Stammdaten

Register
Amtsgericht Wiesbaden HRB 27483
Vorher
Toni Gard Fashion GmbH
Eingetragen
27.2.1975
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Bekleidung und BekleidungszubehörHerstellung von Arbeits- und BerufsbekleidungEinzelhandel mit Bekleidung
Gegenstand
Die Herstellung von hochwertigen Modeartikeln aller Art, insbesondere unter der Bezeichnung "Toni Gard", und deren Vertrieb an Handelsunternehmen; der Einzelhandel mit hochwertiger Damen- und Herrenbekleidung und allen sonstigen hochwertigen Modeartikeln, insbesondere solcher mit der Herkunftsbezeichnung "Toni Gard"; Das Halten, Verwerten und Vermarkten von Marken- und Lizenzrechten, insbesondere des eingetragenen Markenrechtes "Toni Gard".

Historie

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Management

NameRolle
Boris Philipp Frommen
seit 14.12.2015
Geschäftsführer
Herbert Frommen
seit 24.1.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (8)

NameAnteil
Boris Philipp Frommen
29.14%
C**** F******
24.90%
H****** W**** F******
8.56%

Gesellschafter
Beta

8 Gesellschafter

GmbH-Struktur

5 von 8 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Boris Philipp Frommen
145.700 DM
29.14%
C**** F******
124.500 DM
24.90%
H****** W**** F******
42.800 DM
8.56%
F**** F******
41.500 DM
8.30%
M***** F******
41.500 DM
8.30%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Toni Gard GmbH

Wiesbaden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 2.911,00 3.529,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 1,00
II. Sachanlagen 2.911,00 3.528,00
B. Umlaufvermögen 192.246,89 491.177,47
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 184.283,61 400.603,97
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.963,28 90.573,50
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.800,00 150,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 19.522.851,69 19.269.717,49
Bilanzsumme, Summe Aktiva 19.720.809,58 19.764.573,96

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 255.645,94 255.645,94
II. Kapitalrücklage 235.194,27 235.194,27
III. Gewinnrücklagen 556.285,57 556.285,57
IV. Bilanzverlust 20.569.977,47 20.316.843,27
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 19.522.851,69 19.269.717,49
B. Rückstellungen 6.000,00 6.000,00
C. Verbindlichkeiten 19.714.809,58 19.758.573,96
Bilanzsumme, Summe Passiva 19.720.809,58 19.764.573,96

Anhang



I. Allgemeine Erläuterungen

Die Firma der Gesellschaft lautet: Toni Gard GmbH
Sitz der Gesellschaft: 65191 Wiesbaden
Registergericht: Amtsgericht Wiesbaden
Handelsregisternummer: HRB 27483
Die Gesellschaft befindet sich nicht in der Abwicklung oder Liquidation.
Hinweis der Geschäftsführung bei bilanzieller Überschuldung
Der Jahresabschluss weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von € 19.522.851,69 aus. Hiergegen bestehen gegenüber den Gesellschaftern und Banken über persönliche Haftung abgesicherte Darlehensverbindlichkeiten mit zusammen € 19.648.896,06.
Nach Ansicht der Geschäftsführung ist die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich, weshalb eine Bewertung unter Annahme der Unternehmensfortführung erfolgte.
Der Auftrag des Steuerberaters zur Erstellung des Jahresabschlusses umfasste keine insolvenzrechtliche Überschuldungsprüfung und keine Handlungen und Maßnahmen zur Beurteilung der Annahme der Unternehmensfortführung und erfolgte ausdrücklich mit der Maßgabe, von der Unternehmensfortführung auszugehen und Fortführungswerte anzusetzen.
Größenklasse nach HGB
Die Firma ist nach den Größenmerkmalen des § 267 HGB eine kleine Gesellschaft, da an zwei aufeinander folgenden Bilanzstichtagen zwei der drei folgenden Merkmale nicht überschritten sind:

Bilanzsumme nicht über € 6,0 Millionen

Umsatzerlöse nicht über € 12,0 Millionen

Anzahl der Arbeitnehmer nicht über 50

Von den Erleichterungen zur Aufstellung des Jahresabschlusses wurde zumindest teilweise Gebrauch gemacht.
Mangelnde Vergleichbarkeit von Abschlussposten
Die verschiedenen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind grundsätzlich mit den Vorjahresangaben vergleichbar. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gegebenenfalls direkt bei den Einzelposten zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung angegeben.
  

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens waren im Geschäftsjahr und im Vorjahr nicht auszuweisen, weitere Angaben entfallen daher.
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden regelmäßig nach der kürzesten steuerlich für zulässig gehaltenen Nutzungsdauer bemessen. Bewegliche Anlagegüter werden - soweit steuerlich zulässig - auch degressiv abgeschrieben. Die Umstellung von der degressiven Abschreibung auf die lineare Verteilung des Restwertes über die Restnutzungsdauer erfolgt in dem Jahr, in dem der Übergang zu einer höheren Abschreibung führt.
Sogenannte Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 250 bzw. bis € 150 für Anschaffungen vor 01.01.2018 wurden im Anschaffungsjahr in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt und nicht aktiviert.
Soweit für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 1.000 ein steuerlicher Sammelposten nach § 6 IIa EStG gebildet wurde, kann der tatsächliche Bestand hiervon abweichen. Ein solcher steuerlicher Posten wurde wegen untergeordneter Bedeutung auch handelsrechtlich übernommen.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 800 bzw. bis € 410 für Anschaffungen vor 01.01.2018 kann in einzelnen Jahren von dem Wahlrecht zum Sofortabzug als Geringwertige Wirtschaftsgüter Gebrauch gemacht worden sein. Ein steuerlicher Sammelposten nach § 6 IIa EStG wurde dann insoweit nicht gebildet.
Selbst geschaffene Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
Selbst hergestellte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden nicht aktiviert.
Abschreibung eines entgeltlich erworbenen Geschäftswertes
Ein entgeltlich erworbener Geschäftswert ist nicht vorhanden.
Finanzanlagen
Finanzanlagen wurden soweit vorhanden zu den Anschaffungskosten bzw. dem Rückzahlungsbetrag oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Handels- und Fertigwaren und gegebenenfalls auch die Grundstücke im Umlaufvermögen waren zum Bilanz- und Vorjahresstichtag nicht auszuweisen, daher entfallen weitere Angaben hierzu.
Selbst hergestellte Handels- und Fertigwaren wurden zu Herstellungskosten oder dem niedrigeren Teilwert bewertet.
Der Ansatz der in Ausführung befindlichen Aufträge erfolgte zu Herstellungskosten. Abschläge wegen nicht kostendeckender Aufträge waren im Geschäftsjahr nicht erforderlich.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Der Ansatz erfolgte zu Anschaffungskosten vermindert um eventuelle Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips.
Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde keine Pauschalwertberichtigung gebildet.
Wertpapiere im Umlaufvermögen
Der Ansatz erfolgt soweit vorhanden zu den Anschaffungskosten und gegebenenfalls zum niedrigeren Kurswert zum Bilanzstichtag.
Flüssige Mittel
Der Ansatz der liquiden Mittel erfolgte zum Nennbetrag.
Rückstellungen
Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und bei Laufzeiten über ein Jahr entsprechend § 253 II HGB abgezinst. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag angesetzt.
Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Soweit Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen wurden sind diese zur entsprechenden Bilanzposition erläutert, begründet und die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt.
Abweichungen von der Darstellungsstetigkeit gegenüber dem Vorjahr
Die Darstellung des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr nicht geändert worden.
Zusatzangaben zur Vermittlung der tatsächlichen Lage
Wesentliche (mit Auswirkungen von 10% auf das Jahresergebnis, 5% auf die Bilanzsumme oder 10% auf wichtige Einzelposten des Jahresabschlusses) zu berichtende Einflussfaktoren zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, positiv wie negativ, sind, soweit vorhanden, entweder folgend oder bei den einzelnen betroffenen Positionen erläutert.

Unter diesem Punkt zu berichten wären beispielsweise wesentliche Steuerwirkungen aus Sonder-/Ergänzungsbilanzen, nicht ausgewiesene Teilgewinnrealisierungen aus langfristiger Fertigung, Vorteilsausgleiche zu den unten berichteten sonstigen finanziellen Verpflichtungen oder nicht in den Rückstellungen ausgewiesene Verpflichtungen aus deren zeitanteiliger Ansammlung, ebenso einmalige Vorteile aus Gestaltungen oder einmalige Realisierungen von stillen Reserven. Solche Positionen sind im Geschäftsjahr und im Vorjahr nicht gegeben.
 

III. Erläuterungen zu Posten der Bilanz

Forderungen
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von € 100.000,00 (Vorjahr = € 116.517,20).
Forderungen gegenüber Gesellschaftern
Ausleihungen und Forderungen nach § 42 III GmbHG bestehen wie folgt.
Gegenüber Gesellschaftern bestehen zum Bilanzstichtag Forderungen in Höhe von insgesamt € 100.000,00 (Vorjahr = € 100.000,00). Diese sind in der Bilanz unter der Position Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ausgewiesen.
Eigenkapital
Die Bilanz wurde gemäß § 268 I HGB unter Berücksichtigung der Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Der in der Position Bilanzverlust enthaltene Verlustvortrag beträgt € 20.316.843,27 (Vorjahr = € 19.833.102,32).
Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen
Es liegen keine Pensionsverpflichtungen vor, die gemäß Art. 28 Abs. 1 EGHGB nicht passiviert sind.
Verbindlichkeiten
Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben € 31.074,20 (Vorjahr = € 74.838,58) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben € 0,00 (Vorjahr = € 0,00) eine Restlaufzeit von mehr als 1 und bis zu 5 Jahren.
Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben € 19.683.735,38 (Vorjahr = € 19.683.735,38) eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
Durch Pfandrechte sind von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten € 0,00 gesichert.
Durch eigene Hypotheken/Grundschulden sind von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten € 0,00 gesichert.
Darüber hinaus bestehen zu den Verbindlichkeiten, insbesondere denen aus Lieferungen und Leistungen, im üblichen Umfang branchenübliche Eigentumsvorbehalte oder kraft Gesetzes entstehende Sicherheiten
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Verbindlichkeiten nach § 42 III GmbHG bestehen wie folgt.
Gegenüber Gesellschaftern bestehen zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt € 18.483.735,38 (Vorjahr = € 18.483.735,38). Diese sind in der Bilanz unter der Position Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Verrechnungen nach § 246 II S. 2 HGB (Planvermögen)
Es wurden im Geschäftsjahr (wie im Vorjahr) keine Verrechnungen von dem Zugriff aller Gläubiger entzogener Posten der Aktivseite und Posten der Passivseite vorgenommen.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten liegen nicht vor.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Über die nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfte, beispielweise Miet-, Pacht oder Leasingverträge, ist nach Ansicht der Geschäftsführung nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB als kleine Gesellschaft nicht zu berichten.
Damit entfallen insoweit auch Angaben zu den sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Absatz 7 oder § 285 Nummer 3 HGB anzugeben sind.
Nach § 285 Nummer 3a HGB zu berichtenden zusätzlichen Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, liegen nicht vor. Dies wären

zwangsläufige Folgeinvestitionen zu laufenden Investitionsmaßnahmen,

unabwendbare künftige Instandsetzungskosten für eigenes Anlagevermögen,

verpflichtende Umweltschutzmaßnahmen,

Haftungsverhältnisse außerhalb § 251 HGB (z.B. Einzahlungsverpflichtungen auf Beteiligungen oder Haftungen für Organträger) oder

aufschiebend bedingte Verpflichtungen (soweit noch nicht eingetreten).


IV. Erläuterungen zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Aufgliederung zusammengefasster Posten
In dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" sind Erträge aus der Abzinsung bspw. von unverzinslichen Verbindlichkeiten oder von als Zinsertrag verbuchten Abzinsungsbeträgen zu Rückstellungen mit € 0,00 (Vorjahr = € 0,00) enthalten.
In dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen" sind Aufwendungen aus der Abzinsung bspw. von unverzinslichen Forderungen oder der Zinsanteil aus der Zuführung zur Pensionsrückstellung mit € 0,00 (Vorjahr = € 0,00) enthalten.
In dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge" sind Gewinne aus der Währungsumrechnung mit € 1.080,60 (Vorjahr = € 101,25) enthalten.
In dem Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen" sind Verluste aus der Währungsumrechnung mit € 18,96 (Vorjahr = € 26,95) enthalten.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen
Die Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens enthalten außerplanmäßige Abschreibungen mit € 0,00 (Vorjahr € 0,00).
Außerordentliche Aufwendungen und Erträge
Außerordentliche Aufwendungen und Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung fielen im Geschäftsjahr nicht an.
Aufwands-/Ertragsposten, die anderen Geschäftsjahren zuzurechnen sind
Aufwands- und Ertragsposten, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind, fielen im Geschäftsjahr nicht an bzw. waren lediglich von untergeordneter Bedeutung.

V. Sonstige Angaben

Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Beiräte 
An die Gruppe der Mitglieder von Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder ähnlicher Einrichtungen wurden zum Bilanzstichtag keine Vorschüsse, Kredite oder Haftungsübernahmen gewährt.
Bewertungseinheiten für Finanzinstrumente
Es wurden keine Vermögensgegenstände, Schulden und schwebende Geschäfte oder Transaktionen zu einer Bewertungseinheit nach § 254 HGB zusammengefasst. Daher entfallen weitere Angaben hierzu.
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich beschäftigt: 2 Personen .
Ausschüttungssperren nach § 268 VIII
In der Bilanz sind folgende einer Ausschüttungssperre nach § 268 VIII HGB unterliegende Beträge ausgewiesen:

 
Geschäftsjahr
Vorjahr
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
-
-
Gesamtbetrag aktive latente Steuern
-
-
Die Anschaffungskosten übersteigender Zeitwert des Planvermögens, 246 II S. 2 HGB
-
-
- passive latente Steuer hierzu
 -
-
Pensionsrückstellung auf Basis Durchschnittszinssatz für 7 Jahre
-
-
abzüglich Pensionsrückstellung auf Basis Durchschnittszinssatz für 10 Jahre
-
-
Gesamtbetrag nach § 268 VIII HGB
-
-





Wiesbaden, den 30.10.2019
Herbert Frommen, Boris Frommen






  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2019 festgestellt.

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