Achenbach
Beteiligungs GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.754,00 |
12.754,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
407.992,79 |
414.914,96 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.113.526,98 |
1.105.854,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.534.273,77 |
1.533.523,77 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.199.028,03 |
1.198.278,03 |
| C.
Verbindlichkeiten |
335.245,74 |
335.245,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.534.273,77 |
1.533.523,77 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Achenbach Beteiligungs GmbH
i.I. wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 i.V.m. § 267a HGB
angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft
eine Kleinstkapitalgesellschaft.
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der
§§ 266 und 275 HGB.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung findet das
Gesamtkostenverfahren Anwendung.
Über das Vermögen der Gesellschaft wurde am
20.02.2015 das Insolvenzverfahren eröffnet, seitens
des Insolvenzverwalters konnte keine positive
Fortführungsprognose erstellt werden. Darüber
hinaus wurde das Unternehmen gemäß den Angaben
im Bericht zur Gläubigerversammlung inzwischen
stillgelegt. Aus diesen Gründen waren im vorliegenden
Jahresabschluss Liquidations- bzw.
Veräußerungswerte in Ansatz zu bringen.
Arbeitnehmer beschäftigte die Gesellschaft im
abgelaufenen Kalenderjahr nicht.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB).
2.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
angesetzt. Da über das Vermögen einiger
Beteiligungen ebenfalls das Insolvenzverfahren
eröffnet wurde, wurden diese auf einen Erinnerungswert
abgeschrieben. Nicht werthaltige Beteiligungen wurden auf
einen Erinnerungswert abgeschrieben.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert.
Soweit Unterlagen vorlagen, die einen niedrigeren
Wertansatz belegten, war dieser anzusetzen.
Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden für alle
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
3.1 Betrag der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten
Die nachfolgende Darstellung zeigt die Restlaufzeiten
der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten
|
Gesamtbetrag
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
|
|
kleiner 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
größer 5
Jahre
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
791,23
|
791,23
|
0,00
|
0,00
|
gegenüber
verbundenen Unternehmen
|
244.554,51
|
244.554,51
|
0,00
|
0,00
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
89.900,00
|
89.900,00
|
0,00
|
0,00
|
|
335.245,74
|
335.245,74
|
0,00
|
0,00
|
3.2 Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten nach § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind die folgenden
Haftungsverhältnisse zu vermerken:
Haftungsverhältnisse nach § 251
HGB
|
Betrag
|
|
TEuro
|
persönliche Haftung
an der Achenbach Immobilien Beteiligungs GmbH &
Co. KG i.I.
|
2.486,07
|
4.
Sonstige Pflichtangaben
4.1 Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
- Herrn Benjamin Achenbach, geb. 30.03.1981,
Düsseldorf, einzelvertretungsberechtigt
Für die Angabe der Organbezüge wurde von
der Schutzvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch
gemacht.
Der Geschäftsführer ist befugt, im Namen
der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
Mit Datum vom 20.02.2015 wurde das Insolvenzverfahren
über die Gesellschaft eröffnet. Zum
Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Marc
d´Avoine, Ratingen bestellt.
4.2 Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Rechte und Pflichten:
|
Euro
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
89.900,00
|
4.3 Angaben über den Anteilsbesitz an anderen
Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile
Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über
nachstehende Unternehmen berichtet:
Name, Sitz
|
Eigenkapital (Euro)
|
Anteil am Eigenkapital
(%)
|
letztes Jahresergebnis
(Euro)
|
Robinson & Freitag
GmbH i.I., Düsseldorf
|
30.000,00
|
49,0
|
liegt nicht vor
|
State of the Art AG
i.I., Düsseldorf
|
122.100,00
|
81,9
|
-78.807,38 (2019)
|
Achenbach Kunstberatung
GmbH i.I., Düsseldorf
|
25.000,00
|
100,0
|
-115.813,15 (2019)
|
Art X Brand GmbH
|
25.000,00
|
50,0
|
liegt nicht vor
|
Vintage Car Company GmbH
|
25.000,00
|
51,0
|
liegt nicht vor
|
4.4 Unbeschränkte Haftung an Unternehmen
Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftender
Gesellschafter folgender Unternehmen:
Name
|
Achenbach Immobilien
Beteiligungs GmbH & Co. KG i.I.
|
Sitz
|
Düsseldorf
|
Rechtsform
|
GmbH & Co. KG
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4.5 Unterschrift des Insolvenzverwalters
Ratingen, im April 2019
_________________________
Dr. Marc d'Avoine
Insolvenzverwalter
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.04.2020 festgestellt.
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