Betrieb von Baumschulen
KRINES GmbHLiquidiert
Seubertstraße 8, 76131 Karlsruhe, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Manfred Krines seit 7.5.2021 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KRINES GmbHKarlsruheJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAKTIVA
AnhangA. Allgemeine Angaben I. Größenklasse Die Gesellschaft erfüllt die Größenmerkmale der kleinen Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 Abs. 1 HGB. I. Form der Aufstellung Die Aufstellung des Jahresabschlusses richtet sich für die Bilanz nach § 264 ff. HGB, für den Anhang nach den entsprechenden Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB für die Offenlegung werden wahrgenommen. Auf die Aufstellung des Lageberichts wird gemäß § 267 Abs. 1 Satz 4 HGB im Geschäftsjahr 2011 verzichtet. III. Gesellschafterforderungen und Verbindlichkeiten In der Bilanz ist eine Darlehensforderung gegenüber dem Gesellschafter auszuweisen. Im Einzelnen verweisen wir auf TZ 17 und 18. A. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen, soweit steuerrechtliche Wahlrechte beider Gewinnermittlung wahrgenommen sind, werden diese in Übereinstimmung mit der handelsrechtlichen Jahresbilanz ausgeübt (§ 5 Abs. 1 Satz 2 EStG). Die Vermögens- und Schuldposten sind unter Beachtung des HGB für Kapitalgesellschaften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung bewertet. Bedingt durch die notwendigen Änderungen, durch Einführung des HGB (in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BILMOG) v. 25.5.2009, wird von den gesetzlich zulässigen Übergangsvorschriften der Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechte der Art. 67 Abs. 1; Abs. 3, Abs. 5 EGHGB gebrauch gemacht. Änderungen der Darstellung, der Bewertung und der Vorjahreszahlen: Durch die erstmalige Anwendung des BILMOG ab 2010 können sich Änderungen der Darstellung und der Bewertung ergeben. Die Vorjahreszahlen sind aus diesem Grund nur bedingt vergleichbar (Art. 67 Abs. 8 EGHGB zu §§ 252 Abs. 1 Nr. 6, 265 Abs. 1, 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB). Aktivposten 2. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, ggf. vermindert um obligatorische (planmäßige) oder außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Nutzungsdauer einzelner Anlagegegenstände ist auf der Basis der voraussichtlichen Nutzungsdauer, in teilweiser Anlehnung an die steuerlichen Afa-Tabellen, geschätzt, wobei die jeweiligen Mindestwerte zum Ansatz kommen. Die Immateriellen Vermögensgegenstände, sowie die Sachanlagengegenstände werden nach der linearen oder geometrisch-degressiven Abschreibungsmethode abgeschrieben. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ist im WirtschaftsJahr der Anschaffung ein Sammelposten gebildet (§ 6 Abs. 2a EStG), wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9b Abs. 1 EStG), den Wert für das einzelne Wirtschaftsgut 150 Euro, aber nicht 1.000 Euro übersteigt. Der Sammelposten wird im Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Zugänge der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens - mit einem Wert bis zu 150 Euro - werden - in Übereinstimmung mit den ertragsteuerlichen Vorschriften - in voller Höhe sofort als Betriebsausgaben abgezogen (§ 6 Abs. 2 EStG). Die geringwertigen Wirtschaftsgüter (151 bis 410 EUR) werden in analoger Anwendung mit § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe im Jahr der Anschaffung abgeschrieben, wobei gleichzeitig die Fiktion unterstellt wird, dass im Jahr des Zuganges wieder der Abgang erfolgt. Umlaufvermögen 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu den Anschaffungs-bzw. Herstellkosten bilanziert, jedoch höchstens mit dem beizulegenden Wert (§ 253 Abs. 4 HGB). Forderungen und Wertpapiere sind unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Risiken im Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen sind angemessen berücksichtigt. Es wurde keine Pauschalwertberichtigung vorgenommen. 4. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Die flüssigen Mittel sind in analoger Anwendung des § 253 Abs. 4 HGB bewertet. 5.1. Aktive Rechnungsabgrenzung Vorauszahlungen für zukünftige Zeiträume sind entsprechend § 250 Abs. 1, 3 HGB zeitanteilig abgegrenzt. 5.2. Latente Steuern Für die Steuerabgrenzung der Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer wurde nach § 274 HGB ein Aktivposten gebildet. Im Aktivposten sind steuerliche Verlustvorträge einbezogen (§ 274 Abs. HGB n. F.). Passivposten 6. Pensionsrückstellungen Die in den Rückstellungen enthaltene Pensionsrückstellung wird nach § 253 Abs. 2 S. 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Es liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten der Stuttgarter Lebensversicherungs-AG zugrunde. Die auszuweisenden Beträge wurden ohne Anwartschaft- und Rentendynamik auf das vertraglich festgelegte Pensionsalter von 65 Jahren ermittelt. Als Rechnungszinsfuß wurde der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag 31.12.2011 veröffentlichte Zinssatz von 5,14% angesetzt. Von dem Wahlrecht nach Art. 67 Abs.1 EGHGB wonach, auf Grund der geänderten Bewertung des § 253 Abs. 2 HGB n. F., die notwendigen Zuführungen bis 31.12.2024 zu jeweils 1/15 in jedem folgenden Geschäftsjahr anzusammeln sind, wird gebrauch gemacht. 7. Sonstige Rückstellungen Bei Bildung der sonstigen Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und den ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind in der Höhe entsprechend § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. 8. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Anlagen zur Bilanz 9. Anlagevermögen - keine Pflichtangabe - 10. Rückstellungen Die Rückstellungen beinhalten der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten für die Aufstellung des Jahresabschlusses des abgelaufenen Kalenderjahres. 11. Pensionsrückstellungen Die Pensionsrückstellungen sind nach §§ 246 Abs. 2 Satz 2; 253 Abs. 2 in der Bilanz ausgewiesen. a) der beizulegende Wert derverrechneten Vermögensgegenstände beträgt 11.606,59 EUR, b) der Erfüllungsbetragder verrechneten Schulden beträgt 102.548,00 EUR, c) die verrechneten Aufwendungen betragen 4.050,00 EUR, d) unterlassene Rückstellungsbildung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen: Die Erleichterungsmöglichkeit gemäß Artikel 28 Abs. 2 EGHGB wurde in Anspruch genommen. Der Betrag der nicht gebildeten Rückstellungen beträgt 22.648,00 EUR. 12. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gemäß § 285 Abs. 1b HGB, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, betragen zum Bilanzstichtag 4.820,69 EUR. Es handelt sich dabei um den Eigentumsvorbehalt der Lieferanten. 13. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und nicht unter den Haftungsverhältnissen anzugeben sind, sind wie folgt vorhanden. - keine Pflichtangabe- 14. Verbindlichkeiten aus Haftungsverhältnissen gem. §§ 251/268 Abs. 7 HGB - keine Pflichtangabe - D. Sonstige Angaben 15. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Verlustvortrag zum 01.01.2011 und den Jahresfehlbetrag 2011 auf neue Rechnung vorzutragen. 16. Einzelvertretungsberechtigter und von § 181 BGB befreiter Geschäftsführer ist Herr Manfred Krines, Karlsruhe. 17. Der Gesellschafter Manfred Krines hat von der Gesellschaft ein kurzfristiges Darlehen in Höhe von 39.316,75 Euro erhalten. Das Darlehen ist ungesichert und 2011 mit 2% p.a. verzinst. 18. Die Forderungen/Verbindlichkeiten an die Gesellschafter stellen gleichzeitig Gesellschafter-Forderungen/Verbindlichkeiten im Sinne von § 42 Abs. 3 GmbHG dar. Sie sind unter den sonstige Vermögensgegenstände/sonstige Verbindlichkeiten in der Bilanz ausgewiesen. E. Unterzeichnung des Jahresabschlusses gemäß § 245 HGB.
KRINES GmbH gez. Manfred Krines, Geschäftsführer
Karlsruhe, den 13. Juli 2013 gez. Manfred Krines Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 13.07.2013 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Organisationen an dieser Adresse
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
6 nahegelegene Organisationen
Beteiligungsgesellschaften
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Crystop GmbH
87mBeteiligungsgesellschaften
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen