Toni Gard
GmbH
Wiesbaden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.911,00 |
3.529,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.911,00 |
3.528,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
192.246,89 |
491.177,47 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
184.283,61 |
400.603,97 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.963,28 |
90.573,50 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.800,00 |
150,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
19.522.851,69 |
19.269.717,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
19.720.809,58 |
19.764.573,96 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
255.645,94 |
255.645,94 |
| II.
Kapitalrücklage |
235.194,27 |
235.194,27 |
| III.
Gewinnrücklagen |
556.285,57 |
556.285,57 |
| IV.
Bilanzverlust |
20.569.977,47 |
20.316.843,27 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
19.522.851,69 |
19.269.717,49 |
| B.
Rückstellungen |
6.000,00 |
6.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
19.714.809,58 |
19.758.573,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
19.720.809,58 |
19.764.573,96 |
Anhang
I. Allgemeine Erläuterungen
Die Firma der Gesellschaft lautet: Toni Gard GmbH
Sitz der Gesellschaft: 65191 Wiesbaden
Registergericht: Amtsgericht Wiesbaden
Handelsregisternummer: HRB 27483
Die Gesellschaft befindet sich nicht in der
Abwicklung oder Liquidation.
Hinweis der Geschäftsführung bei bilanzieller
Überschuldung
Der Jahresabschluss weist einen nicht durch
Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von
€ 19.522.851,69 aus. Hiergegen bestehen
gegenüber den Gesellschaftern und Banken über
persönliche Haftung abgesicherte
Darlehensverbindlichkeiten mit zusammen
€ 19.648.896,06.
Nach Ansicht der Geschäftsführung ist die
Fortführung des Unternehmens nach den Umständen
überwiegend wahrscheinlich, weshalb eine Bewertung
unter Annahme der Unternehmensfortführung erfolgte.
Der Auftrag des Steuerberaters zur Erstellung des
Jahresabschlusses umfasste keine insolvenzrechtliche
Überschuldungsprüfung und keine Handlungen und
Maßnahmen zur Beurteilung der Annahme der
Unternehmensfortführung und erfolgte ausdrücklich
mit der Maßgabe, von der Unternehmensfortführung
auszugehen und Fortführungswerte anzusetzen.
Größenklasse nach HGB
Die Firma ist nach den Größenmerkmalen des
§ 267 HGB eine kleine Gesellschaft, da an zwei
aufeinander folgenden Bilanzstichtagen zwei der drei
folgenden Merkmale nicht überschritten sind:
| • |
Bilanzsumme nicht über
€ 6,0 Millionen
|
| • |
Umsatzerlöse nicht
über € 12,0 Millionen
|
| • |
Anzahl der Arbeitnehmer nicht
über 50
|
Von den Erleichterungen zur Aufstellung des
Jahresabschlusses wurde zumindest teilweise Gebrauch
gemacht.
Mangelnde Vergleichbarkeit von Abschlussposten
Die verschiedenen Posten der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung sind grundsätzlich mit den
Vorjahresangaben vergleichbar. Abweichungen von diesem
Grundsatz sind gegebenenfalls direkt bei den Einzelposten
zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung angegeben.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
waren im Geschäftsjahr und im Vorjahr nicht
auszuweisen, weitere Angaben entfallen daher.
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen wurden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die Abschreibungen werden regelmäßig nach der
kürzesten steuerlich für zulässig gehaltenen
Nutzungsdauer bemessen. Bewegliche Anlagegüter werden
- soweit steuerlich zulässig - auch degressiv
abgeschrieben. Die Umstellung von der degressiven
Abschreibung auf die lineare Verteilung des Restwertes
über die Restnutzungsdauer erfolgt in dem Jahr, in dem
der Übergang zu einer höheren Abschreibung
führt.
Sogenannte Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis € 250 bzw. bis € 150
für Anschaffungen vor 01.01.2018 wurden im
Anschaffungsjahr in voller Höhe aufwandswirksam
berücksichtigt und nicht aktiviert.
Soweit für abnutzbare bewegliche
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis
€ 1.000 ein steuerlicher Sammelposten nach §
6 IIa EStG gebildet wurde, kann der tatsächliche
Bestand hiervon abweichen. Ein solcher steuerlicher Posten
wurde wegen untergeordneter Bedeutung auch handelsrechtlich
übernommen.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
mit Anschaffungskosten bis € 800 bzw. bis € 410
für Anschaffungen vor 01.01.2018 kann in einzelnen
Jahren von dem Wahlrecht zum Sofortabzug als Geringwertige
Wirtschaftsgüter Gebrauch gemacht worden sein. Ein
steuerlicher Sammelposten nach § 6 IIa EStG wurde dann
insoweit nicht gebildet.
Selbst geschaffene Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens
Selbst hergestellte Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens wurden nicht aktiviert.
Abschreibung eines entgeltlich erworbenen
Geschäftswertes
Ein entgeltlich erworbener Geschäftswert ist
nicht vorhanden.
Finanzanlagen
Finanzanlagen wurden soweit vorhanden zu den
Anschaffungskosten bzw. dem Rückzahlungsbetrag oder
mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Handels- und
Fertigwaren und gegebenenfalls auch die Grundstücke im
Umlaufvermögen waren zum Bilanz- und Vorjahresstichtag
nicht auszuweisen, daher entfallen weitere Angaben hierzu.
Selbst hergestellte Handels- und Fertigwaren wurden
zu Herstellungskosten oder dem niedrigeren Teilwert
bewertet.
Der Ansatz der in Ausführung befindlichen
Aufträge erfolgte zu Herstellungskosten.
Abschläge wegen nicht kostendeckender Aufträge
waren im Geschäftsjahr nicht erforderlich.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Der Ansatz erfolgte zu Anschaffungskosten vermindert
um eventuelle Wertberichtigungen und unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde
keine Pauschalwertberichtigung gebildet.
Wertpapiere im Umlaufvermögen
Der Ansatz erfolgt soweit vorhanden zu den
Anschaffungskosten und gegebenenfalls zum niedrigeren
Kurswert zum Bilanzstichtag.
Flüssige Mittel
Der Ansatz der liquiden Mittel erfolgte zum
Nennbetrag.
Rückstellungen
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und bei
Laufzeiten über ein Jahr entsprechend § 253 II
HGB abgezinst. Bei der Bemessung der Rückstellungen
wurden alle erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag angesetzt.
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Soweit Änderungen in den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden vorgenommen wurden sind diese zur
entsprechenden Bilanzposition erläutert,
begründet und die Auswirkungen auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt.
Abweichungen von der Darstellungsstetigkeit
gegenüber dem Vorjahr
Die Darstellung des Jahresabschlusses ist
gegenüber dem Vorjahr nicht geändert worden.
Zusatzangaben zur Vermittlung der tatsächlichen
Lage
Wesentliche
(mit Auswirkungen von 10% auf das Jahresergebnis, 5% auf
die Bilanzsumme oder 10% auf wichtige Einzelposten des
Jahresabschlusses) zu berichtende Einflussfaktoren zur
Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage, positiv wie negativ, sind, soweit vorhanden,
entweder folgend oder bei den einzelnen betroffenen
Positionen erläutert.
Unter diesem Punkt zu berichten wären
beispielsweise wesentliche Steuerwirkungen aus
Sonder-/Ergänzungsbilanzen, nicht ausgewiesene
Teilgewinnrealisierungen aus langfristiger Fertigung,
Vorteilsausgleiche zu den unten berichteten sonstigen
finanziellen Verpflichtungen oder nicht in den
Rückstellungen ausgewiesene Verpflichtungen aus deren
zeitanteiliger Ansammlung, ebenso einmalige Vorteile aus
Gestaltungen oder einmalige Realisierungen von stillen
Reserven. Solche Positionen sind im Geschäftsjahr und
im Vorjahr nicht gegeben.
III. Erläuterungen zu Posten der Bilanz
Forderungen
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestehen in Höhe von € 100.000,00
(Vorjahr = € 116.517,20).
Forderungen gegenüber Gesellschaftern
Ausleihungen und Forderungen nach § 42 III GmbHG
bestehen wie folgt.
Gegenüber Gesellschaftern bestehen zum
Bilanzstichtag Forderungen in Höhe von insgesamt
€ 100.000,00
(Vorjahr = € 100.000,00). Diese sind in der
Bilanz unter der Position
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände ausgewiesen.
Eigenkapital
Die Bilanz wurde gemäß § 268 I
HGB unter Berücksichtigung der Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt. Der in der Position
Bilanzverlust enthaltene Verlustvortrag beträgt
€ 20.316.843,27
(Vorjahr = € 19.833.102,32).
Pensionsrückstellungen und ähnliche
Verpflichtungen
Es liegen keine Pensionsverpflichtungen vor, die
gemäß Art. 28 Abs. 1 EGHGB nicht passiviert
sind.
Verbindlichkeiten
Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben
€ 31.074,20
(Vorjahr = € 74.838,58) eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben
€ 0,00
(Vorjahr = € 0,00) eine Restlaufzeit von mehr
als 1 und bis zu 5 Jahren.
Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben
€ 19.683.735,38
(Vorjahr = € 19.683.735,38) eine
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
Durch Pfandrechte sind von dem Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten € 0,00 gesichert.
Durch eigene Hypotheken/Grundschulden sind von dem
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten € 0,00 gesichert.
Darüber hinaus bestehen zu den
Verbindlichkeiten, insbesondere denen aus Lieferungen und
Leistungen, im üblichen Umfang branchenübliche
Eigentumsvorbehalte oder kraft Gesetzes entstehende
Sicherheiten
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Verbindlichkeiten nach § 42 III GmbHG bestehen
wie folgt.
Gegenüber Gesellschaftern bestehen zum
Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt
€ 18.483.735,38
(Vorjahr = € 18.483.735,38).
Diese sind in der Bilanz unter der Position
Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Verrechnungen nach § 246 II S. 2 HGB
(Planvermögen)
Es wurden im Geschäftsjahr
(wie im Vorjahr) keine Verrechnungen von dem Zugriff
aller Gläubiger entzogener Posten der Aktivseite und
Posten der Passivseite vorgenommen.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Verbindlichkeiten aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften,
Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus
Gewährleistungsverträgen sowie
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten liegen nicht
vor.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Über die nicht in der Bilanz enthaltenen
Geschäfte, beispielweise Miet-, Pacht oder
Leasingverträge, ist nach Ansicht der
Geschäftsführung nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB
als kleine Gesellschaft nicht zu berichten.
Damit entfallen insoweit auch Angaben zu den sonstige
finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz
enthalten sind und die nicht nach § 268 Absatz 7 oder
§ 285 Nummer 3 HGB anzugeben sind.
Nach § 285 Nummer 3a HGB zu berichtenden
zusätzlichen Verpflichtungen, die für die
Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, liegen nicht
vor. Dies wären
| • |
zwangsläufige
Folgeinvestitionen zu laufenden
Investitionsmaßnahmen,
|
| • |
unabwendbare künftige
Instandsetzungskosten für eigenes
Anlagevermögen,
|
| • |
verpflichtende
Umweltschutzmaßnahmen,
|
| • |
Haftungsverhältnisse
außerhalb § 251 HGB
(z.B. Einzahlungsverpflichtungen auf Beteiligungen
oder Haftungen für Organträger) oder
|
| • |
aufschiebend bedingte
Verpflichtungen
(soweit noch nicht eingetreten).
|
IV. Erläuterungen zu Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung
Aufgliederung zusammengefasster Posten
In dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche
Erträge" sind Erträge aus der Abzinsung bspw. von
unverzinslichen Verbindlichkeiten oder von als Zinsertrag
verbuchten Abzinsungsbeträgen zu Rückstellungen
mit € 0,00
(Vorjahr = € 0,00) enthalten.
In dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche
Aufwendungen" sind Aufwendungen aus der Abzinsung bspw. von
unverzinslichen Forderungen oder der Zinsanteil aus der
Zuführung zur Pensionsrückstellung mit €
0,00
(Vorjahr = € 0,00) enthalten.
In dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge"
sind Gewinne aus der Währungsumrechnung mit €
1.080,60
(Vorjahr = € 101,25) enthalten.
In dem Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen"
sind Verluste aus der Währungsumrechnung mit €
18,96
(Vorjahr = € 26,95) enthalten.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf
Anlagevermögen
Die Abschreibungen auf Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens enthalten
außerplanmäßige Abschreibungen mit €
0,00
(Vorjahr € 0,00).
Außerordentliche Aufwendungen und Erträge
Außerordentliche Aufwendungen und Erträge
von außergewöhnlicher Größenordnung
oder außergewöhnlicher Bedeutung fielen im
Geschäftsjahr nicht an.
Aufwands-/Ertragsposten, die anderen
Geschäftsjahren zuzurechnen sind
Aufwands- und Ertragsposten, die einem anderen
Geschäftsjahr zuzurechnen sind, fielen im
Geschäftsjahr nicht an bzw. waren lediglich von
untergeordneter Bedeutung.
V. Sonstige Angaben
Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführer, Aufsichtsräte,
Beiräte
An die Gruppe der Mitglieder von
Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder
ähnlicher Einrichtungen wurden zum Bilanzstichtag
keine Vorschüsse, Kredite oder Haftungsübernahmen
gewährt.
Bewertungseinheiten für Finanzinstrumente
Es wurden keine Vermögensgegenstände,
Schulden und schwebende Geschäfte oder Transaktionen
zu einer Bewertungseinheit nach § 254 HGB
zusammengefasst. Daher entfallen weitere Angaben hierzu.
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich
beschäftigt: 2 Personen
.
Ausschüttungssperren nach § 268 VIII
In der Bilanz sind folgende einer
Ausschüttungssperre nach § 268 VIII HGB
unterliegende Beträge ausgewiesen:
|
Geschäftsjahr
|
Vorjahr
|
Selbst geschaffene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens
|
-
|
-
|
Gesamtbetrag aktive
latente Steuern
|
-
|
-
|
Die Anschaffungskosten
übersteigender Zeitwert des Planvermögens,
246 II S. 2 HGB
|
-
|
-
|
- passive latente Steuer
hierzu
|
-
|
-
|
Pensionsrückstellung auf Basis
Durchschnittszinssatz für 7 Jahre
|
-
|
-
|
abzüglich Pensionsrückstellung auf
Basis Durchschnittszinssatz für 10 Jahre
|
-
|
-
|
Gesamtbetrag nach §
268 VIII HGB
|
-
|
-
|
Wiesbaden, den 30.10.2019
Herbert Frommen, Boris Frommen
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2019 festgestellt.
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