten der sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von 4.220 TEuro (Vorjahr: 4.199 TEuro) enthalten.
Zur Vermeidung der Überschuldung traten
Darlehensgeber gemäß
Rangrücktrittsvereinbarungen mit ihren
Darlehensforderungen in Höhe von 8.523 TEuro hinter
die Forderungen aller anderen Gläubiger in der Weise
zurück, dass ihre Forderung nur zu Lasten von
Bilanzgewinnen, aus einem Liquidationsüberschuss oder
aus dem Übrigen die Verbindlichkeiten des
Darlehensnehmers übersteigenden Vermögen bedient
zu werden braucht. Bis zur Abwendung der Krise des
Darlehensnehmers sollen die Forderungen der Darlehensgeber
nicht vor, sondern mit etwaigen
Einlagenrückgewähransprüchen
berücksichtigt werden.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
|
< 1 Jahr
|
1 - 5 Jahre
|
> 5 Jahre
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
aus Miet- und
Leasingverträgen
|
334
|
1.347
|
0
|
Bezüglich der Tochtergesellschaft RM-Fertigung
GmbH hat die robot-machining GmbH am 26. April 2022 eine
Patronatserklärung mit Wirkung auf den 31. Dezember
2020 abgegeben. Die robot-maching GmbH garantiert ihrer
Tochtergesellschaft eine ausreichende Kapitalausstattung,
damit diese den Verpflichtungen gegenüber ihren
Gläubigern nachkommen kann.
V. Sonstige Angaben
Die Zahl der durchschnittlich beschäftigten
Arbeitnehmer belief sich im Jahr 2020 auf 15.
Als Geschäftsführer war Herr Afred Kaser im
abgelaufenen Geschäftsjahr bestellt.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Seligenstadt, den 26. April 2022
gez. Alfred Kaser
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.05.2022 festgestellt.
|