Rausch
Verwaltungs GmbH
Helmbrechts
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.782,30 |
| B.
Anlagevermögen |
27.954,45 |
27.395,56 |
| I.
Finanzanlagen |
27.954,45 |
27.395,56 |
| C.
Umlaufvermögen |
144,38 |
491,48 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
144,38 |
491,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
28.098,83 |
40.669,34 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
26.587,13 |
39.190,34 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
13.625,75 |
13.152,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
179,09 |
473,75 |
| B.
Rückstellungen |
732,70 |
700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
779,00 |
779,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
779,00 |
779,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
28.098,83 |
40.669,34 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss des Berichtsunternehmens wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Soweit wie
gesetzlich möglich wurden gleiche Bilanzansätze
für das Handelsbilanz- und Steuerbilanzergebnis
angesetzt.
Da die Ansätze zu einer Abweichung führten,
wurde eine Überleitungsrechnung nach § 60 Absatz
2 Satz 1 EStDV erstellt.
Die Ermittlung des steuerlichen Gewinns erfolgt durch
eine Überleitungsrechnung nach § 60 Abs.2 Satz 1
EStDV.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger sind, werden diese angesetzt.
Forderungen, Wertpapiere und sonstige
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Das Disagio für aufgenommene Darlehen innerhalb
des Bilanzpostens Sonstige Verbindlichkeiten wird
gemäß § 250 Abs. 3 HGB aktiv abgegrenzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungen werden nur gebildet,
soweit der abzugrenzende Einzelposten 400,-- Euro
übersteigt.
Die sonstigen Rückstellungen werden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber den Gesellschaftern und
Geschäftsführern bestehen zum Bilanzstichtag
Forderungen.
Gegenüber den Gesellschaftern und
Geschäftsführern bestehen zum Bilanzstichtag
keine Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren sind nicht vorhanden.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Der Jahresüberschuss beläuft sich auf
179,09 €.
Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführer des Berichtsunternehmens:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens von Frau
Ilse-Ute Rausch und Frau Elke Söllner
geführt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.01.2012 festgestellt.
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