Karl Georg
Marholdt GmbH
Leverkusen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
175.011,79 |
130.734,15 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
175.010,79 |
130.733,15 |
| B.
Umlaufvermögen |
279.103,12 |
186.821,87 |
| I.
Vorräte |
76.671,63 |
68.954,57 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
107.677,83 |
83.341,11 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
94.753,66 |
34.526,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.076,40 |
5.522,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
456.191,31 |
323.078,08 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
146.346,15 |
102.687,52 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
77.687,52 |
45.470,36 |
| III.
Jahresüberschuss |
43.658,63 |
32.217,16 |
| B.
Rückstellungen |
40.897,00 |
24.254,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
268.948,16 |
196.136,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
456.191,31 |
323.078,08 |
Anhang
Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Der Jahresabschluss der Karl Georg Marholdt GmbH zum
31. Dezember 2010 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die ergänzenden
Vorschriften für Kapitalgesellschaften wurden
beachtet.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 HGB.
Die Bilanz ist gemäß § 266 Abs. 2 HGB
und § 42 Abs. 3 GmbHG gegliedert. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurden
die Vorjahresvergleichszahlen bei der Erstanwendung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) nicht
angepasst.
Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Es bestehen keine Sachverhalte, auf die zum
Übergangszeitpunkt auf das BilMoG am 1. Januar
2010 verbundene Wahlrechte anzuwenden sind.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt, vermindert um
planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen. Die
Abschreibungen wurden einheitlich linear im Rahmen der
handelsrechtlichen Vorschriften über Nutzungsdauern
zwischen 3 und 13 Jahren vorgenommen. Neuzugänge
werden zeitanteilig abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungskosten den Betrag von € 410 nicht
überschreiten, wurden im Jahr der Anschaffung voll
abgeschrieben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, die bis zum 31. Dezember 2009
angeschafft wurden und deren Anschaffungskosten zwischen
€ 150 und € 1.000 liegen, wurde im Jahr des
Zugangs ein Sammelposten aktiviert und wurden
planmäßig linear über einen Zeitraum von 5
Jahren abgeschrieben.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
bilanziert.
Der Kassenbestand, die Bundesbankguthaben, die Guthaben
bei Kreditinstituten und Schecks wurden zum Nennwert
bilanziert.
Die
Rückstellungen wurden auf der Grundlage der
neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist
hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag
gemäß § 253 Abs. 1 HGB. Rückstellungen
mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem
von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs.
2 HGB).
Die
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Angaben und Erläuterungen zur Bilanz
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen in Höhe von €
145:000,00. Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern bestehen in Höhe von
€ 75.962,38.
Sonstige Angaben und Erläuterungen
Geschäftsführung
Herr Karl Georg Marholdt
Leverkusen, den 31. Oktober 2011
Karl Georg Marholdt
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.12.2011 festgestellt.
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